DJI Phantom 4 Pro V2.0 - nach EU-Vo auch nur "Bestandsdrohne"-

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • DJI Phantom 4 Pro V2.0 - nach EU-Vo auch nur "Bestandsdrohne"-

      Was mich ärgert: Da büffeln wir nun Luftrecht, Meteorologie und UAV-Kunde und fliegen dann selbst mit der neu erworbenen A2-Fernpiloten-Lizenz nur mit "Bestandsdrohnen" durch die Gegend, weil selbst High-Tech-Geräte wie die V2.0 nicht alle Parameter erfüllen, die nach neuem EU-Recht erforderlich sind. Und was sagen Hersteller wie DJI dazu? Nichts! Dabei kann ich mir vorstellen, dass es für die Programmierer dort ein Klacks wäre, Features wie einen Slow-Speed-Modus nachträglich per Software-Update an Flieger und Bedien-App in die Phantom-Copter zu installieren. Auch wäre es schick, wenigstens die technischen Angaben zur Drohne um Parameter wie MTOM zu erweitern. Aber was interessieren den Hersteller schon die Bestandskunden mit ihren Bestandsdrohnen? Ich habe bei DJI angefragt, ob sich da demnächst in Sachen C-Zertifizierung oder Refit etwas tut. Die antworten nicht mal! Okay, mit Bestandsdrohnen dürfen wir bis Ende 2022 noch fliegen. Aber ich glaube nicht, dass es damit möglich wird, Ausnahmeerlaubnisse für besondere Gebiete zu bekommen.
    • Das ist leider bei allen Bestandsdrohnen der Fall. Meines Wissens nach ist eine nachträgliche Zertifizierung nicht möglich. Ist ärgerlich aber das eine neue Drohnenverordnung kommt ist seit Jahren in aller Munde.
      Weiterhin darfst du auch nach 2022 mit deiner Bestandsdrohne fliegen, nur halt eingeschränkter.

      Ob die Hersteller gewisse Funktionen nachträglich einfügen könnten weiß ich nicht, aber warum sollten sie es machen? Das erzeugt Kosten, Arbeit, Zeit usw..
      Die Hersteller betreiben den Aufwand aber keiner bezahlt es.
      Die Drohne hast du schon gekauft also macht DJI damit keinen Gewinn...da kann man sich aufregen wie man will aber so ist es überall. Vielleicht wäre es hier und da auch möglich im Fahrzeugbereich aus einem Euro 5 Fahrzeug ein Euro 6 Fahrzeug zu machen, aber warum sollte das wer anbieten? Da kannst du doch besser dein Auto tauschen. Das gleiche kann man jetzt noch auf Handys, Fernseher usw. anwenden...
    • Also was die Reaktion von DJI angeht, so muss ich mich korrigieren. Denn DJI hat mir heute auf meine Frage geantwortet :thumbsup: und das sogar sehr ausführlich:

      Hier der volle Wortlaut der Mail:

      Guten Tag --- edit, personenbezogene Daten entfernt (siehe C.6) ---,

      Vielen Dank, dass Sie sich an den DJI-Support gewandt haben.

      Derzeit gibt es keine DJI Produkte oder auch Produkte anderer Hersteller welche (rechtskräftig) eine Zertifizierung nach der neuesten EU Verordnung haben.

      Die technischen Standards für die EU-Verordnungen werden noch von den zuständigen Behörden bearbeitet. Auch nach Inkrafttreten dieser Vorschriften können alle unsere Drohnen bis Juni 2022 mit gewissen Einschränkungen in der offenen Kategorie eingesetzt werden.

      DJI-Hobby Produkte werden hauptsächlich in der OFFENEN KATEGORIE (Flüge mit geringem Risiko) verwendet, in denen die CE-Kennzeichnung einer der Klassen C0-C4 obligatorisch ist.
      Produkte ohne CE-Kennzeichnung können jedoch auch weiterhin in der eingeschränkten offenen Kategorie gemäß der neuen EU-Verordnung verwendet werden. Wir empfehlen Benutzern, zu beurteilen, in welche Kategorie ihre Drohne und ihr geplanter Flug gehören, und die damit verbundenen Regeln und Vorschriften zu befolgen.

