Hallo allerseits!
Ich habe da mal ne Frage zur Klassifizierung in A1.C0:
In Zusammenhang mit den Diskussionen um die DJI Mini 2 und MTOM hinsichtlich der Drohnenverordnung Artikel 20/23 ging es ja darum, dass das Startgewicht nicht gleich MTOM bedeutet oder anders rum.
MTOM beinhaltet ja das Wort "maximal", also hat das ja nix mit dem Gewicht zum Startzeitpunkt zu tun. DJI gibt jedoch für die Mini 2 auch kein MTOM an (nur Startgewicht, nicht maximale Startgewicht), also ist dies für mich hier eine Grauzone.
Ich will hier zu diesem Thema nun keine erneute Diskussion anfangen/auslösen.
Jedoch habe ich mich auf Grund dessen durch die Verordnungen / Gesetzestexte gewühlt und bin hier für mich auf eine Unstimmigkeit gestoßen:
In der "DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/945", Anhang Teil 1, "Anforderungen an ein unbemanntes Luftfahrzeugsystem der Klasse C0" geht es um Folgendes:
"Ein UAS der Klasse C0 muss folgenden Kriterien genügen:
1. Es hat eine MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 250 g.
2. Es hat eine Höchstgeschwindigkeit im Horizontalflug von 19 m/s.
3. Seine maximal erreichbare Höhe liegt bei 120 m über dem Startpunkt.
..."
Hier geht es ja um technische Vorrausetzungen/Gegebenheiten, nicht um das was der Pilot macht.
Es geht um Punkt 3:
Demnach können doch sehr viele kleinen Drohnen imho nicht in C0 betrieben werden, selbst wenn diese ein MTOM von 10g hätten. Denn oftmals kann ja eine Höhe jeseits der 120m erreicht werden oder sehe ich das falsch?
Gibt es Drohnen, mit welchen es nicht möglich ist, höher als 120m zu fliegen egal was der Pilot macht, so dass die max. erreichbare Höhe wirklich unter 120m liegt??
Denn ein System zur Begrenzung der Höhe wird erst unter C1 beschrieben/erwähnt.
So, jetzt ihr ;).
Und danke im Voraus!!
Gruß, ToX
Ich habe da mal ne Frage zur Klassifizierung in A1.C0:
In Zusammenhang mit den Diskussionen um die DJI Mini 2 und MTOM hinsichtlich der Drohnenverordnung Artikel 20/23 ging es ja darum, dass das Startgewicht nicht gleich MTOM bedeutet oder anders rum.
MTOM beinhaltet ja das Wort "maximal", also hat das ja nix mit dem Gewicht zum Startzeitpunkt zu tun. DJI gibt jedoch für die Mini 2 auch kein MTOM an (nur Startgewicht, nicht maximale Startgewicht), also ist dies für mich hier eine Grauzone.
Ich will hier zu diesem Thema nun keine erneute Diskussion anfangen/auslösen.
Jedoch habe ich mich auf Grund dessen durch die Verordnungen / Gesetzestexte gewühlt und bin hier für mich auf eine Unstimmigkeit gestoßen:
In der "DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/945", Anhang Teil 1, "Anforderungen an ein unbemanntes Luftfahrzeugsystem der Klasse C0" geht es um Folgendes:
"Ein UAS der Klasse C0 muss folgenden Kriterien genügen:
1. Es hat eine MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 250 g.
2. Es hat eine Höchstgeschwindigkeit im Horizontalflug von 19 m/s.
3. Seine maximal erreichbare Höhe liegt bei 120 m über dem Startpunkt.
..."
Hier geht es ja um technische Vorrausetzungen/Gegebenheiten, nicht um das was der Pilot macht.
Es geht um Punkt 3:
Demnach können doch sehr viele kleinen Drohnen imho nicht in C0 betrieben werden, selbst wenn diese ein MTOM von 10g hätten. Denn oftmals kann ja eine Höhe jeseits der 120m erreicht werden oder sehe ich das falsch?
Gibt es Drohnen, mit welchen es nicht möglich ist, höher als 120m zu fliegen egal was der Pilot macht, so dass die max. erreichbare Höhe wirklich unter 120m liegt??
Denn ein System zur Begrenzung der Höhe wird erst unter C1 beschrieben/erwähnt.
So, jetzt ihr ;).
Und danke im Voraus!!
Gruß, ToX