EU-DVO - Flughöhe vs. Abstand

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    • Es stand aber auch schon mal irgendwo, dass demnach auch z.B. die Bergwand als nahliegendster Punkt zählen kann - also dann sozusagen max.120m in der Waagerechten zu dieser und z.B. unter < 0m Kopter Höhe und unter Dir trotzdem 500m ist auch erlaubt. :)
    • Ich hatte das kürzlich in einer PM, hier mal daraus die Rechnungen.

      Für die Bergkuppe kann man den Pythagoras nutzen:



      Bei 50m Höhe über Startpunkt kann man also 109m über die Bergkuppe hinaus fliegen.

      Und für die Schräge am Berg (hier beispielhaft mit 20° Steigung) nutzt man die Winkelfunktionen im rechtwinkligen Dreieck:



      --> Maximale Höhe AGL = 120/cos(Steigung)

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    • Das heißt dann also auch, dass ich im Hochgebirge an einer steilen Felswand maximal 120m von der Wand weg sein darf, egal wie tief es nach unten geht? Natürlich vorausgesetzt ich starte in der Wand oder oben.
      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • Wo du startest sollte keine Rolle spielen - einzig darfst du nicht weiter als 120 Meter seitlich oder schräg von der Wand / dem Boden wegfliegen. Wenn du dem Boden / der Wand folgst, kannst du dabei sogar weiter als 120 Meter steigen ...

      Natürlich muss man an den Rückflug und Fallwinde in Wandnähe denken - aber hier gehts ja nur um das Rechtliche.
      --
      Gruß aus dem Saarland, Jörg
    • Genau so ist meine Leseweise, @Louis08.

      @Joerg Hemmerling
      Solang ich in der Wand starte, bin ich bei Dir.

      Spiel-/Interpretations-Raum gäbe es noch in der Ebene von Punkt Kehle zu 120 mtr. weg von der Kehle. Hat da AGL oder der Abstand zur Wand Vorrang? :D Stehe ich 121 mtr. weg von der Kehle, darf ich nur noch 120 mtr.AGL fliegen ...

      Ironie
      Kommen Gesetzeshüter, prüfen sie zukünftig, ob man die Wasserwaage (Ebene), ein Tafelwerk (Berechnungsgrundlagen) und einen Winkelmesser, einen Taschenrechner (Ermittlung der Höhen) mitführt? X/ 8|
    • Einen Flyaway auf nem Gipfel stelle ich mir übel vor - wobei man die Drohne bestimmt recht weit noch optisch verfolgen kann ...

      Die Angst davor hatte mich vor kurzem im Pfälzer Wald davon abgehalten ein vermutlich tolles Drohnenfoto auf einem Felsmassiv zu machen. Rundum war nur Wald unter mir und der Wind war ziemlich unsteht und böig. Da hatte ich Angst die Mini 1 schafft es nicht zurück auf den Fels ... ;(


      Dieselfan schrieb:

      Solang ich in der Wand starte, bin ich bei Dir
      Das verstehe ich nicht. Warum sollte der Startpunkt für die Einhaltung der 120 Meter Erdabstand eine Rolle spielen? Ich kann doch auch in der Ebene starten, dann immer dem Gelände folgend mit Abstand <120m am Berg hochfliegen. Dabei kann die Drohne - nach der neuen Lesart - auch nen Kilometer oder mehr steigen (vom Startpunkt aus gemessen) sofern sie immer zur Erde oder zum Berghang max 120 Meter entfernt ist.
      --
      Gruß aus dem Saarland, Jörg

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    • Ich fände es gut, wenn es wirklich so ist, kann den Sinn aber überhaupt nicht nachvollziehen..! Wie ein Vorposter gerade schon schrieb. Dann könnte ich (theoretisch) effektiv hunderte Meter oberhalb des Bodens fliegen, solange ich horizontal noch an einen Geländepunkt gekoppelt bin.
      Für was wurden diese 120m denn dann überhaupt eingeführt? Ich dachte es hätte immer auch etwas mit der kinetischen Energie in Folge eines potentiellen Absturzes zu tun.. Sonst sind 120m ja einfach nur eine absolut willkürliche Zahl und man könnte das so handhaben wie mit der horizontalen distanz - nämlich auf Sichtweite fliegen...

      Auch der Punkt 2 aus dem ersten Post scheint mir hier keine entsprechende Antwort zu geben, sondern scheint hier sehr frei ausgelegt zu werden..
    • Naja ich finds eigentlich total logisch das so zu sehen.
      Es geht nämlich NICHT NUR um die Gefahr eines potentiellen Absturzes, sondern die 120m beschreiben auch den Luftraum.

      Die Erde ist nunmal keine 100%e Flache Oberfläche (zumindest nicht hier an den Alpen), und auch größere Flugzeuge müssen sich ja an irgendeinen "Boden" halten.
      Ist das nun der Berg, oder Tal? Das kann je nach Gebiet schonmal 2000-3000m Unterschied ausmachen.

