Air 2S - Bestandsdrohne?

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Rainer K. schrieb:

    Es liegt NICHT an DJI, dass die Air 2S keine C1-Klassifizierung hat, sondern ausschießlich an der EU, die mit den Regularien nicht in die Pötte kommt.
    Zumindest ich habe nicht DJi die schuld gegeben, die Gesamtsituation ist trotzdem unglaublich.

    Winni66 schrieb:

    Was wäre das Problem wenn die Drohne dann einfach als Bestandsdrohne weiter läuft?
    Mit einer Besatndsdrohne darfst Du z.B. ohne „Drohnenführerschein“ nicht innerhalb geschlossener Ortschaften aufsteigen und musst generell weit von Menschn weg fliegen.


    Man kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Air 2S die kommenden Regeln erfüllen kann - auch wenn wir keine Hellseher sind. Wenn Du jetzt um das Maß der Wahrscheinlichkeit streiten willst, dann frage ich Dich, wieviel Geld Du bereit wärst zu wetten, dass dies nicht der Fall ist. :)

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  • Dronepilot schrieb:

    ...
    Mit einer Besatndsdrohne darfst Du z.B. ohne „Drohnenführerschein“ nicht innerhalb geschlossener Ortschaften aufsteigen ....
    Ähh, Du darfst ohne einen „Drohnenführerschein“ mit der Air 2S gar nicht aufsteigen. Unabhängig ob in oder außerhalb geschlossener Ortschaften. Wenn, dann ist die Frage, welcher „Drohnenführerschein“ benötigt man für was.
  • Rainer K. schrieb:

    Es liegt NICHT an DJI, dass die Air 2S keine C1-Klassifizierung hat, sondern ausschießlich an der EU, die mit den Regularien nicht in die Pötte kommt.
    Ich verstehe allerdings nicht, dass DJI nicht mehr über mögliche Versuche im Zertifizierungsverfahren bekannt macht. Sie können ja zb offen legen, dass sie trotz Antrag derzeit keine Zertifizierung von der EASA bekommen. Oder mehr darüber sagen, was man ihnen in Aussicht gestellt hat, zB ob und wann eine Nachzertifizierung möglich sein wird bzw. ob ihnen dazu überhaupt eine Auskunft gegeben wurde. Faktisch hört man aber nix.
    Vielleicht kann auch jemand mal in Köln bei der EASA nachfragen gehen. ;)
  • quadle schrieb:

    Ähh, Du darfst ohne einen „Drohnenführerschein“ mit der Air 2S gar nicht aufsteigen.

    Was Du meinst ist der Kompetenznachweis, den würde ich nicht als „Drohnenführerschein“ sehen. Ich meinte das EU-Fernpilotenzeugnis.

    Nuwanda schrieb:

    Ich verstehe allerdings nicht, dass DJI nicht mehr über mögliche Versuche im Zertifizierungsverfahren bekannt macht. Sie können ja zb offen legen, dass sie trotz Antrag derzeit keine Zertifizierung von der EASA bekommen.

    In einem Nachbarthread hier wurden Webinare verlinkt, wo ein Vertreter von DJI dazu Stellung genommen hat. Hatte aber inoffiziellen Charakter.
  • Dronepilot schrieb:

    ...
    Was Du meinst ist der Kompetenznachweis, den würde ich nicht als „Drohnenführerschein“ sehen. ...
    Das ist jedoch Deine persönliche Interpretation. Hinlänglich ist der EU-Kenntnisnachweis als „kleiner“ Drohnenführerschein bekannt. Wenn Du jetzt sagst man darf ohne Führerschein innerhalb geschlossener Ortschaft nicht fliegen, suggeriert das, dass man ohne etwas machen zu müssen, außerhalb von Ortschaften fliegen darf. Das ist Fahrlässig und nur auf eine fehlerhafte, eigene Interpretation zurück zu führen.
  • Winni66 schrieb:

    Ich verstehe nicht was das mit der geschlossenen Ortschaft zu tun haben soll? Auch in geschlossenen Ortschaften gibt es Raum wo ich von Wohnungen und Unbeteiligten Personen weit genug entfernt aufsteigen kann!
    Noch mal kurz zusammengefasst:

    Wäre die Drohne C1 klassifiziert, gäbe es keine Mindestentfernung zu unbeteiligten Personen. Wenn man es nicht darauf anlegt, sondern es unerwartet passiert, kann man mit C1 Drohnen sogar unbeteiligte Personen (keine Gruppen) kurzzeitig überfliegen.

    Ohne C1 Klassifizierung ist die Air 2S aber in A3 zu betreiben, wenn man (nur) den Kompetenznachweis hat. Das schließt in geschlossenen Ortschaften u.a. alle Gebiete aus, wo in 150m Entfernung Wohnhäuser stehen oder sich ein Erholungsgebiet befindet. Insofern kann man als Eselsbrücke eigentlich pauschalisieren, dass ein Betrieb in geschlossenen Ortschaften mit Drohnen wie der Air 2S ein No Go sind.

