Droniq App

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    • Moin,

      ich habe mir sowohl droniq, als auch zwei weitere Apps gezogen, stelle aber fest das es zum Teil deutliche Abweichungen gibt, in der Frage darf ich fliegen, nur eingeschränkt oder gar nicht.
      Also während Droniq mir ein klares Rot (Flugverbot - Grund Natur) gegeben hat, hatte ich in einer anderen App (Kopter-Profi) ein sattes Grün (Flug erlaubt). Nach welcher App sollte ich mich richten, Eurer Meinung nach.

      Viele Grüße
      Cymek
    • Ich glaube, alle diese Apps sind noch dabei, die neuen Gesetze und Verordnungen umzusetzen. Während Droniq zum Beispiel die neuen Regelungen der Sperrzonen um Flughäfen, jedenfalls in Hamburg, noch nicht angepasst hat, sind diese bei Map2Fly schon zu finden. Auch sieht man in Droniq noch Hinweise, die sich auf §21b LuftVO beziehen.
      Ist für mich aber auch logisch, dass die knapp zwei Wochen nach Inkraftsetzung noch nicht alles angepasst haben können.
    • MrSpok schrieb:

      Die Droniq-App ist auf jeden Fall die "offiziellere", weil da die DFS beteiligt ist. Heißt nicht zwingend, daß dort alle Angaben garantiert richtig sind
      Die DSF ist aber Beliehener sowohl des Bundes als auch -so weit ich weiß- aller Bundesländer und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr.

      Für ein fieses Bußgeld ist es zwingend erforderlich, schuldhaft gehandelt zu haben (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Bei dem Punkt Fahrlässigkeit darf man schon mal die Frage in den Raum werfen:
      Wenn ich einen Träger hoheitlicher Funktionen genau im entsprechenden Fachgebiet frage und der sagt: Da ist ok. - handel ich dann noch fahrlässig, wenn ich was überfliege, von dem ich nichts wusste?


      Bei einem Flughafen würde einem das wohl kaum helfen, bei einem versteckt liegenden Nebengleis irgend eine Bimmelbahn schon.
    • Die Frage ist nicht, ob du etwas nicht weißt, sondern ob du es hättest wissen können. Ich glaube, wenn du dich gewissenhaft vorbereitest, dich mittels der Apps informierst, eventuell mit Google Maps Abstände zu gesperrten Zonen überprüfst und auch durch in Augenscheinnahme nichts verwerfliches entdeckst, wird dir wohl keiner einen Strick draus drehen.
      Beispiel gefällig? Vor einem Jahr hatte ich einen Termin in der Hafencity in HH. In diesem ziemlich neuen Bürogebäude hat einem Schild zufolge auch das kirgisische Honorarkonsulat seinen Sitz. Da diese Gegend zu einem von mir bevorzugten Fluggebiet zählt, war ich ziemlich sicher, dafür noch keine Sperrzone in einer der Apps gesehen zu haben.
      Und tatsächlich, weder in der App von Map2Fly noch der DSF war es eingezeichnet. Bei M2F habe ich es gemeldet und einige Wochen später stand es drin.
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass mir im Falle eines Fluges dort eine Strafe auferlegt worden wäre.
    • Die Droniq App ist keine App der DFS, sondern eine von Unifly programmierte App der Droniq GmbH.
      Sie ist ausschließlich für die Nutzung in Deutschland gedacht, und eine Haftung für Angaben wird ausgeschlossen. Ferner:

      "Der Steuerer eines unbemannten Fluggerätes ist für den Betrieb seines unbemannten Fluggerätes verantwortlich. Seine Verantwortlichkeit, sich für den Betrieb des unbemannten Fluggerätes und die Durchführung eines Fluges zu informieren, erforderliche Genehmigungen einzuholen und sonstigen Verpflichtungen eines Steuerers nachzukommen, bleibt von der Nutzung der App und der von ihr ausgegebenen Informationen und Ergebnisse unberührt. Die App bietet dem Nutzer bzw. dem Steuerer eines unbemannten Fluggerätes lediglich eine unverbindliche, beratende Hilfestellung für den Betrieb des unbemannten Fluggerätes."

