Bitte um Hilfe zu den neuen Regeln

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Bitte um Hilfe zu den neuen Regeln

      Hallo Pilotinnen und Piloten,

      ich stell mich ganz kurz vor, bin die Inge und hab seit über 3 Jahren eine Phantom 3, die aber schon seit über 1 Jahr nicht mehr geflogen wurde.
      Hatte erst keine Zeit mehr, dann irgendwas von neuen EU Regeln gehört, aber wieder keine Zeit mich da schlau zu machen...

      So und jetzt hätt ich wieder Lust (wenn auch immer noch zu wenig Zeit), aber überhaupt keinen Durchblick mehr...

      Wer also Lust verspürt, darf mir sehr gerne etwas auf die Spünge helfen und die Regeln (speziell für den Phantom 3 Kopter) kurz erklären bzw. die notwendigen Webseiten zeigen, wo es auch für helle Haarprachtträgerinnen wie mich verständlich dargestellt wird. :D

      Das einzige was noch genauso "einfach" verständlich ist wie vor 3 Jahren, ist wohl das mit der Haftpflichtversicherung, oder hat sich in dem Bereich (auch) was entscheidendes geändert?

      Ganz lieben Dank im Voraus!

      Viele Grüße und immer volle Akkus - oder wie sagt Ihr hier? :thumbup:
    • Danke AirCat. Diese Seite finde ich leider nicht so übersichtlich...

      Aber ich finde auch gar nix zu folgendem Problem:

      Wie kann ich die Prüfungen ohne eigenen Copter machen, geht das auch.

      Denn wie ich gestern erfahren habe, hat ein Feund eine Phantom 4 Pro (die mit eigenem Bildschirm, also ohne Handy) und das Ding würde er mir jederzeit leihen.
      Wie kann ich nun die dafür notwendigen "Scheine" machen um damit zu fliegen, da komm ich nicht dahinter...
      Kann ich denn für eine "fremde Drohne" eine ID beantragen, die dann verknüpft ist mit meinen Daten und den Besitzerdaten?
    • Inge.H. schrieb:

      Wie kann ich nun die dafür notwendigen "Scheine" machen um damit zu fliegen, da komm ich nicht dahinter...
      Kann ich denn für eine "fremde Drohne" eine ID beantragen, die dann verknüpft ist mit meinen Daten und den Besitzerdaten?
      Sowohl für Deine Phantom 3 als auch für die Phantom 4 Pro brauchst Du den aktuell noch kostenlosen "EU-Kompetenznachweis A1/A3", den Du beim LBA online absolvieren kannst. Das würde ich sowieso auch mal direkt machen, da es in Kürze kostenpflichtig wird. Damit kannst Du P3 und P4P in der Kategorie A3 fliegen, dann also mindestens 150m entfernt von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Und es dürfen keine unbeteiligten Personen in der Nähe sein (genauer: im Betriebsbereich der Drohne).

      Eine Registrierung als Betreiber und damit eine Betreiber-ID benötigst Du nur für Deinen eigenen Phantom 3.
      Für die geliehene Phantom 4 muss sich der Eigentümer als Betreiber registrieren und ist auch für die Versicherung zuständig, von der Du Dich aber überzeugen musst.
    • Oh super, das sind mal kurze und konkrete Infos (darauf hab ich wirklich gehofft)
      DANKE, DANKE, DANKE !

      Darf ich bitte noch weiter fragen:
      1. Was brauch ich dann an Genehmigungen und Führerscheinen, wenn ich in der Stadt filmen möchte mit der Phantom 3 oder 4.
      2. Das wäre dann wohl die offene Kategorie und A2, oder?

      3. Dazu braucht man das Fernpilotenzeugnis, das dann Geld kostet, richtig?

      4. Langsam, gaaanz langsam kapiere ich einen Teil der neuen Regeln, die "alten" Bestandskopter sind in keiner der neuen Drohnen-Klassen und können nicht (bzw. kaum) nachgerüstet werden, richtig?
      5. Irgendwann darf eine Phantom gar nicht mehr fliegen und kann entsorgt werden (sehr reccourcenfreundlich...), steht denn schon sicher fest, wann dies sein wird?

      6. In der "Stadt" (damit meine ich natürlich alle bewohnten Gebiete):
      Genehmigung vom Grundstücksbewohner/Eigner ist klar, dass Nachbarn und Polizei informiert werden in so einem Fall ist auch klar, aber was braucht man dazu evtl. noch "amtliches" - ausser der gültigen Versicherung und dem passenden Führerschein und Betreiber-ID ?

