Darf ich hier mit meiner DJI Mini 2 fliegen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Darf ich hier mit meiner DJI Mini 2 fliegen?

      Da diese Frage ständig in allerlei Forenthemen auftaucht würde ich hier gerne einen Sammelthreat erstellen, in der diese Frage diskutiert werden darf.
      Ich würde vorschlagen jeweils ein Bildschirmfoto aus der beispielsweise Droniq App beizufügen damit diskutiert werden kann.

      Dieses Threat darf natürlich keine Rechtsberatung sein soll jedoch dem unsicheren Piloten helfen das Thema anhand von Beispielen besser zu verstehen ohne das komplette Forum nach Informationen durchsuchen zu müssen.

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    • RC-Role schrieb:

      Voraussetzung hier posten zu dürfen ist der bestandene EU-Kompetenznachweis.
      Wäre ja schön, wenn da die Prüfung beim LBA meines Identitätsnachweises seit 3 Wochen endlich mal bearbeitet werden würde. Abgesehen davon brauche ich den kleinen Drohnenführerschein nach EU Recht für die Mini 2 nicht und kann mit ihr mit wenigen Ausnahmen überall fliegen. Und warum soll das hier eine Voraussetzung sein. um zu posten? Fliege seit über 8 Jahren die verschiedensten Kopter.
      Gruß Jürgen
    • RC-Role schrieb:

      Ist, damits übersichtlich bleibt. Es ist ja ein Forum und da gehts nicht nur drum einzelnen konkret zu helfen, sondern dies so zu machen, dass alle daraus lernen was können. Wer sich vorab schon mit den Regeln beschäftigt hat, kann seine Frage möglicherweise schon selbst beantworten und das Thema hier beschränkt sich so auf für alle interessante Grenzfälle.
      Grundsätzlich gebe ich dir recht, wenn das LBA mal in die Hufe kommen würde. Gehe mal davon aus, das die wenigsten bis jetzt eine Freischaltung haben. 3 Wochen für die Prüfung eines Ausweises ist schon etwas bedenklich. Schaue täglich nach und immer noch die Meldung "Prüfung steht noch aus"
      OK, wollte den neuen Thread hier nicht mit OT überfluten. Wenn für alle mal der Erwerb des "Kleinen Drohnenführerscheins" kurzfristig ermöglicht wird und jeder die Prüfung abgelegt hat, erübrigt sich eigentlich dieser Thread, weil dann sollte jeder wissen wo er fliegen darf und wo nicht, mit was und und was nicht.
      Gruß Jürgen
    • drohni schrieb:

      wenn da die Prüfung beim LBA meines Identitätsnachweises seit 3 Wochen endlich mal bearbeitet werden würde.
      Der Kompetenznachweis hat nichts mit dem Identitätsnachweis zu tun. Außer, daß Beides vom LBA verwaltet wird.
      Die Prüfung zu Ersterem ist doch schon möglich. Habe ich auch schon gemacht und habe auch schon den Ausweis dafür.
      Die eID dauert halt noch etwas. Sind eben Startschwierigkeiten. Im Amt sitzen auch "nur" Menschen.
      Abgesehen davon wollten wir hier über Fluggebiete diskutieren und nicht über irgendwelche Nachweise. Kriegen wir das hin?
      Fly long and prosper.
    • Also ich würde mal den ersten Fall auf den Tisch bringen.
      Auch wenn ich meines Wissens nach für die Mini 2 den Kompetenznachweis und die damit verbundene Prüfung nicht brauche, habe ich diese erfolgreich absolviert.
      Was ja aber auch nicht sonderlich schwer ist... bilde mir nix drauf ein. :D

      Jetzt zu meinen Fall: "Fliegen in geschlossenen Ortschaften".
      Von meinem Verständnis her würde ich davon ausgehen, dass man auch mit der Mini (2) zwar über seinem Grundstück fliegen darf aber beim Überfliegen benachbarter Grundstücke eine Genehmigung dieser benötigt.
      Jetzt sieht man allerdings auch auf YouTube etliche Mini Videos wie Leute Kreise um Kirchtürme innerhalb von Großstädten fliegen was mich komplett verunsichert.

      Um das Ganze mal anschaulicher zu gestalten habe ich hier mal ein Bild hochgestellt.
      In der Droniq-App ist der Bereich Orange markiert für die Mini.
      Aber darf man hier seine Grundstücksfläche verlassen um einen anderen Blickwinkel auf sein eigenes Haus zu bekommen ohne 100+ Nachbarn zu fragen oder nicht?

