Hallo Gemeinde,
Ich bin ganz frisch hier im Forum nicht allerdings beim Fliegen.
Ich habe folgendes Thema, ich habe ein Gewerbe angemeldet um mit der Drohne Baumkronen zu kontrollieren, ich werde jetzt den A2 Schein machen damit alles rechtens ist, hierzu würde ich eine Genehmigung für das fliegen außer Sicht für gut befinden da in vielen Baumbeständen die es hier zu kontrollieren gibt schlicht und ergreifend keine Sicht durch das Blätterach möglich ist.
Würde eine solche genehmigung dann allgemein für das fliegen außer Sicht gelten da es mir vieles erleichtern würde nicht jeden Baum ablaufen zu müssen sondern von einem Zentralen Punkt anfliegen könnte auch mal gerne mehrere 100 meter entfernt auch wenn das Blätterdach nicht ganz so dicht ist.
Zusätzlich stellt sich mir fie Frage ob solche genehmigungen nur für einen einzigen Fall gelten oder auf Zeit ausgestellt werden können?
Mit freundlichem Gruß
Ich bin ganz frisch hier im Forum nicht allerdings beim Fliegen.
Ich habe folgendes Thema, ich habe ein Gewerbe angemeldet um mit der Drohne Baumkronen zu kontrollieren, ich werde jetzt den A2 Schein machen damit alles rechtens ist, hierzu würde ich eine Genehmigung für das fliegen außer Sicht für gut befinden da in vielen Baumbeständen die es hier zu kontrollieren gibt schlicht und ergreifend keine Sicht durch das Blätterach möglich ist.
Würde eine solche genehmigung dann allgemein für das fliegen außer Sicht gelten da es mir vieles erleichtern würde nicht jeden Baum ablaufen zu müssen sondern von einem Zentralen Punkt anfliegen könnte auch mal gerne mehrere 100 meter entfernt auch wenn das Blätterdach nicht ganz so dicht ist.
Zusätzlich stellt sich mir fie Frage ob solche genehmigungen nur für einen einzigen Fall gelten oder auf Zeit ausgestellt werden können?
Mit freundlichem Gruß