Verhalten bei Annäherung unbeteiligter Personen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Verhalten bei Annäherung unbeteiligter Personen

      Hallo Leute

      selbst auf die Gefahr hin, dass dies schon behandelt wurde (die Suche im Forum ergab für mich keine befriedigende Antwort):

      Wie verhalte ich mich Genau, wenn ich gerade die Drohne in der Luft habe und es kommt doch aus irgendeiner Ecke ein unbeteiligte Person, entweder zu mir oder in den Bereich von 150m um die Drohne?
      Selbst wenn ich „nach bestem Wissen und Gewissen“ ein Kontakt mit unbeteiligten Personen fast ausschließen kann, ist das meiner Meinung nach im dichtbesiedeltem Deutschland immer möglich.
      Auch habe ich schon ähnliche Situationen erlebt. Manchmal kann ich es nicht fassen, zu welcher Tages- und Wochentagszeit immer irgendwo Menschen rumlaufen oder aus irgendwelchen uneinsichtigen Ecken auftauchen. Bisher habe ich dann die Drohne umgehend bei mir auf dem gekennzeichneten Landeplatz gelandet.
      Ist dies korrekt? Oder dürfte ich erst gar nicht fliegen?

      Liebe Grüße
      Andreas
    • Antworten findest Du hier: lba-openuav.de/onlinekurs/lehrmaterial/ z.B.

      A1: " ... Sollten versehentlich doch einmal unbeteiligte Personen überflogen werden, muss die Dauer des Überfluges so gering wie möglich gehalten werden. Das UAS könnte beispielsweise schnellstmöglich höher und wieder in größerer Entfernung von den unbeteiligten Personen geflogen werden. In jedem Fall muss Sichtverbindung zum UAS bestehen und es darf eine Höhe von 120 m über dem Boden nicht überschritten werden. ... Mit UAS der Klasse C0 oder selbstgebauten UAS unter 250 g ist es erlaubt, mit äußerster Vorsicht über unbeteiligte Personen zu fliegen. Dies sollte jedoch möglichst vermieden werden. ..."

      A3: "... Unbeteiligte Personen dürfen nicht überflogen werden – hier muss ein sicherer Abstand eingehalten werden. Sofern die Einhaltung eines sicheren Abstandes zu unbeteiligten Personen nicht möglich ist, muss unverzüglich gelandet werden. ..."

      by the way und rein prophylaktisch: wir machen jetzt hier bitte KEINEN weiteren thread über Sinn und Unsinn der bestehenden Regelungen auf - wer sich diesbezüglich äußern will bitte hier entlang: EU-DVO persönliche Befindlichkeiten, thanks' ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Zu unbeteiligten Personen in A3 und der (fehlerhaften) Ausführung des LBA dazu in ihrem Lehrmaterial:
      EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen [Sammelthread], dazu dort vielleicht auch noch Beitrag 1798 beachten.

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      Dr. Ehemann schrieb:

      Auch habe ich schon ähnliche Situationen erlebt. Manchmal kann ich es nicht fassen, zu welcher Tages- und Wochentagszeit immer irgendwo Menschen rumlaufen oder aus irgendwelchen uneinsichtigen Ecken auftauchen.
      So geht es mir auch. Ich habe bspw. den Eindruck, aktuell kommen auf jeden Einwohner mindestens 2 Hunde, die an den abwegigsten Orten Gassi geführt werden müssen.

      Ich halte es so:
      An einem abwegigen Ort, bspw. irgendwo in der Landschaft auf abgelegenem freiem Feld, muss ich nicht damit rechnen, dass (unbeteiligte) Personen in dem Flugbereich meiner Drohne (Radius bspw. 300m um mich herum) auftauchen. Ergo kann ich da gem. Verordnung aufsteigen.
      Sollte nun doch eine Person unerwartet in diesen Bereich eintreten/einfahren, habe ich eben so lange die entsprechenden, in den oben verlinkten AMC/GM Part UAS beschriebenen Maßnahmen zu treffen.

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    • skyscope schrieb:

      Nicht ganz. Sie nur zu informieren, reicht nicht.
      Sie müssen ausdrücklich zustimmen und damit auch Gelegenheit haben, das abzulehnen. Und dafür vorher eigentlich auch über mögliche Gefahren und zu möglicherweise von Dir zu erwartende Sicherheitsanweisungen während des Fluges aufgeklärt werden, damit sie wissen, wozu sie denn da ihre Zustimmung geben. Wie die Zustimmung erfolgt, ist egal (mündlich, schriftlich).
      Genauso hab ich das gemeint. Falls sie nicht zustimmen würde ich ausweichen oder landen.
      Freundlichkeit ist wie ein Bumerang - sie kommt zurück
    • Die Drohne muss zwar zwingend so geflogen werden, dass sie sich immer im Sichtbereich des Piloten befindet. Aber steht da auch, dass der Pilot ständig den überflogenen Bereich am Boden im Blickfeld habe muss?
      Es ist z.B.kaum möglich eine Person zu erkennen, wenn sie sich hinter einem Baum oder ähnlichen "Erhebungen" aufhält. Da reichen schon wenige Meter um sie für die Drohne unsichtbar zu machen. Erst in dem Moment, wo sie erkennbar wird, sollte man schnellstens die vorgeschriebenen Abstände herstellen.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

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