Heli-Landeplätze / luftfahrtrechtliche Würdigung

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • skyscope schrieb:

      Zu Hubschrauberlandestellen (nur PIS), um die wie gesagt keine 1,5 km Abstand zu halten sind, führt das LBA eine Liste.
      @skyscope
      Erstmal danke für Deine ausführliche Erklärung. :thumbup: :)
      Hast Du evtl. auch schon herausgefunden bzw. erfahren, was die Farben (grün, gelb, weiß) bedeuten?
      Eine Erklärung gibt es ja in der Tabelle leider nicht. :|
      So ganz verstehe ich das aber jetzt doch noch nicht.
      Können Hubschrauberlandeplätze auch Hubschrauberlandstelle sein, aber umgekehrt nicht?
      Weil einige KH-Plätze(Stellen?) von Hamburg, und KH-Geesthacht, sind auch in der DFS ICAO-Karte, mit weißem H in blauem Quadrat eingetragen.
      KH-Geesthacht ist aber seltsamerweise nicht in der Liste.
      Der Landeplatz(Stelle?) vom Möbelhaus Höffner Barsbüttel - blaues H in blauem Kreis - ist auch nicht in der Tabelle aufgeführt.
      Was bedeutet das?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • @Jens Wildner, bitte lies meinen Beitrag 12 noch mal aufmerksam durch. Hubschrauberlandeplätze und Hubschrauberlandestellen sind nicht das Gleiche. Die Liste des LBA führt nur Landestellen auf (die Farbmarkierung zeigt den Status des Genehmigungsverfahrens, siehe letzte Spalten, für uns egal), in ICAO sind nur Landeplätze verzeichnet. Und nur die Landeplätze in ICAO sind für uns im Sinne eines Flugplatzes relevant.

      __

      @Guenther J., siehe § 6 LuftVG, erster Satz: "Flugplätze (Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände) dürfen nur mit Genehmigung angelegt oder betrieben werden.". Sind Segelfluggelände in ICAO verzeichnet, sind sie gem. LuftVG als Flugplatz genehmigt und somit als solcher zu berücksichtigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Hubschrauberlandeplätze und Hubschrauberlandestellen sind nicht das Gleiche.
      Das habe ich schon verstanden. :)

      skyscope schrieb:

      Die Liste des LBA führt nur Landestellen auf, in ICAO sind nur Landeplätze verzeichnet.
      Und genau darum stellte ich meine Frage. ;) :)
      In der ICAO-Karte sind die meisten KH von Hamburg und auch in der PIS-Liste vom LBA, d.h. doch, ein Landeplatz kann, sozusagen, also auch eine Landestelle beinhalten!?
    • @skyscope
      Asche über mein Haupt! :S
      Erst jetzt wo Du nochmal nachgefragt hast, habe ich bemerkt, dass in in der LBA Liste gar nicht die KH aus der ICAO-Karte sind. :whistling:
      Zufälligerweise aber die gleiche Anzahl und z.T. ähnliche Namen - naja Asklepios ... ;)
      Davon habe ich mich irgendwie beirren lassen und bin echt nicht drüber gestolpert - sorry. 8|
      Insofern hat sich meine dbzgl. Frage natürlich erledigt. Danke! :thumbup:
    • Ich habe mich mal an Flynex gewandt, wegen der Angaben z.B. zu u.a. KH-Heliports in den Map2Fly Karten (die hellblau eingekreisten), und dbzgl. das Thema Landplätze und Landestellen (PIS) angesprochen, mit Hinweis auf § 6 LuftVG und PIS-Liste.

      Ich habe von dort dazu folgende Antwort erhalten:
      "...Die Hubschrauberlandeplätze an den Krankenhäusern werden nach der Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz-Verordnung definiert und als „Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz“ bezeichnet und sind laut Gesetzeswortlaut keine Landestellen.Daher findet hier für dieses geografische Gebiet über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, die keine Flughäfen sind, ... weiterhin die 1,5km-Regel Anwendung und wird in der Map2Fly auch so dargestellt. ..."

      Das bezieht sich m.E. wohl darauf:

      "Gesamte Rechtsvorschrift für Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz-Verordnung, Fassung vom 17.06.2021 ...

      Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über Mindestanforderungen für Krankenhaus-Hubschrauberflugplätze (Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz-Verordnung – KHV)

      StF: BGBl. II Nr. 82/2017

      ...

      Begriffsbestimmungen

      § 2. Im Sinne dieser Verordnung gilt, soweit nichts anderes bestimmt ist, als

      1. Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz: eine Hubschrauberlandefläche bei Krankenhäusern, die ausschließlich für Ambulanz- und/oder Rettungseinsätze verwendet wird (§ 80b LFG), ..."

      Jetzt ist die Verwirrung komplett! :/ Was gilt nun? ?(
      Flugplatz ist ja in der VO begrifflich genannt, d.h. 1,5km Abstand!(?)
      Ist der enthaltene Wortteil "...flugplatz", dem Flugplatz, laut VO, als solcher gleichzusetzen?
      Sind die Landestellen (PIS) jetz hinfällig? Oder Gibt es doch noch Unterscheidungen?

