Dohnenführerschein, auch in der Unterkategorie A2

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Dohnenführerschein, auch in der Unterkategorie A2

      Hallo Forum,

      mein Name ist Andreas und das ist mein erster Post hier.
      ich selber fliege ein Air2 und habe mich in den letzten Wochen bez. der EU Verordnung etc. auseinandergesetzt.
      Dafür auch Danke an allen hier mit Ihren Beiträgen und der guten Forumsdisziplin.

      Nach der Registrierung und dem Test zum kleinen Führerschein hat es mich weiter interessiert, wie man nun den
      A2 Schein machen kann.

      so wie ich das sehe, muss man dafür in Deutschland die 30 Fragen bei einer „Schule“ beantworten und die Erklärung für die selbsterlernte Praxis ausfüllen.
      Die Schule schickt das Testergebnis an die LBA und die schicken einen Schein per mail.

      Preis liegt anscheinend zwischen 300€ und 400€.

      ich hab das mal auf der österreichischen Drohnenseite gecheckt, ist ja EU Recht, dort ist das einfacher, eine Anfrage per mail an die Austro Control mit dem Praxisnachweis und dann erhält man einen Termin für den Test. 30 zusätzliche Fragen.
      Ein Preis wird dafür nicht genannt, kann mir aber nicht vorstellen, das es so teuer ist wie bei den Schulen hier.

      Hat schon jemand Erfahrungen ob es möglich ist den Test auch dort abzulegen, scheint mir einfacher vom Ablauf zu sein.
      (ich weiss heute ist der 1.1.2021) vielleicht noch etwas früh
    • Kohnan schrieb:

      ...
      Hat schon jemand Erfahrungen ob es möglich ist den Test auch dort abzulegen, ...
      Erfahrung nicht! Aber es gibt dahingehend bereits mehrere Diskussionen und auch Auffassungen aus dem Gesetz.

      Das jeweilige Kompetenzniveau geht aus der EU (DVO) 2019/947 hervor. Dort wird im Anhang A unter UAS.OPEN.020 Abs. (4) b) (EU-Kompetenznachweis (A1/A3) sowie unter UAS.OPEN.030 Abs. (2) Satz 1 (EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2)), das Kompetenzzeugnis von einer Behörde oder einer Stelle ausgestellt wurden, „die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der UAS-Betreiber registriert ist, anerkannt wurde.

      Diese Ausführung wurde jedoch in einer Novellierung lt. EU (DVO) 2020/639 vom 12. Mi 2020 in beiden Ausführungen der Anhänge dahingehend angepasst, dass ein solches Kompetenzzeugnis von einer „zuständigen Behörde oder einer von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates benannten Stelle ausgestellt“ werden kann.

      Demnach sollte also auch in Österreich erworbene EU-Kenntnisnachweise (A1/A3) sowie das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) in Deutschland anerkannt werden. In den Diskussionen kam auch heraus, dass in Österreich diese Kompetenzzeugnisse (auch das EU-Fernpilotenzeugnis) entgegen Deutschland direkt durch die dort Luftaufsichtführende Austro Control durchgeführt werden. Die im EU-Fernpiloten-Zeugnis erforderliche Präsenzprüfung kann man in einer dem Wohnsitz nächstgelegene Stelle der Austro Control ablegen. Das gilt für Österreicher. Ob für einen Deutschen ebenfalls möglich ist oder dafür womöglich nur am Sitz in Wien konnte bisher nicht abschließend geklärt werden, ebenso wenig wie evtl. die Termine (vorrangig erst einmal innländische Interessenten) vergeben werden.

      Betrachte ich die erforderlichen Reise- und Aufenthaltskosten der u.U. auch einen theoretischen und/oder praktischen Präsenz-Lehrgang umfasst, dann würde ich auch erst einmal weitere Klärung zu den Kosten dort sowie lokale Angebote bei uns abwarten und ggf. abwägen.
    • Ich hoffe ja irgendwie immer noch drauf, dass sich im Laufe des Jahres irgendwie ein gewisser Konkurrenzdruck unter den Schulungsanbietern entwickelt und irgendwann einer vortritt und bessere Preise anbietet. Jajajaja Hobbies sind teuer blabla, aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Und wenn ich in einem Jahr nen Lappen für 200 € machen kann, dann wäre mir das lieber als heute einen für 400 zu machen ;-P
    • MiRu schrieb:

      ... Und wenn ich in einem Jahr nen Lappen für 200 € machen kann, dann wäre mir das lieber als heute einen für 400 zu machen ;-P
      Da kommt es dann auch immer darauf an, ob man warten kann. Der, der den Schein jetzt braucht, der kann nicht warten bis er evtl. in einem Jahr für 200,- € Verfügbar ist. Mit einem günstigeren Preis kannst Du nur jene einfangen, die ein EU-Fernpiloten-Zeignis machen würden obwohl sie ihn (zumindest aktuell) gar nicht benötigen.

