Wer kennt sich wegen einer Versicherung aus.

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Ich habe eine Versicherungsbestätigung nach § 106 bei meiner Versicherung (Adam Riese) per e-mail angefordert, die wurde mir ebenfalls per e-mail zeitnahe zugesand.
    Ist vom LBA (UAS-Betreiberregistrierung) auch annerkannt worden.

    Zahle im Jahr nur 16,87€ für die Haftpflicht-Versicherung.
  • Guenther J. schrieb:

    nik11 schrieb:

    Du benötigst keine zusätzliche Bescheinigung. Mach einen Screenshot...
    Wo hast du das denn her? Wenn DU der Meinung bist, dass es DIR reicht, solltest du das auch betonen und nicht anderen raten, das Gesetz nicht zu befolgen.
    Die Form der Versicherungsbestätigung ist nicht festgelegt. Es reicht also auch ein Screenshot.
    Oder habe ich da etwas überlesen?
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • GThomas schrieb:

    Die Form der Versicherungsbestätigung ist nicht festgelegt. Es reicht also auch ein Screenshot.Oder habe ich da etwas überlesen?
    Für einen Screenshot der Versicherungsbestätigung muss sie dir doch vorliegen, oder? Die Behörden sind doch nicht dumm. Weshalb sollten sie etwas akzeptieren, was eine abfotografierte Worddatei ist? Ansonsten ist eine Anfrage bei deiner Versicherung hilfreich, ob ein Foto, ausgedruckt oder nicht, eine Bestätigung darstellt.
    So, ich bin raus hier.
  • Deine Frage war, ob deine Versicherung für dein 249 Gramm Spielgerät ausreicht? Antwort ist auf Grund deines Screenshots deiner Versicherungsbedingungen, Ja.
    Daraus wurde dann eine Diskussion, was du beim Flug als Nachweis dabei haben musst und es kam heraus. Die Original Versicherungspolice mit allen Anhängen, einen Überweisungsträger deiner Bank, dass du die Versicherung auch bezahlt hast, am besten noch notariell beglaubigt.

    Jetzt zurück in die Realität, selbst wenn du bei einer Kontrolle keinen Nachweis dabei hast, was passiert dir? Nichts, denn es gibt kein Bußgeld dafür, es bleibt also ohne Konsequenzen. Du brauchst also keinen Ordner auf deinen Fahrradtouren mitschleppen.

    Meine Empfehlung war, Minimum ein Screenshot, besser eine Ablichtung deiner Versicherung.

    Und jetzt habe Spaß mit deiner fliegenden Minikamera und bring schöne Bilder von deinen Touren mit und belaste dich nicht mit Unwichtigkeiten, wie sie von einigen verbiesterten und ängstlichen Zeitgenossen in die Welt posaunt werden.

    Du hast für dein Spielzeug eine gültige Versicherung. Punkt. :thumbup:
    Angst und Geld hatte ich noch nie.
  • Soooo...... Alles gar nicht so schlimm ;)

    Bei der Versicherung (Württembergische) angerufen. Sie schicken mir einen Versicherungsnachweis zu ohne Probleme. Kann aber auch erstmal meine Versicherungspolice kopieren und die mitführen bis Ich den Nachweise habe.

    Da wir den Premiumschutz haben in der Haftpflicht sind Drohnen bis 5kg automatisch versichert.

    Drohnen-Versicherung
    • Laut der Drohnen-Verordnung sind Halter von privat genutzten Flugdrohnen dazu verpflichtet, eine Drohnen-Haftpflicht abzuschließen. Hier bietet unser PremiumSchutz den notwendigen Rückenwind, bis zur vollen Versicherungssumme. Dank unserer Haftpflicht mit integrierter "Drohnen-Versicherung" fliegen Modelle bis 5 kg immer sicher!
  • Aber nach der Logik bräuchte ich doch mindestens einmal pro Jahr eine neue Bescheinigung da ich ja ein Kündigungsrecht hätte. Bei manchen Versicherungen gäbe es ja sogar deutlich kurzfristigere Kündigungsfristen.
    Wird denn bei einer Kontrolle überhaupt die Gefährdungshaftung überprüft oder ist das eher das interne Problem des Betreibers der Drohne
  • ayreon schrieb:

    Aber nach der Logik bräuchte ich doch mindestens einmal pro Jahr eine neue Bescheinigung da ich ja ein Kündigungsrecht hätte.
    Ich bekomme die auch jährlich, nach der Bezahlung, als PDF zugeschickt und speichere die dann auf meinem Handy. Außerdem kann ich die ggf. auch in der Kopter-Profi-App abrufen, da ich über Kopter-Profi versichert bin. :)
  • nik11 schrieb:

    Jetzt zurück in die Realität, selbst wenn du bei einer Kontrolle keinen Nachweis dabei hast, was passiert dir? Nichts, denn es gibt kein Bußgeld dafür, es bleibt also ohne Konsequenzen.

