Hallo Community,
ich bin total neu in dem Thema "Drohnen" und habe deswegen ein paar rechtliche Fragen. Konkret geht es darum mit einer kleinen Drohne <250g Luftaufnahmen von Grundstücken und Gebäuden zu machen. Diese befinden sich auf dem Land, aber eben auch in der Stadt. Soweit ich die momentane Rechtslage verstanden habe, darf ich ohne eingeholte Erlaubnis nicht über Wohngrundstücken fliegen. Heißt das, ich kann problemlos von öffentlichen Parks und Gehwegen starten und Fotos von den Wohngrundstücken machen?
Beispiel: Ich möchte Fotos von einem unbebauten Eckgrundstück in der Stadt machen. Ich starte also von einem Gehweg und halte mich immer oberhalb der Straßenkreuzung und gehe nicht höher als 120m. Ich sehe hier keinen Rechtskonflikt, oder habe ich etwas übersehen?
ich bin total neu in dem Thema "Drohnen" und habe deswegen ein paar rechtliche Fragen. Konkret geht es darum mit einer kleinen Drohne <250g Luftaufnahmen von Grundstücken und Gebäuden zu machen. Diese befinden sich auf dem Land, aber eben auch in der Stadt. Soweit ich die momentane Rechtslage verstanden habe, darf ich ohne eingeholte Erlaubnis nicht über Wohngrundstücken fliegen. Heißt das, ich kann problemlos von öffentlichen Parks und Gehwegen starten und Fotos von den Wohngrundstücken machen?
Beispiel: Ich möchte Fotos von einem unbebauten Eckgrundstück in der Stadt machen. Ich starte also von einem Gehweg und halte mich immer oberhalb der Straßenkreuzung und gehe nicht höher als 120m. Ich sehe hier keinen Rechtskonflikt, oder habe ich etwas übersehen?