Nachtflugbeleuchtung - Mein erster Versuch

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    • B69 schrieb:

      ähm, war da wirklich grün dabei
      Bei den Windrädern nicht sicher.

      Aber bei Mainz die Funktürme haben rot grün, jeweils verschieden pro Seite und ein weißes Dauerlicht. Da hab ich genau drauf geachtet.
    • Heute im Droniq-Webinar war das Thema Nachtflug ein Thema zudem ich im Chat auch noch einmal dediziert nachgehakt habe.

      Anwesend Vertreter der Landesluftfahrbehörden Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachsen.

      Zum Thema Nachflug wurde folgendes Geäußert:
      1. Seit dem 30.12.2020 sind Nachtflüge nach neuer EU-VO in der offenen Kategorie ohne Genehmigung möglich.
      2. Man darf nur unter Sichtflugbedingungen fliegen. Dazu benötigt man eine Positionsbeleuchtung. Eine genaue Vorgabe diese auszusehen und angebracht werden muss, gibt es nicht. Es wird empfohlen die original Beleuchtung der Hersteller zu nutzen.
      3. Ab 01.07.2022 ist eine zusätzliche grüne Blinkleuchte anzubringen. Diese ist nach unten auszurichten damit sie vom Boden aus erkennbar ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Da bin ich ja froh, daß Webinar verpasst zu haben, denn keine der Informationen sind wirklich neu. Alles schon mehrfach hier geschrieben worden. Alles genauso unverbindlich wie bisher. Es wird "empfohlen", "genaue Vorgabe gibt es nicht".
      Viel Zeit verschwendet, um genauso schlau wie vorher zu sein.
      Mich würde ja vielmehr die Antwort auf @skyscope s ausführliche Anfrage an das LBA interessieren. Das ist ja schon Wochen her.
    • Michael67 schrieb:

      Da bin ich ja froh, daß Webinar verpasst zu haben,. ...
      Jeder wie er meint, auch wenn es ein großer Trugschluss ist!

      Kennedy01 schrieb:

      .... Zu Punkt 3: meinst Du "seit" oder 2021?
      Danke für den Hinweis. Korrekt ist sogar erst ab 01.07.2022, habe es oben korrigiert.
    • Mal eine Frage zu dem zusätzlichen grünen Blinklicht. Ich habe mir nach dem Vorbild von Michael67 die FLYTRON-Lichter für die Mini2 geholt und installiert. Diese LED´s blinken auf Grund des Abstrahlwinkels so, dass ich diese auch von unten sehen kann, somit auch die Grüne. Genügt das dann den Anforderungen ab 01.07.2022?
    • Michael67 schrieb:

      ...
      Viel Zeit verschwendet, um genauso schlau wie vorher zu sein.
      Micha, ich verstehe was du meinst. Du steckst in der Thematik mit Herzblut drin, bist der Threadstarter und hast dich intensiv beschäftigt auf nunmehr 5 Seiten und fast 100 Beiträgen.

      Ich will aber z.Z nicht in der Nacht fliegen, aber das Thema interessiert mich. Kann sich ja auch ändern.

      So schaue ich ab und zu mal rein und bekomme dann mit, hier gibt es geteilte Meinungen und selbst die Experten diskutieren kontrovers.
      Die Sache schien mir in einigen Punkten nicht abschließend geklärt.

      Da freue ich mich, wenn es mal jemand auf Fakten beruhend zusammenfasst und mit klaren Aussagen auf den Punkt bringt.
      Sollte man evtl in all den Langen Threads ab und zu mal machen.
    • Michael67 schrieb:

      Mich würde ja vielmehr die Antwort auf @skyscope s ausführliche Anfrage an das LBA interessieren. Das ist ja schon Wochen her.
      Das kann ich mir vorstellen.

      Jemand mit Übersicht in diesem Thread wird aber auf keine Antwort vom LBA auf eine vermeintliche ausführliche Anfrage von mir warten.