      7. Irgendwo hab ich gelesen, dass es keinen Unterschied macht, ob kommerziell oder "privat" - ausser bei der Versicherung, ist das soweit korrekt?

      Was mir schon relativ klar ist, sind die Regeln zwecks Menschenansammlungen, Heliports (oft bei Krankenhäusern), usw... (relativ ähnlich wie früher...), das ist alles gut nachlesbar und in Punkto "Verantwortlich umgehen" sowieso klar... und das wird ja sicher auch bei den Führerscheinen als Lernstoff und Prüfungsstoff enthalten sein...
    • 3.
      So ist es. Die Möglichkeit, mit Bestandskopter mit Fernpilotenzeugnis in A2 betreiben zu können, ist aber bis 01.01.23 beschränkt. Und es sind in jedem Fall 50m Abstand zu unbeteiligten Personen zu wahren.

      4.
      Korrekt.

      5.
      Nein, auch die Phantoms wird man wie jeden anderen Bestandkopter über 250g, der bis 01.01.2023 auf den Markt kommt, weiter fliegen können, ab 01.01.23 dann aber selbst mit Fernpilotenzeugnis ausschließlich in A3.

      6.
      Siehe 3., 50m Abstand zu allen unbeteiligten Personen ist auch mit Fernpilotenzeugnis immer zu wahren. Davon gibt es auch keine Ausnahme per Genehmigung.

      7.
      In etwa. Kommerziell oder privat ist jedoch nicht das Kriterium (lediglich umgangssprachlich). Es kommt auf den Zweck des Fluges an. Findet er zur Sport- und Freizeitzwecken statt, betreibt man rechtlich ein "Flugmodell", und eine Privathaftpflichtversicherung kann möglicherweise ausreichend sein (sehr abhängig von der Versicherung, jedoch anderes Thema, und es gibt reihenweise Threads hier dazu).

      Fliegt man aber auch rein privat, um bspw. für seinen Lieblingsverein eine Luftaufnahme von dessen Gebäude/Gelände zu machen, ist das nicht mehr einem Freizeit- oder Sportzweck mehr zugeordnet, obwohl nicht kommerziell. Dann betreibt man rechtlich ein "UAS" (Unmanned Aerial Sstem).
      Spätestens dann ist eine ausgewiesene Lufthaftpflichtversicherung notwendig, auch wenn diese umgangssprachlich als "gewerbliche" Luftfahrtversicherung bezeichnet wird.

      Und je nach Bundesland wird in Allgemeinverfügungen bei Erlaubnissen von Verbotsbeständen noch zwischen Flugmodellen und UAS unterschieden, da muss man genau lesen. In der Regel darf man da mit Drohnen, die als UAS betrieben werden, ein wenig mehr als mit als Flugmodell betriebenen Drohnen.

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    • Und nochmals tausend Dank!

      zu 5.:
      Wird es dann keine prof. TV/Filmproduktionen mehr geben mit Koptern in der Gewichtsklasse, also nur noch die kleineren (die ich früher als "Spielzeugklasse" abgetan habe, die aber natürlich ganz schön "aufgeholt" haben in den letzten wenigen Jahren...)
      Oder anders ausgedrückt:
      Entweder Mini-Kopter, oder nur noch A3, oder das ganze Wohn-Gebiet abgesperrt und entsprechende Sondergenehmigung für nen Okto mit einer RED ;)

      Danke Dir, jetzt geh ich es langsam mal an, zuerst nochmal lernen und dann den kleinen "Führerschein" solange der noch kostenlos ist :)
    • Inge.H. schrieb:

      Entweder Mini-Kopter, oder nur noch A3, oder das ganze Wohn-Gebiet abgesperrt und entsprechende Sondergenehmigung für nen Okto mit einer RED
      ... oder aus unbeteiligten Personen beteiligte Personen machen. Ich fliege so alle paar Tage für Filmaufnahmen mit Mavic 2 Pros auf wenige Meter an Leute ran.

      Was man vergessen kann, ist, dass man ohne Vorbereitung/Aufwand mir nichts dir nichts in einer Stadt rumdüsen kann. Das ist aber auch unabhängig vom Gewicht sowieso der Fall, wie auch jemand mit einer 250g Drohne schnell feststellen wird.
      Nur weil man vielleicht luftrechtlich fliegen dürfte, bedeutet nicht, dass man auch privatrechtlich da starten darf, wo man will.

      Aber das nur nebenbei, ist ein anderes Thema.