Winterimpressionen in Norddeutschland.
Schönen Gruß
Harald
Kenntnisnachweis nach § 21a (Nr. 3) LuftVO
Harald
Kenntnisnachweis nach § 21a (Nr. 3) LuftVO
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Lutz G ()
hs-schn schrieb:
Ja ganz leichter raureif Ansatz an den Propst.