Nachtflugbeleuchtung - Mein erster Versuch

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Vermutlich nicht, jedenfalls nicht für wirklich dicke Brummer.
      Aber man könnte das Signal für die Original-LEDs als Steuersignal für den Ersatz benutzen. Da müsste natürlich eine separate Stromversorgung hin. Hätte halt im Wesentlichen den Vorteil, dass man es mit den RC-Optionen fernaktivierbar hätte. Alternativ über eine Fotodiode auf der Rückseite der Zusatzbeleuchtung rein optisch abgreifen, das ginge dann komplett ohne Eingriff. Könnte mir auch ne Lösung vorstellen, bei der ein kleiner LiPo auf oder unter den Kopter geklettet wird, und von dort dünne Käbelchen zu der Zusatzbeleuchtung gehen. Das wäre sogar noch verträglich mit Klappauslegern zu gestalten.
    • So, für alle, die meinen, das wäre so nicht machbar und würde die Ähnlichkeit zu bemannten Flugobjekten erhöhen.

      Anfrage beim LBA:

      Sehr geehete Damen und Herren,

      ich habe eine dedizierte Frage zu Nachtflug. lt. EU DVO ist der ja nicht mehr erlaubnispflichtig, stattdessen soll ab 1.7.2022 ein grünes Blinklicht geführt werden.
      Lt. EU DVO ist unter VLOS lediglich die Lage beschrieben, aus meiner Sicht muss aber mit VLOS auch die Position erkennbar sein!Ist es daher gestattet,
      neben der üblichen Bordbeleuchtung, die die Richtung bei vielen Drohnen schwer erkennen lässt, auch eine an SERA 3215 angelehnte Beleuchtung,
      wie sie in den DFS Kontrollzonen ohnehin vorgeschrieben ist, eine bordunabhängige, zusätzliche Beleuchtung anzubringen, wie beispielsweise vorne links ein rotes,
      rechts ein grünes und hinten ein weißes Blinklicht? Dies würde ja die Sichtbarkeit deutlich erhöhen.
      Aktuell gibt es ja leider keine fest vorgeschriebene Beleuchtung und ich würde die Sicherheit, speziell bei Nacht, gern erhöhen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Antwort kam heute:

      Sehr geehrter Herr ...,

      korrekt dargestellt.EU-VO verlangt nach einem grünen blinkenden Licht an Ihrer Drohne für den Nachtflug (947 - UAS.OPEN).

      Das Anbringen von weiteren Beleuchtungselementen ist nicht verboten (Sie sollten natürlich keine weiteren Luftfahrtteilnehmer blenden/behindern).
      Wie Sie bereits beschreiben, sind in DFS Kontrollzonen weitere Anforderungen zu erfüllen.Sie müssen sicherstellen, dass Sie Ihre Drohne stets in VLOS betreiben und Sie die Lage abschätzen können.
      Für Rückfragen des oben aufgeführten Sachverhalts können Sie mich gerne kontaktieren.

      Mit freundlichen Grüßen
      i.A.
      Dipl.-Ing.

      Für mich ist das LBA die relevante Stelle und nicht die Auslegung einer EU DVO, die die Ordnungskräfte vor Ort nicht interessieren. Die interessieren sich eher dafür, was mir das LBA geschrieben hat.
    • Michael67 schrieb:

      So, für alle, die meinen, das wäre so nicht machbar und würde die Ähnlichkeit zu bemannten Flugobjekten erhöhen.

      Lt. EU DVO ist unter VLOS lediglich die Lage beschrieben, aus meiner Sicht muss aber mit VLOS auch die Position erkennbar sein!Ist es daher gestattet,
      Es sei mir die Bemerkung gestattet, dass du, wenn du die Lage erkennst, hoffentlich auch siehst, wo das Ding herumfliegt ;)
    • Jens Wildner schrieb:

      Wo steht das in der EU-VO?
      Nirgends, das ist rein von der DFS so gefordert und steht auf deren Webseite.

      Deswegen sage ich ja die ganze Zeit, es macht keinen Sinn, hier mit allem möglichen rechtlichen Background die EU DVO auszulegen, wie es einige tun, wie es denn nun "richtig" sein muss.

