Polizeikontrolle

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    • Polizeikontrolle

      Ja gut.. Eben wurde ich das erste mal Kontrolliert. Die Drohne war am Boden und stand nur run, und ich unterhielt mich mit Freunden. Dann kommt ein Polizist, wusste aber selber überhaupt nix über Drohnen . Habe ihn bisschen belehrt, das man eine E ID braucht, Haftplicht usw. Dann wollte er meine Personallien, habe diese gegeben, er hat diese aber nur aufgenommen, sagt er wenn etwas passieren sollte damit er bescheid weiß. Was ich damit sagen will, nicht alle Polizisten sind schlecht oder schei*e. Er war sehr Nett und ich flog komplett legal! Hoffe nur das ich nicht ein Brief kriege


      Liebe Grüße
    • Was hat das mit „nett“ zu tun, wenn ein Polizist, anscheinend ohne jegliches wissen, deine Personalien aufnimmt? Wenn ich ne Flasche Bier auf dem Boden habe werden meine Personalien ja auch nicht aufgenommen. Anders wäre es VIELLEICHT IN ORDNUNG, wenn du gerade in der Luft gewesen wärst. VIELLEICHT. Verstehe ich nicht und ist für mich nicht „nett“ sondern Schikane. Hätte von mir nichts bekommen.
    • Einfach mal (auf Grundlage von Nicht-Wissen) Personalien aufnehmen find ich auch irgendwie seltsam. Mit Droniq zeigen, dass Flug erlaubt ist wäre vielleicht auch eine Maßnahe gewesen?
      Aber glaube, dass man oft einfach keine Ahnung hat und verunsichert ist. Geht vielen Piloten ja auch so :-).
    • Keine Frage - aber es zeigt mal wieder, dass viele sich durch Polizisten eher „eingeschüchtert“ fühlen. Und das kann einfach nicht richtig sein.

      Grundsätzlich würde ich immer fragen, WARUM? Und wenn dann keine Anschuldigung kommt, was ich falsch gemacht habe, dann gibts auch keine Daten. Abfrage von Personalien ohne Grund, dass man etwas falsch gemacht haben KÖNNTE, ist zum Glück aktuell in Deutschland noch verboten.
    • Quarkii schrieb:

      Und wenn dann keine Anschuldigung kommt, was ich falsch gemacht habe, dann gibts auch keine Daten.

      Deine Wahl. :)

      Personalien dürfen polizeilich immer festgestellt werden, schon zur Gefahrenabwehr oder zum Schutz privater Rechte. Beides läßt sich beim Betrieb einer Drohne problemlos begründen. Je nach Bundesland gibt es noch weitere im jeweiligen Polizeigesetz normierte Gründe.

      Kommst Du dem nicht nach, kann eine Durchsuchung oder auch eine erkennungsdienstliche Maßnahme durchgeführt werden.
    • Personalienfeststellung "immer möglich", wie skyscope schrieb, ist so nicht ganz i.O. Zur Gefahrenabwehr, zur Unterbindung einer Straftat/Owi: ja, aber nicht ins Blaue hinein. Dann gibt es noch den Unterschied zwischen Personalienfeststellung und Identifizierung. Im 1. Fall werden die Personalien festgehallten, im zweiten nur überprüft. Aber eine Personalienfeststellung nur zu dem Zweck, etwas nachvollziehen zu können "falls" mal was passiert, ist nicht zulässig. Da in dem konkreten Fall keine Straftat/Owi erkennbar, dürfen auch die Personalien nicht festgestellt werden.
    • Ich habe mich nur auf den geschilderten Beitrag bezogen und poliz. Maßnahmen differenziert. Nach deiner Auslegung dürfte die Polizei ja von jedem Autofahrer die Personalien feststellen, weil ja vom Auto immer eine gewisse Gefahr ausgeht oder der Fahrzeuglenker in 10 Min. vllt. mal über eine rote Ampel fahren könnte.
    • wuzzel schrieb:

      Entscheidend ist die Begründung für eine pol. Maßnahme. Und dafür gibt es auch bei der Polizei Regeln und Gesetze.
      Völlig neue Erkenntnis, danke. :)
      Auch auf die Gefahr der Wiederholung, schau doch mal nach, ob da was zu Gefahrenabwehr und Schutz privater Rechte steht. Und falls unerwartet ja, prüfe doch mal, ob das vielleicht mit dem Betrieb einer Kameradrohne in Zusammenhang gebracht werden könnte. So rein theoretisch. Praktisch warte ich auf deinen zukünftigen Bericht, es geht doch nichts über eigene Erfahrung.
    • wuzzel schrieb:

      ... Ich habe mich nur auf den geschilderten Beitrag bezogen und poliz. Maßnahmen differenziert. Nach deiner Auslegung dürfte die Polizei ja von jedem Autofahrer die Personalien feststellen, ...
      Ich kann mich da sehr gut (nicht nur einmal) daran erinnern.

