Heli-Landeplätze / luftfahrtrechtliche Würdigung

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    • Weiß jemand wie es sich mit Hubschrauber Landeplätzen bei Krankenhäusern verhält oder bzw allen Flugplatzen die nicht in den ICAO Karten eingetragen sind?

      Mein Kontakt bei der droniq als auch ein Kontakt bei der Landesluftfahrtbehörde Bremen sagen mir, wenn diese Flugplätze nicht in den Karten sind, dann würde da der normale Abstand von 100m zum Krankenhaus gelten.

      Das kann ich nicht wirklich glauben, es ist doch viel zu gefährlich, auch bei solchen Flugplätzen. Wer möchte schon nem Rettungshubschrauber in die Quere kommen.
    • Also mir hat mal jemand erklärt, dass Heliplätze in der ICAO-Karte von jedem Hubschrauber, also auch z.B. Verkehrs-Helis, oder Privat-Helis, Rettungs-Helis, etc., benutzt werden dürfen.
      KH-Heli-Plätze sind Sonderplätze und nur für Rettungshelis freigegeben.
      Speziell habe ich in HH-Boberg gefragt, weil die, soweit ich es ermitteln konnte, auch für KH-Reinbek mit zuständig sind, ob und wie ich das anmelden soll. Da hat man mir gesagt, dass ich das nicht brauche, weil diese Plätze nicht planbar sind. D.h. z.B. kurz nach einer Anmeldung/Absprache könnte ja ein Rettungs-Heli kommen, der die Absprache ad absurdum werden lässt. Sie hätten aber gar nicht die Kapazität, jeden evtl., für diese Plätze, angemeldeten Fernpiloten, so kurzfristig zu kontaktieren. Ich muss nur darauf achten, wie sowieso, dass ich, wenn ich einen Heli höre/sehe, nicht starte, oder ggf. sofort tief genug gehe, bzw. besser lande, damit keine Behinderung oder Gefährdung entsteht.

      In Reinbek kann ich also, mit meiner Ausnahme-Betriebserlaubnis, die noch dieses Jahr gültig ist, in der Nähe vom KH-Heli-Platz (Abstand zum KH >100m) und mit Beachtung evtl. Heli-Flugbewegungen, fliegen.

      Bei anderen Plätzen in Schleswig-Holstein wiederum, möchte die verantwortliche DRF Heli-Leitstelle in Rendsburg gerne vorher informiert werden.

      Wieder anders in Hamburg - wo übrigens m.W. auch Boberg zuständig ist. ;)
      Da sind die KH-Heli-Plätze, bzgl. Abstand, soweit ich es bei meiner Nachfrage in der Behörde verstanden habe, den ICAO-Plätzen gleichgestellt, also 1,5km Radius.
      Hier geht es nur mit teurer Einzelerlaubnis, die m.W. jeweils extra und nur für einmalig, aufwendig beantragt werden muss. X(

      Dazu kommt noch, dass es nicht leicht war/ist, die zuständige Heli-Leitstelle zu ermitteln, die ja wohl in jedem Bundesland eine andere ist - ggf. sogar übergreifend, wie eben z.B. in Reinbek.

      Was für ein undurchsichtiges Regelchaos!

      Gibt es da eigentlich irgendwo eine Kontaktliste mit den zuständigen Helileitstellen der Bundesländer, an die man sich ggf. wenden kann/muss?
      Ich habe keine gefunden. :|

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Im Gesetzentwurf der Bundesregierung als Drucksache vom 31.3.2021 steht auf Seite 20 im §21h:

      1. über Flugplätzen sowie
      a) im Falle von Flugplätzen ohne Start- und Landebahn der Luftraum in einer Entfernung von weni- ger als 1,5 Kilometern von der Flugplatzbegrenzung,
      b) im Falle von Flugplätzen mit Start- und Landebahn der Luftraum in einer seitlichen Entfernung von weniger als 1000 Metern von der Flugplatzbegrenzung oder in einer seitlichen Entfernung von weniger als 1000 Metern aller in beide An- und Abflugrichtungen um jeweils 5 Kilometer verlän- gerten Bahnmittellinien,

      Soweit bekannt. Im Besonderen Teil ab Seite 45 ist eine Erklärung auf Seite 60 zu finden.