      Fakt ist, was das LBA auslegt und schreibt, selbst wenn es falsch ist.
    • Nicht böse gemeint, ich glaube, die nächste UFO Sichtung geht demnächst bei der Polizei ein. Lautloses hellstrahlendes Flugobjekt mit sehr schnellen Richtungsänderungen gesichtet, das urplötzlich im Nachthimmel verschwunden ist. Die fehlerhafte Entfernungseinschätzung sah man in deinem ersten Video, wo fast jeder die Lichter als weitere Kopter vermutet hat.
      Dein beneidenswertes Landelicht lässt noch schneller Außerirdische vermuten.

      Danke für deinen erhellenden Beitrag. ;)
      Angst und Geld hatte ich noch nie.
    • Michael67 schrieb:

      ...
      Deswegen sage ich ja die ganze Zeit, es macht keinen Sinn, hier mit allem möglichen rechtlichen Background die EU DVO auszulegen, wie es einige tun, wie es denn nun "richtig" sein muss.
      ...
      Den Seitenhieb der auch immer und immer wieder kommt ist mir durchaus bewusst auch wenn er komplett am Thema vorbei ist. Scheint ja aber nicht wirklich zu interessieren!

      Fakt: Der DFS, LBA und sonst auch wer, darf auch nichts fordern oder zugestehen, was gegen die geltende EU-VO spricht !!!. Macht er ja auch nicht! Denn die Frage die da gestellt wurde, was nicht des Pudels Kern oder besser gesagt um das was es in der Diskussion (auf welche sich die Stichelei bezieht) eigentlich gegangen ist ;) . Nach dem Motto: „Frage nicht etwas, dessen Antwort einem nicht gefallen könnte“. Ich habe daher selbst noch einmal eine Anfrage beim LBA gestellt und den Sachverhalt dahingehend konkretisiert.

      E-Mail an uas@lba.de schrieb:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      im Zusammenhang mit der neuen EU-Verordnung ist das Thema Flüge bei Nacht nicht mehr generell Genehmigungspflichtig. In einer Anfrage an das LBA haben Sie für die Lichterführung beim Fliegen mit Drohnen bei Nacht folgende Antwort gegeben, die u.a. auch in einem Forum veröffentlicht wurde und weitere Diskussionen aufwirft.

      ——-

      Sehr geehrter Herr ...,

      korrekt dargestellt.EU-VO verlangt nach einem grünen blinkenden Licht an Ihrer Drohne für den Nachtflug (947 - UAS.OPEN).

      Das Anbringen von weiteren Beleuchtungselementen ist nicht verboten (Sie sollten natürlich keine weiteren Luftfahrtteilnehmer blenden/behindern).
      Wie Sie bereits beschreiben, sind in DFS Kontrollzonen weitere Anforderungen zu erfüllen.Sie müssen sicherstellen, dass Sie Ihre Drohne stets in VLOS betreiben und Sie die Lage abschätzen können.
      Für Rückfragen des oben aufgeführten Sachverhalts können Sie mich gerne kontaktieren.

      Mit freundlichen Grüßen
      i.A.
      Dipl.-Ing.

      ——-

      Bei einer zusätzlichen Lichterführung gibt es jedoch weitere Aspekt die m.E. nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

      a) Wie ist eine zusätzlicher Lichterführung in Anlehnung den Maßgaben nach SERA.3215 im Zusammenhang mit den Herstellerseitig angebrachten Lichtern zu sehen. Vor allem dahingehend, dass durch die zusätzlichen Lichter die herstellerseitigen Lichter abgeschattet bzw. überlagert werden?

      b) Wie sieht es im Zusammenhang bei einer CE-Konform zertifiziertem RTF-Multikopter mit zusätzlich angebrachten Lichtern. Bleibt die CE-Konformität (Hinsichtlich MTOM, Flugverhalten, Befestigung, usw.) trotz eines nicht vom Hersteller freigegeben Zubehörs/Erweiterung erhalten?

      c) In wie weit Kollidiert eine weitere Lichterführung evtl. mit der lt. DVO (EU) 2019/947 UAS.OPEN.060 Ziffer 2 Buchstabe g) (lt. Artikel 23 ab 01.07.2022) geforderten grünen Blinkleuchte? Unterschiedliche Lichter (Herstellerseitig, grüne Blinkleuchte, zus. Lichter nach SERA.3215) welche Bauartbedingt nur auf wenigen Zentimetern zueinander angebracht werden können, können bereits nach geringer Entfernung nicht mehr differenziert werden.

