Der "Adlerhorst" nach dem Umbau.

    • Landschaft

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    • Der "Adlerhorst" nach dem Umbau.

      Die Tegernseer Hütte (Adlerhorst) nach ihrem Umbau.

      Die Hütte wird auch gerne "Adlerhorst" genannt. Sehr imposant in den Fels gebaut, ist ihre Lage zwischen 2 Gipfeln - direkt an der Steilwand einzigartig.

      Wegen Brandschutzauflagen musste die Hütte im Jahr 2020 ziemlich aufwendig Saniert werden. Die Bauarbeiten sind erst vor kurzem abgeschlossen worden, deshalb hats mich zum fotografieren auch seit langem mal wieder hochgezogen.

      P.s Bitte diese Tour im Winter nicht leichtfertig bestreiten. Schnee und Eis machen die Tour im Winter anspruchsvoll, und auch Lawinengefahr ist ein Thema.

    • Tolles Foto ... wobei ich immer ein gedankliches Probleme habe, wenn sonnenabgewandte Seiten (hier die Hausfront) so unnatürlich hell sind. Außerdem hätte ich, wenn möglich, das Gebäude in den goldenen Schnitt verlegt, also den Bildausschnitt weiter nach rechts verschoben. (Alles nur meine Meinung ;-))
    • Albatros-LE schrieb:

      Tolles Foto ... wobei ich immer ein gedankliches Probleme habe, wenn sonnenabgewandte Seiten (hier die Hausfront) so unnatürlich hell sind. Außerdem hätte ich, wenn möglich, das Gebäude in den goldenen Schnitt verlegt, also den Bildausschnitt weiter nach rechts verschoben. (Alles nur meine Meinung ;-))
      Danke dir, auch für deine Kritik.
      Ich kanns verstehen. Da steckt sehr viel Künstlerische Interpretation mit drin (ich betrachte mich als Künstler, und kein Wissenschaftler der alles völlig real wiedergibt).
      Aber zu meiner Verteidigung muss ich sagen das der Bildsensor der Mavic 2 Pro einfach genial gut ist. Hier ein Screenshot aus dem RAW. So dunkel is das da gar nicht (wie man vielleicht glaubt)

      Hier noch ein anderer Bildausschnitt. Ist aber mit dem oben gezeigten Bild das selbe.
      Ich lege sehr viel Wert darauf nur mit den Informationen zu arbeiten die auch wirklich im RAW vorhanden waren. Ich fake nichts hinzu was nicht da war.


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von F!o ()

    • Schöne Bilder!

      Jetzt ganz doof gefragt, da ich sowas ja auch öfters mal mache.. Rein rechtlich und nach aktueller Drohnenverordnung ist das illegal, ohne explizite Erlaubnis des Besitzers, die Hütte aus der Luft aufzunehmen?! Auch wird sowohl im Video und wahrscheinlich auch bei dem Foto die Mindestflughöhe deutlich überschritten (Mutmaßung).

      Wie "gefährlich" stuft ihr sowas ein, wenn es im kleinen Kreis veröffentlicht wird (kleiner youtube channel - oder eben hier im Forum). Ich bewege mich hier auch oft im roten Bereich -> fliegen auf Berggipfeln, näher als (1)50m an Menschen mit einer Air2, fliegen auf Gipfeln, welche sich im Naturschutzgebiet befinden, aufnehmen von Berghütten etc....
    • @MTM
      Keine Regeln wurden gebrochen. Die Hütte liegt in keiner No Fly Zone, außerdem wurde die Hütte nicht überflogen. Sie ist sowieso geschlossen.
      Es sind keine unbeteiligten Menschen im gesamten Fluggebiet unterwegs gewesen. (Uhrzeit - Sonnenaufgang)
      "Mindestflughöhe"? Kein Thema. Auch die Maximale Flughöhe ist kein Thema, ich stand am Gipfel. Die Drohne war in Sichtweite. Ich hatte sogar nen Spotter dabei.
      Panoramafreiheit fürs ablichten der Hütte - Auch kein Thema.

      In diesem Fall hab ich mich komplett an alle Regeln gehalten.
    • 1. da wir aktuell nicht wissen ob Flo die Erlaubnis des Besitzers hatte unterstelle ich mal "in dubio pro reo"

      2. Mindestflughöhe ist m.E. kein Problem da der Sattel nordwestlich der Hütte ansteigt (siehe Bild in #4) und auch das Bild in #1 scheint mir aus unter 120m Höhe aufgenommen.

