Missbrauch der e-ID

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  • Missbrauch der e-ID

    Hallo zusammen, ich bin mit einer DJI Mavic Mini unterwegs und habe vor kurzem auch die e-ID vom LBA zugeteilt bekommen sowie den Auftrag zum Drucken einer Plakette erteilt auf die ich nun warte. Meine eigentliche Frage: Hat jemand von Euch schon Informationen zur Rechtslage bei Missbrauch der i-ID? Die e-ID soll ja offen sichtbar auf dem UAV angebracht werden. Was, wenn sich nun "jemand" diese e-ID kopiert, diese auf seine Drohne "tackert" und dann ein paar Ehrenrunden z.B. über dem nächsten Verkehrsflughafen dreht - solange, bis die Flughafensicherheit das Gerät "einsammelt" oder es eine Bruchlandung hinlegt. Die e-ID ist ja beim LBA lediglich mit meiner Person verknüpft. Wie will ich den Nachweis erbringen, dass ich nicht den schweren Verstoß begangen habe? Oder wie will das LBA das herausfinden? Vielen Dank für Eure Antworten vorab. 8)
  • Hallo. "Offen Sichtbar am UAS anbringen" muss nicht zwangsweise. Es muss nur am UAS angebracht sein, kann z.B. auch im Akku Schacht (da habe ich meine e-ID angebracht) sein. Und so einfach kopieren kann man die e-ID nicht, da ja noch die letzten 3 Stellen deiner e-ID nur du weißt sozusagen wie eine PIN...
    Darum darfst du die letzten 3 Stellen deiner e-ID nicht mit auf den Kopter kleben!
    DJI Mini 2, DJI Air2s...???

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  • Hallo Pinkcream69,

    die Inspiration mit dem Anbringen der e-ID im Akkuschacht gefällt mir gut. Ich habe gerade noch einmal beim LBA nachgelesen. Da steht tatsächlich lediglich:

    "Auf dem UAS selbst ist nur die um die letzten 3 Zeichen verkürzte e-ID anzubringen. Das Gleiche gilt für die Verwendung in ggfs. anderen Dokumenten.
    In Ihrem Fall bringen Sie bitte die e-ID ...keinerdarfeswissenbla... auf Ihrem UAS an."


    Die verdeckte Anbringung an der Drohne wäre also die Lösung dafür das sich jemand die e-ID "abguckt".

    Falls es jemandem aber doch irgendwie gelingen sollte an meine e-ID zu gelangen und damit Unfug anzustellen schützen mich die 3 nur für mich bestimmten Zeichen der e-ID nicht.
    Nur weil ich die 3 Zeichen kenne heißt das ja nicht, dass "anonymous" nicht trotzdem auf einem x-beliebigem UAV mit meiner e-ID (ohne die 3 geheimen Zeichen) unterwegs sein kann.

    Viele Grüße - Janus
  • Bei einer Kontrolle vor Ort ist der Fälscher sicher blöd dran. Kommt der Kopter irgendwo runter, kann er sich aus dem Staub machen und die Rennleitung steht plötzlich bei einem Ahnungslosen Opfer vor der Tür.
    Im Prinzip kann ich diese Bedenken nachvollziehen, doch wäre der Missbrauch nicht auch schon früher bei den vorgeschriebenen Plaketten mit Adresse möglich gewesen. Wo ist da jetzt der Unterschied?

    Ich denke, man sollte sich nicht zu sehr verrückt machen. Wir fahren ja auch mit dem Auto, obwohl wir jederzeit Opfer eines Unfalls werden könnten.
  • Hallo zusammen,

    marcel901 hat noch einmal gut zusammengefasst worum es mir geht.
    In einem Schadensfall den jemand anderes mit meiner (missbräuchlich kopierten) e-ID verursacht hat führt die Spur immer zu mir.
    Da aber zu meiner e-ID - anders als z.B. bei einem Autokennzeichen - kein technisches Gerät (mit Seriennummer) beim LBA für diese e-ID hinterlegt ist haben wir ein Problem.

    Viele Grüße
    Janus
  • janus schrieb:

    führt die Spur immer zu mir.
    Das ist grundsätzlich erstmal richtig. Aber dann geht die Ermittlungsarbeit erstmal richtig los. Daß das Korpus Delikti Dein Kopter ist, muß man Dir erstmal nachweisen. Z.B. durch Fingerabdrücke auf dem fremden Kopter.