      Für all jene, die das EU-Fernpiloten-Zeugnis machen möchten, dass sie anstelle nur in A3 dann alles bis auf 50 m an unbeteiligte Personen herabfliegen zu können, sei gesagt, dass wenn man ein Jahr noch wartet, man den Schein gerade mal für ein Jahr (bis Ende 2022) macht, da dann die Übergangsbestimmung nach Artikel 22 endet und dann die Bestandsdrohne >250 gr. MTOM nach Artikel 20 b) so oder so in A3 fliegt, auch mit EU-Fernpiloten-Zeugnis.

      Da hieß das für den gedachten Zweck: Halber Preis aber auch nur für den halben Zeitraum. (Klar das Fernpiloten-Zeignis ist auch noch danach (über den 31.12.2022 hinaus) weiterhin Gültig und für den Betrieb von Drohnen der Klasse C2 zum Betrieb in der Kategorie A2 erforderlich, aber eben nicht für Bestandsdrohnen die nicht einer C-Klasse zugeordnet wurden).
    • quadle schrieb:

      Kohnan schrieb:

      ...
      Hat schon jemand Erfahrungen ob es möglich ist den Test auch dort abzulegen, ...
      .. Die im EU-Fernpiloten-Zeugnis erforderliche Präsenzprüfung kann man in einer dem Wohnsitz nächstgelegene Stelle der Austro Control ablegen.

      wenn ich mir die auch hier schon genannten Links und Prüfungsinternetangebote anschaue, sehe ich nicht die Notwendigkeit einer Präsenzprüfung. Diese werden alle online angeboten.

      Hier ein Auszug aus dem Onlineangebot:
      "Sie suchen einen Online-Kurs zum großen EU-Drohnenführerschein? Dann ist Ihre Suche beendet. Sie werden in unserem Online-Lernprogramm zuverlässig auf die Prüfung zum großen Drohnenführerschein vorbereitet und legen abschließend die Prüfung ab. Alles online, alles flexibel.
      Airclip ist ab Januar 2021 offiziell vom Luftfahrt Bundesamt anerkannte Prüfstelle (DE.PStF.006) für das EU Fernpiloten-Zeugnis A2 (= großer EU-Drohnenführerschein)."

      Man sollte man fragen, welche Voraussetzung man benötigt, bei der Behörde benannt zu werden um die Prüfung abzunehmen.
      Schulungen sind alle Online zur Verfügung und das Wissen kann man sich aneignen.
    • Das LBA hat einen Wegweiser inklusive Voraussetzungen für Bewerber herausgegeben.
      lba.de/SharedDocs/Downloads/DE…_blob=publicationFile&v=4

      So ganz ohne Präsenz geht es nun auch nicht. Du wirst schon per Cam beobachtet. So, wie ich das interpretiere, mit zwei Cam‘s.
      Siehe kopter-profi.de/drohnen-fuehre…tnisnachweis-erforderlich
      ganz unten, letzte Antwort.
    • Guenther J. schrieb:

      Das LBA hat einen Wegweiser inklusive Voraussetzungen für Bewerber herausgegeben.
      lba.de/SharedDocs/Downloads/DE…_blob=publicationFile&v=4

      So ganz ohne Präsenz geht es nun auch nicht. Du wirst schon per Cam beobachtet. So, wie ich das interpretiere, mit zwei Cam‘s.
      Siehe kopter-profi.de/drohnen-fuehre…tnisnachweis-erforderlich
      ganz unten, letzte Antwort.




      Laut der Seite von Airclip ist das nicht ersichtlich:


      Ich denke das die Camera und das Mikrofon nur für die Kommunikation beim Training sind oder allenfalls um die Regelung mit dem Klassenraum: soll heißen während man die Multiple Choice Aufgaben löst wird man beobachtet, dass man ohne fremde Hilfe arbeitet.


