Luftverkehrsordnung (LuftVO) ab 2021

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Momentan grübel ich beim Strandbad Eckwarderhörne. Die offizielle Widmung ist wohl ein Strand, darum geht's mir ja auch nicht. Mir geht es um die 100 Meter Abstand die ich dort laut Droniq halten muss. Diese 100 Meter kann ich aus dem Gesetz nicht rauslesen, und die 2. Frage ist dann die nach den Betriebszeiten...

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    • Hellhamster schrieb:

      Momentan grübel ich beim Strandbad Eckwarderhörne. …
      In der Ecke kommen gleich mehrere Einschränkungen zusammen. Zum einen das Strandbad wie bereits oben besprochen, dazu ebenfalls wie bereits angesprochen das Thema „Transport“ hier im speziellen die Bundeswasserstraße. Steht aber in der App eindeutig drin. Auch mit der 1:1-Regel jedoch mit mind. 10 m Mindestabstand dazu. Darüberhinaus kommt noch, dass alles was nicht bebaut wurde zu einem Naturschutzgebiet bzw. Natinalpark zählt, sogar zum großen Teil die Wasserfläche im Jadebusen welche wohl zum Nationalpark Niedersächsisches-Wattenmeer gehört.

      In der Ecke gibt es daher nur ganz kleine Flächen (in der nördl. Ecke des Campingparks) wo das Fliegen mit eingeschränkten Aktionsradius (rd. 50 m) Regelkonform möglich ist.
    • Wo darf man fliegen? Sammlung von Konkrete Detailfragen LVO §21.h Beginn Jan 2024

      Hallo zusammen!
      Ich bin sehr einverstanden das sich nun so langsam klare Reglungen und Flugrechte für das Drohnenfliegen herauskristallisieren

      Dennoch zeigen die Beiträge auch in diese Foren, dass es viele offen Detailfragen zum Flugrecht mit Drohnen nach LVO §21.h gibt.
      Leider vewirren die vielen Debatten und Meinungsäusserungen mehr als das sie Klarheit bieten.

      Wunschdenken zu formulieren, rumzudiskutieren oder Eigeninterpretationen zu verbreiten bringt uns nicht weiter.
      Vielmehr sollten wir beginnen ernstzunehmende Frage zu sammeln, die sich aus manchen schwammigen Regelungen der LVO
      oder aus der Praxis von Drohnenpiloten ergeben.
      Vielleicht kann ja Drohnen.de diese dann in die offiziellen Diskussionen zur rechtlichen Anpassung einbringen.
      Ich selbst habe schon versucht verbindliche Antworten aus dem Luftfahrtsbundesamt zu erhalten - bislang ergebnislos.

      Für den Anfang werfe mal folgende Fragen in den Raum :

      1.Industrieanlagen
      in der LVO §21.h wird von Industrieanlagen gesprochen. Nicht von Gewerbegebieten.
      Eine eindeutige trennscharfe Defintion lässt sich schwer finden.
      Allerdings sind in der Dipul-Map nur Industriegebiete ausgewiesen und mit FLugverbot belegt keine Gewerbegebiete.
      In meiner Stadt z.B. gibt es offenbar keine Industriegebiete sondern nur Gewerbegebiete - und laut Dipul-Map darf ich dort fliegen.
      Ist das gesichert oder ist das noch Grauzone oder muss man dennoch irgendwen um Erlaubnis fragen?

      2. Anlagen der zentralen Energieerzeugung
      Die LVO §21.h unterscheidet zwischen zentralen und dezentralen Anlagen zur Energieerzeugung.
      Dies betrifft nicht nur Anlagen zur Sromerzeugung und Umspannwerke sondern auch Hochspannungsleitungen.
      In Dipul sind nur die Hauptleitungen, nicht aber die Nebenstrecken als Geozonen geschützt.
      Was bedeutet das für mich in der Praxis?
      Darf ich mich diesen Leitungen in vernünftigem Abstand nähern? Darf man sie unter- oder überfliegen?
      Wie gesagt Dipul weist hier keine Flugbeschränkung aus.

      3. 120 m über Grund
      Hier wird viel und heiß diskutiert ob DJI für die Minis der C0 Klasse rechtlich genötigt ist diese Beschränkung einzubauen.
      Diese Debatte ist sicher irgendwann abschliessend geklärt.
      Was aber einfach nicht klar ist ist die Frage :
      Wenn ich auf einem Berg starte und 120m über Startpunkt aufsteige - darf ich dann den Berg
      hinabfliegen (solange ich die 120m über Startpunkt nicht überschreite) ?
      Dies würde bedeuten Hinabfliegen erlaubt aber Hochfliegen nicht.

