Führerschein für spezielle Kategorie möglich?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Führerschein für spezielle Kategorie möglich?

      Hallo!
      Ich wollte gerne mal erfragen, ob ein Führerschein für die spezielle Kategorie als privatperson möglich ist. Weiß da jemand bescheid? Ich habe im Internet nur Informationen zur offenen Kategorie gefunden.

      Mir geht es dabei um die Einschränkung der Flughöhe von 120m und VLOS, welches in der speziellen Kategorie ja entfallen würde.

      Zur Info am Rande: Ich besitze noch keine Drohne, möchte mir im Laufe des Jahres aber die DJI Mavic Air 2 zulegen. Folglich besitze ich auch noch keine Erfahrungen mit dem Drohnenflug. Nur erscheint mir eine Flughöhe von 120 Meter etwas wenig... Vielleicht denke ich nach dem ersten Flug aber auch anders darüber. Den Kompetenznachweis habe ich allerdings schon.

      Das war mein erster Post hier, und ich hoffe, ich habe alles richtig gemacht :)
      Schon mal vielen Dank im Voraus!
    • Der Betrieb in der „speziellen“ Kategorie erfolgt im Rahmen einer Betriebserlaubnis, eines LUC (Light-UAS-Certificate) oder eines STS (Standardszenarios). Das LUC wird wohl sehr aufwendig und ein STS wird ebenfalls noch eine ganze Weile auf sich warten lassen.

      Aktuell wird erst einmal das meiste über eine Betriebserlaubnis abgefangen. Unabhängig davon, wird für alle drei Verfahren eine Risikobeurteilung nach neuer europäischer SORA erforderlich.

      Je nach geplantem und beschriebenen Einsatzzweck wird evtl. eine EU-Fernpilotenzeugnis als ausreichend erachtet oder es gibt darüber hinausgehende Anforderungen an das Kompetenzniveau des Fernpiloten.

      Also es gibt keine einfache Ausbildung zu einem Fernpiloten für die spezielle Kategorie wo man dann alles darf.
    • @Steelfarmer
      Wie McFlyaHAM schrieb, beruht das wohl darauf, dass ich noch keine Erfahrung hab. Aber abgesehen davon, reize ich das technisch machbare normalerweise gerne aus.
      Abgesehen davon muss ich gestehen, dass ich, mit meinem aktuellen Wissensstand, die Beweggründe der dieser Gesetzeslage nicht gänzlich nachvollziehen kann. Denn einerseits sind Flüge auf 120 Meter Bodenhöhe begrenzt, andererseits dürfen aber Drohnen mit einer Masse bis 25kg geflogen werden. Unter welchen Umständen benötigt ein Hobby-Flieger denn eine Drohne mit einem Gewicht dieses Ausmaßes? Und 25kg auf 120 Meter geflogen, können sicherlich mehr Schaden anrichten, als 570g auf 300 Meter geflogen.
      Die 120 Meter Begrenzung hat schätze ich ja auch damit zu tun, dass die Mindestflughöhe für Flugzeuge außerhalb von Städten 150 Meter beträgt, und da einfach genügend Abstand dazwischen liegen soll. Allerdings habe ich auch noch kein Flugzeug so tief fliegen gesehen.
    • HiThere44 schrieb:

      Aber abgesehen davon, reize ich das technisch machbare normalerweise gerne aus.
      Naja, das kannst Du mit den aktuellen Drohnen ganz schnell wieder vergessen. Weder die max. Höhe noch die techn. machbare Reichweite sind auch nur ansatzweise mit der vorliegenden Regelung umsetzbar.
      Und auch ob das jetzt vom Einzelnen nachvollziehbar ist oder nicht, spielt im ungünstigsten Fall (vor Gericht) keine Rolle.
      Und Fluggeräte (z.B.) Rettungshubschrauber habe ich schon deutlich unter 120m fliegen sehen.

      Aber Du machst das schon richtig, beschäftige dich erstmal mit der Thematik und dann wirst Du deine Erkenntnisse daraus gewinnen.