Baumkontrolle mit Drohne

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Baumkontrolle mit Drohne

      Hallo Gemeinde,
      Ich bin ganz frisch hier im Forum nicht allerdings beim Fliegen.
      Ich habe folgendes Thema, ich habe ein Gewerbe angemeldet um mit der Drohne Baumkronen zu kontrollieren, ich werde jetzt den A2 Schein machen damit alles rechtens ist, hierzu würde ich eine Genehmigung für das fliegen außer Sicht für gut befinden da in vielen Baumbeständen die es hier zu kontrollieren gibt schlicht und ergreifend keine Sicht durch das Blätterach möglich ist.
      Würde eine solche genehmigung dann allgemein für das fliegen außer Sicht gelten da es mir vieles erleichtern würde nicht jeden Baum ablaufen zu müssen sondern von einem Zentralen Punkt anfliegen könnte auch mal gerne mehrere 100 meter entfernt auch wenn das Blätterdach nicht ganz so dicht ist.
      Zusätzlich stellt sich mir fie Frage ob solche genehmigungen nur für einen einzigen Fall gelten oder auf Zeit ausgestellt werden können?

      Mit freundlichem Gruß
    • Dann berichte mal was Du bei einer Beantragung einer Genehmigung für eine Antwort erhalten hast, bin gespannt.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Mal vorab, hast Du z.B. ETW, einen Lehrgang für Baumkontrolle odgl.?

      Ich bin da zwar nicht direkt vom Fach, kenne das Thema aber aus der fachnahen Verwaltungsebene. M.W. findet die fachgerechte Baumkontrolle (Sichtkontrolle) nach wie vor (und verpflichtend!) 2 mal im Jahr von unter dem Baum statt. Mit einer Drohne aufzusteigen um z.B. die Astansätze auf Massaria zu untersuchen ist ein interessantes Goodie, mehr nicht. Und wenn Du so nach ran willst, das es was bringt, dann auf keinen Fall außer Sicht.
      Wir haben das Thema seinerzeit mal überlegt, wegen zu geringen Zusatznutzen aber verworfen und sind statt dessen den verdächtigen Kameraden weiterhin zusätzlich zur Sichtprüfung vom Boden noch mit Leiter oder Steiger auf den Stamm gerückt.

      Sinn machen würde das eher zum Überblick über große Bestände im Forst, aber selbst da brauchst Du nicht aus der Sicht zu fliegen, sondern hoch über dem Bestand.

      Aus 100m die Bäume abzufliegen und mit der Kamera durchs Geäst zu linsen dürfte dagegen nicht den Anforderungen genügen, wenn Du nachher auch pers. von der Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht befreit sein willst.

      Und da frage ich auch mal ganz deutlich: Bist Du fachlich überhaupt qualifiziert, Baumkontrollen durchzuführen? Sei mir nicht böse, aber Dein Vorhaben zeugt bisher nicht von Fachmannschaft und ohne die nötige Qualifikation kannst Du Dich und Deinen Auftraggeber in Teufels Küche bringen!
    • Ich muss das ja nicht sein, ich muss ja nur das Bildmaterial bereitstellen für die Bäume von denen der Baumpfleger sagt er möchte hier die Bilder haben ohne das er hochklettern muss.
      Ich wurde praktisch danach gefragt ob ich das abbilden kann was er verlangt, wir habens versucht und es funktioniert.

      Mehr muss ich nicht wissen
    • MavicBalduin schrieb:

      genehmigung dann allgemein für das fliegen außer Sicht

      Flüge außerhalb der Sichtweite (Fachbegriff: BVLOS) sind in der offenen Kategorie nicht erlaubt und dort auch auch nicht genehmigungsfähig.

      Das geht nur über a) das PDRA-G2 (PDRA-S2 mit "Airspace Observer") innerhalb der Speziellen Kategorie, bedeutet jedoch eine hohe Anforderungen an die Qualifikation, zusätzliche Schulung über das Fernpilotenzeugnis hinaus usw. (siehe AMC/GM hier ab Seite 20), oder über b) eine komplett individuelle Genehmigung nach SORA mit Antrag über das Luftfahrtbundesamt, siehe Artikel 11 in EU-VO 947/2019, in Verbindung mit den AMC/GM dazu (gleicher Link, dann von Anfang an).
      Ohne C-klassifiziertes UAS (also nur mit einem Bestandskopter) und insbesondere ohne ordentlich Vorerfahrung und sowieso zusätzlicher spezieller Qualifikation dürfte eine BVLOS-Genehmigung so oder so äußerst unwahrscheinlich sein.