      Kai Schneider schrieb:

      Diese LED´s blinken auf Grund des Abstrahlwinkels so, dass ich diese auch von unten sehen kann, somit auch die Grüne. Genügt das dann den Anforderungen ab 01.07.2022?
      Ja.
      Das grüne Blinklicht muss vom Boden aus gut sichtbar sein, darüber hinaus gibt es kein weiterreichendes Erfordernis

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • @quadle
      Schrieb
      3. Ab 01.07.2022 ist eine zusätzliche grüne Blinkleuchte anzubringen. Diese ist nach unten auszurichten damit sie vom Boden aus erkennbar ist.

      Also oben ist nicht unten. Eigentlich ganz einfach. Aber dann könnte man nicht widersprechen.

      Habe das übrigens mit der Ulanzi DR-01 kürzlich getestet. Oben sieht man gar nix. Es sei denn man fliegt rückwärts auf sich zu. Dann kippt die Drohne und man sieht das Blinklicht. Seitlich sieht man es schon gar nicht, vor allem müsste man dann immer in eine Richtung fliegen. Also nur unten. So wie es die droniq im Webinar erklärt und es unter 3. Zitiert wurde. Habe im Test nur unten wirklich klar das grüne Licht gesehen. Alles andere ist nicht zielführend. Punkt.

      @skyscope
      Gut das ich für dich den Überblick behalte
      #51
      "Unschlüssigkeit besteht gerade noch in der Verwendung von Blitzlichtern / Strobes (siehe oben) aus oben beschriebenen Gründen. Das wird auf Anfrage (hoffentlich) geklärt, wobei ich wegen der aktuellen Wischi-Waschi-Umständen (alte Allgemeinverfügung noch ohne Berücksichtigung der EU-VO, die SERA 3215 in Kontrollzonen für UAS vorschreibt) da nicht viel Hoffnung sehe, dass ein Behördenmitarbeiter sich da eindeutig festlegen lassen möchte."

      Sei doch lieber mal konstruktiv statt destruktiv. Anfrage beantwortet?

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • Michael67 schrieb:

      @skyscope

      Gut das ich für dich den Überblick behalte
      Ist das so? :)

      LBA = Luftfahrtbundesamt
      LFB = Luftfahrtbehörde, hier meine aus NRW

      Jetzt lies noch mal #51.
      Und wenn ich darüber hinaus anderen was mitzuteilen habe, dann mach ich das schon.


      Michael67 schrieb:

      Diese ist nach unten auszurichten damit sie vom Boden aus erkennbar ist.
      Also oben ist nicht unten. Eigentlich ganz einfach. Aber dann könnte man nicht widersprechen.

      Es wird dir ja dann nicht schwer fallen, mal aufzuzeigen, wo das steht, wie das Licht anzubringen und auszurichten ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Michael67 schrieb:

      Bloß ist das bei der Mini 2 schwer, unten ein Licht anzubringen. Da ist kaum Platz.
      Dafür gibt es für die firehouse cree und wohl auch für die flytron cree eine entsprechende Halterung für die Mini's:
      Halterung auf etsy.com

      Eventuell kann man auch auf thingiverse etwas zum Drucken finden.
      It's never so bad that it can't get worse
    • quadle schrieb:

      ...
      3. Ab 01.07.2022 ist eine zusätzliche grüne Blinkleuchte anzubringen. Diese ist nach unten auszurichten damit sie vom Boden aus
      erkennbar ist.
      Nachtrag: Die Aussetzung für das grüne Blinklicht zum Fliegen bei Nacht bis 30.06.2022 gilt lt. Artikel 23 der DVO (EU) 2019/947 nur für die Anforderung nach UAS.OPEN.060 Buchstabe g) also für den Betrieb in der „offenen“ Kategorie.

      Für die „spezielle“ Kategorie ist das grüne Blinklicht im Teil B unter UAS.SPEC.050 Buchstabe l Ziffer i geführt. Hier gilt die Aussetzung lt. Artikel 23 nur bis 1.12.2021. Also muss dieses Licht bereit an 2.12.2021 und somit bereits 7 Monate früher, in der „speziellen“ Kategorie geführt werden.
    • Michael67 schrieb:

      @quadle
      Kannst du mal aufklären.
      ...
      Ob Dir meine Ausführung gefallen wird, mag ich angesichts unserer Vorgeschichte bezweifeln. Ich versuche es dennoch einmal und versuche es auf sachlicher Ebene herzuleiten.