      Siehe 7.1 bis 7.3 der Nutzungsbedingungen, denen jeder bei Nutzung der App ausdrücklich durch Setzen eines Hakens zugestimmt hat oder ohne Registrierung andauernd zustimmt.

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    • Der Begriff der Fahrlässigkeit ist mir durchaus bekannt.


      skyscope schrieb:

      eine Haftung für Angaben wird ausgeschlossen
      Um Haftung geht es zumeist gar nicht.
      Haftung bezieht sich immer nur auf privatrechtliche Fragen, denn die Haftung für Strafen oder Ordnungsstrafen kann ein Dritter sowieso nicht auf sich ziehen.
      Wenn Droniq einen Regionalflughafen vergessen hat und der wegen Dir gesperrt werden muß geht es um Haftung. Da würde man Dir aber sowieso vorhalten, fahrlässig gehandelt zu haben, weil die Dinger nicht so winzig sind, das man sie auf einem Luftbild übersehen könnte.

      Hast Du mit zumutbarer Anstrengung geschaut, ob Du dort fliegen darfst oder hast Du fahrlässig gehandelt? - das und nichts anderes ist die Frage. Offensichtliche Verbotszonen wie Flughäfen, aber auch eine JVA dürfte einem bei verständiger Flugvorbereitung auch so nicht entgehen. Eine kleine Polizeiwache, bei der nicht mehr als ein Schild aus der Wand hängt dagegen schon.

      Und wenn die dann die Droniq-App vergessen hat wäre das im Zweifel ein gutes Argument gegen Fahrlässigkeit. Und wenn auch nicht die DSF selber Herausgeber ist, sie hängen durchaus mit drin. Ich habe also nicht irgendwen gefragt.

      Und bei der Frage ist Verantwortung (trägst Du sowieso selbst) und Haftung völlig aussen vor, es geht auch nicht um Droniq, sondern nur um das Verhältnis zwischen Dir und der Angemessenheit Deiner Flugvorbereitung.
    • MajorGriffon schrieb:

      Und wenn auch nicht die DSF selber Herausgeber ist, sie hängen durchaus mit drin.
      Nein. Die Droniq GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Die DFS mit ihrer Beteiligung "hängt" da nicht mehr und nicht weniger drin, wie bspw. bei der Eisenschmidt GmbH. Wenn bei deren Büchlein etwas nicht passt, sagt man ja auch nicht: "Die sind aber doch von der DFS!".

      Selbst wenn man sich deswegen den Rücken bricht, haftet nicht die DFS. :)


      Guenther J. schrieb:

      @skyscope
      Zu dem Zeitpunkt im letzten Jahr war die App von DSF.
      Und schon da gab es die gleichen Ausschlüsse und Hinweise.

      __

      Wer meint, er könne so wie @MajorGriffon beim Eintrudeln eines Bußgeldbescheids (oder Schlimmeren) argumentieren, kann ja sein Glück einfach versuchen. Ich habe meine eigene Ahnung davon, wie hilfreich das sein wird. Beim Verstoß gegen eine Verordnung mit Bußgeldvorschrift gibt es ein Bußgeld, fertig. Und die meisten Versicherungen sind gemäß ihrer Bedingungen und Ausschlüsse in dem Fall von der Leistungspflicht entbunden, bzw. ein luftrechtlicher Verstoß eröffnet die Möglichkeit für Regressforderungen.
      Alles darüber hinaus ist Spekulation aus der Theorieecke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Moin zusammen,

      ich habe in der Droniq App eine freie Fläche mitten in einem Wohngebiet gefunden, wo ich angeblich mit 0.25-0,9kg fliegen darf, solange der Radius nicht darüber hinaus geht.

      Da stimmt doch was nicht, ich muss doch mit der MA2 eigentlich 150m Abstand zum Wohngebiet halten?!
      DJI Air 3 Fly More Combo