Auch in meinen A2-Schulungsunterlagen ist diese Formulierung zu finden, daher gehe ich mal davon aus, dass es noch in einer künftigen VO (eventuell in der nächsten LuftVO) zu fimden sein wird.
Davon ab ist das ja nur dann relevant, wenn ich irgendwo vor Ort kontrolliert werde, und da möchte ich persönlich so wenig Nebenschauplätze zur Diskussion aufmachen wie möglich. Mir reicht es dann, mein Gegenüber von der Korrektheit des Kernpunktes zu überzeugen, nämlich dass mein Betrieb legitim war.
Daher werde ich immer alle Unterlagen einschl. der Versicherungsbestätigung auch in A4-Format mitführen, wie bisher auch schon. Schön klein auf A6 zusammengefaltet. Und das Fernpilotenzeugnis lasse ich dann von einem Fremdanbieter ins Scheckkartenformat übertragen.
Aber richtig, bis zu einer Normierung in einer VO bleibt es letztlich wohl jedem selbst überlassen, in welcher Form er seine Nachweise mit sich führt. Wenn schon digital dann aber wenigstens die Original-Email des LBA vorweisen zu können, dürfte am überzeugendsten sein.
Davon ab ist das ja nur dann relevant, wenn ich irgendwo vor Ort kontrolliert werde, und da möchte ich persönlich so wenig Nebenschauplätze zur Diskussion aufmachen wie möglich. Mir reicht es dann, mein Gegenüber von der Korrektheit des Kernpunktes zu überzeugen, nämlich dass mein Betrieb legitim war.
Daher werde ich immer alle Unterlagen einschl. der Versicherungsbestätigung auch in A4-Format mitführen, wie bisher auch schon. Schön klein auf A6 zusammengefaltet. Und das Fernpilotenzeugnis lasse ich dann von einem Fremdanbieter ins Scheckkartenformat übertragen.
Aber richtig, bis zu einer Normierung in einer VO bleibt es letztlich wohl jedem selbst überlassen, in welcher Form er seine Nachweise mit sich führt. Wenn schon digital dann aber wenigstens die Original-Email des LBA vorweisen zu können, dürfte am überzeugendsten sein.
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