      Michael67 schrieb:

      ...
      @skyscope behauptet die Leuchte kann beliebig angebracht werden. Also auch oben oder an der Seite.
      ...
      Hat das @skyscope genau so behauptet wie Du es darstellst? @skyscope hat soweit ich es verfolgt habe, nur den Inhalt aus der Verordnung wiedergegeben

      skyscope schrieb:

      ...
      Das grüne Blinklicht muss vom Boden aus gut sichtbar sein, darüber hinaus gibt es kein weiterreichendes Erfordernis
      und genau damit gibt er die Gesetzeslage auch korrekt wieder.

      In der Delegiertenverordnung (EU) 2019/945, wo es um die Anforderungen an das unbemannte Luftfahrzeug geht, ist im Anhang zu den jeweiligen Klassen folgendes zu finden.

      Dellegiertenverordnung (EU) 2019/945 schrieb:

      ...
      Es muss mit Lichtern ausgerüstet sein, für

      a) die Steuerbarkeit des UA,

      b) die Unterscheidbarkeit des UA bei Nacht — die Anordnung der Lichter muss es einer Person am Boden ermöglichen, das UA von einem bemannten Luftfahrzeug unterscheiden zu können.

      ...
      Alles weitere ist eine Interpretation. Eine genaue Angabe wie das zu erfolgen hat, geht nach meinem Kenntnisstand nirgends hervor.

      Jetzt steht jedoch die Delegiertenverordnung (EU) 2019/945 ausschließlich für die Anforderungen an ein UAS nach neuer EU-VO. Hier muss also bereits der Hersteller für das Anbringen des grünen Blinklichtes sorge tragen. Die Anforderung an den Einsatz der grünen Blinkleuchte geht jedoch aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 hervor. Und zwar sowohl in der „offenen“ als auch in der „speziellen“ Kategorie. Darin bewegen wir uns auch lt. Artikel 20 und 22 mit unseren Bestandsdrohnen.

      Gehen wir die Sache mal nach dem Sinn dahinter an. Das grüne Blinklicht ist nicht für andere Luftverkehrsteilnehmer gedacht, sondern für am Boden befindliche Personen. Zum einen erhöht es die Sichtbarkeit (nicht die Ausrichtung, aber um Positionslichter geht es hier nicht) für den Fernpiloten zum anderen ist das UAS auch durch andere Personen am Boden zu erfassen und besser von anderen Luftverkehrsteilnehmern zu unterscheiden. Gerade letzteres benennt die Dellegiertenverordnung.

      Das Ganze auf der Oberseite anzubringen, macht also wenig Sinn. Hat so wie ich den Thread verfolgt habe aber auch keiner so behauptet. Klar ist es, dass es direkt mittig, unterhalb einer Drohne am besten angebracht wird, dadurch ist dann auch eine einzelnes Blinklicht am besten von jeder Richtung am Boden zu erkennen.

      Bei den Mavics im Allgemeinen ist das jedoch schwierig, das das angebrachte Licht beim Starten und Landen am Boden aufsetzen würde. Also muss man im Fall eines unten mittig angebrachten Lichtes, auch an eine Landegestellerhöhung denken was wieder zusätzliches Gewicht mit sich bringt. Man könnte aber auch zwei synchron blinkende Lichter am Heck und an der Front oder Links und Rechts jeweils nach unten ausgerichtet anbringen, damit man vom Boden auch trotz Abschattung von der jeweils anderen Richtung aus das grüne Blinklicht erkennen kann.

      Von daher ist die Ausführung von @skyscope nicht falsch. Denn der Gesetzgeber schreibt das Anbringen dieses Lichts nicht genau vor. Die Behauptung, er meint man könne das Blinklicht auch oben anbringen, ist vielmehr eine Interpretation mit extremer Verkehrung seiner Aussage.

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