Hausfriedensbruch Ja oder Nein

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  • Hausfriedensbruch Ja oder Nein

    Folgende Situation. Nehmen wir an, jemand fliegt an einer Burg, nicht drüber, betritt dann mit dem Fotoapparat die Ruine.
    Es gibt keinerlei Absperrungen, nicht mal ein Tor. Er klettert auf den Turm. Innen stehen Leitern der Handwerker, die man aber nach oben ziehen muss, um auf den oberen Teil zu gelangen. Auch hier kein Schild, keine Absperrung. Kein Bauzaun. Es wurde eine verlassene Burg angenommen. Keine Schilder, die den Zutritt verwehren. Eigentümer kommt, weil der Vandalismus befürchtet. Drohne hat er nicht bemerkt, wurde aber dennoch zugegeben. Er zieht nach einem freundlichen Gespräch ab. Das derjenige auch im Turm war, wurde nicht erwähnt. Würde es Probleme geben, die Aufnahmen zu veröffentlichen? Er hat für alle Fälle das Nummernschild notiert. M. E. Ist doch der Tatbestand des Hausfriedensbruch nicht gegeben. Es handelt sich um eine Ruine, die überhaupt nicht abgesichert ist und eher eine Gefahr darstellt, da auch Kinder und Jugendliche aus dem Ort auf dem Turm waren. Erkennbar an den Hinterlassenschaften. Müsste nicht sogar der Eigentümer Sorge haben, bei einem Unfall in die Haftung genommen zu werden, die Baustelle nicht abgesichert zu haben???
  • was zu klären wäre:
    - war der Zutritt / das Eindringen vorsätzlich?
    - war der Bereich äußerlich erkennbar gegen Zutritt gesichert (muss nicht zwingend ein Zaun sein)?
    - lag ein Einverständnis des Besitzers / des Berechtigten vor (entweder direkt ausgesprochen oder durch konkludentes Handeln)?

    aber da wir keine Rechtsberatung leisten dürfen machen noch der Hinweis auf anwalt.org/hausfriedensbruch/
    "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
  • Die Abgrenzung des geschützten Bereichs ist die Einfriedung. Das muss kein Zaun, Tor oder sonstige Absperrung sein. Auch bei zu Hause ist kein Zaun vor dem Haus. Kommt da aber jemand drauf ist das im ersten Moment noch kein Hausfriedensbruch, da es der den offenen Zugang gewährt. Ich kann jedoch jemandem meines Grundstücks verweisen, wenn er es dann doch wieder Betritt sieht das anders aus. Das Ganze hat aber auch seine Grenzen. Zum Beispiel darf ich auch nicht aus rein eigenem Interesse einen Bauer- oder Gutshof betreten auch wenn dieser nicht abgeriegelt ist. Wenn jedoch eine Abgrenzung erkennbar ist und ich nicht gerade mit dem Eigentümer in Kontakt treten möchte, habe ich da auch keine Rechte.

    Aufnahmen davon und gar öffentlich Zugänglich zu machen ist dann noch einmal etwas anderes. Nur weil es eine Ruine ist, kann ich da nicht mal ein allgemeines oder gar öffentliches Interesse geltend machen. Wer weis wa der Eigentümer sich da herrichtet. Und mir würde es auch nicht gefallen, wenn jedem schon während der Bauphase herrichten würde.
  • § 123 StGB schütz Wohnung, Geschäftsräume und "befriedetes Besitztum"

    Ich denke, die beiden ersteren können wir ausschliessen. Das befriedete Besitztum verlangt zwingen nach einer Einfriedung (Zaun, Mauer ect.) Wie wirksam solch eine Einfriedung sein muss ist umstritten. Aber in dem Sachverhalt gibt es keine Einfriedung.

    Das Betreten des Turms dürfte in dem Zusammenhang auch unkritisch sein, es seie denn, dort wären Wohn- oder Geschäftsräume drin - die wären noch einmal separat geschützt, nachdem das Grundstück betreten worden ist.

