360° Video aufnahmen

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    • 360° Video aufnahmen

      Hallo, ich bin neu im Forum und in der Drohnenwelt und habe direkt eine spezielle Frage.
      Ich will 360° Luftaufnahmen machen und brauche dafür eine Drohne.
      eigentlich das:

      Nur verändere ich ja die MTOM der Mavic und darf ja dann nicht abheben. (Also es geht auch nicht um, -mal so fliegen-,
      schon legal)

      Als nächstes dachte ich an die Typhoon H Plus, wenn ich die Kamera abnehme habe ich ja noch Gewichtstechnisch Luft.
      Gibt es denn ein Gimbal anschluss um eine 1/4" oder 1/2" Schraube, oder muss etwas gebastelt werden und darf man Versicherungstechnisch mit einem Eigenanbau abheben?
      Also ich weiß das es die 3D druck vorrichtungen gibt, meine Frage ist wann darf ich das.

      Für die Inspire2 z.B. djimounts.com/dji-inspire-2/
      Wäre das erlaubt? Unter der MTOM bleibt die ja dann schon.

      Ansonsten:


      Was für eine Drohne käme denn in frage, wenn es sich ca. im Preisrahmen der Mavic Pro2 befindet./ und auch nicht in dem Preisrahmen.
      Last ca. 200gramm

      Beste Grüße!
    • ja, aber da aktuell noch kein Kopter eine C-Klassifizierung hat fliegt die M2P unter den Bestimmungen der "Bestandsdrohnen" und die werden, soweit korrekt, nach Abfluggewicht eingestuft ... die entsprechende Kategorie geht allerdings von 500g bis 2kg d.h. wenn Du mit den add-ons die 2kg nicht überschreitest ist es egal ob Du mit 900g oder 1999g unterwegs bist ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • wo, hast Du dazu eine Quelle von DJI?

      um es abzukürzen: gem. DJI soll man beim Gimbal aufpassen was das anbringen zusätzlicher Gewichte betrifft, zum Kopters selbst ist diesbezüglich in der Bedienungsanleitung nichts erwähnt ... natürlich kann zusätzliches Gewicht die Flugeigenschaften verändern aber ein kategorischer Ausschluss ist dies nicht (DJI selbst bietet Zubehör zur additiven Montage an)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • Bei meinem A2 Schein wurde es mir gesagt, das habe ich mal geklaubt.

      Bei der Typhoon H steht das im Haftungsausschluss: Sach- und/oder Personenschäden, die durch die Modifizierung und/oder den Anbau von Teilen verursacht wurden;

      Aber gut zu wissen.
      und du würdest sagen, dass dann trotzdem das DJI Care paket greifen würde?
    • Dass da was an der Drohne dranhängt/draufgeschraubt ist, kann DJI ja letztlich nur aus dem Gewicht ableiten. Dieses wird ggf. auch in den Logdateien gespeichert.
      Die 360°-Cam dürfte allerdings weniger wiegen, als der Propellerschutz. Von daher könnte man argumentieren, der Propellerschutz war montiert ;)

      Habe es selbst mal mit der Nikon Mission 360 probiert, welche leider zu schwer für die Air1 ist.