EU-DVO - Flughöhe vs. Abstand

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    • gsezz schrieb:

      Niemand legt das aus wie er will. Die Regelung ist in #1 gepostet und sehr leicht verständlich. Anders als in #5 lässt sich das nicht auslegen. Ein Abstand beschreibt einen Kreis, bzw eine Kugel um einen Punkt. Diese Kugel muss immer Kontakt zur Erdoberfläche haben.
      Siehst du die Kugel beim Fliegen, oder wie schaust du, dass du mit deiner Drohne noch drin bist?
    • RC-Role schrieb:

      Da hätten die besser ein Limit festgelegt, welches aufm Flugdisplay direkt angezeigt wird.

      Niemand ist gezwungen, diese Überlegungen anzustellen.
      Man macht ja überhaupt nichts verkehrt, wenn man sich stets an 120m Höhe AGL hält.
      ___

      Schon komisch, über die starre AGL-Regel wurde oft gemeckert und darüber diskutiert. Jetzt werden Möglichkeiten eröffenet, über die man - gütiger Himmel - mal ein bischen nachdenken muss, und es wird wieder gemeckert, dass die starre Regel ja viel einfacher und sinnvoller sei.

      So viel auch zu Grenzen einer Eigenverantwortung, ganz abgesehen von den Hunderten von Beiträgen allein hier im Forum, die Gegenteiliges demonstrieren.
    • Diese Tatsache mit dem Hang war mir auch nicht bekannt aber gut zu wissen.

      Die Höhe eines Flugmodells ist ja bekanntlich für niemanden einzuschätzen. Auch wenn man 140 m hoch ist und das Ordnungsamt steht auf einmal neben jemanden lässt sich dieses nicht beweisen. Weder anhand der App auf dem Smartphone noch durch eine kommende Fernidentifikation, zumindest sofern es nur Sensoren zur Höhenmessung nach unten geben sollte. Theoretisch müsste man das Flugmodell dann auch seitlich mit solchen Sensoren ausrüsten.

      Auch wenn 120 m genau definiert sind, stellt es im großen und ganzen ja eher einen verpflichteten "Richtwert" dar der den Luftraum für Flugmodelle so gut es geht einschränken soll. Auch wenn der mindeste Abstand zur Erdoberfläche gilt ist irgendwann mal das Ende erreicht egal wie steil der Hang ist.
      Man muss sich natürlich dran halten aber geahndet werden kann dadurch theoretisch niemand. Es sei denn es kommt beispielsweise in großer Höhe zu einem Unfall in der man es nicht mehr leugnen kann zu hoch geflogen zu sein.

      Vergleichbar vermutlich wie eine Vorbeifahrt an einem Fahrradfahrer in einem Abstand von 1,20 m anstatt verpflichtend 1,50 m. Hier kann die Polizei beispielsweise auch nicht beweisen, dass der Abstand nicht eingehalten wurde. Oder wenn man einen Polizeiwagen mit 80 km/h in der Stadt überholt. Solange kein geeichter Tacho und eine Messeinrichtung verfügbar ist, haben die keine Chance dich zu einer Strafe zu überreden da die Beweise fehlen.

      Ich finde es absolut in Ordnung und fair so und wie skyscope schon schrieb sollte man sich rechtlich immer im sicheren Rahmen bewegen wenn man maximal 120 m über den Grund unter der Drohne bewegt. Aber auch das lässt sich ja bekanntlich schlecht darstellen wenn man von einer höheren Position startet...