      4. Startverbote in 100m Zonen vs. eigenes Grundstück
      Ich wohne innerhalb eine 100m Geozone um ein öffentliches Gebäude. In meinem Fall 90 m weit weg.
      Dort ist es mir laut Geozone nicht erlaubt aufzusteigen.
      Nun wissen wir alle, dass man viele Funktionen der DJI Drohnen nur im Flug konfigurieren und antesten kann.
      Das macht man natürlich am besten in seinem Gärtchen sofern man eines hat.
      Darf ich in meinem Garten nun gar nicht zu Testzwecken starten oder wäre eine Flughöhe von max 20 m nicht vertretbar.
      So könnte man ja auch noch seinen Garten fotografieren.

      5. Flug über Felder und Äcker /Kleingärten Freizeitgrundsücke
      Hier existieren laut Dipul in der Regel keine Geozonen. Überflug erlaubt.
      Nun taucht aber ,in einigen You Tube Kanälen, die Meinung auf das man zuvor die Eigner der Flächen um Start
      bzw Überflugerlaubnis fragen müsse. Das geht soweit das man detektivisch rausfinden soll wem der Acker über dem man fliegen möchte
      eigentlich gehört. Sind die Reglungen der der LVO §21.h nun verbindlich oder nicht. Die Verkehrsflugzeuge fragen ja auch nicht alle an über deren Flächen sie fliegen.
      worüber sie fliegen.
      Und wie verhält es sich nun mit dem Überflug über Kleingartenanlagen und Freizeitgrundstücken.
      Darf man drüber fliegen oder muss man die Kleingartenbesitzer alle einzeln fragen.

      Ist Überflugsrecht laut LVO §21.h also verbindlich oder nicht?



      Klar könnte man noch über den Sinn von viele Geozonen / Flugverbote noch streiten, aber insgesamt geht das doch in eine richtige Richtung.
      Das Ziel muss sein das wir als Drohnenpiloten eine belastbare und glasklare Rechtsgrundlage habe auf der wir fliegen und uns legitimieren können.

      In diesem Sinne bin ich auf eurer Beteiligung gespannt.

      fotovisio
    • Eigentlich ist alles schon recht klar geregelt und hier auch schon vielfach "besprochen" > SuFu ;)

      zu 1. Industrianlage(n): "alle Betriebe der Wirtschaft, die mithilfe von Maschinen große Mengen an Waren od. Rohstoffen produzieren"
      Gewerbebetrieb - Überflug ja, Start/Landung auf Betriebsgelände nur mit Erlaubnis
      zu 2. Geozone heißt Geozone, heißt, wenn definiert als solche, dann vorgeschriebenen Abstand beachten, oder Erlaubnis holen! (s. LuftVO §21h)
      zu 3. 120m AGL - IMMER! Also auch berab!
      zu 4. siehe 2. ! Auch an @Dragonfly_2 - Klares NEIN! Aber auch hier wieder, außer mit Erlaubnis der entsprechenden Stelle.
      zu 5. Start/Landung/Betreten ggf. nur mit Erlaubnis. Überflug generell frei (u.a. LuftVO §21h beachten)

      Neben alle dem aber auch noch den Datenschutz beachten, besonders bei Personen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Jens Wildner schrieb:

      zu 3. 120m AGL - IMMER! Also auch berab!
      Kleine Korrektur

      Nein, nicht AGL sondern 120m zum ernächsten Punkt.

      Auch zu den Industrieanlagen ist m.M. zu sagen, das -auch wenn es noch keine Entscheidungen gibt- die Ansicht vorherrscht, das Betriebe, die einer besonderen Gefahren-rechtlichen Erlaubnis bedürfen bereits hier zu zählen. Also auch der Lackierer z.b.
    • MajorGriffon schrieb:

      Also auch der Lackierer z.b.
      Solange es keine neue Definition von Industrienalage(n) gibt, ist das, zumindest, solange es nicht um die Lackiererei eines Autoherstellers auf dessem Produktionsgelände geht geht, die in dem Fall ja zum Pruduktionsprozess gehört, m.M.n. sicher Gewerbe, denn da wird ja nichts hergestellt/produziert.
      Ansicht ist irrelevant. :)
    • Jens Wildner schrieb:

      Eigentlich ist alles schon recht klar geregelt und hier auch schon vielfach "besprochen" > SuFu ;)

      zu 1. Industrianlage(n): "alle Betriebe der Wirtschaft, die mithilfe von Maschinen große Mengen an Waren od. Rohstoffen produzieren"
      Gewerbebetrieb - Überflug ja, Start/Landung auf Betriebsgelände nur mit Erlaubnis
      zu 2. Geozone heißt Geozone, heißt, wenn definiert als solche, dann vorgeschriebenen Abstand beachten, oder Erlaubnis holen! (s. LuftVO §21h)
      zu 3. 120m AGL - IMMER! Also auch berab!
      zu 4. siehe 2. ! Auch an @Dragonfly_2 - Klares NEIN! Aber auch hier wieder, außer mit Erlaubnis der entsprechenden Stelle.
      zu 5. Start/Landung/Betreten ggf. nur mit Erlaubnis. Überflug generell frei (u.a. LuftVO §21h beachten)

