Air 2S - Bestandsdrohne?

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • skyscope schrieb:


    Ohne C1 Klassifizierung ist die Air 2S aber in A3 zu betreiben, wenn man (nur) den Kompetenznachweis hat. Das schließt in geschlossenen Ortschaften u.a. alle Gebiete aus, wo in 150m Entfernung Wohnhäuser stehen oder sich ein Erholungsgebiet befindet. Insofern kann man als Eselsbrücke eigentlich pauschalisieren, dass ein Betrieb in geschlossenen Ortschaften mit Drohnen wie der Air 2S ein No Go sind.
    Damit ist sie für mich raus...
  • Auf Nachzertifizierung würde ich nicht hoffen - hatte ich schon für mein MA2 beim Support im Januar dieses Jahres nachgefragt - da kam dann als Antwort:

    "Aktuell noch keine Neuigkeiten, tut mir leid. Leider ist nach wie vor unklar, welche Stelle in Deutschland die Geräte zertifizieren kann und darf...Leider nimmt es trotz der Frist immer noch etwas Zeit in Anspruch, bis hier alles geklärt ist.Sobald das dann soweit ist, werden wir ein umfassendes Statement über alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle verbreiten."

    Und da die "zur Verfügung stehenden Kanäle" schweigen, gibt's beim Support dann bestimmt wieder die gleiche Antwort zur Air 2S :/

    ... und täglich grüsst das Murmeltier..
  • Nur weil die EU sich denkt neue Regeln einführen zu müssen heißt ja nicht das ein Unternehmen deswegen sein eventuell geplantes weiterentwickeltes Produkt nicht veröffentlichen kann.

    Ich finde die Drohne super. Habe mich schon sehr drauf gefreut :). Meine Frau hat sich noch mehr gefreut als ich selbst, weil die Zertifizierung fehlt und ich daher noch nicht wieder zuschlagen werde, nachdem die MA2 bereits lange verkauft ist. hehe

    Werde Sie mir aber wegen fehlender Zertifizierung nicht kaufen, da ich nunmal vorrangig innerhalb der EU fliege und DJI kann diese ja trotzdem weltweit verkaufen....

    Bei mir in der Ecke ist A3 nahezu unmöglich an interessanten Orten zu fliegen, denn irgendwer kreuzt einem den Weg hier immer.... Selbst bei Andechs ist mir mit A3 kaum Möglichkeiten geboten, ausser man geht zu unmenschlichen Uhrzeiten fliegen und trifft keine Hunde Gassigeher an.....

    Freue mich schon auf die vielen tollen Foto und Videoaufnahmen der Drohne im Forum. Denn ich denke es wird ausreichend Leute mit A2 Führerschein geben, welche denen die Regeln größtenteils egal sein werden und genug welche mit A3 auskommen werden :). Danke schonmal fürs Material der Ergebnisse eurer Flüge zeigen :).
  • DavidL schrieb:

    Nur weil die EU sich denkt neue Regeln einführen zu müssen heißt ja nicht das ein Unternehmen deswegen sein eventuell geplantes weiterentwickeltes Produkt nicht veröffentlichen kann.
    Das ist richtig, zumal DJI ja nicht nur für Europa entwickelt.
    Die Tatsache, dass aber weder DJI, noch die meisten Influencer im deutschsprachigen Raum auf das Thema eingehen, hinterlässt schon einen faden Beigeschmack und ist der Gesamtsituation sicherlich nicht förderlich.

    Wobei ich mich bei einigen der bekannten Influencer sowieso frage, ob für diese die Regeln überhaupt gelten... ;)
  • Ist so leider auch nicht korrekt. Ich hab sie mir bestellt und ich fliege generell auf keinem Acker. Ich fliege in den Bergen (wo ich darf) und da gibts in den Deutschen Alpen mehr als genug Bereiche die dafür in Frage kommen.
    Ich komm da mit A3 gut zurecht.