      Da m.E. der Sachverhalt im allgemeinen unter verschiedenen Gesichtspunkten für uns als Anwender nicht so einfach zu beantworten ist, bitte ich Sie auf meine offenen Fragen noch einmal einzugehen. Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen, verbleibe ich

      mit freundlichem Gruß

      quadle
      Ich behaupte nicht, dass ich mit meiner Überlegung richtig liege (was ich auch nie behauptet habe, aber bereits der Gedanke daran wird ja schon als Angriff bzw. Beleidigung aufgefasst). Aber die Überlegung als solche ist durchaus gerechtfertigt und bedarf in jedem Fall einer Klärung. Mal sehen was das LBA darauf antwortet. Bis dahin sehe weiteren Seitenhieben gelassen entgegen. ^^ Ich werde in jedem Fall die Antwort, egal wie diese ausgeht, hier veröffentlichen.
    • Meine Prognose: Es wird auch da keine eindeutige Antwort geben, siehe Beitrag 53.
      Genau so wenig, wie die Antwort an Michael67 eindeutig ist ("Sie sollten natürlich keine weiteren Luftfahrtteilnehmer blenden/behindern"). Wurde auch schon thematisiert, Beitrag 20.
      Auch Behördenmitarbeiter wissen, dass nicht selten immer gerne nur das gelesen und verstanden wird, was man lesen und verstehen will.
    • Das ist nicht am Thema vorbei, das Thema lautet Beleuchtung und dazu gehört nun einmal alles was mit Beleuchtung zu tun hat.

      Ich muss mich als Steuerer nicht gegenüber der EU rechtfertigen, sondern gegenüber der Luftfahrtbehörde.

      Carsten Kurz schrieb:

      Es reicht, wenn unsere Ordnungsbehörden wissen, wo sie anzurufen haben.
      Genau das ist der Punkt, denn wir leben in Deutschland und die Ordnungsbehörden rufen nicht bei der EU Kommission an, sondern beim LBA. Und wenn mir das LBA das so mitteilt, dann mache ich das so und wenn da Interpretationsspielraum ist, dann interpretiere ich das so. Ist in der StVO nicht selten anders.

      Es ist als Steuerer NICHT meine Aufgabe, die Äußerungen der Behörden zu hinterfragen. Das trifft sowohl hier, als auch bei der DMFV Problematik zu.

      Der Ursprung ist, dass in den DFS Kontrollzonen die Beleuchtung so sogar vorgeschrieben ist, sogar mit Antikollisionslichtern. Gerade dort wo IMMENSER Luftverkehr herrscht, ist so eine Beleuchtung also vorgeschrieben. Vielleicht sollte man die DFS auch noch anschreiben und fragen, ob sie ihre Vorschriften in Kontrollzonen vielleicht überdenken soll, weil sie andere Luftverkehrsteilnehmer behindert. :S
      Aber im Ernst. Auch wenn das aus der Zeit vor der EU DVO stammt. Die Deutsche Flugsicherung beschäftigt sicher ne Menge Experten, die sich dabei etwas gedacht haben. Und komischerweise scheint das in den Kontrollzonen so bewährt zu sein. Warum muss man das also jetzt hinterfragen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • Michael67 schrieb:

      Warum muss man das also jetzt hinterfragen?
      Muss man nicht. Klar könnte man mal darüber nachdenken, ob es einen Unterschied macht, mit ausschließlich UAS in unter 50m in Kontrollzonen zu fliegen, wo jeder Teilnehmer sowieso mit anderem Luftverkehr rechnet, oder ob die Lieschen Müllers und Walter Mustermanns mit ihren Flugmodellen bis 120m überall woanders unterwegs sind. Aber warum selber nachdenken, bei so super eindeutigen Antworten.

      Man hat ja die Wahl: Die einen wollen unbedingt vom nächsten Heli oder Flieger schon aus 8 km Distanz für ein manntragendes Luftfahrzeug gehalten werden, andere können darauf gut verzichten.