      Neben alle dem aber auch noch den Datenschutz beachten, besonders bei Personen.
      Hallo Jens :
      Erst mal vielen Dank für deine Mühe zur Aufklärung beizutragen.

      zu 1: Überflug über eine Gewerebgebiet ist also deiner Ansicht nach erlaubt, wenn es in Dipul nicht als Industrieanlage gekennzeichnet ist.
      zu 2 : Hier hast du meine Frage nicht erkannt. Wenn du in Dipul mal genau schaust, siehst du das manche Hochspannungsleitungen als Geozone ausgewiesen sind und andere (zumeist etwas kleinere Nebenstrecken) eben nicht (mehr).
      In der Droniq App waren früher alle Hochspannungsleitungen aufgeführt jetzt eben nicht mehr. Der 21h differenziert hier nämlich.
      Es gibt also Hochspannungsleitungen (und die sind manchaml auch 30 bis 40 Meter hoch) die keine Geozonen sind - bedeutet das, das ich sie überfliegen darf ?
      zu 3 : Die C0 Drohnen haben 120m über Startpunkt dürfen also einen Berg vom Tal aus nur bis zu einer Höhe von 120 hochfliegen. Die AIR 3 (C1) dagegen darf 120m über Grund fliegen und deshlab solange sie dies tut auch einen Berg herauffliegend . Meine Frage bezog sich hier auf eine C0 Drohne.
      Diese darf auf dem Berg starten und herabfliegen, aber eben nicht im Tal starten und hinauffliegen - das ist zwar ziehmlich wiedersinning, aber so wäre das - das war meine Frage.
      zu 4 : Ja glaube das muss man so sehen - ist zwar übertrieben wenn man die Drohne nur ein paar Meter in die Luft bringen will, aber ich werde mir wohl eine Genehmigung holen müssen.
      zu 5: ok wenn das nur für Start und Landung aber nicht für den Überflug gilt, dann kann ich das verstehen. Man muss also von einem öffenlichen Weg aus starten und landen. Du bist also der Meinung das auch Überflug über alle nicht Geozonen Kleingärten, Parks, Schulen, Sportanlagen usw generell erlaubt ist. Hierfür gibt es theoretisch auch keine Mindestüberflughöhe ?

      I
    • zu 1. und solange es sich, auch informell (selber recherchieren) bzw. erkennbar, nicht um Industrieanlage handelt.
      zu 2. ich würde dipul als Entscheidungsbasis nehmen - was sonst. ABER keine Karte, auch dipul nicht, ist rechtssicher! Du als Pilot bist allein verantwortlich, wann, wo und wie Du fliegst!
      zu 3. C0 ist nunmal begrenzt - nutze die Möglichkeiten. 120m AGL, oder zum erdnächsten Punkt, gilt auch für C0 Drohnen. Die dürfen müssen eben technisch nur auf 120 über Startpunkt begrenzt sein. Über den Sinn braucht man nicht zu diskutieren, da nicht änderbar und wurde schon genug.
      zu 4. da kommst Du nicht drumrum
      zu 5. Ja, solange nichts Weiteres dagegen spricht. (z.B. Datenschutz, Menschen/ansammlung, Geozonen, etc.) Mindestflüghöe gibt es nicht, nur bei NSG (nur wenn gewerblicher Flug)

      Bitte ließ einfach genau die LuftVO §21h ! Da steht alles drin!
    • Die sind nur deshalb von DJI auf 120m über Startpunkt technisch begrenzt weil die die 120m über Grund nicht messen können. Rechtlich darf bergauf höher als 120m über dem Startpunkt aber eben nicht mehr als 120m über Grund gefolgen werden, was die Technik sicherstellen muss. Wenn man von einem Berg zum Berg Gegenüber über ein Tal fliegst dann ist das nur erlaubt wenn immer 120m AGL eingehalten wird. Also ins Tal und drüben wieder hoch. Bei einer Begrenzung auf den Startpunkt könnte theoretisch von einem 150m Hochhaus gestartet werden und in 270m Höhe geflogen werden, was sicher nicht so gedacht und erlaubt ist.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von H.Hirsch ()

    • Tut mir leid, ich hatte gelesen das bei CO technisch sichergestellt sein muss das 120m nicht überschritten werden können. In dem Bericht wurde wohl der Hinweis das über dem Startpunkt als Bezug gilt vergessen.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.