    Ich kenne ein paar Leute persönlich und habe von vielen gelesen das sie trotz fehlender Zertifizierung die Air2S kaufen.
  • F!o schrieb:

    Ich kenne ein paar Leute persönlich und habe von vielen gelesen das sie trotz fehlender Zertifizierung die Air2S kaufen.
    Ohne, dass ich die jetzt alle kenne - aber es gibt immer Leute, die einfach das Neuste haben müssen, ob es Sinn macht oder auch nicht. Man liest ja auch im Allgemeinen von jeder Menge Leute, die die verrücktesten Sachen machen ;)

    Für einen Einsatz in den Bergen mag das nicht von wesentlicher Bedeutung sein, weshalb ich deinen Ansatz verstehen kann. Für mich, kommend aus einem Ballungsgebiet, macht das Ding keinen Sinn. Das Potential der Drohne ist (räumlich) aus meiner Sicht einfach zu beschränkt nutzbar. Ich würde mir auch kein Auto kaufen, mit dem ich nur auf Landstraßen fahren darf - aber wie gesagt, entscheidet jeder für sich und seinen individuellen Einsatzzweck.

    In meinem unverbesserlichem Optimismus hoffe ich noch immer auf eine Regelung/Lösung bis zum Sommer - naja, die Hoffnung stirbt zuletzt.
  • Wie gesagt, Fernpiloten-Zeugnis mit einrechnen, dann passt das schon.

    Wenn man an einem M2P Nachfolger interessiert ist, der wenn überhaupt mit einiger Wahrscheinlichkeit in C2 klassifiziert werden wird, braucht man es sowieso. Ebenso wird man es zukünftig wohl für irgendwelche Ausnahmegenehmigungen brauchen.
  • F!o schrieb:

    Ich komm da mit A3 gut zurecht.
    Servus,

    sehe ich genau so. Habe dieses Argument Drohne A3 --> nur auf Acker fliegen, nie nachvollziehen können. Eigentlich ist doch jede Drohne ab 250 g irgendwie "eingeschränkt" auch wenn sie A1 C1 hätte.

    Die darf auch nicht über Menschenansammlungen geflogen werden, unterliegt genauso den Datenschutzrichtlinien (Stichwort fremde Grundstücke, Schlösser, Burgen usw.), darf auch in keinem Naturschutzgebiet geflogen werden usw.

    Wenn man genau hinschaut, hat man mit A1 C1 doch nur den Vorteil mit der unbeteiligten Reglung bezogen auf Personen. Ich darf ja trotzdem nicht ohne Genehmigung (das ist natürlich schon ein Vorteil, das man bei einer Genehmigung fliegen darf, aber wie oft wird das positiv entschieden?), irgendwelche Schlösser, Burgen, Privat- und Firmengelände usw. be- bzw. überfliegen.

    Natürlich sind 150 Meter Abstand nicht zu verachten, wenn die erlaubte Flugfläche z. B. in einem U liegt und mit dementsprechenden Örtlichkeiten versehen ist, da fehlen einem gleich mal 300 Meter auf der Schenkel Seite.

    Ich bleibe halt 150 Meter von der Grenze weg und die A1 C1 Drohne muss halt an der Grenze stoppen :) .

    Aber vielleicht habe ich die Reglungen nicht ganz verstanden und die A1 C1 klasse mit + 250 g dürfen doch alles :rolleyes: .
    Gruß vom Bodensee

    Stephan
  • skyscope schrieb:

    Wie gesagt, Fernpiloten-Zeugnis mit einrechnen, dann passt das schon.

    Wenn man an einem M2P Nachfolger interessiert ist, der wenn überhaupt mit einiger Wahrscheinlichkeit in C2 klassifiziert werden wird, braucht man es sowieso. Ebenso wird man es zukünftig wohl für irgendwelche Ausnahmegenehmigungen brauchen.
    Der DJI-Vertreter hat in einem der Webinare mal erwähnt, dass sie theoretisch selbst die M2P nach C1 bringen könnten. Allerdings glaube ich auch, dass dies mit der jetzt veröffentlichten Air 2S wohl keinen Sinn mehr ergäbe.
  • @skyscope

    dann kläre mich bitte auf.

