Nachtflug: Eure LED-Beleuchtung für die Mini 2?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Basti09 schrieb:

      alles klar, den habe ich auch gestern gemacht. Was genau wird sich ab 2024 denn ändern ? Und vielen dank für dir hilfe :)
      Dann kann/darf man de facto nur auf dem Acker fliegen. (natürlich ist das etwas übertrieben, ich suche das mal genauer raus eben)

      Micha war schneller :)
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      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von OlliHH ()

    • OK, dann werden die Drohnen noch in C0 & C1 eingeteilt und diese Einteilung macht dann der Hersteller ? Oder wie muss ich das verstehen ? Würde also heißen, das eine C0 Drohne nur noch max. 250g wiegen Darf, wenn sie als solche gekennzeichnet ist. Verstehe ich das richtig ? Wird heißen wenn ich ab nächstes Jahr mehr als 250g fliegen möchte, muss ich mir zwingend eine Drohne mit Minimum C1 Kennzeichnung kaufen ?
    • Wenn du unter 250g bleibst, hast du ja kein Problem. Die Mini2 bleibt ja eine Bestandsdrohne. Bloss mit den mehr als 250g muss man dann aufpassen. Oder den teuren A2 machen. Und den dann alle 5 jahre neu.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • OlliHH schrieb:

      … Und den dann alle 5 jahre neu.
      Nicht für den angedachten Fall. Ab 01.01.2024 fliegen alle Bestandsdrohnen >=250 g auch in A3 unabhängig ob mit oder ohne EU-Fernpilotenzeugnis A2.

      P.S.: Ich lese hier immer von mehrfachen Anbringen von grünen Blinkleuchten. Der Gesetzgeber fordert eine die von Unten zu sehen sein soll um die Drohne von manntragenden Fluggeräten unterscheiden zu können. Wenn man jetzt mehrer Blinklichter die nicht synchron Blinken anbringt, sieht man letztendlich nur grünes Feierwerk oder man stellt sicher, dass man immer nur eines der angebrachten Lichter erkennt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • quadle schrieb:

      OlliHH schrieb:

      … Und den dann alle 5 jahre neu.
      Nicht für den angedachten Fall. Ab 01.01.2024 fliegen alle Bestandsdrohnen >=250 g auch in A3 unabhängig ob mit oder ohne EU-Fernpilotenzeugnis A2.
      P.S.: Ich lese hier immer von mehrfachen Anbringen von grünen Blinkleuchten. Der Gesetzgeber fordert eine die von Unten zu sehen sein soll um die Drohne von manntragenden Fluggeräten unterscheiden zu können. Wenn man jetzt mehrer Blinklichter die nicht synchron Blinken anbringt, sieht man letztendlich nur grünes Feierwerk oder man stellt sicher, dass man immer nur eines der angebrachten Lichter erkennt.
      Mehrfach, weil ich gerne vorne rot und grün, und hinten weiss hätte. Damit ich aus der Ferne sehen könnte in welcher Richtung sie fliegt.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • skyscope schrieb:

      Und ich hätte gerne einen Laser dran. Weiss ist jedenfalls manntragenden Flugzeugen vorbehalten, daher kann man auch bei EU-konformen Drohnen kein Landelicht mehr manuell einschalten, wenn sie mit einem ausgestattet sind.
      Korrekt beleuchtet durch die Nacht: So sieht's aus




      Genau wie Flugzeuge sollten auch Kopter beim Nachtflug Positionslichter und Zusammenstoß-Warnlichter führen:
      • ein rotes Licht, das unbehindert von genau voraus nach links über einen Winkel von 110 Grad und nach oben und unten scheint;
      • ein grünes Licht, das unbehindert von genau voraus nach rechts über einen Winkel von 110 Grad und nach oben und unten scheint;
      • ein weißes Licht, das unbehindert von genau nach hinten nach links und nach rechts über einen Winkel von jeweils 70 Grad und nach oben und unten scheint.
      Die Positionslichter dürfen entweder Dauerlichter oder Blinklichter sein und müssen eine vorgeschriebene Lichtstärke aufweisen. Das rote und grüne Licht muss mindestens 5 Candela und das weiße Hecklicht mindestens 3 Candela stark sein. Die gesetzlichen Vorschriften zu den Positions- und Zusammenstoß-Warnlichtern findet man in § 2 LuftVOAnl 1 und der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 923/2012.
      Info von der DSF - Deutsche Flugsicherung -
      Zitat "Nachts darf der Flugbetrieb nur durchgeführt werden, wenn das Fluggerät mit Beleuchtung nach SERA-DVO 923/2012 Punkt 3215 (von Luftfahrzeugen zu führende Lichter) ausgerüstet ist."


      Ich beziehe mich darauf, und denke das somit weisses Licht wohl erlaubt ist.
      Und: ja, ich erkenne ob ich ein weiss, oder ob ich rot/grün sehe. denn ich bin einer der der wirklich nur in Sichtweite fliegt.

      Und auch ja: Das mit dem einzelnes grünen Licht weiss ich. ist dennoch weiss verboten?
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von OlliHH ()

    • @OlliHH Das von dir Angesprochene ist alles stark veraltet.

