Nachtflugbeleuchtung - Mein erster Versuch

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • ich darf ja an mein Auto auch nicht irgendwelche Leuchten anbauen.
      -irgendwelche- nicht, aber geprüfte und zugelassene Leuchten kannst du doch nach Belieben nachrüsten und umbauen. Ein guter Vergleich wäre wohl das Nachrüsten von Nebelscheinwerfern. Aber auch gegen das Umbauen z.b. von originalen VW Golf Rückleuchten auf irgendwelche geprüfte HELLA Stangenware spricht nichts.


      Oder dürfte ich z.B. an den F550 auch einen roten und einen grünen Tennisball hängen
      Durch jegliche Umbauten würde er wohl seine C-Klassen Zertifizierung verlieren, aber ich sehe keinen Grund weshalb du das nicht zumindest in A3 könntest.
    • gsezz schrieb:

      -irgendwelche- nicht, aber geprüfte und zugelassene Leuchten kannst du doch nach Belieben nachrüsten und umbauen
      Das ist genau das Problem. Keine am Markt befindliche Beleuchtung ist zugelassen und DJI bietet auch keine zugelassene an.
    • Michael67 schrieb:

      quadle schrieb:

      Das ist meines Erachtens ein nicht zu vernachlässigender Gesichtspunkt.
      Da hätte ich jetzt gerne aufkopterforum.de/topic/79423-dro…o-eu-nr-9232012-sera3215/
      verlinkt. Ist leider nicht erreichbar.

      Würde man das so sehen, dann wäre mit keiner Drohne mehr ein Flug in der Kontrollzone möglich, denn da ist die Beleuchtung nach SERA 3215 ja vorgeschrieben.
      M.W. gibt es auch keinen Hersteller im mittleren Preissegment, der eine SERA Beleuchtung ab Werk verbaut, ich schätze, es gibt sogar gar keinen.


      Von daher wäre einzig und allein zielführend eine Quelle, aus der ein Verbot hervorgeht, zus. Beleuchtungen anzubringen, oder zus. Landekufen oder Propellerschutz oder oder oder. Die bräuchten dann alle eine ABE.
      Ich würde sagen, wenn keine Beleuchtung in der Genehmigung vorhanden ist, darf man keine nachrüsten. Ein Propellerschutz hat wohl eine ABE, wenn vom Hersteller vorgesehen, bei Landekufen, Schwimmern und ähnlichem Schnickschnack wäre ich mir nicht so sicher.
      Meine Ansicht wäre, dass ich, wenn keine Beleuchtung serienmäßig verbaut ist, auch nicht dort fliegen darf, wo eine gefordert wird. Ein Helipilot hat andere Sorgen, als ein blitzendes Minidings aus den Augenwinkeln zu erkennen. Meine Ansicht: Wenn ich glaube, unbedingt im Dunkeln fliegen zu müssen, ist die VLOS nur dann gegeben, solange ich den Kopter in seiner serienmäßigen Ausstattung mit freiem Auge erkennen und seine Fluglage feststellen kann. Wenn das nur 10m sind, mein Pech!

      Was wir da alle verzapfen ist eh nur heiße Luft, weil in Wahrheit kümmert sich kein Schwein/keine Behörde darum und die Polizisten tun sich ja mitunter schon mit der Straßenverkehrsordnung schwer.
    • Meine Antwort bezog sich auch ausschließlich auf cmoss Beitrag zu Autos. KFZ lassen sich in diesem Zusammenhang kaum mit Drohnen vergleichen. Mit dem KFZ fährt man zum TüV, lässt sich seinen Umbau abnehmen, und der Käse ist gegessen. Die Möglichkeit besteht ja bei Drohnen nicht, um eine C-Klassen Zertifizierung zu bekommen. Im Gegenzug kann ich eine Drohne aber von Grund auf selbst bauen, und ohne jegliche Prüfung in A1/A3 fliegen, was im Straßenverkehr nicht möglich ist.

      @cmoss, geht es dir um A2, oder bist du der Meinung dass man generell an Drohnen von der Stange nichts verändern darf? IMO verzichtet man mit einem Umbau doch nur auf die Privilegien der Zertifizierung. Ansonsten wird man eine umgebaute Drohne doch nach den gleichen Bedingungen fliegen dürfen wie eine "privat" gebaute.

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    • cmoss schrieb:

      und die Polizisten tun sich ja mitunter schon mit der Straßenverkehrsordnung schwer.

