Agrarflächen überfliegen, betreten, ...

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    • Agrarflächen überfliegen, betreten, ...

      Hallo,

      habe mal auf FlyNex nach den No-Fly-Zones geschaut und da steht bei Agrargebieten, dass man dafür die Zustimmung des Eigentümers braucht.

      https://map2fly.flynex.de/a/map/fn

      "Sie benötigen die öffentliche oder privatrechtliche Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Verfügungsberechtigten für Start und Landung. Landwirtschaftliche Nutztiere und Sachen dürfen nicht gefährdet oder gestört werden."

      Stimmt das? Weil demnach dürfte man ja wirklich nirgendwo ohne Genehmigung fliegen, da es in Deutschland nun mal überall Wohngebiete, Naturschutzgebiete oder Agrarflächen gibt. Und demnach dürfte man ja auch nicht über Agrarflächen fliegen. Wenn man sich die Karte dann anschaut, wären dann die Gebiete, in denen man legal fliegen darf, absurd klein.

      Gruß
    • Ich hab genau das gleiche "Problem". Ich lebe am Bodensee und um Markdorf herum wird alles als Agrargebiet in map2fly angezeigt (auch die Straßen).
      Würde mir sehr gerne die Mini 2 holen weil das schon schöne Aufnahmen wären mit den Wolken... Aber bin total verunsichert weil ich keinen rechtlichen Ärger will.
    • JE6A schrieb:


      ... Start und Landung ...


      Landwirtschaftliche Nutztiere und Sachen dürfen nicht gefährdet oder gestört werden.
      Das war für mich anfangs auch ziemlich verwirrend. Aber ich denke, man darf und soll die Verordnungen durchaus wörtlich nehmen, da Juristen sich stets bemühen klar und prägnant zu formulieren (was nicht notwendigerweise "verständlich" bedeutet).

      Logisch wäre für mich, dass (wie schon oben gesagt) Start und Landung auf der Agrarfläche nicht erwünscht (erlaubt) sind, da der Acker ja bewirtschaftet wird. Insbesondere wenn man bedenkt, dass dort Lebensmittel erzeugt werden, ist das wohl nachvollziehbar.

      Den zweiten oben zitierten Teil interpretiere ich mal als indirektes und situationsbezogenes "Tiefflugverbot". Wenn du einen Stier auf der Weide mit der Drohne attackierst, gefährdest oder störst du ihn ja. Dann könnte es sein, dass dieser im Überschwang der Gefühle den verhältnismäßig schwachen Weidezaun ignoriert. Rein physisch kann man sich das wohl recht gut vorstellen, in dem Tier steckt unter Umständen eine nicht unerhebliche kinetische Energie :)

      Ich weiß, das war jetzt keine juristische Erklärung (dürfte ich sowieso nicht), aber ich versuche stets, den Sinn und Zweck hinter solchen Verordnungen zu verstehen. Das gelingt mir nicht immer, aber hier ist es für mich nachvollziehbar.
    • Das gleiche gilt übrigens auch laut FlyNex für Forstgebiete,
      Eigentümer der öffentlichen Wälder sind demnach nicht den Bundesbürger sondern die Forstbehörden.
    • Aurorix82 schrieb:

      Ich hab genau das gleiche "Problem". Ich lebe am Bodensee und um Markdorf herum wird alles als Agrargebiet in map2fly angezeigt (auch die Straßen).
      Würde mir sehr gerne die Mini 2 holen weil das schon schöne Aufnahmen wären mit den Wolken... Aber bin total verunsichert weil ich keinen rechtlichen Ärger will.
      Mach' Dir da mal nicht zu viele Sorgen, Herr Nachbar. :)
      Einen Mavic Mini 1/2 kannst Du überall aus der Hand starten und auch wieder in der Hand landen, ohne eine Agrarfläche betreten zu müssen. Das machst Du von der Straße oder dem Feldweg aus und keinen interessiert's, außer vielleicht einem sich selbst oberwichtig nehmenden Jagdpächter. Wie oft sind schon die Bauern mit ihren Traktoren an mir vorbei gefahren, man hat sich gegrüßt und einige Male waren sie auch interessiert. Einer bat mich auch schon mal, im Tiefflug über den Acker zu düsen um Krähen zu verscheuchen.
      Bei Weidetieren solltest Du natürlich gebührenden Abstand einhalten, z.B. von einer Pferdekoppel oder wenn ein Wanderschäfer mit seiner Herde unterwegs ist.

      Gruß Gerd
    • Danke euch allen!

      Ich hab dann letzte Nacht noch die Mini 2 bestellt (mit 128GB v30 karte), mich als Pilot registriert (heute schon die e-ID bekommen ;) ), Plakette direkt bestellt und Versicherung abgeschlossen.
      Den Kompetenznachweis werde ich auch machen. Hab da heute morgen 2 Testbögen gemacht und alles richtig gehabt. Werde noch ein paar mehr machen und dann die Prüfung ablegen.

      Freue mich schon!