      Polizei: "Allgemeine Verkehrskontrolle, Ausweis, Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!"

      Wenn auch freundlich formuliert, war das mit Sicherheit keine Bitte. Gern passiert Abends auf dem "nach Hauseweg" nach der Spätschicht ohne jeglichen Anlass meiner seit und im übrigen (vermutlich auch, weil ich der Bitte auch immer ohne Einwände nachgekommen bin) immer ohne jegliche Folgen.

      Also ja, die Polizei darf jederzeit Deine Identität und Deine Personalien feststellen. Nur wenn Du Dich persönlich gegängelt fühlst, kannst Du wegen Unangemessenheit eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Ist aber auch ungefähr wie das Hornberger Schießen. Solang nicht mehrere dasselbe tun, wird da auch nichts passieren.
    • Da sind wir wieder bei der Unterscheidung Personalienfeststellung und Identifizierung. Eine Verkehrskontrolle ist gestzlich geregelt und jederzeit zulässig. Gibt es aber keine Beantandung, ist eine "Personalienfeststellung" = Aufschreiben der Personalien nicht zulässig. Anders sieht es dann bei einer Owi aus, die zur Anzeige gebracht wird.
      Wurden denn deine Personalien aufgeschrieben, obwohl es keine Beanstandung gab? Ich glaube nicht.
    • skyscope schrieb:

      Ja ja. Machen wir es doch so, wenn du oder der gute Quarkii beim Drohnenfliegen mal polizeilich aufgefordert werdet, euch auszuweisen, verweigert ihr das mal, und berichtet hier, wie es euch damit so ergangen ist.
      Da bist Du gedanklich ein bisschen falsch unterwegs - Du musst Dich auf Aufforderung ausweisen, bzw. Deine Personalien nennen und die Aufforderung kann dennoch rechtswidrig sein.

      Es gilt erst mal § 80 Abs.2 Nr. 2 VwGO - dein Widerspruch (will ich aber nicht!) hat ausnahmsweise keine aufschiebende Wirkung. Du darfst aber sehr wohl widersprechen und wenn Du Zeit und Muße hast auch die Rechtswidrigkeit ggf. gerichtlich feststellen lassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MajorGriffon () aus folgendem Grund: Fundstelle korrigiert

    • wuzzel schrieb:

      Da sind wir wieder bei der Unterscheidung Personalienfeststellung und Identifizierung.
      ....
      "Personalienfeststellung" = Aufschreiben der Personalien

      Butter bei de Fische, wo ist das denn legaldefiniert?

      ___

      @MajorGriffon, selbstverständlich kann man widersprechen. Dann geht es halt weiter. Dass man sich ausweisen muss, ist mir schon klar (die Aufforderung ist bereits eine Maßnahme). Manchen aber nicht, lies mal den Rest des Threads.

      Und wie gesagt, grau ist alle Theorie, und wer hier aus der Theorieecke mit den Hosenträgern schnippt, soll es doch dann einfach so machen. Wird eh nicht passieren, bellende vs. beißende Hunde.

      Mir ist das alles eh völlig schnuppe. Wenn mich die Polizei nach meinem Ausweis fragt, zeige ich ihn. Und sie kann sich auch gerne alles aufschreiben, und von mir aus auch noch ein Gemälde von mir malen.
      Wenn ich auch privat an latent strittigen Orten fliege, bekommt die Polizei oft schon vorab Bescheid, inklusive aller meiner relevanten Daten. Dann muss sie nämlich erst gar nicht zur Kontrolle kommen, sollte ein besorgter Anruf eingehen. Das wird eventuell auch nur die Intention des Polizisten im Eingangsthread gewesen sein.
      Wir sind hier nicht in Rußland.

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von skyscope ()