      Die neue Regelung ist da halt flexibel, es macht meiner Meinung nach keinen Sinn stur und unflexibel die Höhe zu messen.
      Man muss die Geländespezifikationen schon irgendwie mit einfließen lassen, und mit dieser Messmethode machen sie das.
    • Bringt ja nix, wenns die meisten nicht kapieren. Einerseits wird mit den neuen EU-Regeln dem Pilot fliegerisches Können und Eigenverantwortung abgesprochen, indem man RTH und FernID vorschreibt und andererseits soll er sich während des Fluges so seine Limits selbst bestimmen können?
      Da hätten die besser ein Limit festgelegt, welches aufm Flugdisplay direkt angezeigt wird.
    • Das logischste wäre natürlich, wenn es immer um die 120 Meter direkt unterhalb der Drohne geht. Also parallel zum aufsteigenden Gelände, kann ich so auch höher fliegen (effektiv) muss aber weiterhin die 120 m max über Erdreich einhalten.
      Nun scheint es so, als würden die meisten das so auslegen wie sie wollen oder denken es zu verstehen. Aber eine wirklich rechtlich fundierte Antwort Bzw. Dem gesetzt entsprechende, habe ich nicht erkennen können. Vielleicht gibt es die hier ja gar nicht, aber dann würden wieder im Zweifel die 120m zählen..?!
    • @Joerg Hemmerling

      Nichts anderes hatte ich geschrieben.
      Eventualitäten dann darunter angerissen. :thumbup:

      @'all

      Was den Sinn diverser Punkte der VO anbelangt, sollten wir im Hinterkopf behalten, diese VO wurde nicht nur für uns Hobby-Piloten geschaffen. Mir fällt da bspw. "U-Space" ein.

      @'MTM'

      Anfänglich hatte ich auch den Gedanken der kinetischen Energie. Nur, das kann es nicht sein. Ursprünglich waren das mal 30 mtr., mit 250 gr, 79 Joule ...blablabla.
      Stell' Dir eine 10 kg-Drohne (gefüllter Wassereimer) in 120 mtr. Höhe vor ...
      Ich denke, diese Zahl ist viel eher den Lufträumen geschuldet.
    • Eine verbissen Regelung nach Höhe über Grund ist alles andere als logisch. Diese Regelung hatten wir in den vergangenen Jahren, und es war sicher ein der Regelungen die hier im Forum am häufigsten diskutiert wurde. Es gab wenig Verständnis dafür dass man an einer senkrechten Klippe nicht mal 5m über deren Kante hinaus fliegen durfte. Damit waren Fotos von dieser Klippe nicht möglich. Auch Modellflieger hatten Probleme mit einer solchen Regelung, weil sie beim Hangfliegen nur einen sehr schmalen Korridor erlaubt hat. Es ist eine logische Konsequenz dass versucht wird eine Reglung zu finden der mehr Verständnis entgegen gebracht wird.

      Niemand legt das aus wie er will. Die Regelung ist in #1 gepostet und sehr leicht verständlich. Anders als in #5 lässt sich das nicht auslegen. Ein Abstand beschreibt einen Kreis, bzw eine Kugel um einen Punkt. Diese Kugel muss immer Kontakt zur Erdoberfläche haben. Eine ganz simple Regelung, die endlich auch auch Fotos von Klippen möglich macht, und Modellfliegern beim Hangfliegen im wahrsten Sinne wieder etwas mehr Luft nach oben gibt.

      Bei den 120m geht es nicht um kinetische Energie. Das ist nur der Deckel des Luftraumes in dem wir keine spezielle Zulassung brauchen. Also der Raum in dem andere Teilnehmer des Luftverkehrs mit nicht überwachten Drohnen rechnen müssen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

    • Das mit den Lufträumen ist ja auch wieder nur eine Vermutung. Es gibt genug Segelflieger, die im Sommer recht knapp an den Bergen herumfliegen... wenn ich da nun 120 m horizontal in 2.000m vor einem Berg herumfliege würde ich mich mit großer Wahrscheinlichkeit im bemannten Luftraum bewegen - so ist mein Verständnis als Laie mit A1/A3 Führerschein.. ;)
    • MTM schrieb:

      kann den Sinn aber überhaupt nicht nachvollziehen..! Wie ein Vorposter gerade schon schrieb. Dann könnte ich (theoretisch) effektiv hunderte Meter oberhalb des Bodens fliegen, solange ich horizontal noch an einen Geländepunkt gekoppelt bin.
      Das liegt wohl daran, das in den 120 Meter in Bodennähe eher keine bemannten Fluggeräte zu finden sind --- Gleitschirmflieger, Rettungshubschrauber und bei Start und Landung mal ausgenommen. Das gilt auch in der Nähe eines steilen Abhangs / einer Felswand. Und diese "Nähe" hat man halt mit 120 Meter genauer definiert.

      Dieselfan schrieb:

      @Joerg Hemmerling

      Nichts anderes hatte ich geschrieben.
      Eventualitäten dann darunter angerissen.
      Dann hatte ich Deine Formulierung "So lange ich in der Wand starte" falsch verstanden. Sorry. Das hörte sich für mich so an wie wenn du die 120 Meter zur Felswand nur ausnutzen dürftest wenn du in dieser Wand gestartet bist ...

      Dieselfan schrieb:

      Ich denke, diese Zahl ist viel eher den Lufträumen geschuldet.
      Das sehe ich auch so und würde auch Sinn machen. Die Verordnung ist ja nicht geschaffen worden um die Drohne zu schützen - sondern den Luftverkehr zu regulieren.

      BTW: das Bild bzw die Handskizze oben zeigt es schön - allerdings kann man sich das Ausrechnen im Flugbetrieb meiner Meinung nach sparen. Es wird da auch nicht darauf ankommen, ob man 118 oder 125 Meter an den Bodenpunkt heranfliegt - sondern um die Größenordnung. Und die kann man doch nach einiger Übung recht gut abschätzen ohne zu rechnen. Mir persönlich sind 100 Meter (mit der Mini 1) eh schon viel zu weit weg um mich dabei wohlzufühlen. Sichtflug ist das bei gutem Wetter gerade noch - aber schon grenzwertig um die Fluglage abzuschätzen.
      --
      Gruß aus dem Saarland, Jörg

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