    Mit zusätzlichem A2 Fernpiloten-Zeugnis kann man Drohnen wie die Air 2S (über 500g) ausnahmsweise bis 1.1.23 eben in A2 betreiben, mit der Einschränkung eines Mindestabstands zu unbeteiligten Personen von 50m.
    Dennoch kann man mit A2 Fernpiloten-Zeugnis in geschlossenen Ortschaften oder sonst wo auch näher als 50 Meter an Personen heran, wenn man aus unbeteiligten Personen durch Aufklärung beteiligte Personen macht.

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  • Es gibt immernoch genügend Menschen für die es überhaupt kein Problem ist wenn man nur in A3 fliegen kann.

    Ich lasse meine Drohne generell nur aufsteigen wenn keine Menschen in der Nähe sind, denn ich möchte niemanden Belästigen. Und ich hoffe das auch andere Menschen ihre Drohne in der Tasche lassen, wenn ich auf einem einsamen Berggipfel sitze, und die Ruhe der Natur genieße.
    Das hat was mit Anstand zu tun.

    Für mich wäre die Air2s also tatsächlich ziemlich cool. Nochmal mehr Gewicht gespart bei den Bergtouren, 4k60, mehr Weitwinkel. Ich finds super. C1 wäre toll, brauch ich aber wie gesagt nicht.
  • F!o schrieb:

    Es gibt immernoch genügend Menschen für die es überhaupt kein Problem ist wenn man nur in A3 fliegen kann.
    Bestimmt, aber bspw. in NRW ist es für jemanden, der städtisch wohnt, fast unmöglich, ohne immensen Aufwand für Vorbereitung und Anfahrt einen Betrieb in A3 auch in der Landschaft durchzuführen.

    Bedeutet A3 doch nicht nur einen Minimalabstand von 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, sondern auch, dass im gesamten Betriebsbereich der Drohne keine unbeteiligte Personen zu erwarten sind. Das findet man auch auf einem Feldweg in der Nähe von Puselmuckelhausen nur selten vor, wenn das Gebiet bspw. von Reitern, Spaziergängern, Radfahrern, oder Hunde-Gassi-Fans frequentiert wird.
  • quadle schrieb:

    Wenn Du jetzt sagst man darf ohne Führerschein innerhalb geschlossener Ortschaft nicht fliegen, suggeriert das, dass man ohne etwas machen zu müssen, außerhalb von Ortschaften fliegen darf.

    Nein, das ist falsch angewendete Logik. Für die Sachlage außerhalb geschlossener Ortschaften habe ich schlicht keine Aussage getroffen. Die Aussage „A=falsch“ kannst Du nicht einfach umkehren und „nicht A=wahr daraus herleiten. Das ist ein klassischer Trugschluss.
    Aber selbst wenn es missverständlich gewesen sein sollte ist die gesamte Debatte völlig unnötig und hilft keinem. Wenn es dir darum geht den Sachverhalt klarzustellen, dan kannst Du jederzeit ergänzend argumentieren, z.B. in der Form „gemeint ist das EU-Fernpilotenzeugnis“ - stattdessen geht‘s hier ständig nur darum dem anderen irgendwie nachweisen zu wollen, dass er falsch liegt. Warum?

    Um wieder auf die 2S zurück zu kommen: meine Erwartungshaltung an DJI ist, dass die 2S in dem Moment, wo es EU-seitig möglich ist C1-klassifiziert zu erwerben sein sollte. Ob das eintritt, wie wahrscheinlich es ist, keine Ahnung. Es ist meine Erwartungshaltung an DJI.

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  • @skyscope

    Du hast natürlich Recht. Ich Maße mir aber nicht an sämtliche möglichen Szenarien in Deutschland zu betrachten, sondern ich kann nur von meinem persönlichen Nutzungsszenario sprechen.
    Das von dir beschriebene Szenario in einem sehr dicht besiedeltem Gebiet ist mit Sicherheit ein Argument das man zählen lassen muss.
  • Ist hier auf dem Land auch nicht viel besser. Da hier jede Ansammlung von mehr als 3 Bäumen laut der droniq App als Naturschutzgebiet bzw. Natur ausgewiesen wird und Du dann noch die 150m Abstand zu den Wohngebäuden beachten muss, bleibt fast nur noch ein Radius von 50m zum Fliegen....und dann hast Du häufig noch Personen im Gebiet. Finde schon dass A3 stark die Flugmöglichkeiten einschränkt.
    It's never so bad that it can't get worse
  • Ich hab die Erfahrung gemacht (nach korrekter Recherche über Offizielle Stellen: geoportal.bayern.de/bayernatla…odes=11,122&bgLayer=atkis) das die angezeigten Naturschutzgebiete fast nie stimmen.
    Weiß nicht woher die ihre Infos haben, aber ich hinterfrage das regelmäßig und regelmäßig ist dann da kein offizielles Naturschutzgebiet.

    Vielleicht setzen sie Landschaftssschutzgebiet gleich Naturschutzgebiet, was aber nicht gleichbedeutend ist.