EU-DVO / gewerbliche Nutzung - Windenergieanlagen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • EU-DVO / gewerbliche Nutzung - Windenergieanlagen

      Moin zusammen!

      Ich bin Ben , 30 Jahre alt, aus der Region Hannover. Ich habe mich hier im Forum registriert, da ich beruflich Windenergieanlagen inspiziere und mich jetzt zum ersten Fernpiloten des Unternehmens bilden lasse.

      Ich habe den Kompetenznachweis und fange jetzt mit dem Fernpilotenzeugnis an und organisiere die Betreiberregistrierung und Versicherung.
      Sobald es möglich ist, werde ich mich um ein Betreiberzeugnis bemühen, da 120m Flughöhe für meine Zwecke nicht reichen werden. Wegen des Einsatzbereiches des Unternehmens ist die Grundlage dafür ja gegeben.

      Ich werde eine Drohne und entsprechende Software brauchen, die einige Stunden am Stück bis ca 250m Flughöhe hochauflösende Aufnahmen macht, evtl auch Thermal und sich zur 3D-Modellaufnahme eignet. An die Category Open bin ich dabei, wie gesagt, nicht gebunden.

      Wenn ihr in der Position wäret, eurem Chef ein Drohnenmodell für diesen Bereich vorschlagen zu dürfen, welches wäre das?


      Liebe Grüße,
      in der Hoffnung mich nicht gleich in die Nesseln gesetzt zu haben

      Ben
    • Hallo Ben, willkommen im Forum.

      Interessanter Betriebszweck. Ein paar Dinge dazu vielleicht vorneweg:
      • Sofern Du nicht gezwungen bist, in einer horizontalen Distanz weiter als 50 Meter von der Windkraftanlage entfernt aufzusteigen, bist Du auch in der Offenen Kategorie nicht auf 120m limitiert (siehe UAS.OPEN.010, Abs. 3 - "auf Antrag" meint dabei "auf Ersuchen", und bedeutet, dass eine Genehmigung des Betreibers ausreicht, die Dir ja logischerweise immer vorliegt).
      • Sollte Dir das nicht reichen, wirst Du ein solches Vorhaben in der Speziellen Kategorie auch ohne LUC genehmigt bekommen, indem Du ein PDRA (Predefined Risk Assessment) gemäß Artikel 11 der VO 947/2019 vornimmst. Im Detail kommt für Dich das PDRA-G02 für Höhen über 150m zum Tragen. Schau Dir dazu mal die AMC/GM hier ab Seite 20 an (Detail-Infos zum PDRA-G02 ab Seite 31).
      Alles weitere würde ich mal mit Deinem Schulungsanbieter besprechen, und mir da auch einen aussuchen, der über entsprechende Erfahrung verfügt und diesbezüglich auch Beratungsdienstleistungen und weitere Hilfestellung auch zum Genehmigungsverfahren anbietet.

      Die Frage nach dem Drohnenmodell ist ebenfalls nicht so pauschal beantwortbar. Einige Stunden am Stück fliegt allerdings keine Drohne.
      Auch hier würde ich auf die Erfahrung eines etablierten Schulungs-Dienstleisters zurückgreifen. Schau Dir bspw. mal u-rob.de an, oder ruf da einfach mal an und schildere Dein Vorhaben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()