Neue Drohne

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Neue Drohne

      Hallo zusammen,

      ich bin neu in diesem Forum und habe aktuell noch keine Drohne.

      Überlege schon länger mir eine zu kaufen, bin aber immer wieder davon abgerückt. Da es ja seit dem 31.12.2020 neue Regeln/Vorgaben gibt, macht es die Entscheidung nicht einfacher.
      Meine Tendenz geht aber immer wieder zur Mavic Pro Platinum Fly More Combo, wäre diese Drohne für den Anfang ok, da diese ja auch Sensoren zur Kollision hat.

      Ich will eigentlich nur bei uns und evtl. mal am Strand wo wenig los ist fliegen!

      Ps. Da ja die Drohne über 500g wiegt, habe ich heute mal den Kompetenznachweis gemacht und auf Anhieb bestanden.

      Besten Dank im Voraus

      Grüße
      Sascha
    • Coachi schrieb:

      ...
      Ps. Da ja die Drohne über 500g wiegt, habe ich heute mal den Kompetenznachweis gemacht und auf Anhieb bestanden.
      ...
      Dir ist dann ja auch klar, dass Du damit „nur“ unter den Rahmenbedingungen von A3 fliegen darfst.
      • 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebiete
      • Abstand zu unbeteiligten Menschen das nach vernünftigen Ermessen, keine Gefährdung besteht. d.H. nach dem von Dir gemachten Lehrgang zur Prüfung mind. 30 m horizontaler Abstand und 1:1 Regel (Entfernung : Höhe) und mind. 2 sec. x Vmax in m/s.
    • quadle schrieb:

      Coachi schrieb:

      ...
      Ps. Da ja die Drohne über 500g wiegt, habe ich heute mal den Kompetenznachweis gemacht und auf Anhieb bestanden.
      ...
      Dir ist dann ja auch klar, dass Du damit „nur“ unter den Rahmenbedingungen von A3 fliegen darfst.
      • 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebiete
      • Abstand zu unbeteiligten Menschen das nach vernünftigen Ermessen, keine Gefährdung besteht. d.H. nach dem von Dir gemachten Lehrgang zur Prüfung mind. 30 m horizontaler Abstand und 1:1 Regel (Entfernung : Höhe) und mind. 2 sec. x Vmax in m/s.

      Das ist ja die große Frage, auf der Seite des LBA steht ja folgendes!

      Die Unterkategorie A1 ist die am wenigsten restriktive Kategorie – sie erlaubt einen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen sogar in dicht besiedelten Gebieten und über vereinzelten Menschen (nicht jedoch über Menschenansammlungen!). Im Gegenzug dürfen für einen solchen Betrieb nur sehr leichte UAS (< 250 g, bzw. < 900 g) verwendet werden, wodurch das Risiko eines Personenschadens minimiert wird. Für leichte UAS < 250 g ist keine Qualifikation erforderlich, für UAS zwischen 250 g und 900 g sind ein Online-Training und eine Online-Prüfung erforderlich.

      "Bei einer Drohne unter 900g ist das überfliegen von unbeteiligten Personen verboten!"

      Oder verstehe ich da was falsch?

    • Coachi schrieb:

      ...
      "Bei einer Drohne unter 900g ist das überfliegen von unbeteiligten Personen verboten!"

      Oder verstehe ich da was falsch?

      Du bist da etwas falsch unterwegs! Diese Ausführung bezieht sich auf Drohnen welche nach der neuen EU-Verordnung in eine der Klasse C0-C4 klassifiziert wurden. In dem von Dir betrachteten Fall in C1. Solche Drohnen gibt es noch nicht und wird es wohl auf absehbare Zeit nicht geben. Von daher gelten für Dich (wie für uns alle anderen auch) die Regelungen nach Artikel 20 bzw. für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2022 nach Artikel 22 der neuen EU-VO. Da sieht die daraus resultierende Tabelle dann ein wenig anders aus.
    • Ich habe die Pro Platinum und kann sagen: ein super Teil! Ist schon etwas länger auf den Markt. Aber du könntest auch die Air2 in Betracht ziehen. Fällt unter die selbe Kategorie wie für die Pro.
      Wenn dir in A3 rumfliegen nix ausmacht und du die Pro Platinum günstig ergattern kannst schlag zu.
      DJI Mini 2, DJI Air2s...???
    • Coachi schrieb:

      ... Würdet ihr mir denn von der Mavic Pro abraten?
      Das kann und das will ich Dir nicht sagen. Die Mavic Pro ist eine gute Drohne. Ich weis nicht was Du damit machen möchtest und was Du noch bereit bist dafür zu unternehmen, z.B. das EU-Fernpiloten-Zeugnis. Da kannst Du zumindest mit der Mavic Pro in A2 fliegen. Das Problem welches Du gelöst haben möchtest, vor dem steht/stand jeder von uns und musste durch abwägen der Möglichkeiten und der Voraussetzungen für sich eine Lösung finden. Das kann Dir also niemand abnehmen.

      Willst Du zwingend in A1 fliegen, bleibt Dir aktuell nur die DJI Mavic Mini, die DJI Mini 2, die DJI Sparc, die DJI Mavic Air (der ersten Generation) oder die Parrot Anafi übrig. Damit bist Du erst mal bis Ende 2022 sicher in A1 unterwegs, mit den ersten beiden auch darüber hinaus (wobei das für mich immer noch nicht abschließend geklärt ist).
    • Kaufe dir die DJI Mini 2.
      Da hast eine sehr gute und leichte Drohne. Die Videoqualität (4K) bei viel Licht ist gut.
      In freier Natur sind Sensoren nicht so wichtig, vor allem, wenn man eigentlich auf Sicht fliegen soll.
      Preislich fast ein Geschenk.