      Für Flugplätze ohne Start- und Landebahn (z. B. Hubschrauberlandeplätze) gilt die bisherige Geometrie, also der 1,5 Kilometer große Schutzbereich, fort.

      Eine Unterscheidung zwischen Heli Landeplätzen, ob Krankenhaus, Rettung oder just for fun, kann ich nicht finden. Allerdings muss ich gestehen, die habe ich in früheren Gesetzen und Verordnungen auch nicht gelesen.

      Dieser mein aktueller Kenntnisstand erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Aktualität.
    • Danke erst mal für die Infos. Genau damit gehen ich jetzt mal zu meinem Kontakt und versuche eine konkrete Klärung. Ich denke nämlich nicht das KH Heli Landeplätze in den ICAO Karten drin sind.
    • Ich bin an einer sehr umfangreichen Erklärung dran. Auch an einer Liste der Landeplätze, bei denen die 1.5km nicht gelten. Alles heute in Ruhe mit meinem Kontakt bei der Landesluftfahrtbehörde erarbeitet.
      Danach herrscht vollkommene Klarheit.
      Und das wurde hier mitnichten schon gesagt.
      Eigentlich überlege ich sogar, dazu ein kurzes Video zu machen, denn ich denke, das weiß hier sonst wirklich niemand, es sei denn, man fliegt selber mit einem Flugzeug, dann muss man es wissen.
    • Hinsichtlich des Abstandsgebots der LuftVO von 1,5 km sind nur Hubschrauberlandeplätze relevant, also solche, die gemäß § 6 LuftVG genehmigt sind. Alles andere sind Hubschrauberlandestellen oder auch sogenannte PIS (= Public Interest Sites = Landestellen im öffentlichen Interesse). Dieses gilt seit jeher und wird von der kommenden Neuregelung von LuftVO und LuftVG auch nicht berührt.

      Ob es sich beispielsweise bei einem Klink-Heliport um einen Hubschrauberlandeplatz oder eine Hubschrauberlandestelle handelt, ist für den Laien nur mit Sicht auf das Heli-Pad schwer auszumachen. Kliniken haben aber fast alle zumindest eine Hubschrauberlandestelle, und das ist auch der Grund des 100 Meter Abstandsgebots um Krankenhäuser (Siehe Begründung Seite 4 der Neuregulierung aus 2017)

      Zu Hubschrauberlandestellen (nur PIS), um die wie gesagt keine 1,5 km Abstand zu halten sind, führt das LBA eine Liste.

      Zu Hubschrauberlandeplätzen nach § 6 LuftVG, um die 1,5 km Abstand zu halten sind, gibt es keine von öffentlicher Stelle veröffentlichte bundesweite Liste.

      Manche Länder wie bspw. Sachsen führen selbst eine, da müsst Ihr aber gegebenenfalls für Euer Bundesland mal schauen. Privat eine Liste zu erstellen, ist aber relativ sinnlos, da sie kaum bundesweit aktuell zu halten ist, zumal sich da in letzter Zeit auch viel tut, was die Genehmigung neuer Hubschrauberlandeplätze angeht.

      Sich dabei übrigens nur auf die Droniq-App zu verlassen, kann sowohl in die eine (zu viel Verbote) wie auch in die andere Richtung (keine Anzeige relevanter Hubschrauberlandeplätze) nach Hinten losgehen, da sie nicht immer zwingend aktuell ist (siehe Droniq App ff.)