    A3 = Abstand 150 Meter zu allem wie Gebäude, Menschen,Autobahn, Bundesstraße usw. usw. Unter 150 Meter nicht erlaubt.

    A1 = über 250 g unter 900 g. Überflug unbeteiligter Personen nein. Für Geräte die Bilder oder Videos anfertigen können, benötige ich die Zustimmung der Personen/Eigentümer wenn ich über diese Grundstücke fliegen möchte. Wenn man nach (LuftVO) §21b geht, unterliegen die Geräte ja auch einer Abstandsreglung von 100 Metern zu Bundesstraßen, Menschenansammlungen usw.

    Reglungen für Naturschutzgebiete, Flugplätze, Fliegen in Kontrollzonen usw. ist für alle Fluggeräte identisch. Ist ja recht deutlich in (LuftVO) §21b nachzulesen.

    Natürlich ist in der A3 durch die 150 Meter Reglung ein grundsätzliches Verbot vorhanden bei Gebäuden z. B. Aber mit einer Drohne die der A1 Klasse zugeordnet ist, darf ich es aber erst mal auch nicht, wenn keine Genehmigung vorhanden ist.

    Genau aus diesem Grund, finde ich immer diese Aussage = A3 nur für Acker zu gebrauchen immer seltsam. Da ja -wichtig, ich vergleiche nur mit Drohne über 250 g- die A1 Drohne auf den 1. Blick mehr "Freiheiten" hat, aber bei genauerer Betrachtung dann doch Aufwand dahinter steckt (Genehmigungen besorgen).

    Aber wie oben geschrieben, kläre nicht bitte auf. Wäre da dankbar für, da ich ja scheinbar total mit meiner Einschätzung daneben liege.
    Gruß vom Bodensee

    Stephan

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von StephanBodensee ()

  • Es gibt natürlich Einsatzorte für Dronen, für die A3 ausreicht und deshalb gibt es auch einige Piloten hier, für die das dann so OK ist. Es gibt aber vermutlich viel mehr Menschen, die durch A3 in ihrem Hobby nahezu prohibitiv beschränkt werden. Ich wohne z.B. im großstädtischen Bereich von NRW und selbst wenn ich etwas rausfahre, dann gibt es kaum Orte an denen ich hier ohne mindestens ein bis zwei Augen zuzudrücken mit A3 irgendwas anfangen dürfte. Noch schlimmer: Ich will gar nicht immer nur fliegen, sondern auch mit der besseren Kamera der Air2S gezielt bestimmte schöne Orte fotografieren und suche dafür "Aufstiegslücken" zwischen den Verbotszonen. Dafür ist A3 ebenfalls ein sehr großes Hindernis.

    skyscope schrieb:

    Wie gesagt, Fernpiloten-Zeugnis mit einrechnen, dann passt das schon.
    Du hast es pragmatisch gemeint, aber das provoziert mich leider. Gäbe es eine C1 Klassifikation jetzt bei der AIR2S, dann sähe ich für mich z.B. nicht, dass ich das Fernpiloten-Zeugnis jemals brauchen würde. Lebten wir in einer Bananenrepublik, dann könnte man meinen dass die Anbieter der Fernpiloten-Kurse bestimmt den richtigen Leuten "zugeredet" haben, damit es mit der Klassifizierung noch etwas dauert. Ganz davon ab ob man das Zeugnis braucht, gibt es bei dem ein oder anderen hier Lebensphasen, in denen Menschen auch nicht die Zeit haben so ein Zeugnis zu machen und dann an ihrem Hobbby gehindert wird, ohne dass hier plausible Sicherheitsgründe dahinter stünden.