      In Bezug auf den Segelflieger, den MTM beschreibt ist wieder fraglich ob dieser sich dann noch im rechtlichen Rahmen bewegt. Und in einer solchen Situation geschehen dann die Unfälle...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lorch83 ()

    • Siehst du die Kugel beim Fliegen

      Ohne Barometer sehe ich auch keine Höhe über Grund. Und selbst mit Barometer müsste man noch rechnen. Der Abstand zum nächstgelegenen Punkt lässt sich IMO wesentlich leichter schätzen als die Höhe über Grund. Vor allem an einer Klippe, an der man sich über die Kante lehnen müsste um den Grund zu sehen. ;)
      Sicher stellen dass ich die 120m nicht überschreite kann ich indem ich sie einfach nicht ausreize und nur so weit fliege wie ich mir absolut sicher bin sie nicht zu überschreiten. Schließlich ist niemand verpflichtet ein Limit auszureizen. Auch wenn das bei Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßen oft anders scheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

    • gsezz schrieb:


      Ohne Barometer sehe ich auch keine Höhe über Grund.
      MIt Barometer siehst du auch nur die Höhe über dem Startpunkt - für die Höhe über Grund dafür brauchst du eine aktive Messung. Irgendwann weit jenseits von 120m ist diese "Unschärfe" dann egal, vor allem wenn alle um dich herum auch mit dem gleichen Messfehler fliegen.

      Aber wir schweifen ab.....
      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • gsezz schrieb:

      .......dass man selbst mit Barometer noch rechnen müsste.
      Was, bitte schön, musst du da rechnen? Das erledigt die App für dich. Die Drohne misst den Luftdruck am Startpunkt und anhand des aktuellen Luftdrucks, geringer oder höher, wird die Höhendifferenz in der App errechnet.
      Und extra für dich wird sie auch noch angezeigt. Sogar in Metern.

      EDIT: sorry, hatte übersehen, dass die Höhe über Grund gemeint war. Meine Aufführung hier bezieht sich auf den Startpunkt. Zwei völlig unterschiedliche Begriffe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Guenther J. ()

    • Guenther J. schrieb:

      Und extra für dich wird sie auch noch angezeigt. Sogar in Metern.

      @Guenther J. , bevor du hier so scharf schießt, lies lieber noch mal richtig, @gsezz bezieht sich dabei auf Höhe über Grund. Und die wird nirgendwo angezeigt, auch nicht in Metern.

      ___

      Vielleicht können wir in diesem Thread wohl voraussetzen, dass die grundsätzliche Funktionsweise der Höhenmessung einer Drohne bekannt ist? Ansonsten wird sich zu dieser vielfach besprochenen Trivialität sicher ein geeigneter Thread der letzten Jahre finden lassen, allein eine Suche nach "Barometer" liefert mir 445 Ergebnisse. :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Danke für das Erläutern. Ist doch ne super Regelung und öffnet einem wirklich wieder mehr Möglichkeiten, vor allem am Berg.

      Jetzt wäre es natürlich noch super eine ähnliche Regelung für Naturschutzgebiete zu haben/finden/definieren.. Bis zu welcher Höhe über Grund ist ein Naturschutzgebiet definiert? Irgendwann muss es ja aufhören, sonst dürften die Flugzeuge ja auch nicht mehr über dem Alpenraum fliegen.. :)
    • Ich fürchte der geschützte Luftraum über dem NSG reicht deutlich weiter als 120m.
      Anders ausgedrückt: wenn du hoch genug bist, um nicht mehr unter Naturschutz zu fallen, bist du zu hoch für die Drohnenverordnung. Zwischen "max 120m" und "FL280" sind ja ein paar Meter Spielraum....
      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • Höhe über Grund bei einem Hang: Wie wird das gemessen? Vom Startpunkt aus oder Lotrecht unter der fliegenden Drohne?

      Hallo Leute,

      ich hatte mich an diveresen stellen mit den erlaubten Flugbereichen und -höhen eingelesen, u.a. auch hier:
      drohnen.de/vorschriften-genehi…drohnen-und-multicoptern/

      Da steht:

      drohnen.de schrieb:

      Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?

      Nach den neuen Gesetzen ist die erlaubte maximale Flughöhe für Drohnen auf 120 Metern über Grund festgesetzt.

      Ist die Grundlage für die Ermittlung der Flughöhe denn lotrecht unter der fliegenden Drohne oder gilt der Startpunkt?

