Polizeikontrolle

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    • Hey! ich melde mich mal zurück. Ich habe ihm halt erstmal erklärt was man für einen Drohnen Flug ( LEGAL ) braucht. Ich bin in Hamburg an der Außen Alster geflogen, dort ist der Flug erlaubt bis ca. 50 Metern höhe! Ich saß an der Bank, direkt vor mir war die Alster. Meine Drohne stand nebenmir auf der Sitzbank, AUS. Die Polizei dort mache eine Masken Kontrolle und durch die Schlitze der Sitzbank sah er meine Drohne. Ich genieße die Sonne in der Zeit. Ja dann kam er und habe ihn halt wie gesagt es erklärt. ich meinte auch das der Flug erlaubt ist. Er wollte halt die Personalien, gab diese auch ohne zögern. Ich versuchte Nett und Sympathisch zu wirken. Wir verstanden uns eigentlich sehr gut. Ich fragte ihn drauf, ob ich etwas falsch gemacht hätte, er meinte Nein. Er nimmt nur die Personalien plus die E ID auf, wenn etwas passieren sollte, sprich die Drohne jemanden AUF Dem SEE xD auf den Kopf fällt. Naja das meinte er nur. ich meinte, alles Klar!.

      Nunja es ist halt alles ok gewesen und ich denke es wird auch nichts kommen, da ich nichts falsch gemacht habe :) Mir war es eine ehre in ein wenig zu belehren, sowas kenne ich nur von der Polizei.


      Liebe Grüße
    • Och, ich mach mich auch schon mal stachelig, wenn ich Zeit und die nix zu finden haben.

      Vor ein paar Jahren haben sie mich mal angehalten, weil sie beobachtet haben, das ich klar zu schnell war. Konnten sie aber nicht quantifizieren, da nur von der Seitenstraße aus beobachtet.

      Nur um mir auf den Sack zu gehen haben die erst meinen Kofferaum gefilzt und wollten dann das ich puste. Da habe ich denen einen geschissen - und die mich auf die Wache mitgenommen.

      Der Arzt war allerdings sehr irritiert, wie die Kasper darauf kämen, das sich unter Rauschmitteln stehen würde, hat unter erheblichen Protest der Beamten keine Blutprobe abgenommen sondern nur festgestellt, das es nicht das geringste Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gibt. Natürlich schriftlich. Mit dem Zettel bin ich den Vorgesetzten noch wochenlang auf den Sack gegangen!
    • skyscope schrieb:


      Wenn ich auch privat an latent strittigen Orten fliege, bekommt die Polizei oft schon vorab Bescheid, inklusive aller meiner relevanten Daten.
      Wo rufst du den an? Die 110 ist glaube ich keine Gute Wahl, dadurch wird doch die Leitung unnötig wegen einer Drohne belegt, oder? Habt ihr eine Spezielle Nummer von der Polizei Station? Was sagt ihr den am Telefon? Also welche Daten nennt ihr dort.

      Liebe Grüße ich würde mich sehr auf eine Antwort freuen.
    • Nicht den Notruf (110) anrufen. Wenn es eilig ist, sprich der Flug ganz spontan erfolgt, dann die Leitstelle (sofern die Nummer bekannt ist) anrufen, ansonsten die nächste Dienststelle, die leiten es an die Leitstelle weiter.
      Wenn es nicht spontan ist, wie üblich, schicke ich eine Benachrichtigung mit Beschreibung vorab via Email raus. Plane ich größer im Vorlauf, oder ist es eine Stadt, die ich noch nicht kenne bzw. die mich noch nicht kennt, und habe dort mehr vor als einen einzelnen kleinen Flug, werde ich gerne auch mal direkt vorstellig und hinterlege dort meine Kontaktdaten.


      MajorGriffon schrieb:

      Och, ich mach mich auch schon mal stachelig, wenn ich Zeit und die nix zu finden haben.
      Wüßte nicht, wieso ich das tun sollte. Leben und leben lassen.
      Natürlich hat man - wie überall im Leben - auch mal einen sagen wir überambitionierten Kollegen dabei, aber auch das läßt sich handeln. Nur wenn es willkürlich zu werden droht, sieht es anders aus, aber dann überspringe ich auch "stachelig". ;) Ist aber in meinem Leben erst 2x notwendig gewesen, beide Male hatten nichts mit Drohnen zu tun, sind schon viele Jahre her, und beide Male waren es noch ganz grüne Frischlinge.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich rufe wenn ich in Hamburg fliege auch gerne mal vorab bei der Polizei an. Direkt auf den zuständigen pk. Nummer gibt’s bei Google. Sind meist sehr nett und bedanken sich für die Info.
      sage nur Bescheid das ich jetzt ca ne halbe std hier oder da fliege und die bescheid wissen falls Passanten anrufen und sich beschweren
    • Ich mache das nur im Innenstadt Bereich (Binnenalster, heiligen Geistfeld, Elphie)
      Die Polizei hat dadurch weniger Arbeit, weil es sehr wahrscheinlich ist, dass irgendein besorgter Bürger dann dort anruft. So wissen sie gleich Bescheid und müssen nicht erst einen Streifenwagen losschicken, der der Sache auf den Grund geht.
      mich sehe das eher im positiven, denn nach den 3ten Einsatz wo Beamte wegen ner Drohne alarmiert werden, werden die ziemlich genervt sein und die positive bzw. neutrale Einstellung gegenüber Drohnen Piloten nimmt ab
    • Quarkii schrieb:

      Ob man jetzt die Dienststelle informieren muss, wenn man fliegt? Wenn das jeder Drohnenbesitzer macht, haben wir in diesem Land bald andere Probleme.
      Meiner Meinung zeugt das von verantwortungsvollen und präventiven Maßnahmen. Wenn dir jemand auf der Wache mitteilt, ihnen sei das zu viel an Meldungen kann man es ja noch immer lassen.
      Ausnahmeerlaubnisse (jedenfalls In SH) beinhalten:

      Innerhalb geschlossener Ortschaften in öffentlichen Bereichen, die für jedermann allgemein zugänglich und nutzbar sind, und im Rahmen von öffentlichen Veran­staltungen ist der Betrieb der zuständigen Ordnungsbehörde und/oder Polizeidienst stelle rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Das Ordnungsamt oder die Polizei kann den Betrieb des unbemannten Fluggeräts untersagen oder einstellen lassen, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung er­ forderlich ist. Diesbezüglich muss der Steuerer dafür sorgen, dass er durchgängig fernmündlich erreichbar ist.

      Beim Anruf frage ich, ob eine schriftliche Anmeldung nötig sei. Bisher war das nicht der Fall. Telefonnummer angeben reichte immer.
    • Quarkii schrieb:

      … - glaubt ihr dann sind die immer noch nett? Glaube eher nicht...
      Ja, die sind dann immer noch nett. Der Polizei ist es viel lieber über eine Aktion bescheid zu wissen als bei ein (nicht allzu seltenen) Anruf besorgter Bürger, nicht zu wissen was los ist und auf die Suche nach dem möglichen Fernpiloten zu gehen.

      Quarkii schrieb:

      … aber das finde ich sehr bedenklich...
      Wie Du schreibst, schreibst Du nicht aus Erfahrung sondern nur aus persönlichem Empfinden. Ehrlich gesagt, dass empfinde ich als Bedenklich. In den meisten Allgemeinverfügungen der Bundesländer steht sogar explizit drin, dass bei innerörtlichen Flügen die Ordnungsbehörden zu informieren sind. Von daher ist das keine Überambitionierte sondern vielmehr eine verantwortungsvolle Maßnahme.
    • DrKrauselYT schrieb:

      Dann kommt ein Polizist, wusste aber selber überhaupt nix über Drohnen
      hoi, kenne ich so aus unserer Gegend nicht, da sind die Damen und Herren gut bis sehr gut informiert was das Thema Kopter betrifft ...

      Quarkii schrieb:

      Ob man jetzt die Dienststelle informieren muss, wenn man fliegt?
      so pauschal kann man das nicht beantworten: wenn man mit seinem Einverständnis über Onkel Kuniberts Rübenacker brettert, der kilometerweit von der nächsten Flugverbotszone, Autobahn, Zugstrecke, NSG, etc. entfernt liegt ist das wohl weniger sinnvoll wie bei einem Flug in der Innenstadt, im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung, einem gewerblichen Flug usw. --> ergo, in manchen Fällen ist es unnötig, in anderen dringendst angeraten ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Als "nett" hätte ich das auch nicht empfunden. Er darf gerne meinen Ausweis kontrollieren und/oder eine Abfrage starten aber wenn meine Daten ohne Grund notiert werden dann würde ich da unter Angabe der Dienstnummer genauer nachfragen. Ich habe Weißgott nichts gegen die Ordnungshüter, im Gegenteil, aber sowas würde ich mir nicht ohne weiteres gefallen lassen. Ein solcher Fall wie dem TE ist mir aber noch nicht passiert.
      Bisher gab es höchstens mal eine Abfrage und dann war alles gut.
    • Quarkii schrieb:

      Überambitioniert scheinst du mir allerdings auch @skyscope

      Ob man jetzt die Dienststelle informieren muss, wenn man fliegt? Wenn das jeder Drohnenbesitzer macht, haben wir in diesem Land bald andere Probleme.
      Ich muss zugeben, ich habe dieses auch nie gemacht. Ich bin aber bislang auch nie an Orten unterwegs gewesen wo ich es hätte machen sollen - bis Ende April.