      Folgendes:
      • Das von dir verlinkte Video ist (so gesehen) Uralt. 4 Jahre alt, laut Uploadstempel.
        • Der Uploader schreibt in seiner Videobeschreibung von "Sondergenehmigung". Das ist schon lange nicht mehr so.
      • Deine Verlinkung auf die Webseite ra.de funktioniert nicht.
      • Die von dir verlinkte DVO EU Nr. 923/2012 ist 11 Jahre alt.
      Heutiger Stand:
      • Keine Sondergenehmigung mehr notwendig, weil Allgemeine Erlaubnis unter Einhaltung der folgenden Vorschrift
      • Kein pauschales Verbot
      • Gültig seit letztem Jahr, Start 01. Juli 2022
      • DVO EU Nr. 2020/639
        • Anhang
          • Kategorie OFFEN
            • Teil A
              • UAS.OPEN.060 (Verantwortung des Fernpiloten)
                • Nummer 2 (Während des Flugs)
                  • Buchstabe g


      • Es besteht KEINE Pflicht von mehr als einem grünen Blicklicht. Es besteht KEINE SERA-Pflicht. Die EU sowie das LBA geben mit der neuen DOV-EU explizit 1 grünes Blicklicht an. Mehr nicht. Wer meint mehr als 1 Blicklicht (Farbenunabhängig) ran machen zu wollen, hat halt einen fliegenden Weihnachtsbaum. Jeder wie er möchte.
      • 1 x Grün ist durch die seit Mitte letzten Jahres gültigen DOV-EU verpflichtend. Aufpassen bei der Nutzung von anderen Farben, wie es bereits @skyscope schrieb.
    • Das ist schade, denn mit den unterschiedlichen Farben konnte man schön sehen in welche richtung die Drohne fliegt. Das fällt nun mit einer nur grünen LED flach. Bei Maven kann man das ja in der Verbindung Remote-Drohne sehen. Ich glaube bei der FlyApp ist es etwas diffizieler.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • @OlliHH, du hast Beitrag #42 nicht aufmerksam genug gelesen.
      Bastel dir Kirmeslichter bis zum Umfallen dran, dein Ding, ist mir wurscht. Das ist alles ein alter Foren-Hut, und von mir selbst - obwohl bei eigener Recherche unnötig - auch durch das LBA bestätigt.

      ___


      iceweasel schrieb:

      Die von dir verlinkte DVO EU Nr. 923/2012 ist 11 Jahre alt.
      Nur zur Info, sie ist aber immer noch relevant in der speziellen und zertifizierten Kategorie, dann aber in Begleitung der Luftaufsicht. In der offenen Kategorie spielt sie aber keine Rolle mehr, und um die geht es hier ja ausschließlich, insbesondere in einem Mini-Thread.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      @OlliHH, du hast Beitrag #42 nicht aufmerksam genug gelesen.
      Bastel dir Kirmeslichter bis zum Umfallen dran, dein Ding, ist mir wurscht. Das ist alles ein alter Foren-Hut, und von mir selbst - obwohl bei eigener Recherche unnötig - auch durch das LBA bestätigt.
      Stell dir vor, ich habe #94 gelesen, das sind informative Infos, darauf habe ich schon geantwortet.

      Das Gemeckere von einem der oft eh immer alles besser weiss, ist mir (Zitat) "Wurscht"
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • skyscope schrieb:

      @OlliHH, du hast Beitrag #42 nicht aufmerksam genug gelesen.
      Bastel dir Kirmeslichter bis zum Umfallen dran, dein Ding, ist mir wurscht. Das ist alles ein alter Foren-Hut, und von mir selbst - obwohl bei eigener Recherche unnötig - auch durch das LBA bestätigt.

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      iceweasel schrieb:

      Die von dir verlinkte DVO EU Nr. 923/2012 ist 11 Jahre alt.
      Nur zur Info, sie ist aber immer noch relevant in der speziellen und zertifizierten Kategorie, dann aber in Begleitung der Luftaufsicht. In der offenen Kategorie spielt sie aber keine Rolle mehr, und um die geht es hier ja ausschließlich, insbesondere in einem Mini-Thread.
      Deswegen schrieb ich ja "Offen" bei der neuren DVO, da ich davon ausging, dass Er nicht gerade im speziellen und zertifizierten Bereich fragte. :)
    • Alle Drohnen ohne Klassifizierung über 249g fallen in die Kategorie A3, egal was für einen Schein man hat.
      D. H. 150m Abstand von Wohngebieten etc.
      Über 900g und unter X kg (Gerade zu faul zum Suchen) ist man nur noch dann in Open A1 wenn die Drohne ein C1 Label hat. Dann braucht man zwar den kleinen Schein, kann aber in A1 fliegen unter entsprechenden Auflagen auch in Wohngebieten. Natürlich auch da nicht über Wohngrundstücken. Kleiner feiner Unterschied.
      Unter 900g gibt es das Label C0.
      Da braucht man soweit ich weiß nicht mal den Kompetenznachweis.

      Ich denke allein durch das Anbringen von Beleuchtungen die nicht vom Hersteller sind, erlischt das C Label. Ist ja ein nicht genehmigtes Zubehör. Auch wenn die Mini 2 kein Label hat, darf sie dann nicht mehr über 249g kommen. D. H. Auch da problematisch.