    Insofern, nein, kein Hausfriedensbruch. Zudem man hier auch noch konkludentes Einverständnis annehmen darf.

    Fotografieren darfst Du was Du willst und veröffentlichen ebenfalls, es sei denn, es ist verboten. So einfach ist das. Selbst Bilder, die unter Begehung einer Straftat entstanden sind dürfen durchaus veröffentlicht werden. Natürlich kann es weitere Verbotsnormen geben, die Persönlichkeitsrechte oder z.B. das Bauurheberrecht schützen. Sehe ich aber in Deinem Sachverhalt nicht.

    PS: Das ist keine Rechtsberatung, sondern ich sehe das hier eine Art spannendes Spiel und bin auf weitere Meinungen gespannt.
  • Mal ein Beispielbild. Das Anwesen ist von oben über einen Brücke zugänglich. Dort ist ein Tor mit Riegel. Unten sieht man dieses Stück verwittertes Zaunelement aus 1990. Das war von der Denkmalpflege. Rechts davon kann man einfach hoch laufen. Keine Einfriedung, keine Tür. Kein Zaun. Keine Schilder mit Privatbesitz oder Betreten verboten. Lediglich oben links wo man auch auf der Mauer entlang laufen könnte, befindet sich ein Gatter mit einem für unbefugte Verboten Schild. Auch an der Zufahrt KEIN Schild. Nur eine Bank mit Stiftung der Stadt für Wanderer.

    Wie gesagt. Der Besitzer hat nichts gegen Luftaufnahmen heißt es. Wäre auch daran interessiert. Gab aber keine Kontaktdaten raus. Es hatte auch gebrannt dort. Der Besitzer wurde darauf aufmerksam gemacht das es dort auf einem riesigen Reisig Haufen noch dolle qualmt. Aus der Luft gut zu erkennen. Den Hinweis ignorierte er.

    Es geht auch nicht um die Außenaufnahmen, sondern die Innnenaufnahmen.

    Ich finde es gefährlich, so wie das zugänglich ist, hätten auch kleinere Kinder aus dem Dorf keine Probleme, dort hinzugehen und sich ggf zu verletzen. Der Eingang zum Turm ist nur ein kleines Loch in der Wand. Keine richtiger Tür. Daher die Annahme, es sei ggf Eigentum des Landes etc.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

  • Michael67 schrieb:

    Tor mit Riegel. Unten sieht man dieses Stück verwittertes Zaunelement ... Gatter mit einem für unbefugte Verboten Schild
    hm, daraus lässt sich aber eine grundsätzliche Absicht ableiten dass Krethi und Plethi nicht eingeladen sind ... auch wenn die Sicherung Lücken hat ist eine da

    Michael67 schrieb:

    Der Besitzer hat nichts gegen Luftaufnahmen heißt es
    "hieß es" ist eine schwierige Formulierung ... hieß es von wem?
    In #1 war vom Eigentümer die Rede und das dieser nicht ausdrücklich um Verlassen gebeten hat.


    Also nach #1 hätte ich bzgl. Hausfriedensbruch zu nein tendiert, #8 fühlt sich "irgendwie relativierend" an ... ist aber nur so ein Gefühl und keine Rechtsberatung :D
    "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
  • Es geht nur darum. Wenn die Innenaufnahmen toll waren, will man die natürlich veröffentlichen. Natürlich könnte man vorher fragen, würde aber im Gegensatz zu Außenaufnahmen sicher verneint. Zudem würde es dann auch, wie bei Lost Places üblich, zu einem Ansturm führen. Vermutlich wäre die beste Lösung, bei Veröffentlichung den Namen nicht zu erwähnen.
    Er selbst möchte die Luftaufnahmen haben. Hat aber keine Kontaktdaten da gelassen und auf Google verwiesen.
    Er hat wie in #1 geschrieben, nicht des Platzes verwiesen. Er wollte nur nach dem Rechten schauen, da dort Jugendliche am Wochenende unterwegs sind und randalieren. Gegen Fotos vom Boden oder aus der Luft habe er nichts. Aber er hätte wohl was gegen Veröffentlichung, weil es dann ja andere animiert, dort ebenfalls hinzugehen. Der Ort scheint wenig bekannt, ausser bei der Dorf Jugend.