      Von einer praktischen Prüfung mit Videoüberwachung steht da nichts. Stelle ich mir auch schwer vor, wenn dein Handy an der Fernsteuerung hängt, kannst ja keinen iMac mit aufs Feld schleppen :)





      <div style="box-sizing: border-box; font-family: Roboto, sans-serif; line-height: 1.1; color: rgb(33, 37, 41); margin-bottom: 11px; font-size: 28px; border-bottom-width: 1px; border-bottom-style: solid; border-bottom-color: rgb(33, 37, 41); padding-top: 10px; caret-color: rgb(33, 37, 41);">Schulungsinhalt
      Sie erhalten Zugang zu unserem Online-Lernprogramm, das Sie zeitlich flexibel durchlaufen können. Planen Sie dafür vier bis sechs Stunden ein. Freuen Sie sich auf folgende Themen:
      [*]Alles wesentliche der neuen EU-Drohnen-Rechtslage
      [*]Drohnenrelevante Meteorologie
      [*]Grenzen des Drohneneinsatzes
      [*]Relevante Drohnen-Technik (Abstandssensoren, Positionierung u.ä.)
      [*]Einfache Fehlerbehebung und Reaktion auf Fehlermeldungen
      [*]Methoden zur Risikominimierung bei Drohneneinsätzen
      [/list]Sobald Sie sich bereit fühlen können Sie sich für einen Prüfungstermin anmelden. Es stehen immer mehrere Termine zur Auswahl.
      Die Durchführung der Prüfung erfolgt online von Ihrem Computer aus. Die Prüfung besteht ausschließlich aus Theorie-Fragen. Die Inhalte sind die im Online-Lernprogramm behandelten Themen.
    • Guenther J. schrieb:

      So ganz ohne Präsenz geht es nun auch nicht. Du wirst schon per Cam beobachtet. So, wie ich das interpretiere, mit zwei Cam‘s.
      Siehe kopter-profi.de/drohnen-fuehre…tnisnachweis-erforderlich
      ganz unten, letzte Antwort.

      Online Proctoring wird auch von Hochschulen verwendet. Nicht nur in Klassenräumen bzw. der Uni selbst, sondern auch für zu Hause.

      Ich selber habe keine Erfahrungen damit, ich frage mich nur, inwieweit man sich da "Wanzen" ins eigene Heim holt bzw. wer die Sicherheit sicherstellt.

      Beispielsweise wird per Mikrophon überwacht, ob sich noch eine andere Person im Raum befindet und man was vorgesagt bekommt. Auch wird ein Mehrmonitor-Betrieb durch eine Software (?) unterbunden, man könnte ja auf einem 2. Monitor googlen. Auch sollen selbst Keyboard-Eingaben geloggt werden.

      Ganz ehrlich: Hört sich - sorry - richtig scheiße an! :thumbdown:
    • quadle schrieb:

      MiRu schrieb:

      ... Und wenn ich in einem Jahr nen Lappen für 200 € machen kann, dann wäre mir das lieber als heute einen für 400 zu machen ;-P
      ... wenn man ein Jahr noch wartet, man den Schein gerade mal für ein Jahr (bis Ende 2022) macht, da dann die Übergangsbestimmung nach Artikel 22 endet und dann die Bestandsdrohne >250 gr. MTOM nach Artikel 20 b) so oder so in A3 fliegt, auch mit EU-Fernpiloten-Zeugnis.

      Klar das Fernpiloten-Zeignis ist auch noch danach (über den 31.12.2022 hinaus) weiterhin Gültig (...), aber eben nicht für Bestandsdrohnen die nicht einer C-Klasse zugeordnet wurden).
      Danke. Guter Hinweis. Ich war tatsächlich den Irrtum erlegen, ich könnte meine Bestandteilen dann in A2 fliegen. (Weniger wegen Menschen per Se, den wegen Wohngebieten).

      Ich erkenne aber meinen Denkfehler.

      In dem Fall sehr ich, solange ich mir nächstes Jahr keine neue stricke Laufe, was ich bezweifele, keine Notwendigkeit den Schein zu machen. Du hast mir gerade ne Menge Geld, Gedanken und Ärger gespart