    Brubaker schrieb:

    Ich würde es wie beim Auto, was mir einer geklaut hat machen.
    Dieser Vergleich hinkt aber jetzt extrem. Wenn Dein Auto geklaut wird, ist es weg. Im Idealfall merkst Du das vor dem Mißbrauch. Dann kannst Du eine Anzeige machen.
    Das geht bei Mißbrauch Deiner eID nicht, weil Du von dem Kopieren Nichts mitbekommst. Davon erfährst Du erst, wenn das Blaulicht vor Deiner Tür blinkt oder Du eine Vorladung im Brifkasten findest.
    Fly long and prosper.
  • wenn, ich es richtig verstanden habe, kann ich in Zukunft auch die ID "elektronisch" im Copter hinterlegen. Ist nur fraglich ob mit ohne 3stelligem PIN. Falls dies mit dem PIN sein sollte, der aber nicht von Laien auslesbar oder verschlüsselt sein sollte, bist aus dem Schneider.
    Grüsse aus München
    Theo
  • janus schrieb:

    Wie will ich den Nachweis erbringen, dass ich nicht den schweren Verstoß begangen habe?
    musst Du nicht ... Du gibst an das Du zum fraglichen Zeitpunkt nicht am besagten Ort warst und der Rest ist Sache der Ermittlungsbehörden die dann DIR nachweisen müssen das Du es warst ... einfacher und schneller geht's natürlich wenn Du glaubhaft nachweisen kannst Das Du es nicht warst aber wie gesagt, nicht Du musst die Beweisführung erbringen ;)

    PS: e-ID ins Akkufach wurde ja schon erwähnt ...
    "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
  • Also mal ehrlich...
    Kriminelle Zeitgenossen gibts schon immer und die wird's auch weiterhin geben.

    Bei deinem Auto:
    Das nennt man dann "Doubletten" (es wird das gleiche Fahrzeug vom gleichen Typ bersorgt, und sowohl die gleichen Schilder geprägt).
    Damit gehts dann zum Einbruch, Banküberfall, Terroranschlag etc.

    Bei deiner Identität:
    Bei Internetgeschäften wird man gerne gebeten eine Kopie eines Ausweises zu senden.
    Schwupps erstellen die Kriminellen demit ein Onlinekonto und bestellen wie blöde auf Deine geklaute Identität z.B. in eine Packstation.
    Jetzt fängt der Spass erst richtig an und Du musst beweißen das Du den Betrug nicht gemacht hast!
    Vom Schaden deines Scores bei Schufa und Co mal ganz abgesehen...

    So geschehen einen jungen Mann, der mit seiner Freundin zusammen ztiehen wollte.
    Kreditanträge von ihm wurden abgelehnt, wegen negativen Schufa Eintrag (durch den Betrüger).

    Der Betrüger hatte sich den Ausweis schicken lassen um sich als angeblicher Vermieter einer Wohnung vorab ein Bild über die möglichen Mieter machen zu wollen.

    Eventuell mal wieder "Aktenzeichen XY" schauen, wenn man Glück hat, sieht man beide Fälle in einer Folge :D
  • Die Pin nicht zu kennen hindert leider niemanden daran deine eID auf seine Drohne zu schreiben. Und da sie nicht auf der Drohne stehen soll, die die Ermittler am Tatort finden werden, ist es auch völlig irrelevant dass der wahre Täter sie nicht kannte. Sie wird erst hilfreich wenn sie tatsächlich benötigt wird um die eID in der Software der Drohne zu hinterlegen. Bis es so weit ist, bzw für alle Drohnen die ein solches System niemals bekommen werden, ist die eID leider sehr anfällig für Missbrauch. Vor allem mit für jedermann lesbarer Fernidentifikation sehe auch ich darin ein großes Problem.

    Allerdings würde es auch nur Sinn machen mit einer fremden eID zu fliegen wenn man ihrem rechtmäßigen Eigentümer gezielt etwas anhängen möchte. Wer einfach nur unerkannt bleiben will, während er böses treibt, der gibt den Ermittlern ganz ohne eID weniger Hinweise als mit einer fremden.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gsezz ()