Am 25.06.23, 18:00 beantragt, am 26.06.23, 8:10 e-ID erhalten.
LG Uwe
LG Uwe
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Paulchen49 schrieb:
Also ich finde den Text des LBA sogar ausgesprochen verständlich.
Wie auch immer -
du solltest mE aber auf jeden Fall die von dir gepostete Hinweis-Grafik so bearbeiten, dass deine darin enthaltene vollständige eID nicht mehr sichtbar ist.
mfg
Paulchen49
gnorf schrieb:
Die e-ID ist zweimal angegeben. Die erste hast Du unkenntlich gemacht.
Die zweite ist gut zu erkennen..
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