Dann nehme ich an, das Potensic das in einem Update fixen wird.
Luftverkehrsordnung (LuftVO) ab 2021
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asplenium schrieb:
Dann nehme ich an, das Potensic das in einem Update fixen wird.
Ich finde dazu weder eine EU-Konformitätserklärung noch sonstiges, was darauf hindeutet. -
Da sagst du was. Nach dem Skandal mit den Balkonkraftwerken von Deye kann man sich auf nix verlassen.
Ich werde dem mal nachgehen und den Hersteller direkt um eine Erklärung für meine Drohne bitten. Wenn da nix kommt, werde ich mich wohl doch für eine DJI entscheiden.
Da könnte sich sonst prima eine Versicherung dran aufhängen ... -
asplenium schrieb:
Ich könnte mit meine CO Drone auch 500m hoch fliegen. Technisch schließt sie das nicht aus, aber man wird darauf hingewiesen, dass es verboten sein kann die Limitierung höher als 120m einzustellen (Potensic Atom).
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Zur Info, Addendum zu Beitrag 265 hinsichtlich Windkraftanlagen:
Mir ist abseits einzelner Windkraftanlagen auch noch kein Windpark untergekommen, bei dem die zugehörigen Windkraftanlagen den Geo-Zonen hinsichtlich der Energieerzeugung zugeordnet wurden. Selbst der größte Windpark Deutschlands (Holtriem-Dornum) weist keine solchen Verbotszonen aus.
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Tatsächlich trägt sie das Zeichen. Vermutlich weil der Hersteller die Zertifizierung vor hatte aber noch nicht gebacken gekriegt hat. Letzen Endes ist sie seit Ende 2023 auf dem Markt und dürfte als Bestandsdrohne gelten solange Potensic keine Nachzertifizierung auf die Beine stellt.
Hab mal beim Hersteller angefragt ob er mir ein Zertifikat zukommen lassen kann da die Drone ein C0 Zeichen trägt. -
Dragonfly_2 schrieb:
zu4. Ich würde sagen, das ich in meinem eigenen Besitz(Grundstück) fliegen darf wie ich will.
Auch mit Drohnen über 249g die nicht Cx klassifiziert sind darfst du nicht auf einem Wohngebietsgrundstück aufsteigen. Es sei denn, du bist Mitglied in einem Modellflugverband.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Speedy HW ()
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@skyscope: Ein wenig weiter nördlich, die offshore gelegenen WKA werden dann interessanterweise berücksichtigt.
Speedy HW schrieb:
... Und die Drohne ist unter250g oder hat eine C0/C1 Klassifizierung wenn dein Grundschück im Wohngebiet liegt. ...
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asplenium schrieb:
Tatsächlich trägt sie das Zeichen. ...
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willi62 schrieb:
Der Satz ist unverständlich.
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Nee, nicht besser. Und auch der Sinn wird nicht klar. Meinst du Wohngebiet oder Wohngrundstück?
Vielleicht meintest du irgendwas von dem Folgenden:
- Über Wohngrundstücken brauchst du mit Kamera oder ab 250 g immer die Erlaubnis der Nutzungsberechtigten/Eigentümer.
- Mit C0/C1 (OPEN) oder bei Betrieb nach Verbandsregeln muss kein Mindestabstand zu Wohngebieten eingehalten werden.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von willi62 ()
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willi62 schrieb:
asplenium schrieb:
Tatsächlich trägt sie das Zeichen. ...
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willi62 schrieb:
Meinst du Wohngebiet oder Wohngrundstück?
@Dragonfly_2 meinte, dass er auf seinem Grundstück fliegen kann wie er will. Und das ist falsch. -
Wenn du das so definierst: fein! Aber darauf beziehen sich die Vorschriften nicht.
Da geht es lediglich um Wohngrundstücke (Grundstücke, die zu Wohnzwecken genutzt werden) oder Wohngebiete (in denen wird man idR Wohngrundstücke, aber nicht zwingend nur solche, antreffen).
Über Dragonfly_2's Grundstück wissen wir gar nichts. Aber dass er da nicht unbedingt fliegen darf, wie er will, ist richtig.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von willi62 ()
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Speedy HW schrieb:
Ich schrieb Wohngebietsgrundstück
Verwirrend und auch lächerlich. Auch ein Spielplatz oder ein Parkplatz in einem Wohngebiet ist wohl ein Wohngebietsgrundstück. -
Habt ihr gelesen, was "Speedy HW" in Post 307 geschrieben hat? Das man auch nicht mit einer >250g Drohne ohne Cx Zertifizierung auf seinem Grundstück im Wohngebiet fliegen darf, es sei denn man fliegt nach Verbandsregeln.
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Fever schrieb:
Habt ihr gelesen, was "Speedy HW" in Post 307 geschrieben hat? Das man auch nicht mit einer >250g Drohne ohne Cx Zertifizierung auf seinem Grundstück im Wohngebiet fliegen darf, es sei denn man fliegt nach Verbandsregeln.
skyscope schrieb:
Wort-Kreationen im Rechtsbereich
Hier ein Beispiel, gleich oben 2. Eintrag: dejure.org/dienste/vernetzung/…zeichen=III%20ZR%20166/93Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Speedy HW ()
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Speedy HW schrieb:
Was ist daran falsch?
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willi62 schrieb:
Über Dragonfly_2's Grundstück wissen wir gar nichts. Aber dass er da nicht unbedingt fliegen darf, wie er will, ist richtig.
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@Dragonfly_2
Ernsthaft jetzt !???
Meinst Du Deine Frage wirklich ernst, nach allen Antworten seit Deiner Aussage in #289, auf die 4.Frage von #288 ?
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