      Grüße
      Thomas
    • Zu Agrarflächen: es ist doch logisch, dass du die nicht betreten darfst. Das wachsen Lebensmittel für Menschen oder Futter für Tiere und ist nicht in deinem Besitz und nicht öffentlich. Auch wenn kein Haus darauf steht, es wäre eigentlich so, wie wenn ich dein Grundstück betrete. Und weil kein Haus drauf steht, ist das mit dem Überfliegen anders als in der Stadt - außer der Bauer läge mit der Magd nackt im Feld. :) Dann ist Überflug nicht erlaubt, aber natürlich reizvoll. Es ist auch nicht erlaubt auf eine nicht gemähte Wiese zu gehen. Wenn man keine Agrarflächen überfliegen dürfte, dann könnte man mit Drohen nur noch übern Meer fliegen. Und wer etwas vernünftig ist, weiß, dass Tiere in Ackerflächen wohnen. Je höher die Pflanzen sind, je größer können die Tiere (z.B. Rehe) dort drin sein. Wir wollen die doch nicht stören und ausreichend hoch fliegen bzw. darauf acht geben. Generell gilt doch, wer seinen Versand walten lässt, ist auf einem guten Weg. Und bzgl. "ich will mich an Gesetze halten": Es ist auch verboten eine Fliege zu töten oder in der Nebenstraße oder dessen Bürgersteig zu spielen! Seit ehrlich: wir alle halten uns nicht generell an alle Gesetze. :) Wie gesagt, wir sind erwachsen, haben den Drohnenschein und wissen doch so ziemlich genau, was man nicht machen soll/darf und was nicht okay ist.

      EDIT: wenn ein Gesetz sagt, Agrarflächen dürfen nicht betreten werden, wenn was drauf wächst, dann heißt das nicht, dass Fremde automatisch das Recht haben Agrarflächen zu betreten, wenn z.B. gerade geerntet wurde.
      Viele Grüße Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von RhB-Kurt ()

    • RhB-Kurt schrieb:

      Zu Agrarflächen: ... außer der Bauer läge mit der Magd nackt im Feld.
      Das weis ich doch vorher nicht ;)

      RhB-Kurt schrieb:

      die Tiere (z.B. Rehe) dort drin sein. Wir wollen die doch nicht stören und ausreichend hoch fliegen bzw. darauf acht geben.
      Nun ja wenn ich da an die Übunsflugmaschinen der Bundeswehr denke hab ich mit der Beobachtung von Rehen mit dem Kopter kein Problem. Klar das man das nicht jeden Tag macht auch mangels Rehe. :)


      Hasen geht auch

      RhB-Kurt schrieb:

      Es ist auch verboten eine Fliege zu töten
      Och nee jetzt aber bitte nicht übertreiben
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet nur das Töten ohne besonderen Grund. Demnach darfst du straffrei eine Fliege in deiner Wohnung töten, da sie mit Lebensmitteln in Kontakt, dort Eier abgelegen könnte und damit zu einer Gefahr werden könnte also ein besonderer Grund vorliegt.
      Wenn du es dir hingegen zur Lebensaufgabe machst Fliegen in freier Wildbahn zu jagen und zu töten, dann wäre das evtl. nicht mehr straffrei, es sei denn du handelst im Auftrag einer Behörde die als besonderen Grund die Bekämpfung von Fliegen/Mücken zwecks Eindämmung von Krankheitserreger anordnen kann.

      Um den Rückweg zum Drohenbezug zu finden bin ich beim Überflug über das sich liebende Paar im Feld nicht ganz so sicher.
      Wenn es offensichtlich ist, dass sich dort zwei Vergnügen, dann greift eher die Erregung öffentlichen Ärgernisses.
      Zudem wirst du solange straffrei bleiben, solange die Personen nicht identifizierbar sind und du dies nicht verbreitest, so das die „Schwarmintelligenz“ aufgrund lokaler Bekanntheit eine Indizienidentifizierung ermöglichen könnte.
    • In welcher Verordnung steht denn, dass Agrar und Forstflächen nicht ohne Genehmigung des Eigentümers überflogen werden dürfen? Ich habe davon bisher nichts gelesen, weder im Kompetenznachweis A1/A3 noch in Vorbereitung und Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2. Auch in der vom Bundesrat verabschiedeten Novellierung der Luftverkehrsordnung finde ich keine entsprechende Passage.

      Die Droniq-App als offizielle App der Deutschen Flugsicherung weist keine derartigen Einschränkungen aus.

      Ich vermute mal, dass die Herausgeber der Apps die, die angesprochenen Hinweise ausgeben, nicht die jeweiligen europäischen und nationalen Regelungen vollumfänglich darstellen und aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten einfach mal mehr Einschränkungen ausweisen, als solche nach den geltenden Bestimmungen in Deutschland gelten.
    • Siehe Beitrag 1

      JE6A schrieb:

      "Sie benötigen die öffentliche oder privatrechtliche Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Verfügungsberechtigten für Start und Landung."
      Soweit ist das generell korrekt. Manche Apps legen das halt in ihrer Anzeige von Verbotszonen restriktiver aus als andere, und dafür ist Map2Fly ja nicht unbekannt.
      Was Agrarflächen im Speziellen angeht, siehe Beitrag 7.