    Wenn nun angekündigt würde, dass die EU/EASA offiziell eine Nachzertifizierung der Air2S prüfen würde, sobald in den nächsten Monaten die Normen fertiggestellt sind, dann OK. So aber nährt der Prozess bei mir doch unschöne Zweifel an der EU Bürokratie. Wenn bald vier Monate nach der Umsetzung eines Gesetzes die beschränkenden Regeln bereits gelten und die Freiheiten weder fertig überlegt sind nach eine Information dazu kommt, wann es so weit sein könnte, dann sollte man jemanden dafür zur politischen Verantwortung ziehen können. Da aber mit DJI der einzige relevante Hersteller leider aus China kommt und vermutlich nicht klagen wird, schon um sich nicht mit der EU auch noch anzulegen, frage ich mich, ob man zumindest als EU-Bürger eine konkrete Information von den zuständigen Stellen bekommen kann. Hat schonmal jemand versucht die EASA anzuschreiben und zu fragen, ab wann Hersteller in der EU voraussichtlich zertifizieren lassen können? Und ob eine Nachzertifizierung von regelkonformen Modellen die nun auf den Markt kommen möglich sein wird, sofern der Hersteller dies beantragt? Also konkret eine Nachzertifizierung der Air2S?
  • @Nuwanda , ich verstehe ja, dass es ärgerlich ist, und mich ärgert es auch, weil es aktuell keine Investitionssicherheit gibt. Man kann zetern (nicht bös gemeint) und sich über den terminlichen Irrsinn in dem ganzen Verfahren auslassen, aber was nützt es denn? Man muss sich halt entweder mit dem aktuellen Zustand arrangieren, oder man muss es lassen, und sich am besten mit neuen Drohnen eben erst wieder beschäftigen, wenn es welche mit C-Klasse zu kaufen gibt. Das kann jedoch noch dauern.

    Nur das Argument mit den Lebensphasen, die es zeitlich nicht ermöglichen, sich um erforderliche persönliche Zertifizierungen für ein Hobby zu kümmern, kann ich nicht nachvollziehen. Dieses Erfordernis besteht bei vielen Hobbies - Boote, Flugzeuge, Motorräder, Angeln, usw. usw., insofern steht man damit als Hobbyist hier nicht allein da.
    Und hat man die Zeit nicht oder will sie nicht investieren, kann man dem Drohnen-Hobby auch heute ohne große Reglementierung und ganz unabhängig von irgendwelchen Kompetenznachweisen oder notwendigem Fernpiloten-Zeugnis frönen, indem man eine Mini 2 kauft. Will man mehr, muss man halt in den sauren Apfel beißen - ein Lamentieren (wieder nicht bös gemeint) über die politischen Unzulänglichkeiten im Verfahren ist da einfach verschwendete Lebenszeit.

    _____

    @StephanBodensee
    Da ist einiges im Argen, aber hier ist es eh Offtopic. Es wurde auch zu allem schon ausführlich geschrieben, recherchier mal in den Rechtliche / organisatorische Themen, hilfreich dabei ist sicher auch die Erläuterung hier: DIE FOREN-SUCHE - So erhält man relevante Ergebnisse

    Wenn Du dann Fragen hast, dann am besten im Rechtlichen Bereich stellen...

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Ich sehe das im Prinzip genauso - wenn man ein Hobby betreibt, dann kann man auch in Befähigung und nicht nur in Material investieren.
    Der Punkt hier ist aber, dass viele diese finanzielle Ausgabe im Augenblick nur tätigen müssten, weil die EU nicht in die Pötte kommt. Das ist schon ärgerlich.

    Heinz Donsbach schrieb:

    Die EU muss noch handeln, sie hat die Rechtsvorschriften noch nicht vollständig veröffentlicht, und solange dies nicht der Fall ist, wird es keine CE-klassifizierten Drohnen geben. Das Problem ist die EU und nicht die Drohnenhersteller
    Das wurde hier ja schon mehrfach erwähnt, nützt aber nichts.