Wie kommt man bei der DJI Mini auf ein MTOM von unter 250 gr

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wie kommt man bei der DJI Mini auf ein MTOM von unter 250 gr

      Hallo

      Es taucht ja immer wieder die Angabe auf, daß die DJI Mini ein MTOM von unter 250gr hätte. Z.B hier drohnen.de/33409/dji-mavic-mini-eu-gesetz/ würde ich das so verstehen. MTOM steht doch aber nun mal für das maximal möglich Abfluggewicht und nicht für das tatsächliche Abfluggewicht. Maximal möglich wäre doch dann mindestens mit den mitgelieferten Aufklebern und den original Propeller-Schützern. Das wäre doch das Minimum, daß DJI als zusätzliches Gewicht offiziell an die Drohne klemmt. Damit reißt die aber garantiert die 250 gr.
      Wenn mir da vielleicht jemand aus der Redaktion von drohnen.de weiter helfen könnte, wie Ihr da das tatsächliche Gewicht (also "nackte" Mini) zum maximal möglichen Abfluggewicht hinargumentiert.

      Danke und Gruß
      Ulf
    • ulf_l schrieb:

      MTOM steht doch aber nun mal für das maximal möglich Abfluggewicht und nicht für das tatsächliche Abfluggewicht. Maximal möglich wäre doch dann mindestens mit den mitgelieferten Aufklebern und den original Propeller-Schützern. Das wäre doch das Minimum, daß DJI als zusätzliches Gewicht offiziell an die Drohne klemmt. Damit reißt die aber garantiert die 250 gr.Wenn mir da vielleicht jemand aus der Redaktion von drohnen.de weiter helfen könnte, wie Ihr da das tatsächliche Gewicht (also "nackte" Mini) zum maximal möglichen Abfluggewicht hinargumentiert.
      Eine der wichtigsten Schachregeln lautet: Zwinge niemals den Gegner zu einem guten Zug!

      Was willst Du also erreichen? DJI schreibt "249 g" dick auf die Mini 2, um darauf hinzuweisen, dass sie in die Klasse unter 250 g gehört. Flugfertig wiegt sie 236 g. Reicht das nicht?

      Ich denke, dem LBA auf jeden Fall! Die haben wichtigere Probleme und nicht mal die Kapazitäten, um die e-IDs auszustellen. Die Zusicherung, dass für die Mini 2 das MTOM unter 250 g liegt, wirst Du von niemandem bekommen.

      Wenn Du es darauf anlegst, könntest Du höchstens die verbindliche Aussage bekommen, dass das MTOM über 250 g liegt. Was nützt Dir das? Wenn Du Dich nicht sicher fühlst, solltest Du sie Dir nicht kaufen. Es gibt aber auch keine Alternative mit "offiziellem" MTOM unter 250 g auf dem Markt.

      Wenn Du schon eine Mini 2 besitzt oder eine Drohne kaufen willst, die noch die größten Chancen hat in eine Grauzone von Bestandsdrohnen dieser Klasse aufgenommen zu werden, würde ich dieses Thema im Eigeninteresse nicht auf die Spitze treiben.
    • Hallo

      "ich darf etwas nur weil keiner dran rüttelt" ist heutzutage schon etwas naiv.
      Die MTOM ist doch recht klar definiert
      „höchstzulässige Startmasse“ (maximum take-off mass, MTOM):die vom Hersteller oder Erbauer festgelegte höchstzulässige Masse des unbemannten Luftfahrzeugs, einschließlich Nutzlast und Kraftstoff, mit der bzw. dem das unbemannte Luftfahrzeug betrieben werden kann;
      Das ist eben nicht flugfertig oder tatsächlich sonder die höchstzulässige Masse.
      Das LBA muß da auch nichts für eine Mini zusichern, es steht ja in der Verordnung schon drin.
      Ich denke schon, daß sich früher oder später wirklich mal jemand daran reiben wird, spätestens wenn es um irgend welche Haftungsfragen geht
      Es kann aber auch sein, daß ich mit meiner Einschätzung schlicht falsch liege und das für die Bestandsdrohnen unter 250gr nur noch um das tatsächliche Gewicht geht. Für die 500gr Grenze wurde das ja schon in der 2020/639 nachgeschoben, für die 250 gr Grenze kann ich so etwas aber nicht finden.

      Gruß Ulf
    • ulf_l schrieb:

      Die MTOM ist doch recht klar definiert
      "recht klar" trifft es gut. Die Propellerschützer z.B. werden nicht mit der Mini 2 ausgeliefert. Auch nicht in der Combo. Dort sind sie in einer extra Schachtel, also Zubehör. Wer sagt dir, dass du nicht beim LBA eine extra Zulassung beantragen musst, um diese oder anderes Zubehör zu montieren, weil du das angegebene MTOM von 249g sonst überschreiten würdest?
    • UAS.OPEN.060 Verantwortung des Fernpiloten, Ziff 1 Punkt e)
      Vor Aufnahme des UAS-Betriebs muss der Fernpilot ... überprüfen, dass durch die Masse einer zusätzlichen Nutzlast, die das UAS möglicherweise mit sich führt, weder dessen vom Hersteller festgelegte MTOM noch das MTOM-Limit seiner Klasse überschritten wird.

      Ein MTOM hat bekanntlich kein Hersteller bei einem seiner bisherigen Consumer-Copter festgelegt. Somit ist lediglich darauf zu achten, dass die Startmasse des Copters das "MTOM-Limit seiner Klasse" nicht überschreitet.

      Darüber hinaus anzunehmen, für Drohnen ohne MTOM-Angabe wäre ab 2023 der Artikel 20 nicht anwendbar, widerspricht sowohl der Intention als auch anderen konkreten Teilen der Verordnung.
      Denn dann müßte man ja beispielsweise auch keine Bestandsdrohne registrieren, denn dieses ist gemäß Artikel 14 ja nur "für ein Luftfahrzeug mit einer MTOM von 250 g oder mehr" usw. erforderlich.

      Ohne angegebenes MTOM dann also keine Registrierung erforderlich?
      Dürfte wohl kaum so ausgelegt werden, und gleichermaßen wird das für Artikel 20 gelten, sollte dieser nicht sowieso noch in den nächsten 2 Jahren modifiziert und an Artikel 22 angelehnt werden, wovon ich ausgehe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • ulf_l schrieb:

      "ich darf etwas nur weil keiner dran rüttelt" ist heutzutage schon etwas naiv.
      Jetzt "darfst du", daran ist "heutzutage" nichts zu rütteln.

      Was Du zukünftig dürfen wirst, bleibt abzuwarten. Alle Fakten hast Du ausführlich beschrieben. Welche Schlüsse Du jetzt schon daraus ziehen willst, bleibt auch Dir selbst überlassen. Alles weitere ist doch Kafeesatzleserei.