Frage zu Event Fotografie

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  • Frage zu Event Fotografie

    Ich biete meine Leistungen ja nun auch gewerblich an. Wie ist das aber beispielsweise bei Hochzeiten.
    Mit der Mavic 2 Pro ist das nicht möglich. Auch nicht immer in der Specific Kategorie. In Hessen bekommt man beispielsweise gar keine AE mehr für ne Bestandsdrohne ausgestellt. Jedenfalls nicht nach der alten Regelung. Hatte ich leider versäumt.

    Damit muss ich 50m Abstand halten. Auch durch Hinweis auf die Aufnahme sind die Gäste ja immer noch Unbeteiligte.
    Zudem wären ja 50 Gäste eine Menschenansammlung und man braucht auf jeden Fall ne AE, wobei nach Definition einer Menschenansammlung würde man bei einem Gruppenfoto aus der Luft das Kommen und gehen einzelner erkennen.

    Wie machen das die unter Euch aktuell mit einem Gewerbe?
  • @bond0
    Da ist scheinbar eine sehr herausfordernde Frage. Sonst hätte die Frage schon jemand beantworten können --- edit B69: Text in der Klammer entfernt, wer warum antwortet oder auch nicht ist Spekulation ---

    Ich behaupte nein, sie sind ja nicht am Flug selbst beteiligt.

    Aktuell ist so etwas mit einer nicht zertifizierten Drohne unmöglich zu machen.

    Lt. Landesluftfahrtbehörde Hessen gibt es aktuell KEINE Allgemeinerlaubnis nach alten Regeln.

    Damit ist das Thema Event Fotografie aktuell gestorben, zumal vor Ende 2023 mit keiner zertifizierten Drohne zu rechnen ist.

    Einziger Trost. 'Dank' Corona sind im Moment Events nur spekulative Veranstaltungen.

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  • Die Frage ist halt, die Hochzeitsgäste für das Gruppenfoto würden als beteiligt gelten, dann ist bei der 50m Grenze ja die Wahrscheinlichkeit ggf. hoch dass doch noch Unbeteiligte in dem Radius sind.
    Mich würde es ja sehr reizen, ein Fussballspiel eines einer Söhne aus der Luft schräg mit Abstand aufzunehmen, aber ich denke das wird eben auch Wunsch bleiben
  • Ich behaupte, es ist ein leichtes aus den „unbeteiligten“ Gästen beteiligte zu machen. Einfach durch eine (Gruppen-) Ansprache vor dem Flug. Wenn Du keine Allgemeinerlaubnis bekommst, dann beantrage eine Einzelerlaubnis, die wird es wohl auch in Hessen für eine M2P geben.
  • @Kennedy01
    Das Problem sind die Kosten. Du machst bei den zusätzlichen Kosten Verlust. Bei einer Allgemeinerlaubnis kannst das auf viele Kunden umlegen. Die Kosten einer Einzelerlaubnis niemals.

    Abgesehen davon gibt es die auch für die Mavic 2 Pro nicht nach altem Recht. Das hab ich schon geklärt. Nur analog Kategorie A2. Mehr ist nicht drin.
  • @Michael67 Damit hast Du wohl Recht, aber das ist nunmal die Situation. Ist in Berlin (leider) schon seit einiger Zeit so, wer weiss wann/ob sich das ändert. Entweder der Kunde ist bereit den entsprechend kalkulierten Preis zu bezahlen, oder er muss mit der Bildqualität eines <250g Kopters leben. Deswegen ist die Eventfotografie jedenfalls nicht gestorben.

    Ich verstehe jedoch die Situation, wenn Du im Wettbewerb mit Anbietern sein solltest, die eine noch gültige Allgemeinerlaubnis haben.
  • Ich baue gerade erst auf. Hatte überlegt, die ins Portfolio zu nehmen. Aber das lass ich dann besser. Setze meine Schwerpunkte dann woanders. Muss ja auch was sein, was nicht jeder anbietet und da hab ich eben 2 Leistungen, die man bei anderen gar nicht oder kaum findet. Als Kleinunternehmen hab ich ja ein festes Gehalt. So kann ich mich ausprobieren und lasse erst man alles weg, was legal nicht mehr mit guter Qualität zu machen ist oder biete dort an, wo ich eine AE habe. Dann kommen aber wieder Fahrtkosten dazu. Wenn ich in Heidelberg ne AE habe, dafür aber 80 km Anfahrt habe, dann bin ich auch nicht gerade konkurrenzlos.
  • Kurze Info vom LBA.

    Es ist nicht möglich. Beteiligte sind geschultes Personal die aktiv am Flug mitwirken. Mit der Mavic 2 Pro darf man definitiv kein Hochzeitsfoto aus weniger als 50m machen. Auch nicht mit der Air 2. NIRGENDWO.

    Und zumindest in Hessen gibt es dazu auch keine AE.