      Zum Grundsätzlichen dazu alles weitere am besten erst mal selber googeln.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • An dieser gesamten Gesetzes- und Verordnungsflut sieht man wieder einmal sehr deutlich, wie absurd das ganze für diese Art von Flügen ist. Wenn an Bäumen gearbeitet wird, ist erst einmal eine Absperrung erforderlich und das aus gutem Grund. Das könnte bei deinem Vorhaben auch so laufen, deshalb macht ein außer Sichtweite fliegen (mehrere 100 Meter), wie du das anstrebst keinen Sinn. Soll heißen, du kannst nur in einem eng abgesperrten Bereich fliegen. Aber selbst das ist für dich wegen der Gesetze nicht ohne weiteres möglich, weil du immer einmal außer Sichtweite fliegen musst, wenn die Blätter die direkte Sicht auf den Kopter behindern. Das gilt übrigens in die andere Richtung auch, so wie sie dich nicht sieht, sieht sie den morschen Ast auch nicht. ;)

      Heißt unterm Strich, du kannst dein Vorhaben vergessen.

      Und ich glaube auch nicht, dass es etwas bringt, hier ist die in Augenscheinnahme unabdingbar.

      Angst und Geld hatte ich noch nie.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von nik11 ()

    • Wenn Du gewerblich eine Leistung anbieten willst solltest Du vielleicht etwas mehr wissen... Ein bisschen Erfahrung habe ich damit dann schon, ich habe auch zu Informationszwecken Verfahren als Zuschauer beobachtet.

      Was Du vor allem wissen musst: Im Falle Ast auf Kopf schlägt der Rechtsstaat um sich.

      Die versuchen jeden irgendwie Beteiligten ins Boot zu holen.
      Und bei der -entschuldige- Schnapsidee wird Ihnen das bei Dir dann auch gelingen!

      Bei der Baumkontrolle hat der Kontrolleur vor dem Baum zu stehen und sich nicht nur Bilder anzuschauen.
      Wenn Du gewerblich in dem Bereich Leistungen anbieten willst musst Du sowas wissen, sonst handelst Du fahrlässig.
    • Absurd ist das Ganze nur für Leute, die nicht über den Tellerrand schauen können und nicht antizipieren, dass das unkontrollierte Rumfliegen von Drohnen insbesondere ausserhalb der Sichtweite von Leuten, die sich nicht um Risiken scheren (können, weil sie sich nicht damit auseinander gesetzt haben), heute und insbesondere zukünftig schlicht inakzeptabel ist.
      Meist sind das auch Leute, die ein Genehmigungsverfahren noch nie selbst durchlaufen haben, sondern aus der Theorieecke wie das Kaninchen vor der Schlange vor "Regeln" stehen, die sie nicht verstehen (wollen). Nur wenn man sich damit und zugehörigen Genehmigungsverfahren nicht auseinander setzt, bekommt man auch nichts genehmigt, so einfach ist das. Hier wie überall woanders auch. Absurd ist, etwas anderes zu erwarten, oder davon auszugehen, für jeden Puselmuckelspezialfall könne es eine normierte Sonderregelung geben.
    • @MavicBalduin: Wie ich sehe fehlt dir ja eingies an Flugerfahrung. Besorg dir mal eine Drohne wo du über Lanschaften fliegst usw. Du wirst bald merken, dass so nahe an Bäumen fliegen sehr schwierig ist. Wenn man mit einem Propeller bei einem 3-4mm dicken Zweig ankommt, dann fällt die Drohne runter ;) Mit Hinderniserkennung kann man nicht so nahe fliegen... Ich kann nur sagen, dass ich letzten Sommer zwei mal im Schluchten geflogen bin, da fliegt man kaum den kompletten Akku sondern nur max. 10 bis 15 min weil man mit der Konzentration schon fertig ist... Im Schluchten und auch Wald scheitert es oft an fehlenden GPS und so musst du genau schauen in welche richtung die Drohne vom leichten Wind abgedriftet wird...

      Da ich selber 16ha Wald besitze und im Jänner 2019 mit meinem DJI Mavic Plantinum Pro bei Schneebruch durch Wald über Forststraßen mit gut 4m breite geflogen bin, bin ich ned weit gekommen... Wenn man ca. 150m im Wald drinnen ist, dann ist auf einmal GPS weg -> super volle Konzentration notwendig. Vor allem wenn alles weiß ist und du lauter Baumstämme siehst, jedoch siehst du keine Scheespuren ( warum auch immer eine Drohne keine Scheespuren erzeugt ;) ), wo es wieder zurück geht. Auf Display am Handy schauen ist keine gute Idee, da die Drohne im Schwebemodus ohne GPS nicht stehen bleiben kann. Ca. 50m vor Waldrand habe ich ein Strauch, den die Hinderniserkennung nicht erfasst hat, gestreift und Drohne stürzt von ca. 1,5m höhe ab in den Schnee...

      Praxis und Theorie ist oft sehr weit auseinander :)
    • In diesem Webinar wird unter anderem auch über Beantragungen in der speziellen Kategorie bei den Landesluftfahrtbehörden gesprochen. Da spielt auch das Thema BVLOS und damit verbundener Systeme zur Kenntlichmachung der Drohnen im Luftraum eine Rolle. Ist zwar viel Stoff, aber sehr unterhaltsam, kurzweilig und vor allem informativ.
      By the way: auch die anderen Webinare von Droniq lohnt es sich, anzusehen.