Everything is marked in Map2Fly / Anzeigen in M2F

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    • Soweit ich da eine Logik erkennen kann haben die alles was GmbH oder AG ist als verbotenes "Industriegelände" markiert.
      Hier ist z.B. ein Abschlepper + Schrottplatz der als Industriegebiet markiert ist:
      "Horster Landstraße 201
      21220 Seevetal
      Deutschland
      Latitude: 53.352677
      Longitude: 10.031160"

      abschleppdienst-hartmann.de/

      In unmittelbarer Nähe davon sind mehrere Wohngrundstücke die aber nicht als solche Markiert sind.
      Könnte man unendlich fortführen aber schön dass Du dich darum kümmerst.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von GThomas ()

    • "Industriegelände" gibt es in der App gar nicht. Und der Schrottplatz ist auch nicht als Industriegebiet markiert, sondern als "Industrie-/Gewerbeflächen". Warum sollte das falsch sein? Wenn das keine Gewerbefläche wäre, dürfte er ein solches Gewerbe dort sicherlich nicht betreiben.
      Die Frage ist ob im Bezug auf die Flugregeln "-Flächen" mit "-Gebieten" gleichzusetzen sind. Das weiß ich auch nicht, im Zweifel würde ich halt mal von JA ausgehen.

      Für Wohngrundstücke hat die App gar keine Kategorie, die zeigt sie niemals an. Das einzige was die App im Bezug aufs Wohnen kennt sind Wohnbauflächen (Wohngebiete). Wohngrundstücke die außerhalb von Wohngebieten liegen werden von der App momentan generell nicht erfasst. Das ist also kein Fehler, das haben sie grundsätzlich nicht in der Datenbank.
    • Wohngrundstücke werden aber, wenn auch nicht alle, ggf. auch als Wohnbauflächen bezeichnet!
      Sieh z.B. hier:
      Am Rehberg 31
      21220 Seevetal
      Deutschland
      Latitude: 53.350605
      Longitude: 10.075291

      Warum nicht alle gekennzeichnet sind, das kann ich auch nicht sagen. Aber, wenn jeder Nutzer die eine oder andere Meldung sendet, von wo er die genauen Daten kennt, weil er evtl. z.B. vor Ort war, dann wird M2F mit der Zeit sicher immer genauer. :)
    • gsezz schrieb:

      ..Wohngrundstücke die außerhalb von Wohngebieten liegen werden von der App momentan generell nicht erfasst. Das ist also kein Fehler, das haben sie grundsätzlich nicht in der Datenbank.
      Das stimmt so nicht. Manche Wohngrundstücke außerhalb von Wohngebieten sich schon als Wohnbaufläche markiert wie hier:
      Latitude: 53.353510
      Longitude: 10.063873

      Bei anderen fehlt die Markierung:
      Latitude: 53.390055
      Longitude: 10.065904

      Ist sicher auch nicht ok, dass "Industrie- / Gewerbefläche" gleich gesetzt wird. Ob da ein Messebau sein Lager hat oder ein Betrieb für Industriegase macht schon für unsere Fliegerei einen wesentlichen Unterschied - oder?:
      Latitude: 53.350130
      Longitude: 10.027466

      Ansonsten kann man eigentlich jede Fläche rot markieren denn eigentlich brauche ich nach der Auslegung immer eine Genehmigung des Grundstückseigentümers und/oder Besitzers.
      Würde auch Sinn machen wenn Landschaftsschutzgebiete rot markiert sind in denen unser Fliegen untersagt ist aber das macht natürlich mehr Arbeit als aus irgendeiner Datenbank Begriffe wie Gmbh, Landschaftsschutzgebiet, Wohnbaufläche usw. auszulesen.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • GThomas schrieb:

      Das stimmt so nicht. Manche Wohngrundstücke außerhalb von Wohngebieten sich schon als Wohnbaufläche markiert wie hier:
      Ist sicher auch nicht ok, dass "Industrie- / Gewerbefläche" gleich gesetzt wird. Ob da ein Messebau sein Lager hat oder ein Betrieb für Industriegase macht schon für unsere Fliegerei einen wesentlichen Unterschied - oder?:


      Ansonsten kann man eigentlich jede Fläche rot markieren denn eigentlich brauche ich nach der Auslegung immer eine Genehmigung des Grundstückseigentümers und/oder Besitzers.
      Einzelne Grundstücke werden generell nicht erfasst, somit auch keine Wohngrundstücke.

