Hallo und Guten Tag im Forum,
bin hier Neuling und hätte zwei für mich wichtige Fragen, da ich mich grundsätzlich gesetzeskonform mit meiner Drohne verhalten möchte.
Frage 1:
Die max. Flughöhe für die Mini 2 (welche ich besitze) ist laut Gesetz auf 120 Meter begrenzt.
Nun stehe ich auf einem Berg und starte die Drohne, fliege von mir weg über ein Tal das tiefer liegt z.B. 200 Meter - was ist maßgeblich, der Stand des Piloten mit der FB oder die Drohne (wäre sie ja dann 200 Meter hoch über dem Boden)
Frage 2:
Besitze auch einen Propellerschutz für die Mini 2 (aus Sicherheitsgründen) - damit wäre die Drohne nach Montage ca. 80 g schwerer und somit über dem normalen Gewicht von 249 g - was würde sich dabei gesetzlich ändern?
Zur Info - habe den EU-Kompetenznachweises – auch genannt: kleiner Drohnenführerschein (EU) A1/A3 (wird meiner Meinung nach benötigt, da die Mini 2 mit Propellerschutz über die 249 g-Grenze kommt).
Für dementsprechende Infos wäre ich dankbar!
Viele Grüße
bin hier Neuling und hätte zwei für mich wichtige Fragen, da ich mich grundsätzlich gesetzeskonform mit meiner Drohne verhalten möchte.
Frage 1:
Die max. Flughöhe für die Mini 2 (welche ich besitze) ist laut Gesetz auf 120 Meter begrenzt.
Nun stehe ich auf einem Berg und starte die Drohne, fliege von mir weg über ein Tal das tiefer liegt z.B. 200 Meter - was ist maßgeblich, der Stand des Piloten mit der FB oder die Drohne (wäre sie ja dann 200 Meter hoch über dem Boden)
Frage 2:
Besitze auch einen Propellerschutz für die Mini 2 (aus Sicherheitsgründen) - damit wäre die Drohne nach Montage ca. 80 g schwerer und somit über dem normalen Gewicht von 249 g - was würde sich dabei gesetzlich ändern?
Zur Info - habe den EU-Kompetenznachweises – auch genannt: kleiner Drohnenführerschein (EU) A1/A3 (wird meiner Meinung nach benötigt, da die Mini 2 mit Propellerschutz über die 249 g-Grenze kommt).
Für dementsprechende Infos wäre ich dankbar!
Viele Grüße