LSG Sachsen - Erfahrungen / Wissen?

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    • Zusätzlich wurde mir nun noch bestätigt (von einer offiziellen Stelle des Nationalpark Sächsische Schweiz), dass es keine Festlegung für die Flughöhe selbst gibt.
      Und ja, ich glaube denen das, denn die sind da die Verantwortlichen. Da muss ich nichts hinterfragen...
    • Ich glaube es ist ratsam, zwischen "Nationalpark Sächsische Schweiz", "Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz" und "Nationalparkregion Sächsische Schweiz" (umfasst beides) zu unterscheiden. Dann entsteht auch weniger Verwirrungen darüber mit wem über welches Gebiet gesprochen wurde.


      @Jojo F, woher kam deine Vermutung, dass es im LSG eine regionale Festlegung der Flughöhe gibt/geben könnte? Diesen Schritt kann ich aus dem bisherigen Thread nicht nachvollziehen.
    • Meine Vermutung war hier, dass solch ein Nur-Überflug-Gebiet doch auch eine tiefergehende Definition hat... vieleicht... evtl..
      Aber dem ist nicht so und man darf auch in 1cm Höhe fliegen, nur ja nicht landen. Das ist schon eine sehr witzige Zone und die Macher kannten damals noch keine Drohnen, wie es sie heute gibt. Daher wirkt diese ganze Zonendefinition dieses LSG wie der reinste Schildbürgerstreich.
      Damals ging es aber anscheinend um echte bemannte Luftfahrzeuge oder größere Flugmodelle, die einiges mehr an Aufwand für Start und Landung benötigen und einiges mehr an Risiko mit sich bringen.

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      -> Also, wer im LSG (Landschaftsschutzgebiet) fliegen will, darf das tun, wenn dem keine anderen Regelungen überschneidender Flächen im Wege stehen.
      Nur Überfliegen (Höhe egal) ist dort gestattet, starten uns landen darf man da nicht.
      Starten und landen darf man offiziell nur in Ortslagen, die absichtlich aus dem LSG ausgeschnitten wurden.

      -> Über NSG (Nationalparkflächen) Flächen ist alles verboten!
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      Dir Droniq Leute sind informiert, aber ich weiß nicht, ob die das als Definition in die App bekommen, oder ob die da erstmal einiges verbiegen müssen.
      Die Definition ist in sich halt überhaupt nicht stimmig und mittlerweile absolut sinnlos geworden. Einzig ist sie ein Ärgernis für Drohnenflieger.
      Aber es kommt wohl bald eine neue Definition... mal warten. Aber das dauert wohl noch paar Jahre.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jojo F ()

    • Achja:
      Ich habe beim Nationalpark angeregt, dass senkrechtes Aufsteigen im LSG erlaubt sein sollte und dahingegen waagerechte Flüge möglichst in engen Grenzen gehalten werden könnten.
      Das würde gute Fotos ermöglichen aber sinnlose wilde Drohnenflüge durch die Natur unterbinden. Der Vorschlag kam sehr gut an!
      Hoffen wir das beste!
    • Ich habe euch hier mal eine Zusammenstellung im GIS gemacht und wer will, kann sich am einfachsten mal QGIS installieren und dann das angehängte Projekt hier laden.
      Ansonsten habe ich einen Export als PNG gemacht, der das Gebiet abdeckt und einigermaßen gut lesbar ist.

      Das sind die hoch offiziellen Daten direkt vom Sächsischen Landesamt für Naturschutz Stand 2022.
      Bitte auf andere Flugverbotszonen achten, aber zumindest habt ihr da nun hier den korrekten amtlichen Stand, der so in den Apps nicht unbedingt stimmig übernommen wurde... genau wie die Definition, was man darf und was nicht.

      NSG: ist in Rot dargestellt (Alles verboten!!!)
      LSG: ist hier in einem Türkis dargestellt (Fliegen erlaubt, Starten und Landen nicht)
      Rest: Alles andere, also Ortschaften usw. sind für alles offen, solange keine anderen Flugverbotszonen dagegen sprechen.

      Ach schade, man kann hier nur Bilder hinterlegen. :(
      Hab eine Bildvorschau rein gemacht...
      Kann vllt. ein Admin ein ZIP hier reinlegen?

