Suche nach Ein_Schalter

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

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      Hallo zusammen,.

      ich hatte heute leider einen Chrash. Auf etwa 15 Metern Höhe zeigte mein Display Motorstörung an. Danach ist die Drohen sehr unsanfst auf den Boden aufgeschlagen.

      Erste Bestandsaufnahme zeigt natürlich alle Rotortblätter defekt.

      Aber das ist eher mein kleinstes Problem.

      Denn der Schalter, wie auf dem Bild markiert ist leider rausgebrochen und weg... Kann mir jemand sagen, ob ich den einzeln bekomme? oder was ich machen kan?

      Viele Dank
      Bilder
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    • Enigma schrieb:

      Habe fähige Bastler in meiner Umgebung.
      Die Fähigkeit Deiner "Bastler" möchte ich nicht in Frage stellen. Aber was sagt Deine Versicherung, wenn Jemand auf Grund eines Folgefehlers aus diesem Sturz zu Schaden kommt.
      Das würde ich eher vermeiden. Erstens möchte ich ja niemend verletzen und Zweitens scheue ich das finanzielle Risiko.
      Lass Dir vom DJI-Support einen Kostenvoranschlag geben. Die sind - was ich so gelesen habe - recht kulant und oft ist es gar nicht so teuer. Und Du bist dann auf der sicheren Seite.
      Fly long and prosper.
    • Enigma schrieb:

      Habe fähige Bastler in meiner Umgebung. Wäre nur gut zu wissen welcher Typ Taster hier gefragt ist...
      Ich versuche es nochmal Regelkonform...
      Wenn keine Garantie mehr drauf ist, kannst Du ja gucken ob es sich um einen Leiterplattentaster, Folientaster etc. handelt. Dann würde ich in einen identischen im Fachhandel einbauen.

      Vorher allerdings prüfen ob der Taster eine CE Kennzeichnung hat und den gängigen DIN Normen entspricht. Selbstverständlich muss die ausführende Person dafür in Deutschland berechtigt und zugelassen sein. Den Einbau vom Bundesluftfahrtamt bestätigen lassen, um etwaige spätere Schadensersatzansprüche rechtlich zu umgehen. Alle Rechnungen dafür für 5 Jahre aufbewahren um das Finanzamt bei Bedarf zu bedienen. Habe bestimmt noch was vergessen, daher würde ich vorher einen Rechtsanwalt konsultieren. Fliegen würde ich allerdings nur im nicht EU Land, da ist es bürokratisch einfacher... Ironie aus...
    • Steelfarmer schrieb:

      Vorher allerdings prüfen ob der Taster eine CE Kennzeichnung hat und den gängigen DIN Normen entspricht. Selbstverständlich muss die ausführende Person dafür in Deutschland berechtigt und zugelassen sein. Den Einbau vom Bundesluftfahrtamt bestätigen lassen, um etwaige spätere Schadensersatzansprüche rechtlich zu umgehen. Alle Rechnungen dafür für 5 Jahre aufbewahren um das Finanzamt bei Bedarf zu bedienen. Habe bestimmt noch was vergessen, daher würde ich vorher einen Rechtsanwalt konsultieren. Fliegen würde ich allerdings nur im nicht EU Land, da ist es bürokratisch einfacher... Ironie aus...
      you made my day "rofl"