Plakette, Aufkleber, ... (eID)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Feuerfester Aufkleber NICHT mehr nötig ... (seit 1.1.2021)

      Moin zusammen,

      die Info, die hier recht präsent steht, ... mit dem feuerfesten Aufkleber ... ist nun seit 1.1.2021 nicht mehr korrekt:

      Siehe die FAQ beim LBA: lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_L…UAS_12_2020/FAQ_node.html


      LBA schrieb:

      Muss ich weiterhin ein feuerfestes Schild mit meinem Namen und meiner Adresse auf meiner Drohne anbringen?


      Gemäß den EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registriernummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich z.B. um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde. Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich.
      Achtung! Auch wenn die e-ID in die Fernidentifikationsfunktion der Drohne eingegeben wurde, muss diese zusätzlich auch physisch an der Drohne selbst angebracht sein.



      ...
      und dann ist eine Plakette aus Aluminium, wie sie in dem hier beworbenen Shop angepriesen wird, leider auch nicht feuerfest ... die schmilzt einfach weg.
      Ich würde da lieber nichts behaupten, was nicht eingehalten werden kann.

      Aber hübsch sind die natürlich! Und wasserfest! Seit 1.1. ist sowas aber nicht mehr nötig, es reicht auch ein Aufkleber wie diese Bürobeschrifter. Wasserfest solltes es wohl sein, ... steht zwar nirgendwo, aber sonst ist die Kennzeichnung bald weg.

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    • Ich werde es so machen:
      - die alte Plakette mit Name/Adresse etc. noch dran lassen und die eID ins Batteriefach per Aufkleber
      - bis Ende April 2021 verfolgen, ob es bis dahin offizielle Aussagen über eine geforderte Sichtbarkeit der eID gibt.
      - ggf. mir dann noch eine Plakette nur mit eID und Telefonnummer bestellen und gegen die alte Plakette (mit Name/Adresse) austauschen.
      - Außerdem werde ich die eID auch ins elektronische System der DJI-Flyapp eintragen.
    • Ich werde mir neue Plaketten mit email Adresse und eID machen lassen. Die zum anschrauben unter den Motoren sind einfach praktischer als irgendwas zum kleben. Die haben an jedem frame den gleichen Platz, sind für Potentielle Finder leicht zu entdecken, und ich muss nicht erst putzen bevor ich was kleben kann. :P
    • Hallo zusammen,

      ich habe mal eine Frage in die Runde. Es geht um die Kennzeichnungspflicht auf Drohnen. Ich finde der Platz auf meiner dji mini für eine Plaketten mit all den Infos viel zu klein. Ich benutze für einige meiner wertvollen Gegenstände bestimmte Aufkleber zum Personalisieren. Diese Aufkleber sind klein und haben lediglich einen QR-Code drauf den man mit einer App selbst beschreiben kann.
      Darf ich selche Sticker auch für meine Drohne nutzen?
      Link zum Amazon-Produkt

      Vielen Dank
      Anna
    • @Anna Berger
      Solange du noch keine e-ID hast müssen Name, Anschrift, Telefon in Klarschrift auf die Drohne...später dann halt die e-ID, ebenfalls allgemein leserlich.
      Dann könntest du auch zusätzlich, falls gewünscht, weitere Daten beliebig per QR-Code dazu basteln.
      Gruß vom Teddy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Teddy65 ()

    • Teddy65 schrieb:

      @Anna Berger
      Solange du noch keine e-ID hast müssen Name, Anschrift, Telefon in Klarschrift auf die Drohne
      Nicht ganz, Telefon ist keine Pflichtangabe:

      "Betreiber, die sich noch nicht registriert haben oder denen die individuelle Registrierungsnummer noch nicht zugewiesen wurde, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem unbemannten Luftfahrzeug anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht."
      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • Du bekommst sogar Aluschilder die mit vollständiger Adresse noch kleiner sind als diese QR Aufkleber. Die sind in der Größe auch noch sehr gut lesbar.
      copterfarm.de/drohnen-schild-p…en-selbstklebend-549.html
      Dann findet sich sicher auch ein Anbieter der normale Etiketten in der Größenordnung drucken kann.

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    • Moin zusammen,

      ich werde die alte Plakette an meiner Air2 an Ort und Stelle lassen. Ich habe mir jetzt auch eine Plakette mit der e-ID besorgt. Könnt ihr mir sagen wo ich die zusätzlich an der MA2 anbringen kann, ohne das es eventuelle Störungen geben kann?

      Gruß Kane
    • m01 schrieb:

      ...welche Tapes (DYMO/Brother)...?
      Brother hat für die Labeldrucker "extra stark klebende"* im Sortiment. Die haften sogar auf den dünnen Netzwerkkabeln.
      TZe-S621 = 9mm / schwarz auf gelb
      Wurde bei mir bereits als "feuerfeste" mit Name/Adr. problemlos verwendet und haben auch alle Kontrollen ohne Beanstandung überstanden**.


      *) STRONG ADHESIVE = laminiert / extra stark klebend

      **) kostet natürlich immer 50.000€ Bußgeld, aber irgendwo soll die Kohle ja hin ;)
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GThomas ()

    • Brauche Eure Hilfe....

      Ich habe die Drohne versichert. Innerhalb dieser Versicherung ist mein Sohn als weiterer Nutzer der Mavic Pro 2 genannt. Wir beide haben den Nachweis für Fernpiloten absolviert und heute auch beide je eine eID beantragt.

      Habe ich das richtig verstanden, dass lediglich ich als "Betreiber" die eID spätestens ab dem 01.05.21 anbringen muss, oder muss auch die eID von meinem Sohn als Mitnutzer der Drohne per Aufkleber auf der Drohne genannt sein?

      Danke vorab für Eure Hilfe.

      LG
    • Moin zusammen.

      verstehe ich das richtig, dass die alte Plakette mit Name und Anschrift, die noch bis Ende April gültig ist, im Gegensatz zur neuen Plakette mit eID, feuerfest sein muss?

      Hintergrund: ich habe mir eine Drohne gekauft, warte aber noch auf meine eID und damit auch auf die Plakette. Dauert bestimmt noch ne gute Woche. In der Zeit bis dahin würde ich trotzdem gerne ein paar Runden drehen. Wäre hier also eine vorübergehende, provisorische Anbringung eines nicht feuerfesten Aufklebers mit Name und Adresse rechtens, zumindest bis Monatsende?