      Alle Produkte ohne CE-Kennzeichnung können bis zum 31. Dezember 2022 in der OFFENEN KATEGORIE verwendet werden, jedoch mit einigen betrieblichen Einschränkungen. Sie können auch nach der Übergangszeit (ab 2022, jedoch nur in der am stärksten eingeschränkten Kategorie A3) in der OFFENEN KATEGORIE verwendet werden.

      DJI arbeitet derzeit mit Branchenverbänden, Regulierungsbehörden und Gesetzgebern zusammen, um die europäischen Standards, auf denen die CE-Kennzeichnung basiert, und den Konformitätsprozess für diese Verordnung mitzugestalten.

      Sobald die Standards von den Regulierungsbehörden bestätigt wurden und die benannten Stellen beschlossen sind, werden wir auf unserer Website eine Liste veröffentlichen, aus der hervorgeht, welche Produkte in die rückwirkende CE-Kennzeichnung aufgenommen werden können.
      Für die bestätigten Produkte ist ein Hardware- und / oder Firmware-Upgrade erforderlich (dies muss noch entschieden werden!), Das von DJI oder bestimmten autorisierten Händlern durchgeführt werden muss. Kunden können dieses Upgrade nicht selbst durchführen.

      Zur Vorabbewertung dessen, was von unserer Seite aus getan werden muss, arbeiten wir mit dem TÜV Rheinland zusammen, einem Verband für technische Inspektion, der Produktzertifizierungsdienste für viele verschiedene industrielle Anwendungen anbietet.
      Dieser wurden nicht als sogenannte "benannte Stelle" für die endgültige CE-Kennzeichnung bestätigt, und wir müssen noch entscheiden, welche benannte Stelle verwendet werden soll.

      Hoffentlich können wir einen Weg finden, die Einhaltung rückwirkend nachzuweisen und es den Menschen zu ermöglichen, die erforderliche vollständige betriebliche Genehmigung zu erhalten, sobald die Standards fertiggestellt sind.

      Danke für Ihr Verständnis

      Sollten Sie weitere Fragen haben, lassen Sie es uns bitte wissen.
      Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne jederzeit wieder zur Verfügung.
      Viele Grüße / Best Regards,
      --- edit, personenbezogene Daten entfernt (siehe C.6) ---
      Technical Support
      DJI GmbH
      Tel. Support: +49 9771 906 990 (Mon-Fri 9:00AM – 3:00PM UTC+1)

      Email: support.ge@dji.com

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • Diesen Text habe ich auch als Antwort in der ersten November-Hälfte von Seiten des Supports erhalten, als ich bezüglich der Retrofit-Klassifizierung der Air 2 nachgefragt habe. Vermute mal, dass hier DJI auch noch in der Luft hängt, bis wirklich dieser ganze Klassifizierungsprozess finalisiert und die entsprechenden Stellen definiert sind.
      It's never so bad that it can't get worse
    • RoBa1955 schrieb:

      Was mich ärgert: Aber was interessieren den Hersteller schon die Bestandskunden mit ihren Bestandsdrohnen? Ich habe bei DJI angefragt
      Mal ehrlich diesen ganzen Kram haben wir doch nicht der Fa. DJI zu verdanken, nein das verdanken wir Piloten die rum geflogen sind wie Ideoten.

      Zum Zweiten wie schon festgestellt kann keine Fa. etwas Zertifizieren wo es noch keine Kriterien dafür gibt. Mal abgesehen davon machen da die meisten Firmen auch keine Ausnahme bei solchen vorgehen. Einmal verkauft und gut ist es, Produktpflege ist teuer.

      Vllt. ist es kein Problem für die Programmiere etwas nachträglich zu programmieren aber ich bin froh darüber meine alte P4 nicht mehr ans Netz gelassen zu haben denn es könnte ja auch anders kommen.

      Man sperrt die Geräte einfach und schon hat man teuren Schrott zu Haus stehen. Es ist nicht immer gut wenn etwas programmierbar ist.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel