Ermittlungsverfahren aufgrund von YouTube-Video

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    • Hier ist ja mal wieder alles dabei an Meinung :)

      Weil ich schon öfters als unschuldige Person, beschuldigt wurde, leider, kenne ich die Rechte und die Vorgehensweise sehr gut.
      Das geht recht schnell, muss nur das Gedächtnis eines Zeugen einen Strich spielen, z.B. Zahlendreher beim Nummernschild und es wird plötzlich gegen einen als Täter ermittelt.

      Aber... in Deutschland muss man erstmals überhaupt keine Aussagen als Beschuldigter gegenüber der Polizei machen. Auch wenn man unschuldig wäre, kann man sich durch freiwillige Aussagen, in größere Schwierigkeiten bringen.
      Oft kennt man gar nicht die Details vom laufenden Ermittlungsverfahren. Man bekommt meist nur mitgeteilt, dass gegen einen ermittelt und der Zeitraum der Tat.
      Man gibt also Aussagen ab, ohne aber die Details zu kennen, fatal und überhaupt keine gute Idee!

      Natürlich probiert man über offizielle Schreiben jede Menge Informationen zu sammeln bis hin zum Gehalt, Ausgaben, etc. pp.
      Auf Behördenoapier der Polizei schaut zwar gut aus, ist alles nichts illegales mit diesen Fragen, es ist aber genauso legitim keine Aussagen zu treffen. Keiner muss sich selbst belasten. Man kann das Schreiben der Polizei beantworten und das man z.B. keine Aussagen machen möchte, es aber auch völlig ignorieren, wie man möchte. Auch Angaben zur Person, wie oft gefordert, sind nicht nötig.

      Um aber überhaupt detaillierte Aussage treffen zu können, muss man die Fakten prüfen und Akteneinsicht beantragen. Ja, das ist als private Person ohne Rechtsanwalt ebenso möglich.

      Erst wenn Briefe vom Staatsanwalt oder dem Gericht folgen, muss man reagieren.
      Natürlich gibt es auch viele Straftaten die eine Verjährung haben. Je nach schwere sind die Zeiträume unterschiedlich.

      Oder will man jemanden plötzlich für sein ganzes Leben verantwortlich machen? Nein, so geht das natürlich nicht.
      Oder soll man viellicht seine Fluggehnehmigungen über 30 Jahre aufbewahren? Nein :)
      Was ist, wenn in 2 Monate die nächte Polizeibehörde ermittelt? Man wäre ja nur noch beschäftigt seine Unschuld zu bewiesen :)
      In zig Jahren blickt keiner mehr durch und welche Fotos schon überprüft worden sind.
      Ebenso kann man sich einen freien Clip kopiert haben, zugekauft, was auch immer. Letztendlich geht das keinen etwas an, außer dieser hätte Beweise.

      (Die Unschuldsvermutung erfordert, dass der einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte nicht seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.)

      Ganz so einfach ist das alles nicht wie hier einige vermuten.
      Fakt ist aber auch, wenn bei der Polizei eine Anzeige eingeht, zum Beispiel wegen Kinderpornographie, oder was auch immer, wird ermittelt. Ob der Beschuldigte unschuldig ist oder nicht.
      Daher Ruhe bewahren und Akteneinsicht beantragen. Wenn man möchte kann man anschließend eine Aussage machen, muss es aber nicht.

      Am Ende des Verfahrens kann man aber genauso wegen Verleumdung oder Falschaussagen dagegen vorgehen und kann richtig teuer werden.

      Noch sind wir in keiner Bananenrepublik, auch wenn so mancher Politiker einen manchmal daran denken lässt.
    • Ja Moment - das eine fällt wohl eher in den Bereich des StGB. Eine HD ist zwar im Ordnungsrecht prinzipiell auch möglich, aber deutlich unwahrscheinlicher.

      Für ein OWiG von 500,- ne HD veranstalten? Da wird auch der überlastete Ermittlungsrichter die Augenbrauen hochziehen. Nebenbei steht die zentrale Frage im Raum: Wer ist geflogen?

      Ich nicht, fertig. Wer weiss ich, aber ich bin zur Aussageverweigerung berechtigt.
      Einer Beschlagnahme widerspreche ich ausdrücklich. Ende der Kommunikation.

      Glaub mir, das lassen die fallen, für so eine dünne Beweislage führen die bei realistischer Erwartung eines Bußgeldes im oberen dreistelligen Bereich kein Verfahren. Ich weiss das, ich arbeite selber bei einer Behörde.
    • Kurios wie es doch immer noch Leute gibt, die die Ermittlungen der Polizei lapidar abtun uns sich für derart Clever halten, andere um den Finger wickeln zu können. Den Mitlesenden sei soviel gesagt, der Schuss geht in den allermeisten Fälle nach hinten los.

      Die meisten YouTuber haben so oder so ein derart hohes Geltungsbewustsein, dass es selbst einem Privatmann mit relativ geringem Rechercheaufwand möglich ist, eine Person hinter einem Pseudonym heraus zu bekommen. Die Ermittlungsbehörden habe darüber hinaus dann noch ganz andere Möglichkeiten, die einem erst gar nicht in den Sinn kommen.

      Für das Ganze reicht ein Anfangsverdacht und schon gibt es eine Durchsuchung bzw. Beschlagnahmung der Drohne. Da kommen dann alle weiteren, kleinste Details heraus. Und zwar auch Details, die ein Ermittlungsbeamter er gar nicht auf dem Schirm hatte. Und schon kommt der Pilot in große Erklärungsnot.

      Jetzt den Ermittelnden mit saublöden, Ideen und Kommentaren zu kommen, warum sie was den wann nicht dürften, bringt nur soviel, dass der Ermessensspielraum den es bei einer Strafzumessung immer gibt, nach oben korrigiert wird. Im Prinzip gibt es immer noch den Grundsatz „wer etwas zurückhalten möchte, hat auch irgendwas zu verbergen“.
    • quadle schrieb:

      Jetzt den Ermittelnden mit saublöden, Ideen und Kommentaren zu kommen, warum sie was den wann nicht dürften, bringt nur soviel, dass der Ermessensspielraum den es bei einer Strafzumessung immer gibt, nach oben korrigiert wird.
      Die entscheiden nicht über die Höhe das OWiG. Bei Strafe sind wir gar nicht, denn es geht nicht um eine Straftat.

      Und zum Glück habe ich dieses Geltungsbewusstsein nicht, von daher...

      Aber ich weiß wie es läuft. Die Ermittlungsbehörden sind notorisch klamm und alles kostet. Eine HD kostet im unteren vierstelligen Bereich und da sind Verfahrenskosten wegen Rückerlangung beschlagnahmter Gegenstände ect. nicht mal drin. Und wenn sie bei Dir durchsuchen können sie gleichzeitig nicht woanders durchsuchen, z.B. dem Waffenhändler.
    • MajorGriffon schrieb:

      Aber ich weiß wie es läuft.
      Dann weißt Du doch sicher auch, dass ein Durchsuchungsbeschluss beim Laufen auf dem Gang unterschrieben wird, ohne stehen zu bleiben. :) Überlastet wird dadurch jedenfalls niemand...

      Aber wie auch immer, wer sich sicher mit seinen YT-Clips fühlt, hat ja dann nichts zu befürchten. Wie gaaanz sicher auch der Typ aus der POL-Pressemitteilung nicht. Ist immer einfach nur viel Lärm um rein gaaaar nichts. Zumindest aus Sicht eines Foren-Teilnehmers von der heimischen Couch aus. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Im Strafverfahren leider schon... bei einer OWiG denke ich schon, das der durchschnittliche Ermittlungsrichter lieber noch mal hinschaut, was dahinter steckt.

      Und billiger wird die HD dann auch nicht.

      Sagen wir mal 2 Riesen die HD, der Beschlagnahme widerspricht man schon im Protokoll ausdrücklich (hinschreiben! Ich widerspreche der Hausdurchsuchung und jeglicher Beschlagnahme - da rutscht sonst gerne mal ein Häkchen über Nacht dazu)

      Schon am nächsten Tag arbeite ich an der Wiedererlangung und erzeuge weitere Kosten.

      Und noch mal, am Ende stehen vielleicht 500,- im Raum - wenn der Richter die Sache kauft. Ja, die Ordnungsgelder im Luftrecht sind saftig, aber innerhalb ist das harmlose Überfliegen von Wohngrundstücken ist immer noch eine eher lässliche Sünde.
      Dafür sollen die in einem normalen Fall 50 bis 100 Stunden Beamte- Sachbearbeiter- und Richterstunden binden?

      Machen die nicht, es sei denn Du bist irgendwie jemand ganz wichtigem auf den Schlips getreten. Aber ganz wichtig, irgend ein Dorfpapst reicht nicht.
    • Wird da bei den Ermittlungen eigentlich abgewägt? Der Typ, den ich gestern hier im Nationalpark Elbsandsteingebirge hab fliegen sehen, ist über Bahnlinie, Bundeswasserstrasse, Wohngrundstücke und im Nationalpark geflogen. Der hat so ziemlich alles falsch gemacht gegenüber z.B. einem FPVler, der "nur" ohne Spotter fliegt. Letztere dokumentieren das ja in ihren Clips in dem sie um sich alleine rum fliegen. Das wäre dann ja noch besser als Beweis geeignet als ein Video welches Verstöße ohne Pilot (wie hier im Thema) zeigt.
    • Wie schon erwähnt sind die meisten Behörden chronisch unterbesetzt.

      Aber es gibt andere die gerne ohne viel Arbeit viel Geld verdienen .

      Wie war es denn in den Anfsngsjshren des Internets als alle eine eigene Internetseite haben wollten.
      Also schnell eine geholt, erstellt und dann nach Wochen sich gewundert das ein Rechtsanwaltsbüro einen anschrieb mit einer unterlassungsverfügung wegen fehlendem oder falschem Impressum!

      Die Behörden brauchen nicht zu suchen, die werden von denen angefragt ob die den berechtigten Vorfall weiter verfolgen dürfen ;)

      Ausserdem gibt es mehr Neider als veröffentlicher auf YT. Da bekommen die schon genug Hinweise auch ohne das die selbst nachsehen.
    • Ein Impressum brauchte man meiner Meinung nach für private Webseiten noch nie. Geld wurde in der Anfangszeit damit verdient, dass man sich viele interessante Domains reservierte und abwartete bis sich eine Firma meldete und die sie abkaufen wollte. Damals gab es noch keine Urteile, dass man solche Reservierung ohne begründete Nutzung abgeben muss.
      War schon eine geile Zeit, so ab 1993.
      Deshalb gilt auch vor der Namensgebung eines Start Up, erstmal prüfen, ob die Domain noch frei ist.
    • Bei der Impressumspflicht wäre ich vorsichtigt. Lieder haben als Abgemahnt zu werden. Den es ist schwer zu unterscheiden, ob es rein privat ist oder gewerblich. Nehmen wir an, Du hast eine Website drohnenbilder-meinOrt.de. Einfach zum Spass zeigst du dein Hobby. Jetzt bekommst Du anfragen, ob du mal bestimmte Aufnahmen anfertigen kannst oder eine Zeitung will dein Bild abdrucken - selbstverständlich gegen Geld und nicht nur gegen die gesetzlich vorgeschriebene Namensnennung. Dann könnte deine Website im Streitfall als gewerblich eingestuft werden, weil Du Aufträge generierst und Geld verdienst. Oder Du versuchst dich als Influencer, machst dir einen Namen als Drohenguru und jeder schätzt deine Meinung. Und jetzt kommen die Firmen auf dich zu mit der Bitte, Produkte vorzustellen, die Du kostenlos behalten darfst im Gegenzug. Musst Du natürlich versteuern, damit hast Du wieder Einnahmen ...

      Auf e-recht24.de schreiben Sie folgendes dazu:

      e-recht24.de schrieb:

      Ein Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben für "geschäftsmäßige Online-Dienste". Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten. Somit besitzen sie eine Impressumspflicht.

      Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft eine Impressumspflicht nach TMG für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den sogenannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte im Internet belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist und somit die Impressumspflicht gilt? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.

      ....
      Jede Webseite, die nicht rein privat ist, benötigt ein Impressum. Hier können Sie kostenlos mit wenigen Klicks ein abmahnsicheres Impressum erstellen. (Rechtsanwalt Sören Siebert)
    • Auch genau meine Richtung. Solche Dinge ärgern mich zwar aber irgendwie regelt sich das ganz alleine.
      Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht oder wie wir sagten: Der Student geht solange in die Mensa bis er bricht.

      Wer sich gerne mit seinen verbotenen Dingen zeigt, geht halt mittlerweile ein hohes Risiko denn die andere Seite ist nicht mehr so ahnungslos wie noch vor einigen Jahren.
      Schade ist halt nur, das sofort eine Verallgemeinerung stattfindet und darunter dann auch die Guten zu leiden haben.
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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Moin,
      ein mit seinem Trecker pflügender Bauer wies mich gerade darauf hin, dass ich in einer Naturschutzzone fliegen würde. War mir nicht bewusst, stimmt aber. Verbotszone um Lärm zu vermeiden. Die Zonen liegen so dicht an dicht, dass man schon mal den Überblick verliert. Den Bauern konnte ich erst verstehen, als er den Motor ausstellte. Er hatte nichts gegen die Aufnahmen, er ist übrigens ein engagierter Naturschützer. Ich habe meine bisherigen Flüge rekapituliert und stellte fest, dass ich einige Male unwissentlich in einer Verbotszone war. Ich habe dabei weder Menschen noch Natur gefährdet, gestört, beeinträchtigt. Dennoch: Verbotszone.
      Naive Frage: kann man nachträglich einen Flug genehmigen lassen? Ich würde die Filmaufnahmen schon gerne verwenden, habe aber keine Neigung, dafür irgendwann ein Bußgeld zahlen zu müssen.

      Nachtrag: manche Regeln sind angesichts von Google Earth wirklich nur schwer zu verstehen. Der Satellit darf in die Kaffetasse auf der Veranda gucken, aber ein Überflug mit Drohne ist nicht ohne weiteres erlaubt...

      Nachtrag 2: soeben schaute ich mir das Video eines Piloten (echte einmotorige Maschine mit ihm drin) an, der Aufnahmen an Stellen machte, die mir als Drohnen-Flieger verboten sind... da passt doch etwas nicht wirklich...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Troglodyd () aus folgendem Grund: schreibfehler korrigiert

    • Guenther J. schrieb:

      Was sind Naturschutzzonen? Um Lärm zu vermeiden?.....
      Lärmvermeidung war in der Karte als Grund ausdrücklich ausgewiesen. Vogelschutz. Die brüten aber gerade nicht. Geht auf einem Feld, das zur Zeit umgepflügt wird auch schlecht. Sorry dass ich uneinsichtig und infantil rüber gekommen bin, eigentlich bin ich differenzierter und erwachsener. Aber vielleicht ging der Enthusiast, der seine Interessen über die der Gemeinschaft stellt, mit mir durch.
    • Man soll Vögeln nicht beim Vögeln stören. Und wenn Vögeln dann Vögeln ausbrüten, schon gar nicht.
      Allerdings um diese Jahreszeit ist weder das eine noch das andere gegeben. Genau das hätte ich dem Landwirt auch erklärt. Und schöne Bilder vom Trecker und seinem Feld angeboten.
    • Womit wir wieder beim im Raum stehenden weißen Elefanten sind. Ich habe mich strafbar gemacht, weil ich für eine Aufnahme über eine Wasserstraße geflogen bin. Die Aufnahme selber, die Dokumentation des Objektes, das auf einer Insel zwischen einer Wasserstraße und einer Abwasserstraße liegt, stelle ich in diesem Fall höher, als die gültige Rechtsnorm, die ich aber grundsätzlich akzeptiere.
      Eine echte Zwickmühle.
    • Troglodyd schrieb:

      Ich habe mich strafbar gemacht, weil ich für eine Aufnahme über eine Wasserstraße geflogen bin.
      Wo kein Kläger auch kein Richter...
      Ist schon einigen passiert, mir auch schon, das man unwissentlich in Verbotszonen geflogen ist. Es ist nix passiert, anscheinend hat es auch keinen gestört, also lass es gut sein und beim nächsten Mal wird besser aufgepasst.
      Wegen deinem Nachtrag vom Post#35: Man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, geht meist immer schief. ;)
      DJI Mini 2, DJI Air2s...???