      Da war ich an einer verlassenen Industrieruine am fliegen, hatte die Erlaubnis und auch in Droniq war das Fliegen dort gestattet. Als ich nach zwei Stunden mit allem durch war bin ich ins Auto und ab nach hause. Eine Minute später kam mir ein Polizeiauto entgegen und noch eine Minute später war er hinter mir und wir standen auf der Straße.
      Problem: Die Anwohner haben ein verdächtiges Fahrzeug gemeldet und es wurde eine Drohne gesichtet. Ich äußerte mich dazu, da alles legal sein sollte, sprach mit dem Polizisten und er klärte mich auf. Die Anwohner sind beunruhigt da es dort immer wieder zu Einsätzen kommt (Kabeldiebstahl usw.) und haben ihn deswegen alarmiert. Er war alleine im Einsatzfahrzeug.
      Als Hinweis sagte er mir: Wenn ich dort das nächste mal Fliegen möchte, soll ich vorher anrufen damit die dort bescheid wissen und die Anrufer direkt besänftigen können.
      Dieses Vorgehen werde ich an solchen Orten jetzt immer durchziehen und man ist etwas beruhigter, kostet kein Geld und alle sind zufrieden. Straftaten gibt es genug in diesem Land und wenn ein Streifenwagen wegen eines legalen Drohnenfluges ausrücken soll, was der Anrufer ja nicht weiß, und woanders wird gerade ein Fahrrad aufgeknackt war der Einsatz mehr als sinnlos.

      Ich kenne hier im Forum niemanden persönlich und denke das der Herr Skyscope das Drohnenfliegen nicht nur zum Hobby betreibt. Von daher kann man die Vorsichtigkeit schon verstehen. Wenn dich @Quarkii jemand in deinen beruflichen mehr als ansehnlich beeinträchtigt und falsch verhält würde dir das auch irgendwann mal auf den Keks gehen...
    • Lorch83 schrieb:

      Als Hinweis sagte er mir: Wenn ich dort das nächste mal Fliegen möchte, soll ich vorher anrufen damit die dort bescheid wissen und die Anrufer direkt besänftigen können.
      Das ist der Punkt. Hat schon seinen Grund, wenn ich was unterstreiche. ;)

      skyscope schrieb:

      an latent strittigen Orten ... muss sie nämlich erst gar nicht zur Kontrolle kommen, sollte ein besorgter Anruf eingehen.
      Weiß sie von nichts, bleibt ihr bei einem Anruf gar keine Wahl, berechtigter Flug oder nicht.
    • macmurphy schrieb:

      Wusste nicht, das das hier ein Anwalts, und Polizistenforum ist. Ich war der Überzeugung, das es hier um Drohnen geht.
      Es geht ja auch um Drohnen, aber gerade beim Drohnen Fliegen gibt es massiv viele Regeln zu beachten und damit man nicht Illegal Fliegt und am Ende eine Fette Strafe bekommt, beraten wir uns hier gegenseitig, und dafür bin ich sehr dankbar. Das ist wahre Hilfe! Aber wenn wir uns hier beraten sollte dies bitte auch Sachlich und Nett sein.


      Liebe Grüße
    • macmurphy schrieb:

      Wusste nicht, das das hier ein Anwalts, und Polizistenforum ist. Ich war der Überzeugung, das es hier um Drohnen geht.

      Alles nach besten Gewissen nach § 458475 Absatz 5687351296 Phrase 16h64dre geschrieben.....:)
      Wenn es einen nicht interessiert, dann braucht man ja nicht mitlesen. Ich bin skyscope und den vielen anderen Experten auf jeden Fall sehr sehr dankbar für deren Expertise, Tips und Fachwissen. :thumbup:
    • macmurphy schrieb:

      Wusste nicht, das das hier ein Anwalts, und Polizistenforum ist. Ich war der Überzeugung, das es hier um Drohnen geht.
      Der Kommentar zeigt schon, welche Grundeinstellungen Du zu den entsprechenden Regel zu haben scheinst - wobei unklar ist, inwieweit Du mit diesen überhaupt vertraut bist oder bereit bist Dich mit diesen auseinanderzusetzen. Das Problem mit einfach Drauslosfliegern ist, dass wir alle die Konsequenzen zu tragen haben. Deswegen übrigens auch ein Forum, um zu lernen und verstehen zu können.
    • Wer die Angabe seiner Personalien verweigert begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 111 OWiG.
      Angabe der Personalien heißt nicht, dass man seinen Ausweis vorzeigen muss, da es keine keine generelle Mitführungspflicht in D gibt, ausser man trägt berechtigt eine Waffe oder gehört zu einer Berufsgruppe, welche bestimmte Werk- oder Dienstleistungen erbringt (z.B. Leiharbeiter, Schausteller etc.)

      Sollten die Personenangaben unglaubhaft erscheinen, darf die Polizei erkennungsdienstliche Maßnahmen durchführen für deren Dauer man dann auch festgehalten werden kann. Was nun das kleinere Übel ist kann jeder für sich selbst entscheiden.