      Ich hoffe die Frage fällt jetzt nicht unter die ganz dummen Fragen die hier vermieden werden sollten. Wenn doch hoffe ich auf Nachsicht. ;)
      Meine auch verstanden zu haben, dass man dies nicht einfach darf und die Genehmigung der Anwohner bräuchte.
      Allerdings sieht wirklich viele Videos die genau das gemacht haben und vermutlich keine Genehmigung hatten.
      Fragt sich halt nur ist das legal oder eher nicht?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MobyDuck ()

    • MobyDuck schrieb:

      und vermutlich keine Genehmigung hatten.
      In dubio pro reo.
      Bis das Gegenteil bewiesen ist gehe bitte davon aus, daß Alles Rechtens ist.
      Wir sind hier weder Rechtsanwälte noch Richter, die das beurteilen sollten. Es ist Jeder selbst für seine Taten verantwortlich. Und wenn man da fliegt, wo es eben nicht erlaubt ist, dann sollte und muß man dafür geradestehen. Natürlich gegenüber den dazu berechtigten Gremien. Ein Forum gehört genau dazu nicht.

      Versteh mich nicht falsch. Ich heiße Gesetzesverstöße nicht gut. Aber erst, wenn ich alle Fakten kenne, kann ich urteilen.
      Fly long and prosper.
    • Mir geht es nicht darum andere zu überführen weil sie was verbotenes tun.

      Mal abgesehen davon wünsche ich mit natürlich sehr, dass sich alle Drohnenpiloten an geltendes Recht halten und verantwortungsbewusst fliegen.
      Denn nur so könne wir ja auch noch in Zukunft fliegen.

      Vielmehr ist mir selbst nicht klar, ob das erlaubt ist.
      Denn nur unter der Bedingung, würde ich selbst mal einen Orbit um den Kirchturm fliegen etc... :saint:

      Dachte für solche Fragen wäre dieser Thread erstellt worden.
      Um über unklare Situationen zu diskutieren und damit vielleicht mehr Klarheit zu schaffen so gut es geht.

      Edit:
      Denn wenn hier alle Anwohner gefragt werden müssten, wäre ja die Freiheit "in Wohngebieten zu fliegen" rein theoretischer Natur und wenig praxistauglich weil es schlicht unmöglich ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von MobyDuck ()

    • MobyDuck schrieb:

      Denn nur unter der Bedingung, würde ich selbst mal einen Orbit um den Kirchturm fliegen etc...
      Um die meisten Kirchen ist einiges an freiem Raum. Gut nicht gerade um die Gedächtniskirche in Berlin. Aber zumindest bei uns hier kann man um die meisten Kirchen problemlos einen 30 Meter Radius fliegen ohne dass ich fremde Grundstücke tangiere. Oftmals sind sogar noch die direkt angrenzenden Grundstücke sogar Kircheneigentum.

      Ich habe da auch schon Orbits um Kirchtürme geflogen und war nur über Kirchen-eigenem Gelände.
      edit: Alternativ fliegt man über Straßen oder öffentliche Plätze zu einem Zeitpunkt wo da keiner unterwegs ist ... (Sonntags um halb sechs zum Beispiel) - dann muss man nur die Gemeinde / Stadt fragen.
      --
      Gruß aus dem Saarland, Jörg
    • Wenn ihr beim Fliegen mit der Mini 2 in Ortschaften oder Städten darauf achtet, dass ihr nie direkt über Wohngrundstücke fliegt, sondern über Straßen oder freien Plätzen bleibt, sollte alles legal sein. Ihr könnt zwar Wohngrundstücke filmen, aber ihr dürft nicht direkt darüber fliegen. Das ist jetzt allerdings nur die luftrechtliche Beurteilung. Dass es dann auch noch eine Verletzung der Privatsphäre und Datenschutzprobleme geben kann, darf dabei aber nicht vergessen werden.
    • Also ich glaube hier wird das unmissverständlich erklärt.
      Nach den neuen reinen EU-Richtlinien gäbe es hier wohl keine Einschränkung und es wäre erlaubt.
      Allerdings gelten die alten Regeln weiterhin die es verbieten.
      Soweit so klar, allerdings dachte ich den Sinn hinter den EU-Regeln darin verstanden zu haben, dass es EU weit
      einheitlich geregelt werden soll. ?(
      Damit man auch im EU Ausland einheitlich fliegen kann, ohne sich lange in die örtlichen Regeln einlesen zu müssen.
      Naja ist ja vielleicht nur in der Übergangsphase so.... hoffe nur diese ist zeitlich beschränkt. :whistling:
    • Hallo zusammen,
      oft finden sich innerhalb von Ortschaften öffentliche Flächen (z.B. Parks, Brachflächen, etc.), die zu einem Drohnenflug einladen.
      Nach meiner laienhaften Einschätzung sind das keine Verbotsflächen, von denen man mit eine mini 2 also starten kann. Aus 120 m Höhe hat man in der Regel eine gute Rundumsicht für Luftbildaufnahmen der Ortschaft, auf denen zwangsläufig auch Personen und Privatgrundstücke (unscharf) erkennbar sind. Das wäre von einem Aussichtsturm, Heißuftbalon o.ä. aber ebenso möglich.
      Ist ein solcher Drohnenflug verboten?
      Gruß
      Copete