    Vor allem hat er während des ganzen Aufenthaltes von unten beobachtet und dann erst später entschieden, mal zu schauen, warum die Leute immer noch dort sind. Ihm kam das ständige Auf und Ablaufen auf der Zufahrt verdächtig vor.
  • Ich glaube ich würde versuchen den Besitzer raus zu bekommen um dann lieb zu fragen und evtl.
    gleich eine DVD mit den Bilddaten als Geschenk überreichen wenn der Besitzer die Erlaubnis zur Veröffentlichung schriftlich erteilt.

    Die Sache mit dem Datenschutz ist nicht so einfach, selbst wenn man Recht bekommt kann das vorher Kostenintensiv werden
    Abmahnanwälte oder ähnliches, man weis nie. Evtl. gab es dort schon Vorfälle mit Einbruch o.ä. und jetzt findet man Bilder im Netz ...

    Mir persönlich wäre es das Risiko nicht wert.
    Fragen kostet nichts und man ist auf der sicheren Seite.

    Natürlich nur meine hypothetisch Meinung
  • @matzl01
    Der Besitzer war doch dort. Hatte ich geschrieben. Wir haben gesprochen.

    Wir waren übrigens zu zweit. Bevor der Besitzer kam. Habe also auch Zeugen für die nicht vorhandene Sicherung. Denke eher er wird selber ein Problem haben. Denn er ist der Sicherungspflicht nicht nachgekommen.

    Ein Bekannter hatte sein Haus nicht abgesichert. Er musste 10.000 Strafe zahlen und das Bauamt hat die Sicherung auf seine Kosten durchgeführt. Ein baufälliges Objekt stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und muss gegen unbefugte Betreten gesichert werden.

    Nennt sich wohl Verkehrssicherungspflicht.

    Und das ist ja im Video dokumentiert. Von daher auch nochmal ein Aspekt.

    Ich denke, die Frage passt auch hier nicht so rein, eher ins Urbexer Forum. Geht ja nicht um die Drohnen Aufnahmen.

    Werden den Herren die Bilder kostenlos zukommen lassen, da er sie ja wollte. Die Metadaten aber entfernen und dann ist es gut.

    Schreibe dann in die Mail noch einen Dank für das Betreten rein und wie vereinbart die Bilder. Damit ist dann die mündliche, nachträgliche Starterlaubnis auf dem Grundstück dokumentiert. Widersprechen wird er nicht, er wollte ja die Bilder. Es geht ja nur um den Turm innen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

  • Mal ganz unjuristisch: Ich finde, dass es nie unschädlich ist, sich in die Rolle des Eigentümers hineinzuversetzen, bevor man entscheidet, ein fremdes Grundstück oder sogar ein Haus zu betreten. Sprich, sich die Frage stellen: Würde ich es als Eigentümer akzeptieren, dass jemand ungefragt mein Eigentum betritt und davon Aufnahmen macht?

    Grundstück an sich, also frei zugängliche Außenanlage, finde ich dabei noch vertretbar, wenn das erkennbar unbewohnt bzw. verlassen ist - Innenräume, egal wie verfallen o.ä. sind natürlich ne andere Hausnummer, auch zum eigenen Schutz, wenn da was einstürzt und ich plötzlich ohne Treppennutzung vom DG in den Keller sause. Allerdings kann man auch draußen Pech haben und plötzlich in der alten Klärgrube landen.

