Folgende Situation. Nehmen wir an, jemand fliegt an einer Burg, nicht drüber, betritt dann mit dem Fotoapparat die Ruine.
Es gibt keinerlei Absperrungen, nicht mal ein Tor. Er klettert auf den Turm. Innen stehen Leitern der Handwerker, die man aber nach oben ziehen muss, um auf den oberen Teil zu gelangen. Auch hier kein Schild, keine Absperrung. Kein Bauzaun. Es wurde eine verlassene Burg angenommen. Keine Schilder, die den Zutritt verwehren. Eigentümer kommt, weil der Vandalismus befürchtet. Drohne hat er nicht bemerkt, wurde aber dennoch zugegeben. Er zieht nach einem freundlichen Gespräch ab. Das derjenige auch im Turm war, wurde nicht erwähnt. Würde es Probleme geben, die Aufnahmen zu veröffentlichen? Er hat für alle Fälle das Nummernschild notiert. M. E. Ist doch der Tatbestand des Hausfriedensbruch nicht gegeben. Es handelt sich um eine Ruine, die überhaupt nicht abgesichert ist und eher eine Gefahr darstellt, da auch Kinder und Jugendliche aus dem Ort auf dem Turm waren. Erkennbar an den Hinterlassenschaften. Müsste nicht sogar der Eigentümer Sorge haben, bei einem Unfall in die Haftung genommen zu werden, die Baustelle nicht abgesichert zu haben???
Es gibt keinerlei Absperrungen, nicht mal ein Tor. Er klettert auf den Turm. Innen stehen Leitern der Handwerker, die man aber nach oben ziehen muss, um auf den oberen Teil zu gelangen. Auch hier kein Schild, keine Absperrung. Kein Bauzaun. Es wurde eine verlassene Burg angenommen. Keine Schilder, die den Zutritt verwehren. Eigentümer kommt, weil der Vandalismus befürchtet. Drohne hat er nicht bemerkt, wurde aber dennoch zugegeben. Er zieht nach einem freundlichen Gespräch ab. Das derjenige auch im Turm war, wurde nicht erwähnt. Würde es Probleme geben, die Aufnahmen zu veröffentlichen? Er hat für alle Fälle das Nummernschild notiert. M. E. Ist doch der Tatbestand des Hausfriedensbruch nicht gegeben. Es handelt sich um eine Ruine, die überhaupt nicht abgesichert ist und eher eine Gefahr darstellt, da auch Kinder und Jugendliche aus dem Ort auf dem Turm waren. Erkennbar an den Hinterlassenschaften. Müsste nicht sogar der Eigentümer Sorge haben, bei einem Unfall in die Haftung genommen zu werden, die Baustelle nicht abgesichert zu haben???