Drohnen-Klasse C1 - Return-to-home und Fernidentifizierung

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drohnen-Klasse C1 - Return-to-home und Fernidentifizierung

      Hallo Leute,

      ich bin neu in diesem Forum aber auch im Thema Drohnen.
      Seit ein paar Wochen fliege ich bereits sehr aktiv im Simulator (Liftoff) und versuche meine Acro-Skills im Bereich FPV auszubauen. Darüber hinaus besitze ich einen Cinewhoop unter 250 Gramm mit dem ich draußen fliege.
      Den kleinen Drohnenführerschein habe ich bereits erhalten.
      Nach intensiver Recherche plane ich nun für die nächsten Wochen den Umstieg auf eine größere Drohne (etwas im Bereich 350 - 550 Gramm).
      Und hier stoße ich aber auf ein großes Problem. Laut neuer EU Drohnenverordnung (siehe Anhang) müssen Drohnen über 250 Gramm über eine Return-to-home - Funktion und Fernidentifizierung verfügen.
      Das besitzt aber eine FPV- Drohne in der Regel nicht. Ich wüsste auch nicht, dass es, außer bei DJI vielleicht, solche FPV Drohnen gibt. Ich mag mich gerne irren.
      Was bedeutet das jetzt für mich? Bin ich wirklich gezwungen unter 250 Gramm Drohnen zu fliegen?

      Für eure Antworten bin ich euch sehr dankbar.
      Liebe Grüße
      MDK
      Bilder
      • C1.png

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    • Welche Funktionen die Drohne hat braucht dich auch nicht zu kümmern, wenn du nach einer C1 Drohne suchst. Entweder hat der Hersteller sie zertifizierten lassen, und sie hat das C1 Siegel, oder sie hat es nicht. Daran kannst du nichts mehr ändern.

      Die c-Klassen bringen aber nur mehr Rechte, um mit schweren Drohnen in den Kategorien A2 oder A1 fliegen zu können. In A3 darfst du mir allem fliegen was unter 25kg liegt.

      Zertifizierte FPV/Acro Drohnen werden IMO noch sehr lange nach den GPS-Schubsies auf sich warten lassen. Ob man die dann überhaupt haben möchte ist nochmal eine andere Frage. Da die Software dem Piloten zum Durchsetzen der ganzen Beschränkungen ständig ins Steuer greiffen müsste, wäre so eine Drohne im Acro Mode wohl sehr unangenehm zu fliegen.
    • Vielen Dank für die beiden Antworten.
      Ich habe daraufhin folgenden Link gefunden, der das Ganze nochmal wunderbar erklärt:

      airclip.de/der-neue-eu-drohnenfuehrerschein

      Hier werden die neuen C-Klassen mit den alten A-Klassen verglichen, und eben auch beschrieben, dass die Hersteller die Drohnen selbst markieren müssen/werden.

      Problem: Was ist denn wenn ich die Drohne selber baue? Also die Einzelteile selber kaufe und verbastel. In diesem Moment bin ich ja der Hersteller und muss für Funktionen wie RTH oder GPS sorgen.

      Nun gut, immerhin kann ich jetzt beruhigt eine ordentliche und kraftvolle Drohne erwerben/selber bauen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu treten. Zumindest für den Moment.
      Ich war vor lauter Verzweiflung schon auf der Suche nach einer Toothpick-Variante ^^