      Das ist eigentlich eher ein Argument für ein bißchen gezielte Augenwischerei, wenn man mit einem Wisch der Beleuchtungsauflagen herumwedeln kann und es dann ggfs. zu weniger Komplikationen kommt. Auf absehbare Zeit werden Pozilisten kaum vor Ort eine finale Beurteilung vornehmen können, und wenn man einigerma0en souverän auf den Busch klopft, steigen die Chancen, dass man in Ruhe gelassen wird. Und schädlich ist so eine Zusatzbeleuchtung ja auch nicht.
    • cmoss schrieb:

      Was wir da alle verzapfen ist eh nur heiße Luft, weil in Wahrheit kümmert sich kein Schwein/keine Behörde darum und die Polizisten tun sich ja mitunter schon mit der Straßenverkehrsordnung schwer.
      Ne, nicht so ganz richtig, die LFB haben das schon auf dem Schirm, ich kommuniziere da gerade hin und her.

      Abgesehen davon ist wie immer nicht die Behörde oder die Kontrolle das größte Problem, sondern das eines möglicherweise fehlenden Versicherungsschutzes im Fall der Fälle.
      Und wie gesagt stelle ich es mir interessant vor, wenn von irgendeiner Seite Alarm geschlagen oder gar eine Luftraumwarnung ausgelöst wird, weil Nachts jemand in der Drohne ein manntragendes Luftfahrzeug erkennt, das irgendwo fliegt, wo es als vermeintlich manntragendes Luftfahrzeug nicht hingehört.
    • @gsezz : An sich würde ich eher dazu neigen, zu sagen, dass Kopter nicht verändert werden dürfen, auch wenn es keine Stelle gibt, die eine Veränderung abnehmen könnte (wie der TÜV).
      Ich bin noch Phantom 1.0 geflogen, damals gab es einfach keine Vorschriften betreffend Kopter und jeder hat gebastelt, was das Zeug hielt. Aber diese Zeiten sind halt - leider - vorbei.

      @Carsten Kurz : Ich bin ganz deiner Meinung, die Beleuchtung ist sicher nicht schädlich, verändert aber z.B. die MTOM (die DIJ nicht bekannt gibt, außer sie wäre ident mit dem Koptergewicht) und damit - theoretisch - die Flugdauer, das Steuerverhalten etc. Wenn du deine Mini schwerer machst, ändert sich auch die zulässige Flughöhe und wenn sie jemandem auf den Kopf fällt und ihn verletzt wird dir das zur Last gelegt werden.

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    • An sich würde ich eher dazu neigen, zu sagen, dass Kopter nicht verändert werden dürfen,
      Aber wodurch würdest du das begründen? Und wo liegt dann die Grenze zwischen Umbau und Selbstbau? Die Zeiten des Modellbaus sind ja Gott sei dank nicht vorbei. "Privat hergestellte" UAVs wurden ja im Regelwerk explizit bedacht.
      Ich bin der Meinung dass man jede Drohne nach belieben verändern darf. Dadurch wird sie aber natürlich zu einem "privat hergestellten" UAV, und verlässt die C-Klasse.
    • gsezz schrieb:

      ... Und wo liegt dann die Grenze zwischen Umbau und Selbstbau? .
      Ein Eigenbau ist immer von Grund auf selbst zusammengebaut und fliegt dann auch in einer eigenen Kategorie. Ein Umbau (oder jegliche andere Veränderung) ist nur in soweit Möglich, soweit man die nach der CE-Zertifizierung maßgebenden Randbedingungen nicht verändert.
    • gsezz schrieb:

      An sich würde ich eher dazu neigen, zu sagen, dass Kopter nicht verändert werden dürfen,
      Aber wodurch würdest du das begründen? Und wo liegt dann die Grenze zwischen Umbau und Selbstbau?

      OK, ich korrigiere mich dahingehend, dass RTF-Kopter imho nicht verändert werden dürfen.

      Die Grenze zwischen Umbau und Selbstbau würde ich dort setzen, wo relevante Teile, wie Chassis, IMU oder auch Motoren etc. vom Erbauer zu einem flugfähigen Ganzen vereinigt werden.
    • cmoss schrieb:

      An sich würde ich eher dazu neigen, zu sagen, dass Kopter nicht verändert werden dürfen...

      Grundsätzlich wird eine Lichterführung bei Nacht zumindest in Deutschland sowohl durch das LBA, als auch seitens der LFB auf Anfrage empfohlen.