      Wer kann das wohl klar beantworten? Das LBA vllt.? :|

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • OK, da habe ich nicht genau drauf geachtet - leider. Aber die Dame vom Flynex sagte mir, dass es für D so eine VO gäbe - s. #36. Sie will mir noch einen Link dazu schicken.
      Ich habe gegooglet, aber wegen des gleichen Worlautes und weil da auch Bundes blabla steht, habe ich nicht so genau auf die Domainendung geachtet und bin ich da nicht drüber gestolpert.
      Na mal sehen, wann und was die Dame mir schickt.
      Sie weis übrigens genau, das ich aus HH bin, da wir schön öfter telefoniert haben. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Ich habe eben mal mit der LLB in Hamburg telefoniert. Der Mitarbeiter sagte mir eindeutig, dass die 1,5km Regel nur für permanente Hubschrauberlandeplätze (ICAO) gilt und nicht für PIS. Bei PIS ist nur der Abstand zum KH (100m) zu beachten und Startverbot, bzw. die Ausweichregel oder Landen, falls erkennbar Flugbetrieb ist. Das gilt zumindest für Hamburg und er sagte vermutlich auch woanders, aber das nur unter Vorbehalt anderer Regelungen in den Bundesländern.
      Die PIS-Regelung und -Liste kommt doch aber vom LBA und sollte somit doch eigentlich in allen Bundesländern gelten, oder können die sich darüber hinweg setzen?
    • Heliport (Krankenhaus) und Flugplatz..

      Vielleicht für den einen oder anderen interessant, daher teile ich mal meine positiven Erfahrungen...
      Hintergrund:
      Ich plane meine Flüge i.d. Regel am PC mittels Map2Fly. In meinem Ort gibt es ein Krankenhaus mit Heliport und im Nachbarort einen Flugplatz für Ultra-Leichtflieger. In Map2Fly wird mir dabei im Umkreis beider Plätze eine Sperrzone von 1,5km ausgewiesen. In der DJI Flightapp am Handy jedoch nicht. Da ich noch UAS-Neuling bin, wollte ich mich absichern und habe daher unter Angabe der in Map2Fly ausgewiesenen Flugplatznummer und allg. Auskunft bzgl. des Heliports beim LBA schriftlich um Auskunft gebeten.

      schriftliche Rückmeldung vom LBA (am Folgetag):
      Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern sind in der Regel PIS (Public Interest Site) und keine Landeplätze im Sinne des Luftverkehrsgesetzes. Um Sicherheit zu bekommen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesluftfahrtbehörde.
      Zu Ihrer Frage für den Flugplatz wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihre Landesluftfahrtbehörde. Zusätzlich wurde mir ein Link zu den Behörden übermittelt:
      lba.de/DE/Presse/Landesluftfah…ftfahrtbehörden_node.html

      Also habe ich mich schriftlich ans für mich zuständige Luftamt Südbayern gewandt und bekam ebenfalls am Folgetag folgende Auskunft:

      Die Landestelle für Hubschrauber am Krankenhaus xxx ist, wie Sie schon richtig bemerkt haben, lediglich eine sogenannte PIS-Landestelle, also kein Flugplatz nach § 6 LuftVG. Deshalb muss dort lediglich der Abstand von 100 m zu Krankenhäusern eingehalten werden.

      Bezüglich des Flugplatzes wurde mir im Schreiben der Name, Telefonnummer und Email Adresse des Platzhalters mitgeteilt.

      Also den Flugplatzbetreiber angeschrieben und es kam nur zurück "bitte rufen Sie mich mal unter xxx an".
      Also angerufen und dann meinte er nur in bayerischer Art: Wenn Du von Deinem Ort aus zu uns in den Ort fährst, kommst Du ja eh am Flugplatz vorbei. Hängt kein Luftsack draussen, kannst machen was Du willst. Siehst Du einen Luftsack und ich bin am Boden, sprechen wir uns kurz ab. Bin ich in der Luft, dann musst halt etwas vorsichtiger und auch Ausschau halten. :)
    • Danke für die umfangreiche Recherche, das Thema hatten wir schon mal besprochen aber nicht mit so komponenten Stellungnahmen.
      Über Informationen aus dem Internet war ich zum selben Schluß gekommen.
      Das ist für mich interessant, da mein nächstes Fluggelände ca. 600 m von einem Krankenhaus mit Hubschrauber-Landestelle entfernt liegt.
    • Rainer K. schrieb:

      Das ist für mich interessant, da mein nächstes Fluggelände ca. 600 m von einem Krankenhaus mit Hubschrauber-Landestelle entfernt liegt.
      Achtung - die Heliports von Krankenhäusern aber nun nicht alle pauschal als Landestellen betrachten!
      Denn es gibt auch Krankenhäuser mit Landeplätzen, wo der 1,5 km Radius gilt - s. H in ICAO-Karte! Z.B. in Hamburg sind es sogar mehrere!
    • Rainer K. schrieb:

      Richtig, das sieht man an der Kennzeichnung der Landeplätze, ganz einfach über Google Maps.
      Moin Rainer.

      Leider nein, denn Google Maps zeigt nur Bilder!
      Nur die in der ICAO-Karte mit H gekennzeichneten sind rechtlich verbindlich.

      Wer diese Karte nicht hat, kann unter dem nachfolgenden Link gratis nachsehen.
      Einfach rechts oben in der Karte auf ICAO klicken, dann den Platz suchen:

      ais.dfs.de/pilotservice/service/aup/aup_edit_map.jsp?lang=de
      Liebe Grüße aus Schleswig-Holstein

      Wilhelm
    • Die Google Maps Geokarte zeigt für "mein" Krankenhaus einen Landeplatz mit einem H im roten Kreuz, d.h. eine Landestelle mit 100m Kopter-Flugverbot.
      Auf Deiner verlinkten Karte ist dort leider nichts zu erkennen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rainer K. ()