    Dafür ist die Mavic 2 Pro also jetzt tatsächlich wertlos. Lt. Landesluftfahrtbehörde trifft das leider auch viele Makler die teils mit der Inspire fliegen. Die dürfen das nun nicht mehr und bekommen auch keine Genehmigung.

    Und die Mini 2 ist für Gewerbe in der Form nicht geeignet. Gleicht also einem Berufsverbot, denn klassifizierte Drohnen werden nicht kommen dieses Jahr.

    editiert, führt ggf. zu ungewollten Diskussionen

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  • Michael67 schrieb:

    Kurze Info vom LBA.

    Es ist nicht möglich......mit der Mavic 2 Pro darf man definitiv nicht.... auch nicht mit der Air 2. NIRGENDWO.


    Und zumindest in Hessen gibt es dazu auch keine AE.
    8| 8| Das sind sehr schlechte Nachrichten....
    Gruß Rainer

    Manchmal braucht man eine ganze Tankfüllung Sprit, oder muss einen vollen Akku leerfahren, bevor man wieder klar denken kann...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dieselfan ()

  • Einteiler schrieb:

    Das sind sehr schlechte Nachrichten....
    Aber eigentlich klar, wenn man die Regeln auslegt.

    Wer "Beteiligt" ist hätte ich wissen können, weil das wird ja in der Prüfung schon abgefragt. Natürlich könnte man jeden einen WIsch unterschreiben lassen, das er sich als Beteiligter erklärt und eine Schulung gemacht hat.

    Aber ich habe das bei mir nun eh nicht aufgenommen in meine Leistungen.

    Habe mich mit einigen gewerblichen unterhalten. Auf den Hochzeiten oder Events ist immer einer mit ner Drohne dabei der die Fotos gratis macht. Viele bieten sich zudem bei ebay Kleinanzeigen an, ohne ein Gewerbe zu haben, um ihre Aufnahmen für 10 EUR zu verkaufen. Das ist wohl die Realität.

    Immobilienfotografie lohnt auch nicht, jeder Makler hat mittlerweile eine Drohne.

    Das war alles ein richtiger Dämpfer für mich und das Thema Gewerbe.

    Ich werde mir jetzt ein paar Themen raussuchen, die andere nicht haben.

    Einige die ich kenne, machen jetzt landwirtschaftliche Vermessung. Die können sich vor Aufträgen kaum retten, setzt aber Equipment voraus und Schulungen.

    Für mich ist es nur Hobby.

    Aber im 3. Jahr darf man keine Verluste mehr schreiben. Vielleicht fotografiere ich einen Kalender und vermarkte den lokal oder sowas :D :thumbsup:

    Das einzige was wirklich gut läuft sind die Schnippsel aus Videos. Da hab ich viele ANfragen , teilweise sogar bis nach Portugal.
  • Kleiner Hinweis für Mitleser zu "Beteiligte sind geschultes Personal die aktiv am Flug mitwirken." und so weiter:

    Was unbeteiligte Personen sind, ist in den Verordnungen und den AMC/GM genaustens definiert, und auch was jemanden zu einer beteiligten Person macht. Und sollte es tatsächlich eine solche Auskunft vom LBA geben, o.t entfernt ist diese nicht maßgeblich.

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  • o.t entfernt
    War ansonsten natürlich LLB gemeint. Frag den Herr Name entfernt (C.6), bei Bedarf per pn erfragen, Danke in Hessen, von dem hab ich das.
    Ruf vormittags an, nachmittags ist er nicht erreichbar.

    o.t entfernt

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von B69 ()

  • Sorry, o.t entfernt Ich weis nicht was Du gefragt hast, oder was Dir jemand geschrieben hat, o.t entfernt Wobei ich noch nicht einmal glaube, dass die eine falsche Aussage machen, aber auch die muss man erst mal interpretieren können und dazu gehört der gesamte Kontext und nicht eine einzelner Satz.

    Kommen wir damit also zu den Fakten. Und das ist nicht irgendeine Aussage, dass ist die Verordnung und die ist nunmal Gesetz. Wenn die so wie in diesem Fall definiert ist, dann kann auch ein nationales Recht das nicht anderweitig auslegen, dass nennt sich Anwendungsvorrang.

    Was steht in der DVO (EU) 2019/947

    DVO (EU) 2019/947 Artikel 2 - Begriffsbestimmungen schrieb:

    ...
    18. „unbeteiligte Personen“ (uninvolved persons) : Personen, die nicht am UAS-Betrieb beteiligt sind oder die die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften des UAS-Betreibers nicht kennen;


    ...
    Ist die Person also am UAS-Betrieb beteiligt, oder folgt sie den Anweisungen des UAS-Betreibers bzw. sind seine Sicherheitsvorschriften bekannt, dann handelt es sich nun mal nicht um eine unbeteiligte Person. Das Gesetz kennt nur die unbeteiligte Person und bezieht sich mit seinen Einschränkungen bzw. Verboten auch nur auf solche, damit ist es auch eindeutig.

