MTM schrieb:
Bis zu welcher Höhe über Grund ist ein Naturschutzgebiet definiert? Irgendwann muss es ja aufhören, sonst dürften die Flugzeuge ja auch nicht mehr über dem Alpenraum fliegen..
Neu ist aber, dass es mit der kommender LuftVO demnächst Ausnahmen für einen Betrieb über Naturschutzgebiete gemäß § 21h Absatz 4 Nummer 4 geben wird, allerdings nur wenn "der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt", also nicht für den Hobby-Betrieb.
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