      Da zusätzlich luftrechtlich keine "Problemzonen" vorliegen halte ich die Veröffentlichung speziell dieser Bilder für unkritisch (abhängig von der Antwort auf Punkt 1) ... siehe screenshot aus map2fly (die Hütte ist der grüne Punkt in der Mitte):




      ABER: ganz anders sieht die Sache aus wenn ein Szenario wie in Deinem letzten Halbsatz beschrieben vorliegt, z.B. MIndestabstände, NSG usw ... dann würde ich von einer Veröffentlichung deutlich abraten (außer man hat zu viel Geld übrig). Nicht dass da immer und bei jedem Video auch was passieren muss/wird aber es kann schief gehen.

      PS @F!o: bitte Regel C.8 nicht aus den Augen verlieren, Danke ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • @B69
      Sorry, wird beachtet (C.8)

      In der Tat bin ich da schon öfter geflogen, auch im Sommer als die Hütte auf war. Ein kurzer Anruf beim Hüttenwirt und schon war das Thema "Genehmigung auch erledigt."
      2. Hast du richtig erkannt. Flughöhe wird für die Fotografie eh überbewertet. Ist eigentlich nie nötig über 120m aufzusteigen, im Gegenteil. Da wirken die Perspektiven meistens langweilig.

      Du hast natürlich Recht, das es vieles zu beachten gibt, und in meinem Gebiet nicht überall uneingeschränkt geflogen werden darf. Das zeigt dein Screenshot von Map2Fly ganz gut.
      Hier war es aber unproblematisch =)
    • F!o schrieb:

      @B69
      Flughöhe wird für die Fotografie eh überbewertet. Ist eigentlich nie nötig über 120m aufzusteigen, im Gegenteil.
      Also weiterhin ganz ohne Vorwürfe, aber in Deinem Video, vor allem in der letzten Einstellung, sieht man ganz klar, dass du mit 99%iger Wahrscheinlichkeit, weit über den zulässigen 120m über Boden fliegst. Was im Gebirge im Gipfelbereich ja auch einfach schwer zu umgehen ist und auch rein mit dem Auge nicht abgeschätzt werden kann. Die DJI Drohnen haben ja (noch) keinen Bodensensor oder eine Anzeige für die Höhe über dem Boden.

      Das mit den Personen ist natürlich auch leicht gesagt auf dem Gipfel. Du siehst ja nicht, was unterhalb des Gipfels passiert und ob gerade jemand quert. Aber das ist auch genau das was ich meine - es ist eigentlich fast unmöglich in bestimmten Situationen diese Starren Regeln einzuhalten. Man stelle sich vor, man fliegt gerade auf einem nicht allzuzgroßen Gipfelplateau und plötzlich kommt jemand anderes hoch. Wie soll man nun mit genügend Mindestabstand landen können.. ;)
    • MTM schrieb:

      weit über den zulässigen 120m über Boden fliegst.
      Die Höhe zum Boden muß nicht zwingend relevant sein. Es darf in 120m Entfernung zur Erdoberfläche geflogen werden. Diese Entfernung darf auch schräg gemessen werden. Was im Gebirge oft zutrifft.
      Davon abgesehen sind die Fotos und das Video interessant. Für rechtliche Fragen haben wir einen eigenen Bereich.
      Fly long and prosper.
    • Wow, so hatte ich das bisher nie verstanden. Das macht ja vieles deutlich einfacher, sollte das stimmen. Ich kenne nur die Grafiken, die die Linien immer vertikal von der Drohne nach unten ziehen. Kannst Du da eventuell noch eine entsprechende Quelle angeben, dass die Linie auch schräg gezogen werden kann?

      Entschuldigung für das leichte off topic, ich finde es hat im Kontext gut gepasst.
    • Wie jeder Autofahrer weiß, ist es auch ziemlich unmöglich sich immer komplett an die Regeln im Straßenverkehr zu halten.
      Nichts anderes bei der Drohnenfliegerei.

      Und wer glaubt echt Piloten halten sich immer 100-prozentig an alle Regeln - der ist massiv auf dem Holzweg… Ich hab da so meine persönlichen Quellen.

      Jedoch passiert mit so einer kleine Drohne, einsam amberg wesentlich weniger, als mit einem Pkw.

      Bitte nutz doch für rechtliche Fragen ein eigenes Thema, es ist leider müßig sich jedes Mal mit dem Thema auseinandersetzen zu müssen, selbst wenn man noch so penibel alles plant und beachtet.

      Irgendwann wird jeder Fahrzeughalter, oder Drohnenpilot mal bewusst oder unbewusst gegen eine Regel verstoßen. Egal wie gut die Planung ist.

      danke

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von F!o ()