Strand/Küste europaweit

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • ADSB ist da schon cool. Die Warnungen auf dem Display sind bei nahenden Helis schon echt super und nicht zu übersehen! Bin schon froh dass meine Air2s das hat, hatte schon oft Flugverkehr in der Nähe und wurde bislang immer mehr als rechtzeitig gewarnt. Soll nicht heißen dass ich deswegen nicht aufpasse, aber das Hilfsmittel hilft wirklich! Hatte auch schon mal dass auf dem Strand in Römö ein Militärflugzeug stand.. da waren auch keine Hinweise wie die Bälle gesetzt oder Schilder aufgestellt, o.ä.
    • So, die Recherche hat dank eurer Hilfe jetzt ergeben, dass es schon fast keinen Sinn macht ein festes Ziel anzusteuern. Zumindest nicht in Dänemark. Viele Zonen werden dort temporär gesteuert. Somit kann es sein, dass das geplante und recherchierte Ziel an dem Tag wo man ankommt, als Verbotszone markiert ist. Selbst bei meiner Recherche zu Verjes hat sich die Zone in wenigen Tagen mehrfach geändert. Vormittags war eine Verbotszone eingerichtet, ab Mittag war diese Zone nicht mehr als Verbot gekennzeichnet, am nächsten Tag war wieder ein Verbot eingerichtet. (soviel zu den prophezeiten 24h Vorankündigung, die Droneluftrum.dk angibt)
      Manche Zonen dort variieren auch wegen bestimmten Saisonvögeln, die nur im Sommer da sind.
      Das macht die Sache nicht gerade einfach. Trotzdem haben sich ein paar Buggyfahrer gefunden, die bei der Aktion gerne mitmachen würden.
      Werd euch weiter auf dem laufenden halten wie es weiter geht.
      Wer noch Infos und/oder Links hat, wo die Zeitpläne zu den Verbotszonen besser ersichtlich sind, gerne immer her damit :D

      Gruß!
      Henning
    • Hast du meinen Link im Post #8 angesehen? Die Eintragungen dort passen nach meinen Erfahrungen ganz gut. Klar gibt es schon mal kurzfristige Änderungen, aber meist passt es. Ich bin allerdings im Schnitt "nur" rund 6 Wochen pro Jahr in der Region und kann das daher nicht allgemeingültig bewerten.
      Gruß
      Peter
    • Flug an deutschen Ostseestränden überhaupt möglich?

      Hallo!
      Ich möchte meinen Urlaub bei Rostock verbringen und habe die Drohne sonstimmer zu Hause gelassen.
      Nun wollte ich aber mal ein paar Aufnahmen dort am Strand machen. Nicht direkt in Rostock oder Warnemünde, sondern eher Richtung Nienhagen.
      Aus diesem Grund habe ich das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtangeschrieben und um eine Genehmigung gebeten.
      Diese habe ich auch zügig erhalten, allerdings noch mit dem Vermerk, dass Erlaubnisse zum Thema unbemannter Fluggeräte in Mecklenburg-Vorpommern bei der Luftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung bearbeitet werden.
      Also habe ich dort auch noch angefragt und meine Daten wie UAS-Betreibernummer und Fernpiloten ID mitgeteilt.
      Nun habe ich auch die Genehmigung erhalten mit einem Bescheid und einerRechnung von 60,-€.
      Da ich, je nach Wetterlage lediglich 1-2 mal überhaupt fliegen möchte unddas Ganze nur zu privaten Zwecken ohne jeglichen kommerziellen Hintergrund,sind mir die Kosten alleine für den Spaß doch ein wenig zu hoch.
      Ohne diesen Bescheid ist aber die Nutzung einer Drohne wohl nicht gestattet,da auch das Überfliegen von Badestränden nur außerhalb der Nutzungszeitengestattet ist. Allerdings ist das Baden an den Badestränden scheinbar nicht zeitlichbegrenzt und rund um die Uhr möglich.
      Ist es an der Ostseeküste also nicht möglich ohne weitere Kosten einfach mal mit der Drohne zu fliegen?
      Vielen Dank!
    • Ein klares NEIN
      Es sei denn, du befindest dich mehr als 100m von der Küste entfernt, nicht in einem Naturschutz, oder Wohn Gebiet oder
      Gruß Rainer

      Manchmal braucht man eine ganze Tankfüllung Sprit, oder muss einen vollen Akku leerfahren, bevor man wieder klar denken kann...
    • Godspeed schrieb:

      Hallo!
      Ich möchte meinen Urlaub bei Rostock verbringen und habe die Drohne sonstimmer zu Hause gelassen.
      Nun wollte ich aber mal ein paar Aufnahmen dort am Strand machen. Nicht direkt in Rostock oder Warnemünde, sondern eher Richtung Nienhagen.
      Aus diesem Grund habe ich das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtangeschrieben und um eine Genehmigung gebeten.
      Diese habe ich auch zügig erhalten, allerdings noch mit dem Vermerk, dass Erlaubnisse zum Thema unbemannter Fluggeräte in Mecklenburg-Vorpommern bei der Luftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung bearbeitet werden.
      Also habe ich dort auch noch angefragt und meine Daten wie UAS-Betreibernummer und Fernpiloten ID mitgeteilt.
      Nun habe ich auch die Genehmigung erhalten mit einem Bescheid und einerRechnung von 60,-€.
      Da ich, je nach Wetterlage lediglich 1-2 mal überhaupt fliegen möchte unddas Ganze nur zu privaten Zwecken ohne jeglichen kommerziellen Hintergrund,sind mir die Kosten alleine für den Spaß doch ein wenig zu hoch.
      Ohne diesen Bescheid ist aber die Nutzung einer Drohne wohl nicht gestattet,da auch das Überfliegen von Badestränden nur außerhalb der Nutzungszeitengestattet ist. Allerdings ist das Baden an den Badestränden scheinbar nicht zeitlichbegrenzt und rund um die Uhr möglich.
      Ist es an der Ostseeküste also nicht möglich ohne weitere Kosten einfach mal mit der Drohne zu fliegen?
      Vielen Dank!
      Die Rechnung kannst du trotzdem begleichen. Sowas muss man dann vorher sagen, dass es sich nur um eine Anfrage handelt. Jetzt hat irgendein Beamter zwei Minuten am PC verbracht und will dafür 60€ haben. Kann mir kaum vorstellen, dass du das nicht bezahlen musst. Also ist der Drops schon gelutscht. Guten Flug
    • Einteiler schrieb:

      Ein klares NEIN
      Ein klares 1:1 Regel, mind. 10m Abstand - es sei denn NSG, oder anderes spricht dagegen.
      LuftVO §21h
      "(3) Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
      ...
      5. über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, ...
      ...
      c) wenn die Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter ist oder
      d) wenn im Fall eines Überflugs von Bundeswasserstraßen das Fluggerät mindestens 100 Meter über Grund oder Wasser betrieben wird, lediglich eine Querung auf dem kürzesten Weg erfolgt und keine Schiffe und keine Schifffahrtsanlagen, insbesondere Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke und Liegestellen, überflogen werden,
      ..."

      Wenn in einer Aufzählung "a), b), c) oder d)" steht, kann man entweder a) wählen, oder b), oder c), oder d).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Godspeed schrieb:

      Nun wollte ich aber mal ein paar Aufnahmen dort am Strand machen. Nicht direkt in Rostock oder Warnemünde, sondern eher Richtung Nienhagen.
      DIPUL Kartentool nutzen. Strände, die als GEO-Gebiet gelten, sind dort ersichtlich.

      Aber auch wenn ein Strand dort nicht verzeichnet ist, würde ich einen Flug über einem genutzten Badestrand lassen, da ist Ärger vorprogrammiert. Abgesehen davon entscheidet letztlich ein Richter, welchen Strand er als Badestrand gem. LuftVO ansieht, und völlig abgesehen davon gibt es nicht nur Luftrecht.
      Darüber hinaus ist die Ostsee bereits GEO-Gebiet (Wasserstrasse), und somit ist rechtlich gesehen bereits zur Wasserlinie ein Abstand gemäß 1:1 Regel einzuhalten. In diesem Spezialfall ziemlicher Blödsinn in meinen Augen, ist aber leider so.
    • @EInteiler: Bezieht sich das klare NEIN auf das Fliegen ohne weitere Kosten oder generell? Denn ich habe es so verstanden, das ich nun mit dem Bescheid auch dort fliegen könnte. Sogar in Warnemünde am Strand, was aufgrund immer vorhander Strandgäste schon nicht mit einem A1/A3 funktionieren würde, da ich niemals die Abstände einhalten könnte.

      @BLacK Forest Drone: Nein, ich konnte das Ganze noch widerrufen. Allerdings bin ich auch der Meinung man sollte jemand dann vorher auf eventuelle Kosten hinweisen. 60€ hätte ich dann noch zahlen müssen, was wie gesagt für mich dann auch nicht lohnenswert und auch ärgerlich wäre. Aber wenn der Antrag mal eben weit über 100€ für nichts kostet.....

      Ich finde es absolut schwachsinnig und unverständlich, warum ich an einem leeren(!!!) Strand nicht ein wenig mit meiner Drohne fliegen kann. Mit der AIDA werde ich wohl kaum kolidieren. Da besteht wohl irgendwo in Deutschland, wo ich bis zu 120m hoch fliegen kann, eher die Gefahr, das ich einem Rettungshubschrauber oder der Polizei begegne.
      Nun ja, es lohnt sich wohl kaum als privater Nutzer in Deutschland eine Drohne mit dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 zu besitzen.
      Ich bin bereits in Dänemark und auch Polen direkt am Strand geflogen. War irgendwie einfacher. Oder habe ich dort eventuell, aufgrund Verständigungsprobleme, gegen irgendwelche Auflagen verstoßen?
    • Godspeed schrieb:

      Ich bin bereits in Dänemark und auch Polen direkt am Strand geflogen. War irgendwie einfacher. Oder habe ich dort eventuell, aufgrund Verständigungsprobleme, gegen
      irgendwelche Auflagen verstoßen?
      für Polen gibt es die Dronerdar App App und hier Anleitungen (User manual) in englisch.
    • skyscope schrieb:

      Das wirst du sicher besser wissen. Ansonsten ist es wohl ein bischen spät, sich erst nach Flügen über Auflagen zu informieren.
      Nun ja, wäre mir jetzt auch egal. Und ja, ich habe mich im Vorfeld informiert, genauso wie ich es jetzt auch leider vergebens getan habe.



      keryx01 schrieb:

      für Polen gibt es die Dronerdar App App und hier Anleitungen (User manual) in englisch.
      Genau die habe ich. da kann man sich dann auch ganz entspannt anmelden, wenn man mit der Drohne mal fliegen möchte. Dies wird dann auch in der App angezeigt, wenn dort gerade eine Drohne unterwegs ist.
      Für Dänemark habe ich Droneluftrum. Für die Niederlande hatte ich auch eine App, da habe ich es aber auch sein gelassen, da ich bei/um Amsterdam unterwegs war und da sind die Lufträume nahezu alle dicht.
      Des weiteren hatte ich mich bei Drohnen-Camp informiert.