      Industriegebiete sind auch Gewerbegebiete.

      Wie auch in Map2Fly darauf hingewiesen, bedarf es bei Industrieanlagen für Start und Landungen und bei Überflug auch bei Wohngrundstücken eine Genehmigung. Straßen und Plätze sind auch auch farblich markiert, dafür dienen die Hinweise nicht.
    • GThomas schrieb:

      Ansonsten kann man eigentlich jede Fläche rot markieren
      Die Farben dienen nur der Unterscheidung und haben keine Bedeutung im Sinn einer Ampel. D.h. Rot steht nicht zwingend für verboten, genausowenig wie Grün nicht für erlaubt o.ä. steht. ;) :)
      Was würde sonst Blau, z.B. bei Straßen, bedeuten - Kein Alkohol? ;) :D Ähh natürlich Quatsch, blau gibt es ja bei 'ner Ampel nicht! :D ;) :)
    • ...

      Guenther J. schrieb:

      Einzelne Grundstücke werden generell nicht erfasst, somit auch keine Wohngrundstücke.
      Industriegebiete sind auch Gewerbegebiete.

      Wie auch in Map2Fly darauf hingewiesen, bedarf es bei Industrieanlagen für Start und Landungen und bei Überflug auch bei Wohngrundstücken eine Genehmigung. Straßen und Plätze sind auch auch farblich markiert, dafür dienen die Hinweise nicht.
      An zahlreichen Stellen sind auf der Karte einzelne Grundstücke erfasst - da gibt es in meinen Augen keine erkennbare Unterscheidung warum bzw. warum nicht. Die Karte ist somit nichts wirklich zuverlässiges und man tut sicher gut daran sich nicht darauf zu verlassen. Die betrifft sowohl die markierten Gebiete/Stellen von Flugeinschränkungen als auch die nicht markierten Gebiete für die aber Verbote bzw. Einschränkungen bestehen.
      Alles mit heißer Nadel gestrickt. Bleibt abzuwarten wie es damit weiter geht.

      Von Industriegebieten sind meines Wissens 100m Abstand einzuhalten, ist dies auch für Gewerbegebiete so?
      Die Farben markieren übrigens die Verbotszonen um die entsprechenden Gebiete wie z.B. Industriegebiete.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • GThomas schrieb:

      ...
      An zahlreichen Stellen sind auf der Karte einzelne Grundstücke erfasst - da gibt es in meinen Augen keine erkennbare Unterscheidung warum bzw. warum nicht.
      Von Industriegebieten sind meines Wissens 100m Abstand einzuhalten, ist dies auch für Gewerbegebiete so?
      Habe gerade mal oberflächlich meine Gegend sondiert, dabei sind mir keine einzelnen Grundstücke aufgefallen. Ist aber auch egal. Grundstücke selbst sind meines Wissens nach in Grundbüchern beim Grundbuchamt und für Flurstücke beim Kataster- oder Vermessungsamt gelistet und nicht veröffentlicht. Darauf wird eine externe Firma gewiss keinen Zugriff haben.

      Unterschiedliche Gebiete werden von den Gemeinden ausgewiesen. Diese werden auch veröffentlicht. Mir erscheint es plausibel, dass M2F solche Informationen anzapfen kann. Vorhin habe ich bei Flynex einmal angefragt, woher sie diese Infos beziehen. Warten wir mal eine Antwort ab.