      Ich frage deshalb, weil die Flyapp ja bei überschreiten der angegebenen Flughöhe eine Bestätigung verlangt. Ich denke, die Flyapp orientiert sich natürlich am Startpunkt, weiß aber nicht, dass ich gleich nen steilen Hang hinauf fliege.

      Hier mein künstlerischer Beitrag zur Frage :)
    • also ich bin Gleitschirmpilot, und habe diverse Drohnenscheine (die mann in der Schweiz so macht).

      Bin lso schon einigermassen tätig in der Luft.

      Und Höhe über Grund ist für mich ganz klar "Höhe über Grund". Sprich die Lotrechte Höhe. Die variert immer je nachdem wo man ist.

      Trotzdem begibt man sich u.U in illegale Begebenheiten, wenn man mit einer Drohne nen Berg hinauf fliegt.

      Hast du zb. Nen Verbindungsuasfall fliegt die Drohne gerade weg vom Berg und die Drohne übersteigt dann die maximal erlaubte Höhe über Grund.
    • Drohnen-Nutzer schrieb:

      Hier mein künstlerischer Beitrag zur Frage
      Die Info bei drohnen.de stimmt nicht. Das Abstandsgebot betrifft nicht Höhe AGL, sondern bezieht sich auf den Abstand zum nächsten Punkt der Erdoberfläche (UAS.OPEN.010 Nummer 2 in EU-VO 947/2019).

      Der Unterschied wird deutlich anhand meiner künstlerische Antwort hier: EU-DVO - Flughöhe vs. Abstand ;)

      Kurzum, idealerweise immer die Originale mindestens einmal durchlesen oder in ihnen (Volltext-) suchen, dann braucht es keine weiteren und häufig fehlerhaft interpretierenden "Quellen".

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ok dann reden wir eigentlich nicht direkt von Höher über Grund (AGL).

      Und wieder habe ich was gelernt.

      Die höhe über Grund lässt sich übrigens heute auch bestimmen über GPS, und ein Barometer.
      Zumindest so funktioniert mein Vario dass ich beim Gleitschirmfliegen dabei habe, dieses zeigt mir dann Höhe über Grund an, da im Gerät eine Karte mit Höhendaten hinterlegt ist, und Luftdruck und GPS Daten ja bekannt sind.
      Das ist allerdings sehr ungenau! ca. +-20 Meter. Aber eine Möglichkeit wie eigentlich auch DJI Drohnen das technisch machen könnten, wenn sie es möchten.
    • Moin,

      zur darstellenden Kunst zur 120m-Regel. Ich finde Folgendes am einfachsten, um es zu erklären:

      Stellt Euch eine Kugel mit 120m Radius vor, der Mittelpunkt ist die Drohne. Die Kugel muss immer an mindestens einem Punkt die Erde berühren.
      Also wie ein Ball, welcher auf der Erde rollt.

      BZ

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BravoZulu ()

    • Bergsteiger filmen

      Hi,

      ich möchte eine Bergsteigergruppe beim Aufstieg filmen. Wenn ich im Tal bin, darf ich ja nur 130 Meter hoch.
      Wie sieht es aus, wenn ich auf der Bergspitze bin und die Drohne sinken lasse? Wie tief unter dem Startpunkt kann eine Mini2 fliegen?

      Besten Gruß
      Satzzeichen können Leben retten
    • Wenn Du die Höhe über Grund meinst dann sind es nicht 130 m sondern nur maximal 120 m.
      Du kannst die Mini 2 maximal so tief unter den Startpunkt fliegen bis sie am Boden landet.
      Wenn Du nicht weiter wie 120 m vom Berg weg fliegst dann kannst Du auch mehr wie 120 m tiefer unter deinen Startpunkt fliegen.
      Vorher solltest Du natürlich geprüft haben ob Du dort überhaupt fliegen darfst und wenn ja ob es ggf. Einschränkungen gibt.
      Viele Grüße aus der Eifel!