Was gilt als Drohne? Selber gebauter Gleiter

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Was gilt als Drohne? Selber gebauter Gleiter

      Hi,
      Vorab ich bin noch recht neu in diesem Gebiet und beginne mich grad im Allgemeinen in dem Gebiet UAVs zu befassen. (Plane auch demnächst „drohnenführerschein“ zu machen)

      so zur eigentlichen Frage.
      Ich baue derzeit im Rahmen eines Projektes an einem Gleiter/Drohne/Segler.
      Es handelt sich um einen Starrflügler mit ca 80cm Spannweite und (ohne Kamera) gut 350g
      Er verfügt über KEINEN Motor oder anderen aktiven Antrieb (kann also rein durch werfen oder im Schlepptau von anderen UAVs bzw Dingen gestartet werden.)
      Ich plane aber auf jeden Fall eine GoPro draufzupacken. Material ist eigentlich nur Holz, Papier, Kleber und wasserfeste Farbe/Schutzlack

      Szenario 1
      Der Flieger ist Lenkbar/Ruder etc. Sind steuerbar per Fernbedienung.
      Also ich würde den Flieger zB von einem Berg oder anderen Anhöhe durch Wurf starten und dann gesteuert allerdings ohne aktiven Antrieb ins Tal gleiten lassen ähnlich echter Segler.

      Szenario 2
      Der Flieger ist nicht steuerbar und würde einfach nach dem Wind ins Tal/oder auch nicht segeln. Einzige Elektro an Board wäre Kamera und GPS Sender damit ich den wieder finde.

      würde der Flieger in beiden Fällen als Drohne gelten und müsste ich alle Fortschritten wie Versicherung Kennzeichen und anderes einhalten oder nicht?
      Ich weis keine rechtliche Beratung etc aber ich hab schon viel gegoogelt und noch gar nichts gefunden und wollte mal ne erste Meinung hören
      Lg :)
    • Der Begriff Drohne ist reine Geschmackssache, und spielt keine Rolle. Sowohl alles was man umgangssprachlich als " Drohnen" bezeichnet, als auch Modellflieger sind allesamt uav. = Unbenannte Luftfahrzeuge, und darum geht es bei sämtlichen Regelungen.
      Ich bin mir aber auch nicht sicher ob Regelungen bei unmotorisierten Fliegern von motorisierten abweichen. Die Frage würde ich im Zweifel mal in einem Forum für Modellsegler stellen.
      Bei einem nicht steuerbaren Flieger ist die Frage ob der überhaupt fliegen darf. Wenn autonomes fliegen verboten ist, wenn der Pilot nicht eingreifen kann, dann kann ich mir kaum vorstellen dass unkontrolliertes zu Tal fallen erlaubt ist.

      Eine Anmerkung am Rande, ein nicht steuerbarer Flieger kommt wahrscheinlich eh keine 20m weit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

    • Ok vielen Dank
      Das es keine 20 m kommt stimmt so nicht :p
      Haben es ohne Kamera an einem Hügel/kleinen Hang ausprobiert und sind ohne Steuerung beim weitesten Test knapp 250m gekommen, wenn der Höhenunterschied größer wäre könnte man da sicher weiter kommen. Kommt halt in erster Linie auf den Wind an.
      Ich stell mir halt die Frage wo der Unterschied zu einem Papierflieger ist, weil wenn ich einfach einen großen Zettel nehmen würde und daraus einen 80cm großen Falten würde, wäre das dann ja auch ein UAV :p
      Aber danke für den Hinweis mit den Seglerforen werd mich da mal umschauen
      Lg
    • Nicht ohne Motor, sondern ohne Steuerung! Ein Gleitschirm ohne Pilot kommt auch nicht weit, aber bei genug Wind wahrscheinlich weiter als ein Flieger der seinen Lift Vektor nach oben richten muss. ;)

      Es macht ja schon etwas Arbeit einen steuerbaren Flieger in der Luft so zu trimmen dass man die Knüppel los lassen kann ohne dass er abschmiert. Und das soll ganz ohne Trimmung auf gut Glück klappen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

    • gsezz schrieb:

      Nicht ohne Motor, sondern ohne Steuerung!
      Stimmt, Du meinst dann sicher ohne Motor und ohne Steuerung.
      Aber auch hier ist 20m etwas kurz gefaßt. Im günstigsten Fall können das schon mal mehr als 100m sein. Das Gefälle muß nur steiler sein als die Sinkrate.
      Auch Skispringer sind ungesteuerte Flugkörper ohne Motor (der Vergleich soll die Skispringer jetzt nicht herabsetzen). Und bei der letzten WM ist Karl Geiger über 230m gesprungen.
      Trotz mehr Gewicht und nicht so ausgefeilter Aerodynamic wie ein Gleitflug-Modell.
      Fly long and prosper.
    • Ich meine so wie oben in Szenario 2.
      Klar, wenn man den Flieger von einem hohen Kliff wirft kommt er bestimmt weiter als 20m. Aber bei einem völlig unkontrolliert zu Tal stürzenden Flieger, der vielleicht auf Gut Glück seine Flugbahn hält, würde ich nicht von einem Flug, sondern eher von einem langwierigen Absturz sprechen. ;)