    Wenn äußerlich erkennbar ist, dass an einer vermeintlichen Ruine aktiv gewerkelt wird, würde ich auf jeden Fall die Finger von lassen, da reinzugehen. Und Hausfriedensbruch hin oder her: Ich setze eher auf Stressvermeidung.
  • Schauen wir mal die Google Bewertungen:

    Toll zum entdecken. Man kann sogar in die Burg. Aber beachtet, dass betreten ist auf eigene Gefahr und Kinder stets an der Hand halten. Die Regeln dazu liegen in der Burg auf dem Boden direkt beim Eingang.

    (Habe ich nicht gesehen)

    Schön zu lesen, dass die Burg wieder freigegeben ist. Ich trage nun mit Bildern bei, die aus den 70er Jahren standen, damals war das Betreten noch ohne Schilder möglich. Die Burg war damals ein Abenteuer Spielplatz ohne jegliche Einschränkung. Die ersten vier Bilder stammen aus 1970, die restlichen Fotos tätigte ich später.

    Eine sehr schöne Burg oberhalb von Rheindiebach. Lässt sich zu Fuß sehr gut über einen befestigten Weg durch die Weinberge erreichen. Besonders interessant ist der schmale Zugangsweg zur Burg, welcher auf Pfeilern errichtet wurde. Unterhalb der Burg müsste der Platz noch etwas gepflegt werden. Das alte Hinweisschild mit dem Bauzaun sieht nicht so schön aus.

    Sehr schöne Ruine.Erfordert aber Treffsicherheit.Nicht geeignet für kleine Kinder.

    (Übersetzt von Google) Sehr schön Nicht offiziell geöffnet, aber gut zu besuchen. Parken Sie Ihr Auto in Rheindiebach und gehen Sie in die Straße nach Oberdiebach. Nach einigen Häusern am Schild Unesco Welterbe gehen Sie den Asphaltweg entlang. Beginnend an einem Punkt nach rechts in einen Feldweg zu ruinieren.Gehen Sie vorsichtig zwischen den Brennnesseln und den Brombeersträuchern, hüten Sie sich vor Abgründen, aber wirklich toll, um dort herumzulaufen

    Also 100te Bewertungen und voller Innenaufnahmen, bin also nicht der Einzige ;) Scheint ein beliebtes Ziel zu sein.

    Das beste ist das hier
    "Das Betreten des Bergfrieds ist verboten. Wer es trotzdem wagt (Taschenlampe mitnehmen), wird mit einem herrlichen Ausblick belohnt."

    (Schild war aber keines vorhanden, deswegen war ich ja oben)

    An der Stelle ist alles gesagt, ggf wird der Besitzer angeschrieben und "nachträglich" um eine Erlaubnis des Zutritts gebeten als Gegenleistung für die Bilder. Dann ist es abgesichert,

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()




  • Befriedetes Besitztum

    Das befriedete Besitztum meint Grundstücke, welche nach außen hin erkennbar umgrenzt und gegen unbefugtes Betreten geschützt sein müssen Dies sind etwa

    Und es lag kein Vorsatz vor.

    kujus-strafverteidigung.de/str…ts-abc/hausfriedensbruch/

    #7 hat das hinreichend begründet.

    o.t. entfernt

    Von daher kann man hier zu machen. Ist alles gesagt und jeder der wollte kam zu Wort.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

  • Dem gegenüber kann Vorsatz angenommen werden, sofern ein hoher Zaun überwunden oder ein deutliches „Betreten verboten!“-Schild ignoriert worden ist.

    Wird ein Grundstück „aus Versehen“ betreten, liegt kein strafbares Handeln vor. Ein fahrlässiger Hausfriedensbruch ist nicht möglich.

    Das weiß es mal jemand wieder besser als ne Kanzlei. Daher empfehle ich, nicht aus Bruchstücken zu deuten, sondern einfach mal alles zu lesen.