      Verwechsle bitte nicht Industriegebiete mit Industrieanlagen. Zu letzteren musst du 100m Abstand einhalten das ist richtig. Zu Industriegebieten muss man, wenn man in der Unterkategorie A3 fliegt, Abstand halten. 150m.
    • @GThomas
      Ich glaube du interpretierst die App ganz falsch. Map2Fly macht überhaupt keine Aussage darüber wo man was darf und was nicht. Es werden nur völlig rohe Infos angezeigt, aus denen der Benutzer zu 100% selbst schlussfolgern muss was er zu beachten hat. Rote Farbe bedeuten nicht Flugverbot, sondern einfach nur dass es irgend eine Fläche ist bei der es irgendwas wichtiges zu beachten gibt.
      Anders wie die Droniq App zeigt Map2Fly ja auch keine spezifischen Infos für eine vorausgewählte Drohnenklasse und Betriebskategorie.
      Map2Fly zeigt z.b. nur an welche Flächen im Bebauungsplan zu Wohnflächen erklärt wurden. Was das für dich bedeutet hängt ja von deiner Betriebskategorie ab. In A1 darfst du dort unter gewissen Voraussetzungen fliegen, in A3 nicht, da musst du sogar 150m Abstand halten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

    • Guenther J. schrieb:

      Habe gerade mal oberflächlich meine Gegend sondiert, dabei sind mir keine einzelnen Grundstücke aufgefallen.
      ...
      Gemeint waren von mir in der Hauptsache Wohngrundstücke.

      Aber der Kommentar dazu von @gsetzz trifftxwohl den Nagel. Ist einfach eine Info die manchmal passt aber leider noch recht unvollständig ist.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Guenther J. schrieb:

      Mir erscheint es plausibel, dass M2F solche Informationen anzapfen kann.
      Google mal nach "Open Government" und "Open Data", all diese Informationen werden offen durch Städte und Kommunen, Länder oder den Bund bzw. diverse offene Portale Bereit gestellt, und sind für jeden verfügbar, auch als Kartendaten. Das allermeiste ist umsonst, für manches wird eine Gebühr erhoben. Für viele Datenbestände gibt es auch eine JSON-API, die man über eine eigene (Web) App kostenlos live abfragen kann. Gibt es übrigens auch auf EU-Ebene.

      Ich habe mir zum Beispiel so ein Google Earth Layer erstellt, wo mir für NRW alle Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete überblendet werden. Ein Klick bspw. auf ein LSG, und ich komme auf den Textteil des jeweiligen Landschaftsplans.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • @skyscope
      Danke für die Infos. Das ist ja das reinste Füllhorn an Informationen. Diese als Datensätze in Datenbanken (wird bestimmt nicht kostenlos sein), da lässt sich programmtechnisch einiges auf die Beine stellen.

      OT - So langsam wird meine Favoritensammelei auf dem iPad unübersichtlich. Lässt sich nur sehr umständlich gruppieren. C‘est la vie.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Guenther J. ()

    • Map2Fly Anzeige:
      Agrargebiet
      Sie benötigen die öffentliche oder privatrechtliche Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Verfügungsberechtigten für Start und Landung. Landwirtschaftliche Nutztiere und Sachen dürfen nicht gefährdet oder gestört werden.

      Ist das eigentlich korrekt und worauf beruht diese Aussage? Ich weiß, damit ist nicht das Überfliegen gemeint ist, sondern Start und Landung. Der zweite Satz ist ja selbstverständlich.

      Gruß Karsten
    • um dort Starten oder Landen zu können muss man ein Grundstück (dito Agrargebiet) betreten und dazu soll man die Zustimmung des Eigentümers einholen, nicht mehr aber auch nicht weniger will der Hinweis vermitteln ... wir würden es ja auch nicht so prickelnd finden wenn sich Hinz und Kunz ohne zu fragen in unseren Vorgarten bratzt
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Es ist doch logisch, dass man private Grundstücke, die nicht ausdrücklich öffentlich zugänglich sind, nur mit Einverständnis des Nutzungsberechtigten betreten darf. Das gehört zu seinem Hausrecht.
      Bisher sind mir noch keine Videos in Erinnerung geblieben, in denen von privatem Gelände verbotswidrig gestartet oder gelandet wurde.