      Auszug aus einer Mail meiner LFB von heute Morgen:
      "...auch durch das Bundesverkehrsministerium wurde die Auffassung bestätigt, dass bei Nachtflügen nur noch die Voraussetzungen für den VLOS-Betrieb einzuhalten sind. Der Drohneneinsatz bei Nacht ist ansonsten nicht genauer geregelt. Nach bisheriger Einschätzung sollte das Fluggerät zumindest eine Beleuchtung haben, aufgrund derer (z. B. durch unterschiedlich farbige Lichter) die Fluglage der Drohne eindeutig zu erkennen ist."


      Das ähnelt dem Tenor des LBA, insofern gibt es da für Deutschland bereits einen gemeinsamen übergeordneten Konsens. Wie bereits erwähnt, steht das "sollte" im Konjunktiv II, ist also eine Empfehlung, keine Pflicht. Und diese Art der Lichterführung haben alle DJI-Drohnen und viele andere bereits. Vorgeschrieben ist zumindest in Deutschland aktuell aber gar keine Lichterführung bei Nacht!

      Unschlüssigkeit besteht gerade noch in der Verwendung von Blitzlichtern / Strobes (siehe oben) aus oben beschriebenen Gründen. Das wird auf Anfrage (hoffentlich) geklärt, wobei ich wegen der aktuellen Wischi-Waschi-Umständen (alte Allgemeinverfügung noch ohne Berücksichtigung der EU-VO, die SERA 3215 in Kontrollzonen für UAS vorschreibt) da nicht viel Hoffnung sehe, dass ein Behördenmitarbeiter sich da eindeutig festlegen lassen möchte.

      Was das Montieren zusätzlicher Lichter angeht, kann man ja auch mal folgendes beachten:
      In keiner bisherigen von mir gelesenen Stellungnahme des LBA oder einer LFB wird dazu geraten oder man ermutigt, eine Beleuchtung nachzurüsten. Hier wird man auch sicher nicht etwas in der ARt hören: "Ja, frickeln Sie mal Leuchten an Ihre Mini 2 oder Mavic 2, das ist schon gut bei Nacht." Da lehnt sich niemand aus dem Fenster.

      Eindeutig geklärt wird das Ganze dann eben erst, wenn ein Umstand eintritt, wie in Beitrag 48 beschrieben. Freiwillige gerne vor. :)
      Ich fliege vielleicht wenn auch wenig wahrscheinlich mit zusätzlichen dauerhaften Positionslichtern, aber ganz ganz sicher ohne rote und weiße Blitzlichter.

      ____


      Davon ab, nur durch Anbau von Teilen wird aus einem Bestandskopter kein "privat hergestelltes" UAS.
      Ein solches ist nicht mal ein von Grund aufgebauter Copter, wenn er auf einem Bausatz basiert.

      Artikel 2 Ziff. 16:
      „privat hergestelltes UAS“ (privately built UAS): ein UAS, das vom Erbauer für seine eigenen Zwecke zusammengebaut oder hergestellt wurde, mit Ausnahme von UAS, die aus Bauteilen zusammengesetzt werden, die als Fertigbausatz in Verkehr gebracht werden

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • cmoss schrieb:


      Oder dürfte ich z.B. an den F550 auch einen roten und einen grünen Tennisball hängen, damit ich seine Fluglage noch in 500m erkennen kann?
      Ganz pragmatisch: Solange du damit noch in den vorgegebene Klassengrenzen (bspw Gewicht) bleibst und das Flugverhalten nicht vollkommen unkontrollierbar wird, warum nicht? Sicher befestigt sein müssen sie natürlich, denn Abwerfen von Gegenständen ist ja nun mal verboten.
      Wie tolerant die C-Zertifizierung gegenüber Modifikationen ist, die die Eigenschaften des zertifizierten UAS nicht wesentlich verändern, weiß ich nicht. Da dürfte aber deutlich mehr Spielraum sein als bei manntragenden Geräten.
      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • Ich stecke mal eine Umbau-Skala anhand einer imaginären, zertifizierten Phantom ab:
      1. Ich klebe ein paar Aufkleber drauf. - Die Zertifizierung bleibt unberührt.
      2. Ich montiere einen Propellerschutz. - Darüber wird ja an anderer Stelle schon fleißig diskutiert.
      3. Ich montiere Beleuchtung. - Diskutieren wir gerade.
      ...
      6. Ich ersetze die original Gimbalkamera durch ein selbstgebautes Gimbal für Kompaktkameras, das mit einem zweiten Funksender bedient wird. Die Phantom verliert ihre Zertifizierung, und darf gar nicht fliegen, weil sie auch nicht als Selbstbau gilt?
      ...
      10. Ich entsorge alles außer dem Kunststoffgehäuse der Phantom, und baue darauf einen Racer auf. Gilt als privat hergestellt, und darf fliegen?

