Hochzeit auf Privatgelände

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hochzeit auf Privatgelände

      Hallo zusammen,

      ich wurde gefragt ob ich bei einer Hochzeit auf Privatgelände/Garten im EFH (in einer Wohngegend) ein paar Droneshots von den Gästen machen kann.

      Ich habe eine Mavic 2 Pro und den kostenlosen A1/A3 Schein.

      Was muss ich beachten um mir dabei keine Probleme einzuhandeln?
      Ist es okay - trotz Wohngebiet - im entsprechenden Garten zu starten (und zu bleiben) und die Fotos zu machen? Und wie sieht's aus mit Abstand zu Menschen (sie stimmen ja zu)?

      Danke
      Gruß
      Daniel
    • Zum einen musst Du mit der Mavic 2 Pro und ohne EU-Fernpilotenzeugnis zu allen Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten eine Abstand von 150 m einhalten.

      Sollte die Hochzeit irgendwo auf der freien Wiese in einem Pavillion stattfinden, bleibt Dir nur die Möglichkeit, alle Personen mit Angaben zu Sicherheits- und Betriebshinweisen und dann per Unterschrift zu beteiligten Personen zu machen.

      Ob das Gelände privat ist oder nicht, ist dabei völlig unerheblich, bis auf dass das Du im Falle einer fremden Location die Zustimmung dessen Besitzers bedarfst.
    • @quadle,
      danke für deine Worte. So hatte ich mir eine Antwort vorgestellt.
      Der Mini ist nicht nur klein sondern bietet auch so ein zwei Vorteile.
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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Ach die übertreiben hier alle mal wieder. Wenn die Leute damit einverstanden sind, bzw die müssen damit einverstanden sein, weil die auf eine Hochzeit gehen wo man eingeladen wurde. Und auf Hochzeiten wird natürlich gefilmt. Sollten irgendwelche Leute also die Besucher dieser Hochzeit nicht damit einverstanden sein, sollen sie ihre Sachen packen und abhauen. Dies ist eure Hochzeit! Und Du brauchst dir keine Mini 2 oder so mieten / Kaufen. Schwachsinn. Flieg einfach mit deiner Drohne, pass nur auf das du gegen nichts kommst. Die Drohne stürzt nicht einfach so ab, deswegen habt euren Spaß! Wenn es um eine Hochzeit geht, sollte man Spaß haben und nicht an Gesetze denken.
    • @DrKrauselYT , was du da von dir gibst, ist reinster, völlig uninformierter Stammtisch-Blödsinn.

      Hier wurde eine konstruktive Frage gestellt, die im Übrigen in Beitrag #2 schon vollumfänglich beantwortet wurde.
      Und wenn man darauf nichts Konstruktives antworten kann, dann kann man auch einfach mal der Empfehlung von Dieter Nuhr folgen, was man da am besten zu halten hat.

      ___

      @Dacoco, du solltest auf jeden Fall Abstand von solchen "Ratschlägen" wie in Beitrag 11 nehmen. Nur weil Personen wissen oder auch "damit rechnen" können, dass eine Drohne fliegt, heißt nicht, dass sie im Bewusstsein aller Risiken (durch Deine umfassende Aufklärung) dem Einsatz in ihrer Nähe ausdrücklich zugestimmt haben. Diese aufgeklärte ausdrückliche Zustimmung ist jedoch Voraussetzung dafür, aus einer "unbeteiligten Person" eine beteiligte Person zu machen.

      Es kann immer was passieren, auch völlig bedienungsunabhängig. Ein kleiner Flyaway oder ein Kompass-Schluckauf, oder GPS reißt ab und die Drohne driftet im Wind, und sie fliegt eventuell in die Gesellschaft oder auch nur in eine Person. Abgesehen von dem Personenschaden hast Du dann ein massives finanzielles Problem, dass dich viele viele Jahre begleiten wird, denn für alle Schäden kommst Du selbst auf - gegebenenfalls Arzt- und Krankenhauskosten, Arbeitsausfall, Schadenersatz an den Arbeitgeber der Person(en) für die Dauer des Arbeitsausfalls, usw. usw.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • STOP - an der Stelle keine weiteren allgemeinen Auslassungen über Sinn und Unsinn von Gesetzen oder wie wer-auch-immer das anders machen will oder würde sondern bitte zurück zur Ursprungsfrage die da lautet "Was muss ich beachten um mir dabei keine Probleme einzuhandeln?" DANKE ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Dacoco schrieb:

      ...
      Was muss ich beachten um mir dabei keine Probleme einzuhandeln?
      ...
      Hallo Daniel,
      einfach mal bei Deiner Landesluftfahrtbehörde anrufen (TelNr findest Du auf deren Internetseite) und Dein Vorhaben schildern, die sagen Dir dann was gefordert wird und was nicht.
      Es verwundert mich immer wieder, dass davon so wenig Gebrauch gemacht wird. Bei unserer hier in Niedersachsen bekommt man da alles gesagt was in so einem Fall zu beachten ist. Merke Dir den Namen der Ansprechperson da und bestätige ihm das Gesagte per E-Mail.
      Auch unbedingt darauf achten, dass Du richtig versichert bist falls es als gewerblicher Auftrag angesehen werden könnte.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Die Landesluftfahrtbehörden können keine Ausnahmen von Bestimmungen machen, die in der EU-VO normiert sind, und tun das dementsprechend auch nicht. Ihre Regelungskompetenz hinsichtlich Ausnahmen in der Offenen Kategorie erstreckt sich ausschließlich auf die nationalen Verbotsbestände der LuftVO (die noch relevanten in § 21b, bzw. zukünftig § 21h).
    • Im Beitrag 2 wurde tatsächlich alles gesagt und damit kannst du dein weiteres Vorgehen festlegen. Was dann noch missionarisch von der Gefährlichkeit von sich gegeben wird, ist wieder einmal ein typisches Beispiel von den ewigen Warnern, also für dich nicht relevant. Aus deiner Fragestellung kann man schon erkennen, dass du ein verantwortungsvoller Mensch bist, sonst wäre deine Frage ganz anders ausgefallen.

      Bei YT gibt es massenhaft Videos von mit Drohnen gefilmten Hochzeiten. Aber keine, dass ganze Hochzeitsgesellschaften mit Drohnen niedergemacht wurden. :D

      Das vorher gezeigte Video ist von 2014, was könnte das nun bedeuten? :whistling:

      Check vor dem Flug noch mal, ob irgendeine konkrete Gefährdung vorliegt und die Brautleute werden sich hinterher über deine besonderen Bilder freuen. Eine schriftliches Einverständnis benötigst du auch nicht. Mach eine Ansage was du vor hast, wer dann aus welchen Gründen auch immer, nicht auf den Bildern sein möchte, entfernt sich. Wer danach einer Veröffentlichung widerspricht, der muss schriftlich Einspruch erheben, den kannst du dann schwärzen und vielleicht einen Text dazu schreiben, warum der .... nicht mehr auf den Fotos/Videos ist.

      Und leg deine Flüge so an, dass du deine fliegende Kamera sauber in Position bringst und fliege bei jeder Einstellung von den Personen weg und nicht direkt drauf zu. Aber das wusstest du vermutlich schon selbst. :thumbup:

      Wenn du den Brautleuten die Hochzeit verderben möchtest, dann leg ihnen die Gesetze vor und lass sie dir unterschrieben zurückgeben, dass sie alles verstanden haben. Vielleicht kann es der/die/das Standesbeamt*Innen&Außen noch besiegeln. :D
      Angst und Geld hatte ich noch nie.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von nik11 ()