    Und sollte eine Mitarbeiter des BMVI, des LBA oder irgend einer LLB etwas anderes sagen (was ich beim besten Willen nicht glaube) dann muss er noch mal in die Schule. Bei Deinem Hinweisschreiben durch das LLB-Niedersachsen und entsprechender Nachfrage, hat es ja auch eingeräumt.


    o.t entfernt

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  • quadle schrieb:

    Ist die Person also am UAS-Betrieb beteiligt, oder folgt sie den Anweisungen des UAS-Betreibers bzw. sind seine Sicherheitsvorschriften bekannt,
    Hab ich was anderes geschrieben?


    Michael67 schrieb:

    Beteiligte sind geschultes Personal die aktiv am Flug mitwirken.
    Am Flug beteiligt darf nur sein, der entsprechend von mir geschult wurde, wie er sich zu verhalten hat. Also wie schon geschrieben erzählst Du mir nichts Neues. Und bevor alle sich die Sicherheitsvorschriften erklären lassen, was sehr aufwändig ist, macht das Foto jemand anders ohne dieses drumherum.
    Du weißt auch, dass die Sicherheitsvorschriften sehr umfangreich sind.
    Genau darauf wollte ich ja auch hinaus. Eine sehr umfangreiche Unterweisung von der nicht einmal klar ist, wie sie auszusehen hat.

    Du hast also nur noch einmal bestätigt, was ich geschrieben habe: Aktiv Beteiligt bedeutet, er muss geschult sein, die Sicherheitsvorschriften kennen, wie schon nach altem Recht jemand die kennen musste, wenn er aktiv beteiligt war. Damit meine ich nicht, dass er die Drohne steuert.

    o.t entfernt

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

  • Michael67 schrieb:

    Und bevor alle sich die Sicherheitsvorschriften erklären lassen, was sehr aufwändig ist, macht das Foto jemand anders ohne dieses drumherum.
    Du weißt auch, dass die Sicherheitsvorschriften sehr umfangreich sind.
    Welche Sicherheitsvorschriften müssen z.B. die Gäste auf einer Hochzeit kennen? Denen musst Du m.M. nur mitteilen, das ein Restrisiko besteht, das denen der Vogel auf den Kopf fällt und das auch Propeller Aua machen, bzw. wenn sie die Augen treffen zur Erblindung führen könnten. Dann könnte da jemand widersprechen, sonst haben die nicht viel zu tun. Start/Landung kannst Du entfernt durchführen.

    Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, das Du denen mitteilen musst, das z.B. Du eine Vorflugkontrolle durchführen musst. Inwiefern soll denn das die Sicherheit erhöhen???

    Teil einfach mit, das ein Restrisiko besteht und frage, ob wer nicht damit einverstanden ist (es ist ja eine geschlossene Gruppe). Ist jemand nicht einverstanden kannst Du ihn bitten, sich in einen entsprechenden Abstand zu begeben, macht er das nicht, findet kein Flug statt. Thats all.

    EDIT: Und schau Dir mal die Definition einer Menschenansammlung an

    Unter Menschenansammlung ist eine räumlich vereinigte Vielzahl von Menschen, d.h. eine so große Personenmehrheit zu verstehen, dass ihre Zahl nicht sofort überschaubar ist und es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines Einzelnen nicht mehr ankommt.

    Das ist eine geschlossene Hochzeitsgesellschaft, da kommt es sehr wohl darauf an, ob da einer einfach so dazu kommt oder geht. Und damit gilt die generelle Vermutung von 12 Personen eben nicht mehr so ohne weiteres.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MajorGriffon ()

  • Michael67 schrieb:

    ...
    Am Flug beteiligt darf nur sein, der entsprechend von mir geschult wurde, wie er sich zu verhalten hat. ...
    o.t entfernt. So habe ich das nicht geschrieben und so steht das auch nirgends drin. Fakt!!

    o.t entfernt

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  • hier ist erst mal zu, aufgeräumt wird morgen

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    edit: wir haben uns intern ausgetauscht und den Artikel regelkonform "aufgeräumt" ... für die Zukunft weisen wir DRINGEND auf die Einhaltung des guten Tons und der Regeln (insb. A.1) hin (und auch auf die Möglichkeit, das man einzelne user blockieren kann ... wenn es dem eigenen Seelenfrieden und dem Forum gut tut durchaus eine Option)
    ;)

    Regel A.1:
    In diesem Forum pflegen wir grundsätzlich einen respektvollen Umgang untereinander ohne jegliche Beleidigungen oder provokante, denunzierende, herabsetzende und diffamierende Äußerungen in jeglicher Form. Im Vordergrund steht die gegenseitige Hilfe, Unterstützung und gemeinsame sachliche Diskussion.
    "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

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