      Das ergibt dann eine Zone zwischen Originalzustand und völligem Umbau in dem eine Drohne nicht fliegen darf, weil zu wenig umgebaut wurde? Das klingt nicht als wenn das im Sinne des Erfinders des Regelwerkes wäre.
    • gsezz schrieb:

      Das klingt nicht als wenn das im Sinne des Erfinders des Regelwerkes wäre.
      Oder es klingt als hätte der Erfinder nicht konsequent bis zu Ende gedacht und ausformuliert.

      Befreit von tieferem Wissen wie ich nunmal bin würde ich wohl auch deine Nr. 6 noch akzeptieren, wenn das Gewicht im Rahmen bleibt. Offensichtliche Streitfrage ist hier natürlich, ob die Liveübertragung des Kamerabilds an den Piloten eine wesentliche Eigenschaft des Copters ist - da wir ja nur VLOS fliegen, ist das ja zum sicheren Betrieb nicht notwendig.

      Aber wir schweifen ab, hier geht es erstmal nur um zusätzliche Beleuchtung.....
      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • Bei der Mini 2 habe ich jetzt die Flytron Strobon getestet. Die sind heller als diese hier, obwohl die nur 1 LED besitzen.
      Und die Mini 2 kann man damit super erkennen.

      Mit Bordbeleuchtung war bei mir bei 50m Schluss, auch tagsüber gestern an den Burgen war es nützlich.

      Ich habe ein Bild aus gut 400m Entfernung machen müssen und mit der Bordbeleuchtung wäre ich im Baum gelandet (Mal wieder). Bin dann wieder zurück, habe die FLytron drauf geklettet und konnte dann perfekt mein Bild machen und hatte die Mini 2 knapp über den Bäumen so deutlich im Blick, das absolut nichts schief gehen konnte.
      Wen es interessiert, Ihr kennt ja meinen Kanal.
    • Lutz G schrieb:

      auch, dass man nix von der Beleuchtung im Video davon als Störungen drauf hat.
      Da bin ich immer noch ein wenig skeptisch. Im freien Feld bei klarer Sicht, mag das gehen. Aber ich befürchte, wenn es ein wenig diesig ist, oder es reflektierende Flächen (Hauswände o.ä.) gibt, dann kann so eine starke Beleuchtung schon sichtbar störend auf ein Video/Bild einwirken. Da gehe ich zumindest stark von aus. :/
      Wobei beim Bild natürlich noch der Zufall (Belichtungs-Moment) mit reinspielt und das Risiko eines "Treffers" wohl deutlich geringer ist. :)
    • Jens Wildner schrieb:

      Da bin ich immer noch ein wenig skeptisch.

      ich befürchte, wenn es ein wenig diesig ist, oder es reflektierende Flächen (Hauswände o.ä.) gibt, dann kann so eine starke Beleuchtung schon sichtbar störend auf ein Video/Bild einwirken.
      Wobei beim Bild natürlich noch der Zufall (Belichtungs-Moment) mit reinspielt und das Risiko eines "Treffers" wohl deutlich geringer ist.

      Stimmt. Im Zweifel hat bei mir das Gelingen vom Video die Priorität. Wenn es nicht klappt bzw Störungen drin sind, hab ich ja nix davon, dass mein Kopter wie ein Weihnachtsbaum blinkt, als ob ihn Tim Allen bei "Hör mal wer da hämmert" ausgestattet hätte :D
      Vielleicht kann ja @Michael67 noch was dazu schreiben wie kritisch das ist. Möglicherweise kann man auch was bei der Platzierung der Lichter diesbezüglich optimieren. Mich würde da natürlich speziell der Mavic Pro (1) interessieren ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lutz G ()

    • Cool wäre es, wenn so eine Beleuchtung abschaltbar wäre. Bei der Mavic 2 z.B. kann man ja für Fotos gezielt die Frontbeleuchtung abschalten. Würde man da ein Steuersignal abgreifen, könnte man für die Dauer der Aufnahme die fetten Lichter abschalten. Ich frage mich ohnehin, ob man nicht einfach die serienmäßigen DJI LEDs auswechseln könnte. Man kommt da relativ leicht ran.