Fliegen in der blauen Zone (DJI GEO)

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    • Fliegen in der blauen Zone (DJI GEO)

      Hallo,

      ich wohne am Rande der 1,5km Zone in der Nähe eines Flughafens, 100m weiter endet diese Zone. Gemäß BFS-Karten dürfen in diesem Bereich keine Drohnen fliegen.

      Ich war bisher der Meinung, dass die Mavic Mini über die GEO-Zonen verhindert, dass ich in unerlaubten Bereichen fliege. Inzwischen kommen mir aber Zweifel.
      Lt. DJI liegt mein Wohnort in einer blauen GEO-Zone, der sog. Authorisierungszone, d.h. diese Zone läßt sich für meine Mavic Mini freischalten.

      Darf ich jetzt (legal) in dieser Zone fliegen oder nicht ?
    • Ganz klares nein: Aktuell darfst Du in einem Abstand zu 1,5 km zu Flufplatzabgrenzungen nicht fliegen! Das ist völlig unabhängig was für eine Drohne Du fliegst. Künftig wird das Thema rund um Flugplätze noch komplexer werden. Parallel zu Start- und Landebahnen werden weieder Möglichkeiten eröffnet, entlang der Start- und Landebahn mit einer gedachten Verlängerung von 5 km wird es deutlich eingeschränkter. Aber das gilt dann auch wieder für alle Flugmodelle gleichermaßen.
    • Vielen Dank,

      da werde ich wohl 100m weitergehen müssen, damit ich außerhalb der 1,5KM-Zone bin.
      Bleibt es bei der 120 m Höhenbegrenzung oder gibt es in der Kontrollzone eine Höhenbeschränkung.

      Was soll der Quatsch mit den GEO-Zonen, die man zum. teil zeitweise freischalten kann ?
      Ab der C1- Klasse ist die GEO-Sensiblisierung sogar vorgeschrieben. Warum - wenn es nicht zuverlässig funktioniert ?
    • Hier werden zwei Dinge miteinander verwischt. Die, wie du sie nennst, Geo Sensibilisierung, hat nichts, aber auch gar nichts mit den Geo Zonen von DJI zu tun. DJI setzt, zum Teil willkürlich, irgendwo Zonen ein, bei denen sie meinen, hier müsste/sollte eine sein.
      Beispiel: in Hamburg gibt es um die Stadien eine 100m Zone, die man nur via self-unlock befliegen kann. Um den Flughafen hat DJI die gesetzlich vorgeschriebene Flugverbotszone eigenmächtig auf 3km erweitert. Auch da geht fliegen nur mit self-unlock.
    • Was ist der genau der Unterschied ?

      Habe heute den kleinen Drohnenführerschein beim LBA gemacht. Da kam auch die Geo Sensibilisierung vor, die für für C1 - C3 gefordert wird.
      Ich bin davon ausgegangen, daß damit auch die Zonenüberwachung der Mavic Mini gemeint ist (die für C0 eigentlich gar nicht gefordert wird). Ich dacht hier gebe es eine Absprache bzw. Datenaustausch mt den Luftfahrbehörden weltweit, um automatisch zu verhindern, dass jemand in gesperrte Zonen einfliegt.
    • Djangofly schrieb:

      ...
      Was soll der Quatsch mit den GEO-Zonen, die man zum. teil zeitweise freischalten kann ?
      ...
      Du könntest ja eine Erlaubnis bei der Landesluftfahrtbehörde eingeholt haben. Dann sprechen wir aber nicht mehr von der „offenen“ sondern von der „speziellen“ Kategorie. Ggf, wenn es sich um einen kontrollierten Luftraum handelt, benötigst Du zusätzlich noch eine Flugverkehrskontrollfreigabe durch die zuständige flugaufsichführende Stelle. Wenn Du das alles hast, dann darfst Du dort auch fliegen, dafür kannst Du dann eine solche Geo-Zone auch freischalten.
    • Hallo!
      Verhindert die DJI APP in einer roten Zone das die Drohne überhaupt abhebt?
      Wenn ich mich zwar in so einer Zone (lt GPS) befinde, aber INDOOR dann "greift" doch dieses Flugverbot nicht - wie verhält es sich dann.
    • Sorry - noch mal ein Frage an die erfahrenden Piloten richten.

      Was passiert den mit meinen Daten (SN, Telefonnummer..) wenn ich z.B. eine blaue Zone freischalten lasse ? Wer bekommt diese Daten ?
      Warum muss ich einen Code eingeben, den ich von DJI per SMS bekomme ? Irgendeinen Sinn muss dies Freigabeaktion ja haben.
    • Djangofly schrieb:

      Was passiert den mit meinen Daten (SN, Telefonnummer..) wenn ich z.B. eine blaue Zone freischalten lasse ? Wer bekommt diese Daten ?
      Warum muss ich einen Code eingeben, den ich von DJI per SMS bekomme ? Irgendeinen Sinn muss dies Freigabeaktion ja haben.
      Die Daten werden erstmal bei DJI gespeichert. Wenn du einen self-unlock vornimmst, wirst du nach der Seriennummer deiner Drohne (oder der Fernbedienung) und nach deiner Handynummer gefragt. Wenn alles klar ist, bekommst du einen sechsstelligen Verification Code aufs Handy. Dieses musst du dann online eingeben, und die Authorization Zone ist für drei Tage freigeschaltet.
      Wenn du jetzt dort fliegen willst, identifiziert DJI an Hand der Seriennummer den Flieger, und du musst nur noch bestätigen.
      Eine rote Zone kannst du nicht selbst freischalten. Dafür gibt es den Custom-Unlock. Das kommt zum Beispiel zum tragen, wenn du am Flughafen indoor fliegen willst. Wie das allerdings funktioniert, kann ich dir nicht sagen. Ebensowenig, was später mit den Daten passiert.
    • @Djangofly Danke - da mittels mobile Daten mein Handy in der DJI Fly APP aber "weiß" wo ich mich befinde und die APP mit der Mini2 Verbindung hat, war halt meine Befürchtung, dass ein Fliegen nicht möglich ist.
      Meine Mini2 bekomme ich erst nächste Woche - da kann ich es dann selbst probieren...
    • Für das Abheben der Drohne ist die eigene Ortsbestimmung über GPS maßgeblich. Also wird das indoor funktionieren ?

      Ich werde auf dem eigenen Grundstück nicht mehr outdoor fliegen !

      Vielen Dank für die Antworten hier im Forum. Die Zonenfreischaltung über DJI finde ich sehr verwirrend und missverständlich. Da wird sich wohl zukünftig so mancher in Sicherheit wiegen und sich trotzdem in einer verbotenen Zonen bewegen. Ich verlasse mich ab jetzt nur noch auf die Karten der BFS - und die besagt "Keine Drohne im Umkreis von weniger als 1,5 km vom Flughafengelände".
    • Das hilft dir aber nicht, wenn du in 2km Entfernung vom Flughafen fliegen willst und DJI lässt dich nicht, weil die die Zone willkürlich auf drei km definiert haben. Also ich nehme mir dann die vier oder fünf Minuten für den self-unlock Zeit. Ob ich genau dort fliegen darf, hab ich längst vorher bei meiner Flugvorbereitung geklärt.
    • Klar - ohne Zonen freischalten geht es nicht !

      Ich verlasse mich jetzt auf die App DRONIQ, die von der Deutschen Flugsicherung und der Telekom herausgegeben wurde. Da kann man wirklich aus verlässlicher Quelle sehen, wo man fliegen darf und wo nicht. Dort werden nicht nur Flugzonen berücksichtig, sondern alles, was einen Flug verbietet. Und das ist eine ganze Menge. Es ist erschreckend wie wenig freie Flächen da noch für den Drohnenflug übrig bleiben. Nach den Karten von DRONIQ liegt mein Haus 10m an der Grenze, innerhalb der 1,5 km Verbotszone. Also ist es OK, wenn ich mich 10m von meinem Haus entferne und unterhalb von 50 m bleibe.

      Die blaue Zone von DJI ist wesentlich größer als diese 1,5 km Zone, beschreibt anscheinend die gesamte Kontrollzone des Flughafens. Die muss ich immer erst über DJI freischalten. Das funktioniert übrigens nicht mit einem Safari-Browser. Ich nehme einen Google Chrome dazu.

      Kann ich eigentlich die Freischaltung auch kurz vor dem Fliegen in der APP machen, oder muss ich das immer über die Webseite von DJI vorbereiten ?
    • Djangofly schrieb:

      Ich verlasse mich jetzt auf die App DRONIQ
      ähm, Obacht: zum einen muss Dir klar sein das insb. die droniq-app noch div. Kinderkrankheiten hat (siehe Droniq App S. 2 ff.) und zum anderen gewährleistet keine app 100%ige Rechtssicherheit (Nutzungsbedingungen des jwlg. app lesen) - will man wirklich sicher gehen helfen bzgl. Flugzonen nur die ICAO-Karten (siehe Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw.)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Hallo Quadle
      Ich habe ein ähnliches Problem mit der von DJI eigenmächtig erweiterten "erweiterten Warnzone". Aber das muss ich noch austesten. Eine andere Frage interessiert mich im Moment mehr. Du schreibst oben in 2#, dass in Bezug auf die Flugplatz Zonen Änderungen geplant sind (schmäler, länger). Wer plant diese Änderungen und wer setzt diese wann um? Dann wäre nämlich mein Problem mit der DJI Warnzone erledigt.
      LG
    • Ja, Danke
      Bin 64 Jahre alt und plane nicht meinen nur noch dürftigen letzten Lebensabschnitt mit dem Verstehenwollen solcher Verordnungsplanungen zu verbringen. - Wann soll denn das kommen?
      LG
    • Soviel ich weiß, können sie sich bis Ende nächsten Jahres damit Zeit lassen. Bin mir da aber auch nicht so sicher. In Österreich wurden die EU-VO bereits im dortigen LFG eingearbeitet. Ich rechne im laufe diesen Jahres damit. Eine Termin steht m.W. jedoch noch nicht fest!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()