      Einfacher und immer aktuell ist aber immer der Weg, sich beim AIS-Portal der DFS zu registrieren, um sich dann nach Anmeldung über das "VFReBulletin" eine ICAO-Karte seiner Region anzeigen zu lassen (in der Karte rechts ICAO auswählen).
      Alle Hubschrauberlandeplätze, um die 1,5 KM Abstand einzuhalten sind, sind dort mit einem H markiert, ebenso sind dort alle anderen nach § 6 LuftVG genehmigten und damit hinsichtlich des 1,5 km Abstandgebots relevanten Flugplätze verzeichnet (Segelflugplätze bspw.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • @skyscope
      Vielen Dank für den Link zur Liste der Landestellen vom LBA. Trotzdem bin ich sehr erstaunt. Zum Beispiel die Asklepius Klinik Altona. Ein riesiges Krankenhaus. Dort gibt es eine große Fläche mit einem „H“ auf einer Betonfläche. Dort landet teilweise mehrfach am Tag ein Rettungshubschrauber, das habe ich selbst über mehrere Tage mitbekommen.
      Und das ist (plötzlich?) nur eine Landestelle? Muss wohl sein. In Map2Fly ist es schon angepasst, in Droniq noch nicht.
    • Michael67 schrieb:

      @Guenther J.
      Ganz einfach. Das war immer schon so. In der ICAO Karte sind die mit einem Fähnchen markiert.
      Das mag sein. Ich habe in meinem Beitrag nur meine Verwunderung über die Regelung für dieses eine Krankenhaus zum Ausdruck gemacht. Denn ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Landestelle vor einiger Zeit noch ein Landeplatz war. In Map2Fly war er auch so vermerkt und meiner Meinung nach auch in den ICAO Karten.

      @Michael67 @skyscope @quadle
      Wollt ihr euch nicht einmal zusammensetzen, schön Flaschbier trinken und euch die Hand reichen? Auf dass wieder ein respektvoller Umgang angestrebt wird? Manchmal ist es zwar ganz amüsant mitzulesen, in letzter Zeit aber ziemlich nervig.
    • Guenther J. schrieb:

      Denn ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Landestelle vor einiger Zeit noch ein Landeplatz war. In Map2Fly war er auch so vermerkt und meiner Meinung nach auch in den ICAO Karten.
      Das ist unwahrscheinlich. Ein Hubschrauberlandeplatz hat so hohe Anforderungen in alle Richtungen (sicherheitstechnisch, Lärmschutz, städtebaulich, Hindernisse usw.), die es zum einen gar nicht möglich machen, dass man jede Landestelle auch zu einem Landeplatz deklarieren kann, gleichgültig, wie frequentiert er genutzt wird. Eventuell steht da bei der Asklepius Klinik irgendetwas im Wege, man weiß es nicht.
      Hat man ein solches Genehmigungsverfahren aber einmal durchlaufen, ist es sinnfrei, den Landeplatz wieder zu einer Landestelle bzw. PIS herunter zu stufen.

      Nur nebenbei (!): Diesbezüglich ist es in diesem Fall aber für uns Drohnen-Flieger auch egal, da sich ein Aufstieg durch die Berücksichtigung der 5 km Verlängerungen der Landebahnen Flughafen und Airbus Finkenwerder in diesen Bereich sowieso bald großräumig verbietet. Das sollte hier jetzt nicht das weitere Thema sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Kleine Ergänzung zu @skyscope s guter Ausführung, die in meinem Text noch drin war, der sich nun erübrigt hat.

      Es dürfen nur zugelassene Hubschrauber Sonderlandeplätze ein rotes H führen. PIS dürfen kein H haben bzw nur ein einfaches H.

      Hier noch ne Legende zur ICAO Karte.
      images.app.goo.gl/SGQ8y1weeBuCZQnq5

      Außerdem kann ein Hubschrauber auch außerhalb der 100m Grenze schon unter 120m hoch sein! Also sollte man auch bei ausreichend Abstand aufpassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()