      Wer interessiert ist, der kann mich gern anfragen!

      edit: die lange politische Einlassung gem. Der "Was macht ihr alle grad" Thread entfernt
      Bilder
      • Export-Sachsen-LSG-NSG.jpg

        162,64 kB, 1.024×489, 108 mal angesehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • Jojo F schrieb:

      LSG: ist hier in einem Türkis dargestellt (Fliegen erlaubt, Starten und Landen nicht)
      Wo steht das? Hast Du dafür die entsprechende Quelle als Link?
      Was Aktuelles meine ich!?
      Habe nur das gefunden - von 2003(!)
      Ob das

      Jojo F schrieb:

      § 10 Abs. 2 Ziffer 7
      wirklich so einfach auf Drohnen übertragbar ist, wenn man Gesamt-Kontext (VO-Alter und Satzinhalt der Ziffer) betrachtet?
      2003 gab es m.W. noch keine Drohnen für Otto-Normalo, wie es sie jetzt gibt. Und ob Modellflugzeuge da schon als Luftfahrzeuge in dem Sinne galten, das weiß ich nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Genau so ist es. Das ganze Konstrukt ist nicht für Drohnen ausgelegt und in sich kompletter Unsinn! ;)
      Das weiß die Behörde auch, wie gesagt, aber solange der Alte Chef nicht in Rente ist, fasst keiner da irgendwas an. So funktioniert öffentlicher Dienst und das ist auch der Grund, wieso unsere Wälder brennen.
      Dort werden nur EU Gelder eingesammelt, auf die Mitarbeiter, als Lohnkosten verteilt, Papierkram dafür erledigt und paar Tafeln, nebst Museum aufgestellt.
      Deswegen brennen unsere Wälder auch, denn um die Wälder hat sich keiner einen Kopp gemacht... die wachsen ja alleine... :(

      Also, die Definition gilt, auch für Drohnen, obwohl es Blödsinn ist, aber wir haben da nichts anderes, so das Statement des Nationalparks in einer Email mir gegenüber.
      Friss oder stirb, heißt hier die Devise. ;)
      Eine Änderung kommt wohl nach 2025 irgendwie (sicher Rentendatum Cheffe) und mein Vorschlag, ein Senkrechtes Aufsteigen im LSG, statt sinnloser Herumdüserei zu gestatten, kam beim derzeit zuständigen Mitarbeiter sehr gut an und wurde vermerkt. Das ergibt dann wenigstens einen Sinn! ;)

      Also, hofftl ist der Alte bald weg, kann man sich da nur wünschen ... und Gute Nacht Deutschland!
    • Achso, wegen einfach für Drohnen übernehmen... es ist halt das, was gilt und wenns für Drohnen nicht gilt, dann ists für Drohnen eh freie Bahn, auf Grund fehlender Regelung. ;)
      Maximal ist man damit zu vorichtig. :D
    • Jojo F schrieb:

      es ist halt das, was gilt und wenns für Drohnen nicht gilt, dann ists für Drohnen eh freie Bahn, auf Grund fehlender Regelung.
      Hier gibt es nur keine fehlenden Regelungen, und schon gar keine freie Bahn, im Gegenteil.
      Vielleicht weniger lamentieren und eigene Süppchen kochen, und mehr und besser auf der Website und im Textteil der Schutzgebiete recherchieren.
      Und im Vorgriff: Nein, es gibt diesmal von mir keine Links, aus Hilfe zur Selbsthilfe.
    • Sorry, dass ich mich auf offizielle Aussagen der Behörde berufe. Wer solls sonst wissen???
      Sind wir auch wieder bei dem Punkt der Unverhältnismäßigkeit, denn das LSG bedeckt den halben Landkreis komplett und hat nichts mit Naturschutz zu tun, sondern hat andere Hintergründe. ;)
      Naja, egal, hab mich bemüht paar Daten rein zu tun hier. Mehr kann ich nicht!
    • Jens Wildner schrieb:

      2003 gab es m.W. noch keine Drohnen für Otto-Normalo, wie es sie jetzt gibt. Und ob Modellflugzeuge da schon als Luftfahrzeuge in dem Sinne galten, das weiß ich nicht.
      Als die STVO verabschiedet wurde gab es noch keine E-Scooter. Können die jetzt durch jede Fußgängerzone brettern?

      Jojo F schrieb:

      Wer solls sonst wissen???
      Der Gesetzgeber! Und auch der Fernpilot vor dem Flug.

      gerade eben wurde dein Thread zu Recht geschlossen, weil hier illegales Fliegen nicht toleriert wird.
      Mr. Google hat mich auch zu deinen zahlreichen erfolglosen Threads im Nachbarforum (die ich hier nicht verlinken darf) geführt.
      Denk immer daran, DJI-Drohnen tracken jeden Start und jede Landung mit. Im Ernstfall kommst du mit Ausreden über vermeintliche Schlupflöcher nicht weiter.
      Wenn Start- und Landeverbot besteht, ist auch für jeden normal denkenden Kopterpilot Flugverbot.
      Die Überflugerlaubnis bezieht sich auf manntragende Flieger, die zB in Pirna starten und in Sebnitz landen.
      Gerade nach den Bränden im Elbsandsteingebirge werden die Vorschriften in Zukunft noch verschärft werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Laurent ()