2023 und A2 - was ist dann noch wie möglich?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • 2023 und A2 - was ist dann noch wie möglich?

      Hallo zusammen,

      der A2 steht bald bei mir an, aber nun habe ich gelesen, dass die Drohnen ab 01.01.2023 ja nur noch mit A1/A3 geflogen werden dürfen. Heißt das dann ich muss mir eine neue Drohne kaufen um über Wohngebiete zu fliegen, oder brauche ich einfach nur Sondergenehmigungen wenn ich Aufnahmen machen will oder wird es eine Erweiterungsmöglichkeit bzw. manuelle Einstufung geben um dann doch A2 zu fliegen?
      Im Forum hab ich immer nur gelesen das es bis 2023 gehen wird, aber was is danach? Was bleibt uns Piloten noch von unseren "alten" Drohnen?


      Gruß
      Sven