    Der nächste Total-Blödsinn.

    Zumindest in unserer Realität hat ein Verstoß gegen Vorschriften logischerweise auch eine Strafe oder ein Bußgeld zur Folge.
    Hier normiert in § 108 Abschn. 1, Ziff. 5e LuftVZO.

    Ich dachte, wenn einem die "Erkenntnis-Resistenz" schon dauernd um die Ohren fliegt, dann macht man sich doch irgendwann zumindest mal ein klitzekleinesbischen schlau?!

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • nik11 schrieb:

    ... dein 249 Gramm Spielgerät ...
    1. Fehler !!!

    nik11 schrieb:

    Antwort ist auf Grund deines Screenshots deiner Versicherungsbedingungen, Ja.
    ...
    2. Fehler !!!

    nik11 schrieb:

    ... Die Original Versicherungspolice mit allen Anhängen, einen Überweisungsträger deiner Bank, dass du die Versicherung auch bezahlt hast, ...
    3. Fehler !!!

    Um nur mal ein paar zu nennen!

    Wenn man für sich meint diese Fehler wissentlich (sonst würde ja die ganze Diskussion um das Bußgeld keinen Sinn machen) so machen zu müssen, ist das die eine Sache! Das aber jemanden anderem zu Raten ist fahrlässig!
  • Weder noch, es verdeutlicht nur, welchen Popanz ihr um ein Nichts aufbaut. Der TS hat gefragt, ob seine Versicherung für seine Mini 2 ausreicht, die Frage wurde mehrfach mit ja beantwortet. Und ich gehe jetzt ohne einen Aktenordner zum Fliegen und das kann ich guten Gewissens jedem anderen auch empfehlen. Ach und die von Chris empfohlene Ablichtung der Versicherungspolice habe ich nebst Screenshot auch dabei. :thumbsup: :thumbup:
    Angst und Geld hatte ich noch nie.
  • nik11 schrieb:

    Weder noch, es verdeutlicht nur, welchen Popanz ihr um ein Nichts aufbaut. .... Ach und die von Chris empfohlene Ablichtung der Versicherungspolice habe ich nebst Screenshot auch dabei.

    Was du als Ablichtung oder Screenshot dabei hast, ist nach deiner Demonstration deiner "Kenntnis" rund um diese Thematik wohl relativ unerheblich.

    Das Schöne hier ist, dass das Thema der Versicherungsbescheinigung genauestens normiert ist und es da keinen Ermessensspielraum gibt, auch und gerade von Mitarbeitern einer Versicherung nicht. Wurde ja auch zahllos seit Jahren in diversen Threads hier behandelt, die du aber wahrscheinlich auch nicht kennst.

    Fragt sich eben nur, warum du dich immer so genötigt fühlst, bei diesem für dich doch so nichtigen "Popanz" dennoch immer deinen substanzlosen, nachweislich falschen und damit für Andere irreführenden Senf dazu geben zu müssen. Rhetorisch gefragt, die Antwort kann ich mir inzwischen selbst geben.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • nik11 schrieb:

    ... ihr um ein Nichts aufbaut. ...
    Wenn Du den korrekten Versicherungsschutz als Popanz ansiehst, ..... erübrigt sich eigentlich jegliche weitere Diskussion um die Sinnhaftigkeit Deines Beitrages.

    nik11 schrieb:

    ... Der TS hat gefragt, ob seine Versicherung für seine Mini 2 ausreicht, die Frage wurde mehrfach mit ja beantwortet. ...
    Nur weil es mehrere geantwortet haben, heißt es noch lange nicht, dass es Richtig ist. Um es mal deutlich zu sagen. Es gibt PHVs die auch eine „Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung“ im Sinne der LuftVG mit abdecken. Der gezeigte Auszug zeigt jedoch nicht, dass es sich dabei um eine solche Versicherung handelt. Um es hier noch einmal deutlich zum Ausdruck zu bringen. Nur die allerwenigsten PHVs genügen einer solchen Versicherung.

    nik11 schrieb:

    ... Und ich gehe jetzt ohne einen Aktenordner zum Fliegen ...
    Ist auch gar nicht erforderlich! Handelt es sich um eine korrekte Versicherung ist diese auch verpflichtet eine Versicherungsbestätigung im Sinne der LuftVZO §106 auszustellen, der mitzuführen ist. Stellt die Versicherung eine solche Bestätigung nicht aus, handelt es sich auch nicht um eine „Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung“ im Sinne des LuftVG §43. So einfach ist dass!!! Da muss man nicht einfach eine Aktenträger-Diskussion vom Zaun brechen und mit falschen Argumenten seiner falschen Ansicht Nachdruck zu verleihen.