      Ist ein freies Land.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Jens Wildner schrieb:

      M.W./E. kann sich das LBA nicht einfach so über die EU-VO hinwegsetzen, denn dann bräuchte es die nicht zu geben!
      Etwas zusätzlich zu fordern ist aber doch nicht sich darüber hinwegsetzen.
      Wenn die EU Nachtflüge erlaubt, kann doch eine zuständige Behörde noch zusätzliche Anforderungen (wie bspw Lichterführung nach SERA) stellen - oder nicht?
      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • @Louis08, die Lichterführung ist in der EU-DVO ja geregelt (grünes Blinklicht für die offene Kategorie), insofern gibt da einen Anwendungsvorrang und keine nationalstaatliche Regelungskompetenz mehr, andere Lichterführung vorzuschreiben.

      Momentan geht man bei (einzelnen Mitarbeitern des) LBA oder den LFB davon aus, dass man auch mehr draufpacken kann, aber das grüne Blinklicht hat ja einen beschriebenen Sinn.
      Und wie so manch anderes auch ist das beim BMVI (als oberste Behörde) und LBA vielleicht noch nicht richtig angekommen oder wurde übersehen. Und alles ist da im Fluss, geantwortet wird unverbindlich (siehe auch die Formulierung "nach bisheriger Einschätzung" oben), man wird sehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Louis08 schrieb:

      ... kann doch eine zuständige Behörde noch zusätzliche Anforderungen (wie bspw Lichterführung nach SERA) stellen - oder nicht?
      Erst einmal fordert eine Behörde das nicht, zumindest nicht, wenn man nicht in einer Kontrollzone des DFS fliegt. Jetzt kann man sich sagen, was in einer solchen Kontrollzonen recht ist, kann auch sonst überall nicht schlecht sein. Man muss sich aber auch fragen, bis wohin handelt es sich um sinnvolle Lichter die für den Flugbetrieb zulässig bzw. sinnvoll sind und ab wann handelt sich um einen kunterbunten Christbaum. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass konkurrierende Lichter zulässig sind. Wenn man die Fragen vernünftig ließt und auch den Hintergrund der Frage verstanden hat, dann kann man den Sinn dahinter mit Sicherheit nicht hinterfragen. Ob das dann Umfassend geklärt wird, steht auf einem anderen Papier. Will man darüber aber Berichten sollte es schon allumfassend geklärt sein.

      Davon abgesehen gibt es lt. Delegiertenverordnung (EU) 2019/945 für künftige UAS in den Klassen C1, C2 und C3 bereits Herstellerseitig folgende Anforderungen.

      Delligiertenverordnung (EU) 2019/945 schrieb:

      Es muss mit Lichtern ausgerüstet sein, für
      a)
      die Steuerbarkeit des UA,

      b)
      die Unterscheidbarkeit des UA bei Nacht — die Anordnung der Lichter muss es einer Person am Boden ermöglichen, das UA von einem bemannten Luftfahrzeug unterscheiden zu können.

      Zusätzliche Lichter dürfen natürlich nicht mit diesen Lichtern konkurrieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Heute mal sehr früh bei Dämmerung unterwegs gewesen.

      Dabei fiel mir auf, daß auch Funktürme und Windräder Christbaum Beleuchtung haben. Rot und Grün schön blinkend.

      Offensichtlich führen diese nicht zu Fehldeutungen. Jedenfalls wurde noch keines dieser feststehenden Objekte mit einem Helikopter verwechselt. Und meine Drohne steht ja meist nur in der Luft. Würde also eher für ein Windrad gehalten.
    • Also "grün" als Hindernisbefeuerung hab ich bisher noch nie gesehen oder von gehört.
      Glaube auch nicht, daß die einfach "nur schön blinken" sondern festgelegte Blinkfolgen haben, teils sogar synchronisiert.

      Wikipedia bietet dazu einen Artikel de.wikipedia.org/wiki/Hinderni…ng_von_Windenergieanlagen
      und wer's ganz genau wissen will, kann sich ja das hier reinziehen: bundesrat.de/SharedDocs/drucks…_blob=publicationFile&v=1